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Die wichtigsten Themen auf einen Blick

 

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Geben Sie hier in den Eingabefeldern Ihre Verfügernummer und PIN (Persönliche Identifikations Nummer), die Sie bei Ihrer Kontoeröffnung erhalten haben, ein. Klicken Sie anschließend auf "Login" unterhalb der Eingabefelder:

 

Sollten Sie noch keine Zugangsdaten haben, finden Sie hier Informationen zur Anmeldung für das easy eBanking und Neubestellung der Zugangsdaten.

Bei Ihrer ersten Anmeldung kommen Sie direkt in den Bereich, um Ihr gewünschtes Zeichnungsverfahren zu aktivieren. Sie haben noch kein Zeichnungsverfahren, dann klicken Sie hier, um eines einzurichten.

Am Ende einer Produkteröffnung haben Sie 2 Möglichkeiten Ihre Zugangsdaten zu erhalten:

  1. PIN jetzt festlegen:
    • Bei dieser Auswahl legen Sie ihre PIN direkt online fest. Die dazugehörige Verfügernummer erhalten Sie im Anschluss per E-Mail
    • Nun können Sie sich sofort in Ihr eBanking einloggen und loslegen!
  2. Per Postversand:
    • Bei dieser Auswahl erhalten Sie Ihre eBanking Login-Daten (Verfügernummer und PIN für den Ersteinstieg) in den nächsten Tagen per Post.
      Wichtig: Diese PIN muss nach dem Ersteinstieg in das eBanking geändert werden!
    • Nach Erhalt können Sie sich in Ihr eBanking einloggen.

 

 

easy Tipp: Nach Aktivierung Ihres eBankings können Sie sich mit Ihrer Verfügernummer und PIN für die easybank App registrieren.

Sollten Sie bereits langjähriger Kunde sein und noch kein eBanking besitzen, füllen Sie bitte folgendes Formular aus und übermitteln uns dieses ausgefüllt und unterzeichnet per Mail an easy@easybank.at.

Bei der easybank App steht Sicherheit im Vordergrund. Um diese zu gewährleisten, durchlaufen Sie einmalig einen Registrierungsprozess. Dieser benötigt ein bisschen Zeit, dafür geht's danach umso schneller und trotzdem sicherer als bisher.

Wir haben für Sie ein Erklärungsvideo erstellt: Zum Video

Weitere Informationen zur Registrierung finden Sie  hier.

 

Zur erfolgreichen Registrierung benötigen Sie: 

  1. Die easybank App auf Ihrem Smartphone
  2. Ihren gültigen eBanking Verfüger (z.B. 00000000007521432), sowie Ihre PIN. Ihre Verfügernummer und Ihre PIN benötigen Sie weiterhin für das eBanking am Desktop. 
  3. Eine E-Mail Adresse, auf die Sie aktiv auf Ihrem Smartphone zugreifen
  4. Sie müssen mit Ihrer Mobilnummer zum mobileTAN Verfahren angemeldet sein: Die Mobilnummer brauchen wir, um Ihr Mobiltelefon mit der App zu verbinden. So können wir sicher gehen, dass die App nur auf von Ihnen freigegebenen Smartphones genutzt wird. 

    Die Anmeldung für das mobile TAN Verfahren können Sie direkt im eBanking vornehmen.

Klicken Sie hier um einen eBanking Verfüger zu bestellen oder hier, um sich für ein Zeichnungsverfahren anzumelden!

WAS wird benötigt?

Für die Anmeldung und Registrierung der easybank App benötigen Sie einen gültigen eBanking Verfüger, sowie Ihre eBanking PIN und ein aktives Zeichnungsverfahren (z.B. das mobileTAN Verfahren).

WIE finde ich die Unterlagen?

Im Zuge der Kontoeröffnung via Online Antragsstrecke wurde ein eBanking Verfüger für Sie angelegt. Die entsprechenden Unterlagen mit Ihrer Verfügernummer sowie PIN für den Ersteinstieg haben Sie kurz nach der Eröffnung per Post erhalten.

Sollten Sie bereits langjähriger Kunde sein und noch keinen eBanking-Zugang besitzen, füllen Sie bitte folgendes Formular  aus und übermitteln Sie uns dieses ausgefüllt und unterzeichnet per E-Mail an easy@easybank.at.

