Zollsituation in den USA nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs

Gastbeitrag von Franklin Templeton

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Der Oberste Gerichtshof der USA hat den Großteil der von Präsident Trump zu Beginn seiner zweiten Amtszeit verhängten Zölle für verfassungswidrig erklärt. Damit setzte das Gericht ein Signal zugunsten der Gewaltenteilung: Die Kompetenz zur Erhebung von Steuern und Zöllen liegt laut Verfassung beim Kongress und nicht beim Präsidenten. Zwar bleiben Trump gewisse Möglichkeiten, Zölle per Präsidialerlass zu verhängen, doch seine auf dem „International Emergency Economic Powers Act“ (IEEPA) basierenden „reziproken“ Zölle wurden gestoppt. Das Urteil fiel mit 6:3 Stimmen gegen ihn aus – bemerkenswert, da sogar zwei von ihm ernannte Richter dagegen stimmten.

Kapitalmarkt und fiskalische Implikationen

Die Märkte reagierten moderat positiv, und die zugrunde liegende Logik ist klar: Zölle sind Steuern. Zölle verringern die Gewinnmargen von Unternehmen durch höhere Inputkosten, dämpfen die Nachfrage durch höhere Endpreise oder bewirken eine Kombination aus beidem. Dies wird häufig durch sekundäre Effekte wie Störungen in Lieferketten und eine erhöhte Unsicherheit verstärkt. 

Klar ist, dass dadurch fiskalische Probleme entstehen. Die geplanten Zolleinnahmen von ca. 100 Mrd. USD zur Gegenfinanzierung der Steuersenkungen fallen teilweise weg. Die Regierung unter Präsident Trump hat den Großteil der Steuer- und Ausgabenpläne aber bereits im „One Big Beautiful Bill Act“ (OBBB Act) von 2025 umgesetzt. Änderungen bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie bei den Ausgaben für wichtige diskretionäre Programme sind bereits gesetzlich verankert und werden in diesem Jahr voraussichtlich nicht mehr überarbeitet. Das könnte das Haushaltsdefizit zusätzlich belasten, wie die untenstehende Grafik verdeutlicht. Von der Entscheidung sind vor allem IEEPA-Zölle mit einem Volumen von über 130 Milliarden Dollar betroffen – das sind 0,5% des BIP und 3,75% der gesamten Bundessteuereinnahmen. Andere Zölle, etwa sektorale Maßnahmen nach dem Handelsgesetz von 1974 oder sicherheitsbezogene China-Zölle nach dem Trade Expansion Act von 1962, bleiben bestehen. Als Reaktion kündigte Trump neue Zölle von bis zu 15 % gemäß Section 122 des Trade Act von 1974 an. Diese dürfen maximal 150 Tage gelten. Für eine Verlängerung wäre der Nachweis eines nachhaltigen Zahlungsbilanzungleichgewichts sowie die faktische Unterstützung des Kongresses nötig, was politisch eine hohe Hürde darstellt.

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Sollten die neuen Zölle tatsächlich nur vorübergehend erhoben werden, dürfte dies die Aktienmärkte stützen, während die Anleihemärkte unter ausbleibenden Einnahmen und steigenden Defiziten leiden könnten. Zinsen und der US-Dollar können trotz nachlassender Inflationsrisiken steigen. Es ist kein Widerspruch, wenn Renditen und der US-Dollar aufgrund verbesserter Wachstumsaussichten und höherer Risikobereitschaft zulegen, während ein Zollabbau gleichzeitig den Inflationsdruck bei Gütern reduziert. Sollte letzterer Effekt in den kommenden Monaten überwiegen, verbessert sich der geldpolitische Zielkonflikt der US-Notenbank (Fed): Das Urteil des Gerichts könnte zusätzlichen Spielraum für geldpolitische Lockerungen schaffen, falls sich die Konjunktur abschwächt oder sich die finanziellen Bedingungen verschärfen. Die Unsicherheit bleibt also bestehen, verschiebt sich jedoch: Zölle können nicht mehr beliebig als geopolitisches Druckmittel eingesetzt werden, sondern bedürfen einer klaren wirtschaftlichen Begründung.

