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Gesetzliche Informationen

 

Hier finden Sie wichtige Informationen gemäß Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) als PDF-Dokumente zum Download. Das dem Eröffnungsformular beiliegende Anlegerprofil dient ausschließlich zur Durchführung von beratungsfreien Geschäften. Für weitere Informationen und Rückfragen stehen Ihnen die MitarbeiterInnen der Wertpapierabteilung gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Das Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG), gültig ab 1. November 2009, setzt die EU-Richtlinie PSD in nationales Recht um. Mit PSD (Payment Services Directive) hat die EU neue Regeln, unter anderem für die europaweite Vereinheitlichung von rechtlichen und technischen Standards bei der Abwicklung von Überweisungen, Einziehungsaufträgen und Kartenzahlungen geschaffen. Hier finden Sie Informationen gemäß Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) zum Download als PDF-Dokument.

Auf Grundlage der EU-Richtlinie 2010/73/Eu und einer Novelle zu § 3 Abs 3 Kapitalmarktgesetz (KMG) müssen Finanzintermediäre ab dem 1. Juli 2012 eine schriftliche Vereinbarung zur Prospektverwendung mit Emittenten abschließen, wenn sie gültige Prospekte anderer Emittenten für Zwecke eines öffentlichen Angebots verwenden wollen.

Um europaweit einheitliche Regeln und Instrumente für die Sanierung und Abwicklung von Banken zu schaffen, wurde eine entsprechende EU-Richtlinie (Bank Recovery and Resolution Directive, Richtlinie zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen („BRRD“)   erlassen. Diese wurde in Österreich per Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken  („BaSAG“)  umgesetzt. Hier finden Sie die Information zur Gläubigerbeteiligung im Fall der Sanierung oder Abwicklung einer Bank als PDF-Dokument zum Download.

Alle gesetzlichen Informationen auf einen Blick

 

Im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung sind Einlagen bis zu einem Betrag von 100.000 Euro gesichert. Für Einleger, die der BNP Paribas S.A. Niederlassung Österreich ("Hello bank!") eine Einlage geleistet haben, die von der Unternehmensübernahme betroffen ist und der Hello bank! sowie der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft insgesamt mehr als 100.000 Euro anvertraut haben, besteht gemäß § 37a Abs. 5 BWG für eine Dauer von drei Monaten ab Veröffentlichung dieses Hinweises die Möglichkeit, den 100.000 Euro übersteigenden Betrag, wie er zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Unternehmensübernahme besteht, einschließlich aller aufgelaufenen Zinsen und Vorteile, ungeachtet allfälliger Bindungen kostenlos abzuheben oder an ein anderes Kreditinstitut zu übertragen. Nähere Informationen zum Österreichischen Einlagensicherungssystem sind unter https://www.einlagensicherung.at abrufbar.

 

Folgende Informationen stehen Ihnen hier als Download zur Verfügung:

Mit den EU-Regeln werden elektronische Zahlungen günstiger, einfacher und sicherer:

  • Europaweite Zahlungen (EU, Island, Norwegen und Liechtenstein) sind genauso einfach und sicher wie Zahlungen in Ihrem eigenen Land.
  • Bei Zahlungen mit einer in der EU ausgegebenen Karte können Händler keine zusätzlichen Gebühren mehr verlangen.
  • Die Regeln gelten für elektronische Zahlungen jeder Art (z.B. Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen...). Jede Person mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union hat das Recht auf ein Bankkonto, das elektronische Zahlungen ermöglicht („Zahlungskonto“).

Details finden Sie im Folder der Europäischen Kommission

Durch die EU-Preisverordnung 2019 gelten neue gesetzliche Bestimmungen für Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), die in einer EWR-Fremdwährung* durchgeführt werden.
 

Transparenz durch Wechselkursinformation

Gemäß dieser Verordnung erhalten Sie als Karteninhaber in Ihrer easybank App unmittelbar nach einem Umsatz (Zahlung oder Bargeldbehebung) in einer EWR-Fremdwährung eine Push-Nachricht über den gültigen Wechselkurs und die prozentuelle Abweichung zum Euro Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank (EZB). Wenn Sie die easybank App nicht nutzen, aber Ihre gültige E-Mail-Adresse bei uns hinterlegt ist, erhalten Sie die Benachrichtigung per E-Mail.

