Naturgemäß kann das Auftreten von Interessenkonflikten im Rahmen der Geschäftstätigkeit eines Kreditinstitutes nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Es können Konflikte zwischen den Interessen unserer Kunden, der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft, der mit uns in Geschäftsverbindung stehenden Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen, oder der BAWAG P.S.K. sowie deren Mitarbeitern und deren persönlichen Interessen entstehen. Die BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft betrachtet es als Ziel Interessenkonflikte sowohl in der Bank als auch im Gesamtkonzern zu erkennen, um geeignete Vorkehrungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten treffen zu können. Sollten Interessenkonflikte trotz aller organisatorischen und verwaltungstechnischen Vorkehrungen dennoch entstehen, ist es für die BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft von höchster Priorität diese Konflikte im besten Interesse der Kunden zu lösen. Sollte dies trotz der vielen von der BAWAG P.S.K. getroffenen Maßnahmen nicht ausreichen, dass Kundeninteressen durch einen Interessenkonflikt beeinträchtigt werden, so legt die BAWAG P.S.K. Art und/oder Quelle des Interessenkonflikts dem Kunden offen, damit dieser vollinformiert eine Entscheidung über die betroffene Wertpapier- oder Nebendienstleistung treffen kann. Die einzelnen von der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft getroffenen Maßnahmen zu Erkennung und Vermeidung von Interessenkonflikten stellen sich im einzelnen wie folgt dar:
Der Umgang mit Interessenkonflikten
Compliance
Den gesetzlichen Bestimmungen des Wertpapieraufsichtsgesetzes folgend, verfügt die BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft über eine umfassende Compliance-Organisation sowie einen Compliance-Officer. Kernaufgabe der Compliance neben der Verhinderung des Missbrauchs von Insider-Informationen und der Verhinderung von Marktmanipulation ist es, Interessenkonflikte zu erkennen, zu lösen, die Maßnahmen zur Erkennung von Interessenkonflikten permanent zu überwachen und, sofern erforderlich, zu adaptieren.
Chinese Walls
"Chinese Walls" also metaphorische "Chinesische Mauern" umgeben so genannte Vertraulichkeitsbereiche bei der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft. Damit wird sichergestellt, dass die Weitergabe von Informationen nicht das für den ordentlichen Geschäftsablauf notwendige Maß überschreitet.
Marktmissbrauch
Entsprechende Richtlinien und Verhaltensnormen (z.B. der Standard Compliance Code) sollen in der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft Marktmissbrauch (Insiderhandel, Marktmanipulation) verhindern.
Abstandnahme von Geschäften
Ist ein Interessenkonflikt nicht zu verhindern, ist es oberstes Ziel der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft diesen im Interesse des Kunden zu lösen. Die Lösung kann in der Offenlegung des bestehenden Interessenkonfliktes oder auch in der Abstandnahme vom Geschäft bestehen.
Richtlinien für Mitarbeitergeschäfte
Die Eigengeschäfte von Mitarbeitern der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft unterliegen besonderen Regeln, welche darauf abzielen Interessenkonflikte zwischen Kunden der Bank und Mitarbeitern der Bank zu vermeiden oder im Falle des Auftretens zu lösen. Die Einhaltung dieser Regeln wird vom Compliance-Officer überwacht.
Geschenkannahme
Zuwendungen und Vorteile, deren Annahme ihre Unabhängigkeit beeinflussen könnten, dürfen von Mitarbeitern der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft weder gefordert noch angenommen werden.
Vergütung
Die Vergütungsregelungen der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft sind derart gestaltet, dass ein Mitarbeiter keinen unmittelbaren, einen Interessenkonflikt auslösenden Vorteil aus einem erfolgten Geschäftsabschluss erhält.
Durchführungspolitik / Zuteilung von Emissionen
In der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft ist eine Durchführungspolitik definiert und umgesetzt, nach deren Regeln Kundenaufträge ausgeführt werden und welche auch die Vorgehensweise der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft hinsichtlich der Zuteilung im Rahmen von Emissionen festlegt.
Prospekte
Zur Hintanhaltung von Interessenkonflikten im Rahmen von öffentlichen Angeboten und Börsenzulassungen von Wertpapieren gelten spezielle Offenlegungspflichten im jeweiligen Kapitalmarktprospekt.
Vorteile für die BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft
Allfällige Vorteile werden von der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft gemäß den Regelungen des WAG 2018 ihren Kunden gegenüber offen gelegt.
Wir legen Ihnen gegenüber offen, dass die Bank von Emittenten, Kapitalanlagegesellschaften und Wertpapierfirmen/Wertpapierdienstleistungsunternehmen Bestandsprovisionen, damit einen prozentuellen Anteil an dem zu einem Stichtag oder über einen Zeitraum gehaltenen Volumen bestimmter Vermögensanlageprodukte, erhält.
Im Fondsbereich ist das Entlohnungssystem unserer Kundenbetreuer derart gestaltet, dass aufgrund unterschiedlicher Bestandsprovisionen dem Kunden gegenüber kein Interessenkonflikt entstehen kann. Bestandsprovisionen der jeweiligen Fondsgesellschaften, welche die BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft für die Pflege der Kundenbestände erhält, werden auf Wunsch des Kunden jederzeit offen gelegt.
Bei einzelnen Emissionen wird der Bank zudem auch eine "Up-Front-Fee" gewährt, die sich regelmäßig aus der Kursdifferenz zwischen einer unter-pari-Emission und dem Emissionskurs ergibt. Die Höhe der Bestandsprovision und der "Up-Front-Fee" bei Emissionen variiert, kann aber bei der Bestandsprovision bis zu einem Prozent pro Jahr und bei der "Up-Front-Fee" einmalig bis zu drei Prozent betragen. Sonderaktionen der Bank, wie "Flat-Fees" oder "Free-Trade-Aktionen" aber auch das normale Handelsgeschäft werden regelmäßig durch Zahlungen von Starpartnern oder Direkthandelspartnern an die Bank gestützt. Auf Nachfrage des Kunden werden diesem weitere Einzelheiten offen gelegt.