State Street Europe Value Sp.F.P EUR

WKN A114M1 | ISIN LU0892045856 |  Fonds
Factsheet

Aktuelle Entwicklung

Fondsprofil

Fondstyp Aktienfonds
Branche Branchenmix
Ursprungsland Luxemburg
KESt-Meldefonds Ja
Auflagedatum 28.05.2013
Fondsvolumen 20,39 Mio. EUR

Größte Positionen

Keine Daten verfügbar

Performance

Zeitraum vor AGA nach max. AGA
1 Jahr +14,81 % -
3 Jahre p.a. +8,48 % -
5 Jahre p.a. - -
52W Hoch:
17,8001 EUR
52W Tief:
14,5145 EUR

Konditionen (gültig für easy Wertpapierdepot)

Ausgabeaufschlag 0,00 %
Mindestveranlagung 1.500,00 EUR
Sparplan Nein
Managementgebühr 1,50 %
Annahmeschluss -

Fonds Prospekte

2023 Basisinformationsblatt (27.10.23)
2022 Key Investor Information (11.02.22)
2016 Rechenschaftsbericht (31.03.16)

Fondsstrategie

Der Anlageverwalter bzw. der Unteranlageverwalter investiert im Auftrag des Fonds aktiv, um ein konzentriertes Portfolio von 30 bis 40 europäischen Aktienwerten zu bilden. Die Performance des Fonds wird gegenüber jener des MSCI Europe Index gemessen. Die Wertpapiere im Portfolio werden ohne Berücksichtigung der im Index enthaltenen Wertpapiere ausgewählt. Die Gewichtung von Wertpapieren im Portfolio wird ohne Berücksichtigung der Gewichtung von Wertpapieren im Index festgelegt. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird dieser Fonds ausschließlich in folgende Anlagen investieren: - Aktien und aktiengebundene Wertpapiere, - Sonstige Fonds, - Liquide Mittel, und - Derivate, zu Zwecken einer effizienten Portfolioverwaltung und zu Anlagezwecken, beschränkt auf Swaps, Optionen, Futures und Devisenterminkontrakte. Der Fonds kann bis zu 40% der von ihm gehaltenen Wertpapiere verleihen. Die Anteile des Fonds werden in Euro ausgegeben. Anteilinhaber können ihre Anteile an jedem Geschäftstag in Luxemburg, im Vereinigten Königreich und in Irland (außer an Tagen, an denen die betreffenden Finanzmärkte für den Geschäftsverkehr geschlossen sind, und/oder am Tag vor einem solchen Tag, wobei eine Liste dieser Marktschließtage für den Fonds auf www.ssga.com veröffentlicht wird) sowie an jedem anderen vom Verwaltungsrat im eigenen (vernünftigen) Ermessen festgelegten Tag zurücknehmen lassen, wobei die Anteilinhaber im Voraus über diese Tage informiert werden.
Fondsmanager: -

Notizen

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