Zusätzlich senden wir Ihnen per E-Mail eine monatliche Information zu Wechselkursen für EWR-Fremdwährungen. 

*EWR-Fremdwährungen

CZK

Tschechische Kronen

PLN

Polnischer Zloty

DKK

Dänische Krone

SEK

Schwedische Krone

BGN

Bulgarischer Lew

RON

Rumänischer Leu

HUF

Ungarischer Forint

ISK

Isländische Kronen

CHF

Schweizer Franken (in Liechtenstein)

NOK

Norwegische Kronen


Abmeldung aller Benachrichtigungen

Wenn Sie diese Benachrichtigungen nicht erhalten möchten, können Sie sich direkt in der easybank App im Profil bei den Benachrichtigungseinstellungen unter „Umsätze in EWR-Fremdwährung“ abmelden. Sie erhalten dann keine Benachrichtigungen mehr und können sie, wenn gewünscht, jederzeit wieder in Ihrer App aktivieren. Wenn Sie die easybank App nicht installiert haben, können Sie diese direkt in der E-Mail-Benachrichtigung deaktivieren.

Informationen zur Integration von Nachhaltigkeitsrisiken
und der Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in der Portfolioverwaltung (easy online INVEST, easy plus INVEST, easy premium INVEST)

Stand 02. August 2022

1. Allgemeiner Umgang mit ESG-Risiken

Die BAWAG Group fällt aufgrund der angebotenen Dienstleistungen ihrer unterschiedlichen Marken und Tochtergesellschaften sowohl unter den Begriff des Finanzmarktteilnehmers als auch unter den Begriff des Finanzberaters im Sinne der Disclosure-VO. Für beide legt die Disclosure-VO gewisse Offenlegungspflichten fest.

So hat die BAWAG Group ein Non Financial Risk & Environment Social Governance Committee (kurz: NFR & ESGC) gegründet und ESG-Officer in den unterschiedlichen Bereichen ernannt, die u.a. für die mittel- und langfristige Weiterentwicklung von ESG-Themen zuständig sind.

Die BAWAG Group arbeitet mit Produktpartnern, die Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren entsprechend bei Investitionsentscheidungen im Rahmen der Portfolioverwaltung im Sinne der Disclosure-VO berücksichtigen. Darüber hinaus werden ökologische und soziale sowie Governance-Aspekte bei der Einführung von neuen Produkten geprüft.

Die von den Produktherstellern zur Verfügung gestellten Informationen bzw. die ermittelten Informationen zu Nachhaltigkeitsrisiken werden dem Kunden zur Verfügung gestellt (z.B. mit den Anlegerinformationen), im Zuge des Beratungsgespräches näher erklärt und auf die zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite der angebotenen Finanzprodukte hingewiesen.

Die BAWAG Group wird laufend von relevanten europäischen und internationalen Nachhaltigkeitsrating-Agenturen bewertet, darunter das ISS-oekom Corporate Rating, das WWF Retailbanking Rating, das Sustainalytics ESG Rating oder das MSCI ESG Rating; die Ratingergebnisse werden kontinuierlich im Detail analysiert und spielen auch eine wichtige Rolle bei der Fortschrittsevaluierung und Weiterentwicklung der strategischen Schwerpunkte der gesamten Nachhaltigkeitsaktivitäten innerhalb der Bank.
 


2. Integration und Verantwortlichkeit von Nachhaltigkeitsrisiken in den Investitionsentscheidungsprozess

2019 wurde in der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft das CSR-Komitee mit dem bestehenden „Non Financial Risk“-Komitee zusammengelegt und durch ein Komitee ersetzt, das seit Q4 2019 auf Vorstandsebene als „Non Financial Risk & ESG Committee“ (kurz: NFR & ESGC)" alle zwei Monate zusammentritt und Fortschritte auf Vorstandsebene berichtet. Die Leitung dieses Gremiums liegt beim Chief Risk Officer. Zudem wurden ESG-Officer ernannt, die im Gremium stimmberechtigt sind und Nachhaltigkeitsthemen innerhalb der BAWAG Group federführend vorantreiben.

Für die easy online INVEST, die easy plus INVEST und die easy premium INVEST Portfolioverwaltung folgt die easybank (ex-HB) als Geschäftsbereich der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft (in der Folge kurz „easybank“) der Nachhaltigkeitsstrategie der DJE Kapital AG, die ein eigens entwickeltes Nachhaltigkeitsrating anwendet.