Bitte verwenden Sie ausschließlich die offiziellen App Stores.

Klicken Sie auf keine Links in E-Mails und laden Sie Apps der easybank nur im offiziellen App Store (Apple)Play Store (Google) und in der AppGallery (HUAWEI) herunter.

Als Neukunde bekommen Sie einen Aktivierungscode von uns zugeschickt und können sich mit diesem für das mobileTAN Zeichnungsverfahren im eBanking registrieren. 

Auch als Bestandskunde können Sie sich im eBanking für mobileTAN registrieren. Voraussetzung dafür ist, dass Sie bereits die richtige Mobilnummer und secTAN als aktives Zeichnungsverfahren hinterlegt haben.

Sollten Sie die falsche Nummer hinterlegt haben oder noch kein aktives Zeichnungsverfahren besitzen, können Sie sich mit folgendem Formular zu einem Zeichnungsverfahren anmelden.

Die vollständige Registrierung zur easybank App wird erst mit der Auswahl des 5-stelligen, selbstgewählten Zahlencodes, auch App PIN genannt, abgeschlossen. Mit dieser App PIN können Sie Aufträge über die easybank App erteilen, bspw.: Überweisungen und 3D Secure Zahlungsfreigaben tätigen, neue Passwörter vergeben und auch Limits anpassen.

Mit der ersten Anmeldung auf einem neuen Gerät erscheint nach Eingabe der E-Mail-Adresse und dem Passwort eine Übersichtsseite, auf der Sie die Methode zur Bestätigung Ihres neuen Geräts auswählen können.
Folgende Optionen stehen zur Verfügung:

Option 1) QR Code

Voraussetzung: Zugriff auf die App auf einem bereits verwendeten Gerät
Loggen Sie sich auf Ihrem bisher verwendeten Gerät in die App ein und generieren Sie im Menüpunkt „Sicherheitseinstellungen/Neues Gerät hinzufügen“ einen QR Code. Anschließend loggen Sie sich auf Ihrem neuen Gerät in die App ein, wählen auf der angezeigten Übersichtsseite die Option „QR Code“ und scannen anschließend den zuvor erstellten QR Code mit Ihrem neuen Gerät.

Option 2) Online-Legitimation

Um Ihre Identität zu prüfen, ist ein Scan Ihres Lichtbildausweises und ein Foto Ihres Gesichts mit Ihrer Handykamera notwendig.
Wählen Sie auf der Übersichtsseite die Option „Online-Legitimation“ aus und folgen Sie den Anweisungen.

Option 3) SMS Code

Sie erhalten einen vierstelligen SMS-Code auf Ihre bei uns hinterlegte Mobiltelefonnummer und geben diesen übermittelten Code in der App ein.
 
Achtung: Sollten Sie auch eine neue Mobiltelefonnummer und keinen Zugriff mehr auf die bei uns hinterlegte Nummer haben, müssen Sie zuerst Ihre hinterlegte Mobiltelefonnummer ändern lassen.
Sie können Ihre Mobilnummer mit dem Formular „Anmeldung/Änderung Telefonnummer für Zeichnungsverfahren“ ändern:

Schritt 1:
Füllen Sie das Formular bitte vollständig aus.
Schritt 2:
Unterschreiben Sie das Formular und senden es an mtan@bawag.at
Schritt 3:
Sobald Ihre Anfrage von uns bearbeitet wird, erhalten Sie einen SMS-Code zur Aktivierung Ihrer neuen Mobilnummer. Dieser Aktivierungscode ist 72 Stunden gültig. Eingabe des SMS-Code in Ihrem eBanking unter „Service“ – „Sicherheitsverwaltung“ – „Aktivierung mobileTan“

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung bis zu 5 Werktage dauern kann.

  • Bitte dieses Formular vollständig ausfüllen und unterschreiben.
  • Vergessen Sie nicht anzugeben, für welchen unserer Services Sie Ihre Mobiltelefonnummer hinterlegen wollen
    • eBanking/App
    • Kreditkarte: 3D Secure Verfahren
  • Scannen Sie das Formular und Ihren amtlichen Lichtbildausweis ein.
  • Schicken Sie die eingescannten Unterlagen per E-Mail an kundenservice@bawag.at

Sprachen

Die easybank App ist in Deutsch und Englisch verfügbar.
(Zur Videoanleitung)

Apple Pay

Mit Apple Pay in Geschäften und online bezahlen - Einkäufe noch schneller ohne PIN-Code Eingabe erledigen.

