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Rückzahlung von Entgelten gemäß OGH-Entscheidungen 9 Ob 19/20i und 1 Ob 162/20k

 

Die Arbeiterkammer (AK) hatte zwei Klagen gegen die BAWAG eingebracht. Gegenstand der vom Obersten Gerichtshof (OGH) entschiedenen Urteile waren u.a. Klauseln zu diversen Entgelten, die der OGH für rechtswidrig erklärte.

Die AK und die BAWAG haben sich auf folgende Refundierungen für Konsumentinnen und Konsumenten geeinigt:

Die BAWAG wird folgende Entgelte rückerstatten, die seit 01.07.2018 verrechnet wurden:

  1. Entgelt für den papierhaften Kontoauszug (Girokonten und Kreditkarten) 
  2. Entgelt für den Auszug über den Kontoauszugsdrucker 
  3. Manipulationsentgelt (nur bei KontoBox Small-XL in der Version Privatkonto, nicht bei Kartentransaktionen) 
  4. Entgelt für die PIN-Nachbestellung in der Filiale (Konto- und Kreditkarten)
  5. Entgelt für Einzahlungen am Automaten auf Fremdkonten
  6. Entgelt für Einzahlungen am Automaten auf Konten karitativer Organisationen
  7. Entgelt in Höhe von 130 Euro für die Löschung des Pfandrechts der Bank aus dem Grundbuch

Darüber hinaus erhalten Kundinnen und Kunden, die einen berechtigten Anspruch hinsichtlich der oben aufgezählten Entgelte Nr. 1. bis 6. haben, eine pauschale Abgeltung von 50 Euro, wenn sie im Zeitraum von 1.7.2018 bis 30.4.2022 über mindestens sechs Monate einen aufrechten Girokontovertrag bei der BAWAG hatten.

Potentiell betroffen von der Refundierungsaktion sind alle Kundinnen und Kunden von BAWAG, die ein Konto (Giro- und Onlinekonto) oder einen hypothekarisch besicherten Verbraucherkredit abgeschlossen bzw. eine Kreditkarte bei der easybank erworben haben.

Für die betroffenen Kundinnen und Kunden steht ein Formular bereit, über welches Sie Ihre Ansprüche aus dem Urteil gegen die BAWAG beantragen können. Die BAWAG benötigt für die Prüfung Ihres Anspruchs die IBAN des aus Ihrer Sicht betroffenen Produkts (bei Kreditkarten und Depotverträgen das jeweilige Verrechnungskonto). Sollten Sie mehrere Produkte bei der BAWAG haben, dann ist die separate Beantragung für jedes Produkt (unter Nennung der IBAN) erforderlich.

Zum Formular