Gilt für Unternehmen & Stiftungen: Bitte beachte, dass wir gemäß § 6 Abs. 1 Z 2 FM-GwG dazu verpflichtet sind, den wirtschaftlichen Eigentümer bis auf eine natürliche Person heruntergebrochen zu eruieren. Sollte der direkte Eigentümer wieder eine Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft oder Stiftung sein, ist die Kette bis zur letzten natürlichen Person zurückzuverfolgen. Sollte es keine natürliche Person geben auf die diese Eigenschaften zutreffen, sind die Mitglieder des Vertretungsorgans (zB Vorstand, Geschäftsführung) des Kunden als subsidiäre wE anzuführen (vgl §2 WiEReG).
Bitte beachte außerdem, dass wir gem. § 6 Abs. 1 Z 4 FM-GwG zur Einholung und Überprüfung von Informationen über die Herkunft der eingesetzten Mittel verpflichtet sind. Falls bei deinem Unternehmen/Stiftung Jahresabschlüsse nicht öffentlich (zB im Firmenbuch) verfügbar sind (zB KG, OG, Privatstiftungen, Neugründungen), bitten wir um Beilage eines entsprechenden Mittelherkunftsnachweises bzw. Unternehmensleistung (zB Jahresabschluss der letzten 3 Jahre, Kaufverträge, Ausschüttungsbeschlüsse, Gesellschafterdarlehen, Stiftungszusatzurkunden (bzw. Geldmittelherkunft der Mittel, die in die Stiftung eingebracht wurden) usw.).