Sicherheit

Mit der easybank App wird Mobile Banking nicht nur schneller und moderner, sondern auch sicherer. Wir verbinden Ihr Smartphone mit der App und sorgen so dafür, dass nur Sie selbst auf Ihren registrierten Geräten banken können. Rundum sicher.

PIN-Code Anzeige

Wenn Sie Ihren PIN-Code in der Hektik des Alltags vergessen haben, können Sie diesen jederzeit bequem abrufen.
(Zur Videoanleitung)

Kartensperre & Neue Karte bestellen

Für den Fall eines Verlusts oder Diebstahls Ihrer Konto- oder Kreditkarte können Sie diese direkt in der App unter "Karten" sperren. Sie haben die Karte vergessen? Auch eine temporäre Sperre ist möglich.

Kontostand

Mit einem Klick können Sie Ihren Kontostand jederzeit abrufen und überprüfen. So sind Sie rund um die Uhr bestens informiert.

Finanzübersicht

In der Finanzübersicht sehen Sie alle Ihre Konten auf einen Blick und haben damit Ihre Finanzen immer im Griff.

Wertpapierpositionen

In der Finanzübersicht können Sie mit einem Klick auf "Ihr Depot" die Wertpapierpositionen inkl. Positionsdetails einsehen.

Inlandsüberweisung

Diese Funktion ermöglicht Ihnen eine sichere und schnelle Überweisung im Inland.

SEPA Überweisung

Die SEPA Überweisung können Sie verwenden, wenn Sie in ein Land der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes überweisen möchten, Ihnen BIC und IBAN des Empfängers bekannt sind und Sie in der Währung € überweisen möchten.

Zahlen mit QR-Code

Ganz einfach den QR-Code scannen, die Überweisungsdaten werden automatisch in die Inlandsüberweisung bzw. SEPA Überweisung übernommen und die Buchung kann durchgeführt werden.

  • Anzeige des aktuellen Kontosaldos
  • Aktuelle Kontoumsätze
  • Beauftragung von Inlandsüberweisungen
    (Terminisierung bis zu 365 Tage im Voraus möglich)
  • Erstellung von SEPA- und Auslandsüberweisungen
  • (Terminisierung bis zu 365 Tage im Voraus möglich)
  • Erstellung von Vorlagen
  • Anlage/Durchführung/Änderung und Schließung von Daueraufträgen
  • Änderung der Kontoverbindung und Sperre von bestehenden Lastschriftaufträgen
  • Eröffnung von Sparprodukten und Wertpapierdepot, Kredit-Bestellung sowie Erweiterung Teilzahlung für Kreditkarten im easy shop
  • Kontokarte Services: Karte sperren, Karte nachbestellen, GeoControl Administration, Geldautomatlimitänderung, PIN-Code nachbestellen
  • Auftragsmappe: Abfrage über den Status der von Ihnen erteilten Aufträge
  • Auftragserteilung über mobileTAN
  • Selbständige Verwaltung Ihrer TANs
  • PIN-Änderung: jederzeit möglich
  • Geld ohne Kontokarte einfach abheben

 

easy Tipp: Die Sitemap als Navigationshilfe im eBanking gibt einen Überblick und hilft beim Aufruf der einzelnen Funktionen im eBanking.

In der easybank App erhalten Sie Pusch-Benachrichtigungen wenn Kontobewegungen stattfinden. Diese können Sie selbstständig unter den easybank App Einstellungen aktivieren.

Im easy eBanking unter "Finanzübersicht" > "Kontodetails" können Sie einsehen welche weiteren Teilnehmer zum eBanking berechtigt sind.

So registrieren Sie Ihre Kartenprodukte ganz easy für 3D Secure in der App: Zur Anleitung

In der App: Zum Erklärungsvideo

Im eBanking:

In Ihrem eBanking können Sie im Menüpunkt „Zahlungsaufträge“ eine neue Inlandsüberweisung beauftragen. Sollten Sie eine SEPA- oder Auslandszahlung durchführen wollen, wählen Sie zusätzlich links den Punkt „SEPA Überweisung und Auslandsüberweisung“.

 

Eine Echtzeitüberweisung wird innerhalb von 20 Sekunden nach Beauftragung beim Empfänger gutgeschrieben. Der Auftraggeber erhält eine Bestätigung, dass die Zahlung erfolgreich durchgeführt wurde.

Die Voraussetzungen für eine Echtzeitüberweisung sind:

  • Die sendende und die empfangende Bank befinden sich im SEPA Raum.
  • Beide Banken sind Teilnehmer am SEPA Instant Payments Schema. Der Kunde erhält im eBanking einen Hinweis, dass die Überweisung nicht als Echtzeitüberweisung möglich ist, wenn er an eine nicht teilnehmende Bank eine Echtzeitüberweisung beauftragen möchte.
  • Der beauftragende Kunde verfügt über einen Zugang zum eBanking oder zur App. 
  • Bei der erstmaligen Beauftragung einer SEPA Echtzeitüberweisung im eBanking oder in der App muss dein Kunde die Bedingungen annehmen und aktiviert damit „SEPA Echtzeitüberweisung". Die Transaktion ist kein eigener Geschäftsfall, nur wenn der IBAN "Instant Payment-fähig" ist, wird dem Kunden die Echtzeitüberweisung angeboten.
  • Es handelt sich um eine EURO-Zahlung. 


Es können höchstens  2.500 Euro innerhalb von 24h überwiesen werden.

Ab 1.2.2023 fallen pro Transaktion 1,50 Euro an. Für Kunden mit einem easy premium Konto fällt kein Entgelt für die Echtzeitüberweisung an.

Das Entgelt wird monatlich oder quartalweise (je nach Konto-Abrechnungsperiode) verrechnet und daher nicht vom Überweisungsbetrag abgezogen.

Alle Kunden können Echtzeitüberweisungen von anderen Banken erhalten. 
Echtzeitüberweisungen können ausschließlich via eBanking oder App beauftragt werden.

ACHTUNG: Überweisungen innerhalb der BAWAG und easybank funktionieren jetzt schon instant, daher ist die Funktion "Echtzeitüberweisung" gesperrt und nicht notwendig. 

Zu den Besonderen Bedingungen der easybank für SEPA Echtzeitüberweisungen

Haben Sie eine Überweisung auf ein geschlossenes Konto getätigt, wird der Betrag innerhalb der nächsten 2 Wochen automatisch zurücküberwiesen. Sollte die Rücküberweisung nicht passiert sein, dann schicken Sie Ihrer Hausbank (Auftraggeberbank) bitte eine Nachricht aus Ihrem eBanking Postfach.

Der Kontoauszug gilt als Zahlungsbeleg.
Ihre Kontoauszüge können Sie im eBanking unter Finanzübersicht > Kontoauszug > Kontoauszugsliste als PDF-Datei downloaden. 
Der elektronische Kontoauszug ersetzt gänzlich die auf Papier gedruckte Version, ist umweltschonend und sicher.

Bei jeder Überweisung über easy eBanking oder in der App kann die Checkbox "Beleg hinzufügen" angeklickt werden, dadurch wir ein Beleg zu der getätigten Überweisung im Kontoauszug beigelegt.

Bei den Überweisungen können Sie beim Datum die passenden Einstellungen auswählen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit beim Menüpunkt "Mehr" / "Daueraufträge" einen Dauerauftrag zu erstellen. Beachten Sie, dass Sie auch hier die passenden Einstellungen beim Datum vornehmen müssen.

Im Menüpunkt "Zahlungsaufträge - Daueraufträge" können Sie sämtliche bestehende Dauer- und Abschöpfungsaufträge einsehen, verändern, löschen oder neue Aufträge erstellen.

Ausnahme: Die Eröffnung, Änderung oder Schließung eines Auslandsdauerauftrages können Sie mittels  „Mail mit Auftrag“ im easy eBanking beauftragen. Bitte führen Sie in Ihrer Nachricht die genauen Daten des betreffenden Auftrags an:

  • Überweisungsbetrag
  • IBAN & BIC
  • Datum der 1. Fälligkeit
  • Durchführungsintervall
  • Name des Empfängers
  • Verwendungszweck

 

easy Tipp: Daueraufträge müssen immer mindestens 2 Tage im Vorhinein beauftragt werden.

Wurde ein Dauerauftrag nicht durchgeführt, wenden Sie sich bitte an den Händler ob nochmal abgebucht wird oder überwiesen werden soll.

Bitte prüfen Sie Ihre Angaben in der Überweisung. Falls sie keine Tippfehler erkennen, können Sie uns zur Nachforschung im easy ebanking per Mail mit Auftrag kontaktieren. Im Falle einer gewünschten Nachforschung fallen Spesen laut Preisblatt an.

Eine Auflistung der Lastschriftaufträge kann über eine Mail mit Auftrag von Ihnen über das eBanking angefordert werden. Im Menü unter „Zahlungsaufträge“ > „Lastschriftauftrag“ können Sie Änderungen sowie Sperren vornehmen.
Der Lastschriftauftrag kann für maximal 3 Monate gesperrt werden.
Weiters gilt:
Ist keine Kontodeckung gegeben, dann ist eine nochmalige Durchführung nicht möglich.
Möchten Sie einen abgebuchten Lastschriftauftrag rückbuchen, dann können Sie im easy eBanking bei der Finanzübersicht eine Umsatzreklamationen beauftragen.

Bei Verlust oder Diebstahl können Sie direkt in Ihrer easybank App im Menüpunkt 'Karten' das entsprechende Kartenprodukt auswählen und unter 'Neue Karte bestellen' eine neue Karte anfordern. Hierzu müssen Sie einen Grund auswählen: Durch Nachbestellung der Karte wegen Verlust oder Diebstahl wird die bisherige Karte permanent gesperrt und Sie erhalten einen neuen PIN-Code.

easy Tipp: Bei Klick auf „Aktuellen PIN-Code behalten" können Sie Ihren PIN-Code weiterverwenden.

Ist Ihre Karte nur beschädigt bzw. defekt, können Sie in diesem Menü ebenfalls kostenlos eine neue Karte bestellen, bitte geben Sie einfach den Grund „Karte defekt“ an.

GeoControl

  • Schützt Ihre Karte (Kreditkarte sowie Kontokarte) vor missbräuchlicher Benutzung, indem die Karte für Bargeldbehebungen außerhalb Europas gesperrt wird.
  • Ermöglicht es, Bargeldbehebungen mit der Kontokarte außerhalb Europas nur dann uneingeschränkt durchzuführen, wenn Sie es wünschen. Seit 12. Jänner 2015 ist GeoControl daher automatisch aktiviert.

Generell wird das höchste Sicherheitslevel für Kontokarten verwendet. Eine trotzdem mögliche Missbrauchsform ist das sogenannte Skimming. Dabei wird an manipulierten Geldautomaten der Magnetstreifen der Karte kopiert und der PIN-Code ausgespäht. Mit den gestohlenen Daten werden Duplikate hergestellt und außerhalb Europas Bargeldbehebungen getätigt.

easy Tipp: Eine Änderung von GeoControl können Sie folgendermaßen vornehmen:

  • In der easybank App – Menü „Karten“ – Auswahl „GeoControl“
  • Im eBanking unter dem Registerblatt „Service“ mit Auswahl des Menüpunktes „Debitkarte Services“ und der Aktion „Debitkarte GeoControl Administration“ vornehmen.

GeoControl kann in der Kartenadministration folgendermaßen aktiviert bzw. deaktiviert werden:

  • In der easybank App – Menü „Karten“ – Auswahl „GeoControl“
  • Im eBanking unter dem Registerblatt „Service“ mit Auswahl des Menüpunktes „Debitkarte Services“ und der Aktion „Debitkarte GeoControl Administration“ vornehmen.

Mit easy smartcash können Sie an jedem Geldautomaten mit smartcash Funktion Bargeld bis zu einer Höhe von 5.000 Euro unabhängig vom Kontokartenlimit beheben. Innerhalb von 24h sind je Konto zwei Aufträge möglich.

Es ist ganz easy: Fordern Sie einfach und kostenlos Ihren easy smartcash Code im easy eBanking unter dem Registerblatt „Zahlungsaufträge“ mit Auswahl des Menüpunktes „easy smartcash“ an. Dieser wird per SMS sofort an Ihr Mobiltelefon, welches Sie bei der mobileTAN Anmeldung angegeben haben, gesendet und ist zwölf Stunden gültig. In diesem Zeitraum können Sie die Bargeldbehebung vornehmen, danach verliert der Code seine Gültigkeit!