Durch die Anwendung dieses Nachhaltigkeitsratings schließt DJE Kapital AG und damit die easybank bestimmte Geschäftsaktivitäten aus und integriert die Risikobewertung zu Nachhaltigkeitsrisiken in den Produktauswahlprozess neben der Standard-Risiko-Rendite-Bewertung jedes Produktes.
 


3. Erläuterungen zur Berücksichtigung von nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Bei Investitionsentscheidungsprozessen im Rahmen der Vermögensverwaltung berücksichtigt easybank (ex-HB) die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen der zugrundeliegenden Investments auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Nachhaltigkeitsfaktoren sind Umwelt- und Sozialfragen, Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Die easybank berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen indem sie dem Nachhaltigkeitsrating der DJE Kapital AG folgt.

Wenn verfügbar wird die DJE Kapital AG im Auftrag der easybank ihre Datenquellen auf denen ihr Nachhaltigkeitsrating basiert mit den Indikatoren gemäß den Aktualisierungen der europäischen Vorschriften anreichern und sie in ihren Investitionsentscheidungsprozess integrieren.

Erklärung zu nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen in der Portfolioverwaltung (easy online INVEST, easy plus INVEST und easy premium INVEST)

Stand 02. August 2022
 
BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft, Geschäftsbereich easybank (ex-HB) (in der Folge "easybank") und die DJE Kapital AG sind getrennte, eigenständige Unternehmen. Für die Zusammensetzung der easy INVEST Portfolios (davon umfasst sind sämtliche Varianten, die die Bezeichnung „easy online INVEST, easy plus INVESTund easy premium INVEST“ beinhalten) des Geschäftsbereiches „easybank“ der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft fungiert die DJE Kapital AG als Berater und easybank folgt der Nachhaltigkeitsstrategie der DJE Kapital AG. Für die easybank easy online INVEST, easy plus INVEST, sowie easy premium INVEST Portfolioverwaltung gilt daher folgender Ansatz.


1. Der Ansatz zur Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen von easybank stützt sich auf verschiedene Datenquellen

Um die Einhaltung von Nachhaltigkeitsprinzipien systematisch sicherzustellen, arbeitet die DJE Kapital AG im Auftrag der easybank mit Daten von MSCI ESG Research LLC., einem international führenden Anbieter von Analysen und Ratings im Bereich Umwelt, Soziales und Unternehmensführung, zusammen. Dabei werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren anhand der MSCI ESG Research LLC. bereitgestellten Daten seitens der DJE Kapital AG im Auftrag der easybank anhand interner Strategien analysiert.

Die Möglichkeit zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen hängt maßgeblich von der Verfügbarkeit entsprechender Informationen im Markt ab. Nicht für alle Vermögensgegenstände, in die die DJE Kapital AG im Auftrag der easybank über die verwalteten Fonds und Mandate investiert, sind die benötigten Daten in ausreichendem Umfang und in der erforderlichen Qualität vorhanden.

Auf Grund der schwierigen Datenlage wird die DJE Kapital AG im Auftrag der easybank bei der Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen den Fokus zunächst auf Investitionen in Aktien/Anleihen von Unternehmen legen. 

Es werden Unternehmen ausgeschlossen, die in den folgenden kontroversen Geschäftsfeldern tätig sind und Umsätze durch die Involvierung in folgenden Geschäftsfeldern generieren:

  • die gegen den UN Global Compact verstoßen.
    Dies ist eine weltweite Übereinkunft zwischen den Vereinten Nationen und Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten, Arbeitsnormen, Umweltprinzipien und zur Bekämpfung von Korruption.
  • die biologische und chemische Waffen, Landminen, Nuklearwaffen, Streubomben oder Uranmunition herstellen.
  • die >5% Umsatz mit konventionellen Waffen erzielen.
  • die >30% Umsatz mit Kraftwerkskohle erzielen.
  • die >5% Umsatz mit Tabak erzielen.
  • die laut MSCI ESG Research gegen Klimakriterien verstoßen oder Umweltkontroversen auslösen.


Die DJE Kapital AG im Auftrag der easybank schließt auch Unternehmen aus, die kontroverse Geschäftspraktiken verfolgen. Dazu gehören Unternehmen, die eindeutig und erwiesenermaßen gegen eines oder mehrere der zehn Prinzipien des „Global Compact der Vereinten Nationen“ verstoßen (im Internet unter https://www.unglobalcompact.org/what-is-gc/mission/principles verfügbar).

