Du hast die Möglichkeit, ein Depot auf eigene Rechnung und im eigenen Namen zu eröffnen. Das Depot kannst du deinem minderjährigen Kind, Enkelkind, Patenkind symbolisch zuordnen – indem du dieses bspw. mit dessen Namen bezeichnest - und in Folge auch über dieses Depot einen Sparplan abschließt.
Sobald das Depot auf deinen Namen eröffnet wurde, kannst du die Bezeichnung im eBanking/App individuell anpassen und den Namen deines Kindes angeben (hier geht es zur Anleitung). Dadurch wird das Depot symbolisch dem Kind zugeordnet, während du als Eigentümer weiterhin die Kontrolle behältst. Rechtsansprüche entstehen durch die bloße Bezeichnung des Depots keine. Du bist und bleibst Eigentümer der auf dem Depot befindlichen Werte.
Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr: Sobald dein Kind volljährig wird, besteht die Möglichkeit, das Depot im Wege einer Schenkung tatsächlich auf das Kind zu übertragen. Hierfür hat das bereits volljährige Kind ein Depot bspw. bei der easybank zu eröffnen.
Hinweis: Schenkungen sind in Österreich steuerfrei. Sie unterliegen aber einer Meldepflicht. Schenkungen zwischen Angehörigen bis zu einem Wert von 50.000 Euro innerhalb eines Jahres sind von dieser Meldepflicht ausgenommen. Bei weiteren Fragen wende dich bitte an einen Fachexperten.
Bitte wende dich bei weiteren Fragen zu rechtlichen und steuerlichen Aspekten an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater.