Das Depot für Selbstständige und Freiberufler

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  • Geeignet für die Nutzung des Gewinnfreibetrages
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Risikohinweis: Bitte beachte, dass Veranlagungen in Wertpapiere neben Chancen auch Risiken bergen.

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Risikohinweis: Veranlagungen in Wertpapiere bergen neben Chancen auch Risiken.

Alle Infos zum Gewinnfreibetrag

 

UnternehmerInnen und FreiberuflerInnen können einen Teil ihres Gewinns steuerfrei stellen, wenn sie in ausgewählte Wertpapiere nach § 14 Einkommensteuergesetz (EStG) oder in bestimmte Anlagegüter investieren.

Stand der Information - April 2025: Der Gewinnfreibetrag beträgt seit 1. Jänner 2022 bis zu 15% des Unternehmensgewinns. Er besteht aus zwei Teilen:

  • Grundfreibetrag: Dieser gilt für Gewinne bis zu 33.000 Euro und beträgt 15% des Gewinns, maximal jedoch 4.950 Euro. Für diesen Teil ist keine Investition erforderlich.
  • Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag: Dieser gilt für Gewinne über 33.000 Euro und setzt voraus, dass in begünstigte Wirtschaftsgüter investiert wird. Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag steht dann in Höhe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieser Wirtschaftsgüter zu.

Die Staffelung für den Gewinnfreibetrag (seit 1. Jänner 2024) ist wie folgt:

  • Gewinne bis zu 33.000 Euro: 15 Prozent
  • die nächsten 145.000 Euro: 13 Prozent
  • die nächsten 175.000 Euro: 7 Prozent
  • die nächsten 230.000 Euro: 4,5 Prozent
  • Für Gewinne über 583.000 Euro steht kein Gewinnfreibetrag zu

Mehr Informationen findest du im Unternehmensservice-Portal.

Natürliche Personen, die Einkünfte aus einer betrieblichen Tätigkeit erzielen:

  • Einkünfte aus Gewerbebetrieben
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Auch Gesellschafter von Mitunternehmerschaften (z.B. OG, KG) können den Gewinnfreibetrag in Höhe ihrer jeweiligen Gewinnbeteiligung in Anspruch nehmen.

Um den Gewinnfreibetrag in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Natürliche Person: Der Gewinn muss einer natürlichen Person zufließen.
  • Betriebliche Einkünfte: Es müssen Einkünfte aus einer betrieblichen Tätigkeit vorliegen, wie z.B. aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit
  • Gewinnermittlung: Der Gewinn muss durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung ermittelt werden.

Steuerpflichtige, die mit einem abweichenden Wirtschaftsjahr bilanzieren, können den Gewinnfreibetrag früher in Anspruch nehmen. Bitte informiere dich dazu bei Steuerberater:innen.

Für die Suche nach passenden Wertpapieren für den Gewinnfreibetrag nach § 14 Einkommenssteuergesetz (EStG) kann dir eine kurze Online-Recherche helfen – Zum Beispiel, die Fondssuche von FONDS professionell ONLINE. In der Suchmaske einfach beim Punkt „Abfertigungsfonds:“ auf „Ja“ klicken und die Suche starten. In der Suchmaske selbst kann nach Fondskategorie, Ausschüttungsklasse und vielen weiteren Kriterien gefiltert werden.

Anschließend lassen sich die Fonds nach Performanceergebnissen über verschiedene Zeiträume vergleichen. Nach der vorgeschriebenen Mindestbehaltedauer von vier Jahren können diese nach Belieben und ohne Nachversteuerung wieder verkauft werden.

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E-Mail: business-depot@easybank.at
Telefon: +43 (0) 570 05 - 500
Montag - Freitag von 09:00 bis 17:30 Uhr

Hinweise und Haftungsausschluss:

Diese unverbindlichen Informationen bieten ausschließlich einen allgemeinen Überblick auf Basis der zum Erstellungszeitpunkt gültigen Rechtslage (Stand: April 2025) über für den Bankbereich relevante Themen und können daher ohne weitergehende spezifische steuerliche und rechtliche Beratung nicht als Entscheidungsgrundlage für wirtschaftliche Dispositionen herangezogen werden. Die Angaben wurden ausschließlich zu Informationszwecken zusammengefasst und stellen keine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf eines bestimmten Wertpapiers oder zur Verfolgung einer bestimmten Anlagestrategie oder sonstige Form der Anlageberatung dar.

Weiteres stellen diese Informationen keine Empfehlung dar und können keinesfalls eine Beratung im Einzelfall durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt ersetzen. Trotz sorgfältiger Erstellung kann eine Haftung oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität nicht übernommen werden; vielmehr wird eine allenfalls sonst bestehende Haftung ausgeschlossen. Bankmitarbeiter können und dürfen zur individuellen steuerlichen Situation von Bankkunden keine Beratung, Interpretation oder sonstigen Äußerungen vornehmen. Es wird daher empfohlen, bezüglich der individuellen steuerlichen und rechtlichen Situation sowie der möglichen wirtschaftlichen Dispositionen bei Bedarf einen Steuerberater oder Rechtsanwalt zu konsultieren.