Erfolgt ein eindeutiger und der Öffentlichkeit bekannter vorgenannter Verstoß durch ein Unternehmen, in das in den von der DJE Kapital AG gemanagten Fonds investiert wurde bzw. ist, so obliegt die interessenwahrende Veräußerung des Investments der Entscheidung der DJE Kapital AG. Sofern es bei Emittenten, deren Wertpapiere in Fonds von dritten Kapitalverwaltungsgesellschaften gehalten werden, zu solchen Verstößen kommt, liegt es in der Verantwortung der DJE Kapital AG der easybank Weisung zum Umgang mit diesen Fonds zu erteilen.

Durch diese Ausschlusskriterien sinkt das unternehmensspezifische Anlagerisiko, denn es werden Risiken vermieden, die durch Verstöße gegen Menschen- und Arbeitsrechte oder durch Umweltverschmutzung ausgelöst werden.

Eine weitere sehr wesentliche Informationsquelle für die Analysen und eine Möglichkeit auf Kapitalverwaltungsgesellschaften Einfluss zu nehmen, sind Treffen von Unternehmensvertretern und Vorständen. Im Rahmen dieser Treffen sind die Mitarbeiter der DJE Kapital AG angehalten, ESG-relevante Themen und Risiken zu adressieren und zu erörtern.

Die DJE Kapital AG berücksichtigt dabei den EFAMA Stewardchip Code des europäischen Fondsverbands EFAMA.
 

2. Das Nachhaltigkeitsrating der DJE Kapital AG ermöglicht der easybank eine Klassifizierung und Information über wesentliche nachteilige Auswirkungen

Auf der Grundlage der unter Ziffer 1 genannten Datenquellen und mit Hilfe einer eigens entwickelten Methode (Nachhaltigkeitsrating der DJE Kapital AG) erstellt DJE Kapital AG ein Nachhaltigkeitsrating für die easy INVEST Portfolios.


3. ESG-Richtlinien in der Portfolioverwaltung (easy online INVEST, easy plus INVEST und easy premium INVEST) der easybank

Um während der Due Diligence-Prüfung wesentliche nachteilige Auswirkungen auf Anlageentscheidungen abzumildern, wird in der Vermögensverwaltung das oben beschriebene Nachhaltigkeitsrating der DJE Kapital AG angewendet.

Die Einbindung der ESG-Kriterien ist die erste Betrachtungsebene für Nachhaltigkeit in der Vermögensverwaltung. Zusätzlich zur klassischen Due Diligence- Prüfung werden Unternehmenspraktiken in den Bereichen Umwelt (E), Soziales (S) und Unternehmensführung (G) zu Auswahlkriterien.

Vergütungspolitik und Nachhaltigkeitsrisiken

Im Rahmen der Vergütungspolitik werden Nachhaltigkeitsrisiken entsprechend berücksichtigt. Das Kriterium der Nachhaltigkeit ist als selbständiges Ziel in der Vergütungspolitik festgesetzt und wird durch langfristige, risikoadjustierte Beurteilung der Leistung sichergestellt. Darüber hinaus ist die variable Vergütung an die Erreichung von Leistungszielen unter Einbeziehung von Nachhaltigkeits- und ESG-Kriterien geknüpft.

Vorvertragliche Informationen der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft – Geschäftsbereich „easybank (ex-HB)“

zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen im Rahmen der Portfolioverwaltung (easy online INVEST, easy plus INVEST und easy premium INVEST)

BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft, Geschäftsbereich easybank (in der Folge "easybank") und die DJE Kapital AG sind getrennte, eigenständige Unternehmen. Für die Zusammensetzung der easy online INVEST, easy plus INVEST und easy premium INVEST Portfolioverwaltung fungiert die DJE Kapital AG als Berater und die easybank folgt der Nachhaltigkeitsstrategie der DJE Kapital AG.

Mit Hilfe einer eigens entwickelten Methode (Nachhaltigkeitsrating der DJE Kapital AG) erstellt DJE Kapital AG ein Nachhaltigkeitsrating für die in der easy online INVEST, easy plus INVEST, sowie easy premium INVEST Portfolioverwaltung enthaltenen Fonds und Einzeltitel.

