Ihre Wertpapierbeleihung


Machen Sie mehr aus Ihrer bestehenden Veranlagung – und bleiben Sie mit einer Wertpapierbeleihung finanziell flexibel. Mit einer Beleihung Ihres Wertpapierdepots können Sie günstig, schnell und unbürokratisch Ihr Verrechnungskonto um bis zu 100.000 Euro1 überziehen. Schaffen Sie sich so zusätzlichen finanziellen Spielraum!

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Ihre Vorteile

  • starke, preiswerte Konditionen
  • einfache, flexible Abwicklung
  • jederzeit und wiederholt nutzbar
  • ohne zusätzliches Eigenkapital

Jetzt handeln

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  • Jederzeit und wiederholt ausnutzbare Überziehungsmöglichkeit von bis zu 100.000 Euro1, um flexibel und schnell auf Chancen reagieren zu können.
  • Es sind keine Anträge, Kreditprüfungen, Terminvereinbarungen und Meldungen beim Kreditschutzverband erforderlich.
  • Kein Einsatz von zusätzlichem Eigenkapital notwendig.
  • Frisches Kapital ohne Verkauf von Wertpapieren möglich.
  • Sicherheiten sind in Form von Wertpapieren bereits vorhanden.
  • Es ist auch keine laufende Tilgung erforderlich.
  • Je nach Art Ihrer erworbenen Wertpapiere können Sie von der positiven Entwicklung eines Unternehmens bzw. eines Index und ggf. von Dividendenzahlungen profitieren.
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  • Mit dem Erwerb von Wertpapieren auf Kredit (mittels der Überziehungsmöglichkeit) ist ein erhöhtes Risiko verbunden. Die für diese Überziehung (-smöglichkeit) anfallenden Zinsen und sonstigen Kosten reduzieren die Erträge des Kunden aus den Veranlagungsgeschäften und können diese sogar übersteigen.
  • Der geschuldete Betrag kann sich vergrößern bzw. in einen Verlust umwandeln, wenn der Marktwert der beliehenen Wertpapiere im Depot fällt. Es muss dann möglicherweise mehr zurückgezahlt werden, als in die Wertpapiere investiert wurde. Weiters besteht das Risiko, dass wir im Falle einer Veränderung der Beleihwerte Sicherheiten verwerten müssen. Dies kann dazu führen, dass auch Kursverluste realisiert werden.
  • Je nach erworbenen Veranlagungsprodukt bzw. Wertpapier nimmt der Kunde zusätzlich Risiken auf sich. Es kann sich um Fremdwährungs-, Zins- und Bonitätsrisiken usw. handeln.
  • Sie müssen die Verbindlichkeiten unabhängig vom Erfolg Ihrer Veranlagung zurückzahlen. Im Extremfall werden die angeschafften Wertpapiere wertlos und die Verbindlichkeiten bestehen trotzdem in voller Höhe.
  • Sie müssen Ihre Verbindlichkeiten aus freien Einkünften und/oder aus anderen Vermögenswerten als den beliehenen Wertpapieren jederzeit bedienen können. Andernfalls rät das Kreditinstitut von einem Kauf von Wertpapieren auf Kredit ausdrücklich ab.
  • Für die in Anspruch genommene Überziehung werden Zinsen belastet. Die aktuellen Zinssätze sind im Konditionenverzeichnis zu finden.
  • Sie sind für die Überwachung des Aktiendepots selbst verantwortlich und müssen Ihr Depot regelmäßig beobachten, insbesondere wenn der Kontosaldo nur mehr knapp mit dem Beleihwert gedeckt ist.

Praxisbeispiel


Wertpapier

Kurswert in Euro

max. Beleihungswert in %

max. Beleihungswert in Euro

Aktien (z.B.: ATX, DAX30)

10.000 Euro

65%

6.500 Euro

Anleihen bis Rating BBB,
geldmarktnahe Fonds, 
Geldmarktfonds und
Rentenfonds

5.000 Euro

70%

3.500 Euro

Investment­fonds

3.000 Euro

65%

1.950 Euro

Goldbarren

2.000 Euro

80%

1.600 Euro

Gesamt

20.000 Euro

13.550 Euro


Die geplante Anschaffung in der Höhe von 20.000 Euro könnte in diesem Beispiel durch eine Wertpapierbeleihung von bis zu 13.550 Euro finanziert werden.
 