Rechtliche Auswirkungen und die Frage, wie es weitergeht

Sektorale Unterschiede dürften eine wichtige Rolle spielen. Die Nutznießer der Zollentlastung werden voraussichtlich nicht gleichmäßig verteilt sein. Importintensive Unternehmen und Branchen, die auf ausländische Vorleistungen angewiesen sind, dürften die unmittelbarsten Entlastungen bei Kosten und Margen erfahren, während andere Sektoren indirekt von einer stärkeren Nachfrage und verbessertem Vertrauen profitieren könnten.

Geschätzte kumulierte Veränderung des realen BIP der USA nach Sektoren aufgrund von Zöllen
Q4 2025 bis Q4 2025

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Ökonomisch zeigen Studien, dass die Belastung der bisherigen Zölle überwiegend von US-Unternehmen und Verbrauchern getragen wurde – zu über 90%. Die durchschnittlichen Zollraten stiegen von rund 2,5 auf etwa 13,5%. Entsprechend wirkten die Maßnahmen inflationsfördernd. Geringere Zölle wären daher positiv für die US-Wirtschaft.

Unklar bleibt die Frage möglicher Rückerstattungen bereits gezahlter Zölle. Der Supreme Court ließ diese offen, wodurch nun Klagen drohen. Entscheidend ist, wer etwaige Rückerstattungen erhält. Sollte es zu Rückzahlungen kommen, dürften diese dem Importeur der Ware – also der Partei, die die Zölle an den Zoll entrichtet hat – zufließen und nicht automatisch den Endabnehmern. Verbraucher und nachgelagerte Unternehmen, die die Kosten über höhere Preise getragen haben, könnten daher nicht vollständig entschädigt werden.

Der wichtigste wirtschaftspolitische Aspekt des Urteils ist, dass es eine rechtliche Einschränkung darstellt, jedoch keine vollständige und dauerhafte Umkehr der US-Handels- und Zollpolitik bedeutet. Das Gericht hat den Handlungsspielraum der Administration bei der Nutzung von Notstandsbefugnissen zur umfassenden Einführung von Zöllen eingeschränkt. Gleichzeitig stehen der Administration weiterhin mehrere rechtlich zulässige Wege offen, um Zölle im Einklang mit Gesetz und Verfassung einzuführen – in der Regel unter Nutzung formellerer Verfahren, klarerer gesetzlicher Grundlagen oder gezielterer Maßnahmen. Infolgedessen dürfte die Unsicherheit anhalten, insbesondere im Hinblick auf die Geschwindigkeit, mit der die Administration versucht, das für ungültig erklärte Zollregime zu ersetzen, sowie auf den Umfang möglicher Ersatzmaßnahmen.

Position der EU im globalen Handelssystem

Aus strategischer Sicht ist die Erkenntnis entscheidend, dass der globale Handel weniger deglobalisiert als vielmehr umgelenkt wird. Während sich der Warenhandel verlangsamt und stärker politisch beeinflusst wird, bleibt der Dienstleistungshandel strukturell robuster. Dies ist vorteilhaft für die EU, deren komparative Stärken in hochwertiger Industrieproduktion, unternehmensnahen Dienstleistungen und regelbasiertem Marktzugang liegen, weniger jedoch in reiner Rohstoff- oder Mengenskalierung. Diese Einschätzung deckt sich mit den Prognosen der WTO sowie mit den Erkenntnissen der Europäischen Kommission. Demnach wächst der EU-Handel mit Freihandelspartnern schneller als mit Nicht- Freihandelspartnern.

Globaler Handel: Weiterhin Wachstum, jedoch neu konfiguriert

  • Der Warenhandel verlangsamt sich, während Dienstleistungen widerstandsfähig bleiben.
    • Waren: +4,6 % (2025), Prognose: +1,9 % (2026E).
    • Dienstleistungen: strukturell stärker (ca. 5 % Wachstumsspanne).
  • Verschiebung von „Globalisierung“ hin zu „gesteuertem Handel und Umlenkung“.
    • Diversifizierung der Lieferketten (China+1, Friend-Shoring).
    • Politik (Zölle, Subventionen, Industriestrategien) als zentraler Treiber.
  • Zentrale Risiken:
    • Geopolitik (Naher Osten, USA - China).
    • Störungen in Schifffahrt und Logistik.
    • Volatile Energiepreise.