Dieses Vorgehen ermöglicht DJE Kapital AG und damit der easybank als Finanzmarktteilnehmer die Risiken ihrer Finanzanlagen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung zu beurteilen.

Außerdem bezieht die DJE Kapital AG und damit die easybank implizit Nachhaltigkeitsrisiken von Produkten im Rahmen der regelmäßigen Risiko-Rendite-Bewertung in ihre Investitionsentscheidungsprozesse ein. Denn werden die Nachhaltigkeitsrisiken dieser Finanzprodukte nicht bei der Anlageentscheidung berücksichtigt, könnten sie die Rendite negativ beeinflussen.

Transparenz bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken3

1. Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen4

Die easybank hat für die Zusammensetzung easy online INVEST, easy plus INVEST und easy premium INVEST Portfolios die DJE Kapital AG als Berater beauftragt und folgt bei der Zusammensetzung der easy online INVEST, easy plus INVEST und easy premium INVEST Portfolios der Nachhaltigkeitsstrategie der DJE Kapital AG.

Damit gelten für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen die von der DJE Kapital verfolgten Strategien. Diese werden nachfolgend dargestellt.

Die DJE Kapital AG hat 2018 die Grundsätze der Vereinten Nationen für verantwortliches Investieren (UN Principles for Responsible Investments, abgekürzt „UN PRI“) unterzeichnet und ist damit verpflichtet, Faktoren wie Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung, sogenannte ESG-Faktoren, in ihre Anlageanalyse, Entscheidungsprozesse und die Praxis der aktiven Ausübung der Aktionärsrechte zu integrieren.

Die DJE Kapital AG bezieht im Rahmen ihres Investmentprozesses im Auftrag der easybank relevante finanzielle Risiken und Nachhaltigkeitsrisiken, die in maßgeblicher Weise wesentliche negative Auswirkungen auf die Rendite einer Investition des jeweiligen Fonds oder Portfolios haben können, in ihre Anlageentscheidungen mit ein und bewertet diese fortlaufend.

Zu den relevanten, nicht abschließenden finanziellen Risiken zählen insbesondere das

  • Allgemeines Marktrisiko
  • Adressenausfallrisiko
  • Liquiditätsrisiko

Diese relevanten finanziellen Risiken sowie weitere finanzielle Risiken werden im Rahmen der traditionellen Wertpapieranalyse, die Teil des Investmentprozesses ist, vor der Anlageentscheidung geprüft.

Bei der Auswahl der in die zu investierenden Fonds wird im Rahmen der Due-Diligence-Prüfung durch Klassifizierung der Zielinvestments zudem das Nachhaltigkeitsrisiko berücksichtigt. Dabei werden aufgrund des erhöhten damit einhergehenden Nachhaltigkeitsrisikos u.a. jene Unternehmen ausgeschlossen, die in grober Art und Weise gegen den UN Global Compact verstoßen. Durch den Ausschluss sinkt das unternehmensspezifische Anlagerisiko, denn es werden Risiken vermieden, die durch Verstöße gegen Menschen- und Arbeitsrechte oder durch Umweltverschmutzung ausgelöst werden. Der Ausschluss erfolgt mit Hilfe einer speziellen Datenbank, in die ESG-Daten von anderen Research-Unternehmen (MSCI ESG Research LLC.) als auch eigene Research-Ergebnisse der DJE Kapital AG, im Auftrag der easybank einfließen. Mithilfe der in der Datenbank enthaltenen Indikatoren wird für jedes Unternehmen eine aggregierte Gesamtbewertung berechnet, die auf diversen Teilbereichen basiert. Dazu zählt zum einen die abschließende Beurteilung, zu der der Analyst auf Basis der Due-Dilligence-Prüfung inklusive der Berücksichtigung des Nachhaltigkeitsrisikos und des persönlichen Unternehmenskontakts gelangt. Wie alle anderen Teilbereiche quantifiziert er diese mit einem Rating von -10 bis 10. Zusammen mit der Gesprächsqualität aus dem persönlichen Kontakt mit dem Unternehmen fließt die Analysteneinschätzung in die abschließende Fonds-Bewertung mit ein.