Bitte beachten Sie, dass eine Veränderung des Depotwertes durch Kursschwankungen auch zu einer Veränderung des maximalen Beleihungswertes führt. Sowohl eine Verringerung des maximalen Beleihungswertes als auch eine Erhöhung ist somit jederzeit möglich. Fällt z.B. im oben genannten Beispiel der Wert der Aktien um 50% und der Wert der Investmentfonds um 50%, so ergibt sich ein neuer maximaler Beleihungswert von 9.325 Euro. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, den über den maximalen Beleihungswert hinausgehenden Betrag von 675 Euro einzuzahlen oder über Wertpapierverkäufe auszugleichen. Diese Wertpapierverkäufe können in besonderen Fällen als Sicherheitenverwertung auch von der easybank initiiert werden.

In wenigen Schritten zur Wertpapierbeleihung

Bei einem Betrag bis 100.000 Euro:
 

Über das ex-HB Portal
ins Depot einloggen

Den gewünschten Betrag von Ihrem Depotverrechnungskonto auf Ihr Referenzkonto überweisen

Den jeweils aktuellen Zinssatz1 sichern

Bei einem Betrag ab 100.000 Euro:
 

Wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an unsere Mitarbeiter.

Wir senden Ihnen anschließend einen Kreditvertrag samt Unterlagen per Post oder E-Mail zu.

Nach Erhalt der von Ihnen unterschriebenen Unterlagen prüfen wir diese und stellen Ihnen – vorbehaltlich einer positiven Beurteilung – die Überziehungsmöglichkeit ein.

Selbstverständlich erhalten Sie umgehend eine Bestätigung dieser Einstellung

Gut zu wissen!

Beleihsätze Wertpapiere und Zinssätze
 

Es werden grundsätzlich Aktien der wichtigsten Indizes beliehen. Easybank ist aber auch berechtigt Aktien, die in einem dieser wichtigsten Indizes enthalten sind, nicht zu beleihen und umgekehrt Aktien, die nicht in einem dieser wichtigsten Indizes enthalten sind, zu beleihen. Ab einem Kurs von EUR 2,00 (oder Gegenwert in Fremdwährung) erfolgt eine lineare Absenkung der Beleihungshöhe bis zu einem Kurs von EUR 0,75 (oder Gegenwert in Fremdwährung). Aktien mit einem Kurs unter EUR 0,75 (oder Gegenwert in Fremdwährung) sind von der Beleihung ausgenommen.
 

Indizes:

  • AEX - AMSTERDAM
  • ASX - AUSTRALIAN EXCHANGE
  • ATX
  • ATX PRIME
  • CAC 40
  • DAX 30
  • SDAX
  • DOW JONES INDUSTRIAL
  • EURONEXT 150
  • EURO STOXX 50
  • FTSE 100
  • FTSE 350
  • HANG SENG INDEX
  • HDAX
  • IBEX 35 - SPANIEN
  • MDAX
  • NASDAQ 100
  • NIKKEI 225
  • NIKKEI 300
  • NYSE Composite
  • OMX - STOCKHOLM 30 INDEX
  • Russel 1000
  • S&P Composite
  • S&P 500
  • S&P EUR 350
  • S&P / MIB
  • S&P TSX Composite
  • SMI - SWISS MARKET INDEX
  • TECDAX
  • TSX 60 - TORONTO EXCHANGE

Anleihen von Emittenten mit Rating BBB (Rating gemäß Standard & Poor's bzw. einem vergleichbaren Rating von Moody's oder Fitch) werden mit max. 35% beliehen. Anleihen von Emittenten mit Rating schlechter als BBB sind von der Beleihung ausgenommen.

Ausgenommen geldmarktnahe Fonds, Geldmarktfonds und Rentenfonds.
 