Implikation:

Der Handel ist nicht mehr ausschließlich volumengetrieben. Stattdessen gewinnen Zugang, Resilienz und Dienstleistungen gegenüber Skaleneffekten und reiner Effizienz an Bedeutung.

Position der EU: Strukturell stark, zyklisch schwächer

  • Globale Stellung:
    • Rund 17 % des globalen Handels (Waren und Dienstleistungen).
    • Nr. 1 bei Exporten kommerzieller Dienstleistungen (ca. 23 % Marktanteil).
    • Nr. 2 bei Warenexporten (ohne internen EU-Handel).
  • Aktuelle Schwäche:
    • Schwaches Wachstum der Warenexporte im Vergleich zu Asien (nahezu stagnierender Ausblick).
  • Strukturelle Stärken:
    • Tiefes und breites Freihandelspartner-Netzwerk (74 Partner).
    • Dominanz in hochwertiger Industrieproduktion und Dienstleistungen.
    • Regulatorische und normative Gestaltungsmacht.
    • Stark diversifizierte Handelsgeografie.

Zentrale Dynamik:

Die Wettbewerbsfähigkeit der EU verschiebt sich von Volumen hin zu Netzwerken, Regeln und Dienstleistungen.

Performance der EU-Freihandelsabkommen

Empirische Evidenz:

  • Exporte in Freihandelspartnerländer wachsen schneller als in Nicht- Freihandelspartnerländer:
    • Waren: +1,4 % vs. +0,7 %.
    • Dienstleistungen: +4,5 % vs. +1,2 %.

Interpretation: Freihandelsabkommen binden Handelsströme zunehmend realwirtschaftlich – diese sind längst mehr als nur symbolische Instrumente.

Aktuelle Handelsabkommen (letzten zwei Jahre) - Ökonomische Wirkungshierarchie:

Tier 1: Hohe wirtschaftlicher Wirkung (Skalierung und Strategie)

EU–Mercosur (noch nicht ratifiziert)

  • Potenzial für jährliche Zolleinsparungen von rund 4 Mrd. EUR.
  • Große Exponierung: ca. 57 Mrd. EUR Warenexporte.
  • Starke Sektorpotenziale: Automobilindustrie, Chemieindustrie, Maschinenbau, Landwirtschaft.

Einschätzung: Größtes Potenzial nach oben, jedoch weiterhin hohes politisches Risiko.

EU–Mexiko (modernisiert, ausstehend)

  • Warenhandelsbasis von rund 82 Mrd. EUR.
  • Stärken:
    • Industrieller Integration (USMCA-Nähe).
    • Dienstleistungen und öffentliche Beschaffung.
    • Kritische Rohstoffe.

Einschätzung: Das kommerziell „bankfähigste“ Abkommen in der Pipeline

Tier 2: Strategische und industrielle Relevanz.

EU–Chile (in Kraft seit 2025)

  • 99,9 % Zollabbau.
  • Kritisch für: Lithium, Kupfer, Lieferketten der Energiewende.

Einschätzung: Hoher strategischer Wert für die EU-Industriepolitik.

EU–Indonesien (vereinbart, noch nicht in Kraft)

  • Große Bevölkerung (283 Mio.), wachsende Mittelschicht.
  • Relevanz für: Kritische Mineralien, Diversifizierung der Industrie, digitalen Handel.

Einschätzung: Mittelfristiges Wachstumspotenzial und Diversifikationsoption.

Tier 3: Kleinere, aber qualitativ hochwertige Abkommen.

EU–Neuseeland (2024)

  • Erwarteter Handelszuwachs von rund 30 %.
  • Starke Dienstleistungs- und Digitalregelungen.

EU–Kenia (2024)

  • Zugangstor zu Ostafrika.
  • Entwicklungs- und lieferkettenpolitische Bedeutung.

Einschätzung: Geringe makroökonomische Wirkung, aber hoher politischer und strategischer Signalwert.

