easy online INVEST Eröffnungsbonus

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Risikohinweis: Veranlagungen in Wertpapiere bergen neben Chancen auch Risiken.

*Aktion gültig von 15.10.2026 bis 31.12.2026

bis zu 100 Euro Eröffnungsbonus

Dein easy online INVEST Eröffnungsbonus

Als Neukund:in erhältst du bei der Eröffnung einer easy online INVEST Vermögensverwaltung im Aktionszeitraum 15. Oktober bis 31. Dezember 2026:

  • 50 Euro Eröffnungsbonus* bei einem Anlagebetrag von 5.000 Euro bis 24.999 Euro
  • 100 Euro Eröffnungsbonus* ab einem Anlagebetrag von 25.000 Euro 

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Voraussetzungen für den easy online INVEST Eröffnungsbonus

  • Voraussetzung für den Eröffnungsbonus ist, dass die erforderliche Mindesteinzahlungssumme nach der Eröffnung mindestens sechs Monate durchgehend veranlagt bleibt.
  • Teilnahmeberechtigt sind Kund:innen, die in den sechs Monaten vor der Neueröffnung keine easy INVEST Vermögensverwaltung geführt haben. Dabei werden easy online INVEST, easy premium INVEST und easy plus INVEST berücksichtigt.
  • Der Eröffnungsbonus wird pauschal zur Kostenreduktion des Vermögensverwaltungsentgelts gewährt. Die Höhe ist unabhängig von der Höhe des bis zum Zeitpunkt der Gutschrift tatsächlich verrechneten Vermögensverwaltungsentgelts.  Nach Ablauf des sechsmonatigen Veranlagungszeitraums wird geprüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Gutschrift erfolgt dann innerhalb eines weiteren Monats auf das Verrechnungskonto. Der Eröffnungsbonus kann nicht bar ausbezahlt werden.
  • Der Eröffnungsbonus kann pro Kund:in nur einmal in Anspruch genommen werden.
  • Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter:innen der BAWAG und easybank sowie deren Angehörige.
  • Die Eröffnung von easy online INVEST und die Gewährung des Eröffnungsbonus setzen voraus, dass sämtliche regulatorischen Voraussetzungen erfüllt sind. Aus der Aktion entsteht kein Anspruch auf Eröffnung einer easy INVEST Vermögensverwaltung

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Noch Fragen?

Im Rahmen der Aktion erhalten teilnahmeberechtigte Kund:innen für die Neueröffnung einer easy online INVEST Vermögensverwaltung einen Eröffnungsbonus von bis zu 100 Euro. Die Höhe des Bonus richtet sich nach dem innerhalb der Aktion investierten Betrag. Bitte beachte die gültigen Voraussetzungen.

Für die Höhe des Eröffnungsbonus ist ausschließlich der erste vollständig investierte Anlagebetrag maßgeblich. Spätere Einzahlungen oder Zuzahlungen werden bei der Ermittlung der Bonushöhe nicht berücksichtigt und nicht mit dem ersten Anlagebetrag zusammengerechnet.

Du nimmst automatisch an der Aktion teil, wenn du im Aktionszeitraum vom 15. Oktober 2026 bis einschließlich 31. Dezember 2026 eine easy online INVEST -Vermögensverwaltung eröffnest und die Voraussetzungen erfüllst. Eine gesonderte Anmeldung oder Registrierung für die Aktion ist nicht erforderlich.

Für die Prüfung, ob in den letzten sechs Monaten bereits eine easy INVEST Vermögensverwaltung bestanden hat, werden folgende Produkte berücksichtigt:

  • easy online INVEST
  • easy premium INVEST
  • easy plus INVEST

Der für die Teilnahme erforderliche Mindestanlagebetrag von 5.000 Euro muss nach der Eröffnung auf das für easy online INVEST vorgesehene Verrechnungskonto eingezahlt und anschließend im Rahmen der Vermögensverwaltung investiert werden.

Der für die jeweilige Bonushöhe maßgebliche erste Anlagebetrag muss während einer ununterbrochenen Haltefrist von mindestens sechs Monaten in deiner easy online INVEST Vermögensverwaltung investiert bleiben.

Die Haltefrist beginnt an dem Tag, an dem der erste Anlagebetrag vollständig veranlagt wurde. Der genaue Beginn und das Ende der Haltefrist werden anhand des tatsächlichen Veranlagungsdatums ermittelt. Reine marktbedingte Wertschwankungen während der Haltefrist beeinträchtigen den Bonusanspruch grundsätzlich nicht.

Auszahlungen sind grundsätzlich im Rahmen der für easy online INVEST geltenden Vertragsbedingungen möglich. Für die Berechnung des Eröffnungsbonus ist die Ersteinzahlungssumme maßgeblich.

Nach Ablauf der sechsmonatigen Haltefrist wird geprüft, ob sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Nach erfolgreicher Prüfung wird der Eröffnungsbonus voraussichtlich innerhalb eines Monats auf dem zu easy online INVEST gehörenden Verrechnungskonto gutgeschrieben. Eine gesonderte Beantragung der Auszahlung ist nicht erforderlich. 

Nein. Der Eröffnungsbonus kann pro Kund:in nur einmal in Anspruch genommen werden. Wenn du den Eröffnungsbonus im Rahmen dieser Aktion bereits erhalten oder die Aktion bereits erfolgreich in Anspruch genommen hast, ist eine erneute Teilnahme nicht möglich. Dies gilt auch dann, wenn später eine weitere easy online INVEST Vermögensverwaltung eröffnet wird. 

 Ja. Die Aktion richtet sich sowohl an Neukund:innen als auch an bestehende easybank Kund:innen. 

Wenn die easy online INVEST Vermögensverwaltung vor Ablauf der sechsmonatigen Haltefrist beendet wird, entfällt der Anspruch auf den Eröffnungsbonus.

Marketingmitteilung: Die dargestellten Angaben stellen keine Empfehlung, Aufforderung oder Angebot zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten seitens der BAWAG Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft dar. Ein Anleger soll seine Investitionsentscheidung auf seine individuellen Investitionsziele sowie seine finanzielle Situation abstimmen und je nach persönlichem Ermessen eine unabhängige Finanzberatung in Anspruch nehmen. Bei den vorstehenden Angaben handelt es sich um keine Finanzanalyse und unterliegen diese daher weder den gesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung der Unvoreingenommenheit von Finanzanalysen noch dem Verbot des Handels vor der Veröffentlichung von Finanzanalysen. Jede Kapitalveranlagung ist mit einem Risiko, das auch den gänzlichen Verlust des eingesetzten Kapitals bedeuten kann, verbunden. Wert und Rendite einer Anlage können plötzlich und in erheblichem Umfang steigen oder fallen und können nicht garantiert werden. Wertentwicklungen der Vergangenheit stellen keinen verlässlichen Indikator für künftige Wertentwicklungen dar.