Fonds:

  • Aktienfonds
  • gemischte Fonds
  • ETFs
  • Immobilienfonds
  • Futurefonds
  • Hedgefonds

Dies gilt insbesondere für nachfolgende Anlagezertifikate Untergruppen:

  • Kapitalschutz-Zertifikat
  • Strukturierte Anleihe
  • Discount-Zertifikat
  • Express-Zertifikat
  • Bonus-Zertifikat
  • Index- und Partizipationszertifikat
  • Outperformance-Zertifikat
  • Sprint-Zertifikat

Goldbarren max. 80%

Optionsscheine, Hebel- und Knock-out-Zertifikate werden nicht beliehen.

Easybank ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, die Beleihsätze einzelner Finanzinstrumente zu ändern oder auch gänzlich zu streichen, sofern und soweit folgende Umstände eintreten bzw. eingetreten sind:

  • Verlust der Zugehörigkeit einer Aktie zu einem der oben angeführten Aktienindizes
  • Aussetzen und/oder Einschränkung des börslichen Handels eines Finanzinstruments
  • für das jeweilige Börsesegment unterdurchschnittliche Handelsumsätze eines Finanzinstruments an der Börse
  • Verschlechterung der Bonität des Emittenten einer Anleihe oder eines Zertifikats
  • Aufnahme von Finanzinstrumenten auf international oder national anerkannte Sperr-/Sanktions-/Embargolisten
  • Behördlich verhängte Transaktionseinschränkungen hinsichtlich einzelner Finanzinstrumente
  • andere sachlich gerechtfertigte Umstände, die in ihrer Bedeutung und Auswirkung auf die Risikosituation der easybank mit den oben angeführten Fällen vergleichbar sind


Aus der erfolgten oder nicht erfolgten Beleihung eines Finanzinstruments kann kein Rückschluss auf die Zugehörigkeit eines Finanzinstruments zu einem Index und/oder über die Bonität des Finanzinstrumentes gezogen werden. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbstständig über die  jeweiligen Finanzinstrumente, deren Kurse, Risiken, Stammdaten und die Marktlage bei Dritten ausreichend zu informieren.

easybank ist jederzeit bereit, zur Beleihbarkeit von einzelnen Finanzinstrumenten Auskunft zu geben.

Mahnspesen (bei Beleihwertüberschreitung): pro Mahnung werden 10 Euro verrechnet.

Die Prozentangaben beziehen sich auf den jeweils aktuellen Kurswert.

1 Verzinsung laut Konditionenverzeichnis. Überschreitungen gemäß § 23 VKrG Ihres Depotverrechnungskontos werden grundsätzlich bei Einzeldepotinhabern bis zu 100.000 Euro von uns akzeptiert (stillschweigend akzeptierte Überziehung). Voraussetzung dafür ist das Vorhandensein entsprechend beleihungsfähiger Wertpapiere. Welche Wertpapiere in welcher Höhe als beleihungsfähig eingestuft sind, finden Sie jeweils unter „Gut zu wissen“. 


Marketingmitteilung. Die dargestellten Angaben stellen keine Empfehlung, Aufforderung oder Angebot zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten seitens der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft dar. Ein Anleger soll seine Investitionsentscheidung auf seine individuellen Investitionsziele sowie seine finanzielle Situation abstimmen und je nach persönlichem Ermessen eine unabhängige Finanzberatung in Anspruch nehmen. Bei den vorstehenden Angaben handelt es sich um keine Finanzanalyse und unterliegen diese daher weder den gesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung der Unvoreingenommenheit von Finanzanalysen noch dem Verbot des Handels vor der Veröffentlichung von Finanzanalysen. Jede Kapitalveranlagung ist mit einem Risiko, das auch den gänzlichen Verlust des eingesetzten Kapitals bedeuten kann, verbunden. Wert und Rendite einer Anlage können plötzlich und in erheblichem Umfang steigen oder fallen und können nicht garantiert werden. Wertentwicklungen der Vergangenheit stellen keinen verlässlichen Indikator für künftige Wertentwicklungen dar. 

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