Die DJE Kapital AG kann die Bewertung der Datenbank einer Überprüfung durch ein Gremium unterziehen. Das Gremium kann bei der Überprüfung der Bewertung der Datenbank zum Ergebnis gelangen, dass die Bewertung der Datenbank berichtigt werden muss und daher in das Zielinvestment investiert werden kann. Erhält bei bestehenden Zielinvestments das Zielinvestment aufgrund einer aktualisierten Analyse eine negative Bewertung und schließt sich das Gremium der Bewertung der Datenbank an, so werden diese Zielinvestments grundsätzlich veräußert und mit einem Hinweis versehen, dass diese vorerst nicht erwerbbar sind. Bei der Überprüfung berücksichtigt das Gremium weitere Kriterien, wie zum Beispiel Entwicklungsaussichten hinsichtlich ESG-Faktoren, Stimmrechtsausübung oder allgemeine wirtschaftliche Entwicklungsaussichten.

In dem Bewertungsmodell schneiden jene Unternehmen besser ab, die den Nachhaltigkeitsrisiken, denen sie ausgesetzt sind, mit einem adäquaten oder gar vorbildlichen Risikomanagement begegnen. Ferner wird in diesem Modell die CO2-Intensität der Unternehmen berücksichtigt, um dem Risiko eines möglichen umwelt- bzw. klimabezogenen Werteverfalls entgegenzuwirken (sogenannte „stranded-assets“, zu dt. „gestrandete Vermögenswerte“).

2. Erwartete Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite

Ein Risikoereignis in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung eintreten, könnte dies erhebliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Anlage haben. Ein solches Ereignis kann zu einer Neuausrichtung der Portfoliostrategie, einschließlich des Ausschlusses von Wertpapieren bestimmter Emittenten, führen. Die Auswirkungen möglicher Nachhaltigkeitsrisiken können die Emittenten von Wertpapieren auf unterschiedliche Art und Weise betreffen. Dazu können 1) geringere Einnahmen; 2) höhere Kosten; 3) Beschädigung oder Wertminderung des Vermögenswertes; 4) höhere Kapitalkosten; und 5) Geldbußen oder regulatorische Risiken zählen. Langfristig ist davon auszugehen, dass Nachhaltigkeitsrisiken und Entwicklungen wie der Klimawandel die Rendite von Finanzprodukten zunehmend beeinflussen werden.

Nachhaltigkeitsrisiken, die im Investitionsprozess nicht identifiziert werden können, können sich jedoch wesentlich stärker auf die Rendite auswirken.

3. Steuerung

Die BAWAG Group beobachtet laufend die Entwicklungen in der Europäischen Union und welche Vorgaben und Limits al-lenfalls festgelegt werden. Im Risikomanagement erarbeitet die Bank ein Rahmenwerk, um langfristig die ESG Risiken bes-ser abgreifen zu können. Zur Überwachung der Offenlegungspflichten werden die bereits jetzt existierenden Strukturen aus Risk und Compliance miteinbezogen, um gemeinsam mit dem „Non Financial Risk & ESG Committee“ einen direkten Übergang in den laufenden Geschäftsprozessen zu ermöglichen.

In diesem Zusammenhang werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den entsprechenden Bereichen der Bank laufend auf ESG-Risiken und Maßnahmen geschult, um eine entsprechende Berücksichtigung und Anwendung (beispielsweise im Beratungsgeschäft) sicherzustellen

Am 3. Juni 2021 hat der U.S.-Präsident Biden die Executive Order 14032 („E.O.14032“) erlassen. Die E.O. 14032 „Addressing the Threat from Securities Investments that Finance Certain Companies of the People’s Republic of China” ändert die Executive Order 13959 ("E.O. 13959") vom 12. November 2020 und verbietet U.S.-Personen nach der geltenden Abwicklungsfrist den Kauf bzw. Verkauf von öffentlich gehandelten Wertpapieren, die von bestimmten Unternehmen ausgegeben werden und die von der U.S.-Regierung als „Chinese Military-Industrial Complex Companies“ („CMICs“) gelistet werden. Weiters verbietet sie den Kauf bzw. Verkauf von Wertpapieren, die von solchen Wertpapieren abgeleitet sind oder für ein Engagement in solchen Wertpapieren bestimmt sind.

Die betroffenen Kunden bzw. Gegenparteien von BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft sind für die Einhaltung der geltenden Bestimmungen der E.O.13959 in der Fassung der E.O. 14032 verantwortlich (inklusive aller zukünftigen offiziellen Leitlinien).

