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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier finden Sie alle Geschäftsbedingungen und Besonderen Bedingungen der Marke easybank sowie weitere Gesetzesinformationen zum Download als PDF-Dokument:

Im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung sind Einlagen bis zu einem Betrag von 100.000 Euro gesichert. Für Einleger, die der BNP Paribas S.A. Niederlassung Österreich ("Hello bank!") eine Einlage geleistet haben, die von der Unternehmensübernahme betroffen ist und der Hello bank! sowie der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft insgesamt mehr als 100.000 Euro anvertraut haben, besteht gemäß § 37a Abs. 5 BWG für eine Dauer von drei Monaten ab Veröffentlichung dieses Hinweises die Möglichkeit, den 100.000 Euro übersteigenden Betrag, wie er zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Unternehmensübernahme besteht, einschließlich aller aufgelaufenen Zinsen und Vorteile, ungeachtet allfälliger Bindungen kostenlos abzuheben oder an ein anderes Kreditinstitut zu übertragen. Nähere Informationen zum Österreichischen Einlagensicherungssystem sind unter https://www.einlagensicherung.at abrufbar.

 

Allgemeine Bankinformation

Grundsätze für den Umgang mit Interessenskonflikten

Grundsätze der Geschäftsausführung (execution policy)

Allgemeine Information für Kunden über Annahme von Vorteilen

Risikohinweise für Wertpapiergeschäfte

Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz

Informationen gemäß Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG)

Informationsblatt zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung

Gesetzestext zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung (BWG)

FATCA Informationsblatt

Informationen über Referenzwerte

Europäische Standardinformationen für Kreditierungen nach dem Verbraucherkreditgesetz easy kreditkarte

Europäische Standardinformationen für Kreditierungen nach dem Verbraucherkreditgesetz – easybank Kreditkarten (mit Ausnahme von easy kreditkarte)

Mit den EU-Regeln werden elektronische Zahlungen günstiger, einfacher und sicherer:

  • Europaweite Zahlungen (EU, Island, Norwegen und Liechtenstein) sind genauso einfach und sicher wie Zahlungen in Ihrem eigenen Land.
  • Bei Zahlungen mit einer in der EU ausgegebenen Karte können Händler keine zusätzlichen Gebühren mehr verlangen.
  • Die Regeln gelten für elektronische Zahlungen jeder Art (z.B. Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen...).
  • Jeder mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union, hat das Recht auf ein Bankkonto, das elektronische Zahlungen ermöglicht („Zahlungskonto“).

Alle Details dazu finden Sie im Informationsblatt der Europäischen Kommission.

Informationsblatt § 38 ZaDiG 2018