Was für Investoren tatsächlich relevant ist:

  1. Handel fragmentiert sich, kollabiert aber nicht.
    • Regionale Blöcke und bilaterale Abkommen dominieren.
       
  2. Die EU-Strategie ist kohärent.
    • Diversifizierung (Lateinamerika, Indo-Pazifik, Afrika).
    • Absicherung kritischer Lieferketten.
    • Ausbau des Dienstleistungshandels.
       
  3. Die größten ökonomischen Effekte liegen noch vor uns.
    • Mercosur und Mexiko sind noch nicht vollständig eingepreist.
    • Ratifizierung als zentraler Katalysator.
       
  4. Dienstleistungen sind eine unterschätzte Stärke.
    • Die EU ist in einer globalen Führungsrolle.
    • Weniger zollanfällig, stärker skalierbar.

Wie fügt sich Österreich in dieses Bild ein?

Das Land ist weniger aufgrund seines globalen Handelsanteils relevant, sondern vielmehr als hochwertige Erweiterung des deutschen Industriesystems innerhalb einer zunehmend regionalisierten europäischen Handelsarchitektur. Das Land ist stark mit der deutschen Industrie verflochten, tief in Mittel- und Osteuropa integriert und strukturell gut positioniert, um von der Regionalisierung des Welthandels zu profitieren.

Österreich profitiert indirekt von den EU-Handelsabkommen. Für Wien sind die Abkommen mit Mercosur und Mexiko am relevantesten, da sie insbesondere für Maschinenbau- und Automobilzulieferer erhebliches Potenzial bieten. Das Abkommen mit Chile ist wichtig für die Versorgungssicherheit mit Metallen für die industrielle Basis. Indonesien ist von mittlerer Bedeutung, wenn es um langfristige Produktions- und Rohstoffaspekte geht. Die Abkommen mit Neuseeland und Kenia sind hingegen wirtschaftlich nur von geringer Relevanz für Österreich.

Ausblick

Das EU-Indien-Abkommen wird voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Jahres 2026 finalisiert. Am 27. Januar stellten die EU und Indien im Rahmen des Staatsbesuchs von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Ratspräsident Antonio Costa in Indien ihr Freihandelsabkommen vor. Das Abkommen stößt auf vergleichsweise geringen Widerstand und dürfte innerhalb der kommenden sechs Monate abgeschlossen werden.

Es sieht den schrittweisen Abbau von Zöllen auf 96,6 % der EU-Exporte und 99,3 % der indischen Exporte vor. Zu den Hauptprofiteuren auf EU-Seite zählen die Schwerindustrie, insbesondere die Automobil- und Maschinenbauindustrie, sowie der Agrar- und Lebensmittelsektor (z. B. alkoholische Getränke). In Indien profitieren vor allem arbeitsintensive Sektoren wie die Textil- und Schuhindustrie sowie andere Niedrigpreisprodukte.

Indien hatte in seinen Handelsabkommen mit der EU, dem Vereinigten Königreich und den USA zollfreien Zugang für niedrigpreisige Industrieprodukte gefordert. Dadurch können indische Exporte mit denen aus den am wenigsten entwickelten Ländern konkurrieren, die bislang zollfreien Zugang zu westlichen Märkten genießen. Die Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung – insbesondere unter jungen Menschen – bleibt in Indien hoch. Deshalb will Premierminister Narendra Modi durch exportgetriebenes Wachstum neue Arbeitsplätze schaffen.

Obwohl Indien keine Ausnahme vom CO₂-Grenzausgleichsmechanismus der EU (CBAM) erhalten hat, wurden mehrere Zusicherungen getroffen. So richten beide Seiten einen technischen Dialog ein, um indischen Exporteuren den Zugang zum EU-Markt trotz CBAM zu erleichtern. Zudem erkennt die EU nationale CO₂-Bepreisungssysteme an und akkreditiert indische Prüfer. Schließlich hat sich die EU verpflichtet, sämtliche künftigen CBAM-Erleichterungen für Drittstaaten auch auf Indien anzuwenden.

Das EU-Indien-Freihandelsabkommen ist Teil der Bemühungen beider Seiten, den Herausforderungen durch die USA und China zu begegnen. Die geopolitische Zusammenarbeit wird jedoch vorerst begrenzt bleiben.

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