Mehr Informationen dazu finden Sie auch hier:

Zu U.S. Personen gehören u.a.:

  • Staatsbürger der U.S.A. 
  • Personen mit ständigem Wohnsitz in den U.S.A.
  • Partnerschaften oder Gesellschaften, die nach U.S.-Recht organisiert sind (einschließlich ausländischer Zweigniederlassungen)



Die vollständige Definition von U.S.-Personen ist in der E.O. 13959 in der Verfassung der E.O. 14032 zu finden (Sec. 3 d).

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) veröffentlichte am 17. Februar 2021 ein Statement zur hohen Volatilität beim Handel in bestimmten US-Aktien. Das Statement ist auf der ESMA-Website oder direkt als .pdf-Datei abrufbar.

Information zur Gläubigerbeteiligung im Fall der Sanierung oder Abwicklung einer Bank („Bail-In“)

 
Um europaweit  einheitliche Regeln und  Instrumente  für  die Sanierung  und Abwicklung von Banken zu schaffen, wurde eine entsprechende  EU-Richtlinie (Bank Recovery and Resolution Directive, Richtlinie zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung  von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen,
„BRRD“) erlassen. Diese wurde in Österreich im Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken („BaSAG“) umgesetzt.


Das BaSAG regelt unter anderem die Beteiligung („Bail-In“) von Gläubigern einer Bank im Falle einer aufsichtsrechtlichen Abwicklung. Damit soll die Verwendung von Steuergeldern  bei drohender  Zahlungsunfähigkeit einer Bank vermieden werden.

Im Falle  eines  drohenden  Ausfalls einer Bank kann die zuständige  Behörde verschiedene Abwicklungsinstrumente anwenden.

Weiterführende Informationen hierzu finden Sie im folgenden Auszug aus den Risikohinweisen der Hello bank! sowie auf der Homepage der Österreichischen Nationalbank:

Risikohinweise zur Bankenabwicklung
ÖNB Einheitlicher Abwicklungsmechanismus

Nach Maßgabe von Artikel 28 der Verordnung (EU) 2016/1011 vom 8. Juni 2016 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanztransaktionen als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden („Referenzwert-VO“) sind Unternehmen zur Darlegung von Maßnahmen verpflichtet, die sie ergreifen würden, wenn ein Referenzwert sich wesentlich ändert oder nicht mehr bereitgestellt wird.

Wenn der in Ihrem Vertrag vereinbarte Referenzzinssatz (nach Art. 29 Abs. 1 der Referenzwert-VO) nicht mehr als Referenzwert verwendet werden darf, gilt der Folge-Referenzzinssatz. Dieser wird im Register nach Art. 36 der Referenzwert-VO auf der Website der „European Securities and Markets Authority“ veröffentlicht. Er ist hinsichtlich der Zinsschwankungen dem im Vertrag vereinbarten Referenzzinssatz am ähnlichsten. Falls der Folge-Referenzzinssatz ebenso nicht mehr verwendet werden darf, gilt dieselbe Vorgehensweise.


ESMA European Securities and Markets Authorities


Sollten für Sie maßgebliche Änderungen eintreten, werden Sie von uns rechtzeitig über Änderungen des etwaig betroffenen Referenz- bzw. Folge-Referenzzinssatzes informiert. Diese Information erhalten Sie in elektronischer oder schriftlicher Form.

Durch die kostenlose und automatisch aktivierte Funktion GeoControl ist Ihre Maestro-Karte noch besser vor Missbrauch im Ausland geschützt. Mit GeoControl sind Bargeldbehebungen in bestimmten Regionen außerhalb Europas gesperrt. Dadurch soll eine der häufigsten Missbrauchsformen - das so genannte „Skimming“ verhindert werden Beim Skimming wird an manipulierten Geldausgabeautomaten der Magnetstreifen der Karte kopiert und der PIN-Code ausgespäht. Mit den gestohlenen Daten werden außerhalb Europas Bargeldbezüge getätigt.

Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Fragen zur GeoControl Sicherheitsfunktion:

Was ist GeoControl?

GeoControl ermöglicht Ihnen, bewusst Bargeldbehebungen bzw. Transaktionen mit Ihrer Maestro Bankomatkarte außerhalb Europas nur dann durchzuführen, wenn Sie es wünschen. Damit schützen Sie sich vor etwaigem Missbrauch Ihrer Maestro Bankomatkarte.

Welche Vorteile bietet GeoControl?

  • Ihr Risiko, Opfer einer Skimming-Attacke zu werden, wird erheblich verringert
  • Karteneinsatz weltweit rund um die Uhr freischaltbar
  • Einsatzzeitraum der Karte außerhalb Europas frei wählbar
  • automatische Reaktivierung von GeoControl


Was kostet GeoControl?

Diese Dienstleistung, die die sichere Nutzung Ihrer Maestro-Karte erhöht, wird Ihnen von den österreichischen Banken kostenlos zur Verfügung gestellt.

Wie kann ich GeoControl deaktivieren?

  • Deaktivierung im Electronic Banking:
    Sie können diese Funktion für einen bestimmten Zeitraum deaktivieren. Gehen Sie hierzu im Portal auf "Konto & Banking" - "Finanzübersicht". Danach klicken Sie im Electronic Banking auf "Service" - "Meine Karten". Hier klicken Sie auf die Bankomatkarte und Sie können den GEO-Control Status Ihrer Bankomatkarte ändern.
  • Telefonischer Auftrag zur Deaktivierung:
    Sie können uns den Auftrag zur Deaktivierung für einen bestimmten Zeitraum auch telefonisch über die Service-Hotline: +43 (0) 50 5022 - 222 in Auftrag geben. Bitte legen Sie sich hier zur Legitimation Ihr telefonisches Geheimwort bereit.

Wie lange kann ich GeoControl deaktivieren?

Die GeoControl-Funktion kann zu Ihrer eigenen Sicherheit für maximal 3 Monate im Voraus und für eine Dauer von maximal drei Monaten ausgesetzt werden. Bei längeren Auslandsaufenthalten kontaktieren Sie bitte +43 (0) 50 5022 - 222.

Wie kann ich GeoControl wieder aktivieren?

GeoControl wird automatisch ab dem bei der Deaktivierung bekannt gegebenen Datum, längstens jedoch nach drei Monaten, reaktiviert.

Wo kann ich meine Maestro-Karte uneingeschränkt verwenden?

In folgenden Ländern, allen voran Österreich, können Sie Ihre Maestro-Karte uneingeschränkt nutzen ohne auf den Schutz von GeoControl verzichten zu müssen.
 

AlbanienItalienRumänien
AserbaidschanKasachstanRussland
ArmenienKirgisistanSan Marino
AndorraKosovoSchweden
BelgienKroatienSchweiz
Bosnien-HerzegowinaLettlandSerbien
BulgarienLiechtensteinSlowakei
DänemarkLitauenSlowenien
DeutschlandLuxemburgSpanien
EstlandMaltaSt. Helena
FinnlandMartiniqueTadschikistan
FrankreichMazedonienTschechien
Französisch-GuyanaModawienTürkei
GeorgienMonacoTurkmenistan
GibraltarMontenegroUkraine
GriechenlandNiederlandeUngarn
GrönlandNorwegenUsbekistan
GuadeloupeÖsterreichVatikanstadt
IrlandPolenVereinigtes
Königreich
IslandPortugalWeißrussland
IsraelRéunionZypern

 

In welchen Ländern ist meine Maestro-Karte für Bargeldbehebungen gesperrt?

Die geblockten Länder werden weder der Öffentlichkeit noch den Banken bekannt gegeben. Dies hat zwei sicherheitstechnische Gründe: Diese Länder können täglich von der Payment Service Austria verändert werden.Organisierte Banden würden dies relativ rasch erfahren und sofort in andere Länder ausweichen.


Wichtige Tipps für Karteninhaber

  • Überlegen Sie vor einer Auslandsreise, welche Karten Sie auf Ihre Reise mitnehmen wollen.
  • Decken Sie beim Eingeben des PIN-Codes die Tastatur immer mit der freien Hand ab.
  • Lassen Sie sich nicht ablenken.
  • Lassen Sie sich nicht von Dritten "helfen".
  • Geben Sie die Karte nicht aus der Hand.
  • Tragen Sie den PIN-Code nie bei sich.
  • Melden Sie Auffälligkeiten direkt der Polizei oder dem Betreiber des Bankomaten.
  • Lassen Sie die Karte bei Verdacht auf Missbrauch, Diebstahl, Verlust oder Einzug am Bankomaten umgehend sperren.