Geldautomaten Standorte

Klicken Sie im Menü der easybank App auf „Profil“ und „Sicherheitseinstellungen“. Hier können Sie u.a. TouchID (Fingerabdruck) oder FaceID (Gesichtserkennung) aktivieren.

Hinweis: Aus Sicherheitsgründen müssen Sie beim Login alle 30 Tage Ihr Passwort eingeben und können danach wie gewohnt wieder mit Fingerabdruck oder Gesichtserkennung einsteigen.

Klicken Sie im easybank App Menü auf „Profil“ > „Personalisierung“ und zuletzt auf „Sprache“. Hier können Sie Deutsch oder Englisch auswählen.

(Zur Videoanleitung)

Hinweis: Wenn Sie die Sprache ändern, werden Sie automatisch ausgeloggt. Mit dem nächsten Login wird die Spracheinstellung aktiv.

Sie wollen eBanking Aufträge bequem, schnell und vor allem sicherer freigeben? easybank App Nutzern steht für

  • die Freigabe von Aufträgen aus der Auftragsmappe
  • das Ändern der Überweisungslimits
  • die Strong Customer Authentication (bei Login alle 90 Tage bzw. beim Aufruf von Transaktionsdaten älter als 90 Tage) statt der Eingabe des Bestätigungscodes

die Freigabe mit der App zur Verfügung.

Die Freigabe mit der App entspricht höchsten Sicherheitsstandards. Die easybank App bietet Ihnen eine sichere Freigabemethode, die durch den direkten Kommunikationskanal zwischen der App und unseren Systemen gegenüber Eingriffen Dritter abgesichert ist.
Mehr darüber erfahren Sie hier.

Bitte prüfen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit trotzdem immer die in der App angezeigten Informationen und geben Sie keinen Auftrag frei, den Sie nicht selbst veranlasst haben. Beachten Sie auch unsere aktuellen Informationen zum Thema Sicherheit.

Als Benutzer der App erhalten sie bei der Freigabe eines Auftrages im eBanking automatisch eine Push-Nachricht. Tippen Sie die Nachricht an oder öffnen sie die easybank App wie gewohnt. Der Auftrag wird Ihnen nun in der App angezeigt und sie können ihn einfach wie gewohnt mit Ihrer App PIN freigeben.

Wir empfehlen die Aktivierung eines biometrischen Verfahrens (z.B. Fingerprint oder FaceID) um das Login in die App noch komfortabler und einfacher zu gestalten.

Dann können Sie ohne eigene Anmeldung sofort loslegen.
Für die Zeichnung mit der easybank App muss keine zusätzliche App heruntergeladen werden.

Hier finden Sie alle notwendigen Informationen zur Installation und Registrierung, damit Sie in Zukunft einfach und sicher Aufträge aus Ihrem eBanking auf Ihrem Smartphone freigeben können.

Das neue Zeichnungsverfahren wird stetig ausgebaut und im Laufe der Zeit für alle Auftragsarten im eBanking zur Verfügung stehen.

Mit dem Service "mobileTAN" können easy eBanking Aufträge einfach und flexibel abgeschlossen werden. Sie erhalten auf Ihr Mobiltelefon eine SMS mit der für die Auftragszeichnung erforderlichen mobileTAN inklusive Auftragsinformation. Bei einer Zahlung finden Sie z. B. den Hinweis "Überweisung an" und die letzten sieben Stellen der Empfänger-IBAN (wir empfehlen Ihnen, diese vor Auftrags-Zeichnung zu prüfen).

Zur Zeichnung von Aufträgen im eBanking erhalten Sie per SMS eine fünfstellige mobileTAN - geben Sie diese entweder mittels PC-Tastatur oder über die virtuelle Zifferntastatur per Mausklick ein. Mit "mobileTAN senden" schließen Sie den Auftrag ab. Zu Ihrer Sicherheit werden alle von Ihnen im TAN-Eingabefeld eingegebenen Zeichen sichtbar angezeigt.

Wichtiger Hinweis:
Das Zeichnen eines Auftrags mittels mobileTAN-Eingabe und "mobileTAN senden" ist innerhalb einer bestimmten Zeitspanne notwendig. Wird diese für die Auftragsübermittlung überschritten, können Sie eine neue mobileTAN anfordern und den Vorgang wiederholen. Beachten Sie bitte, dass Ihr Zugang aus Sicherheitsgründen gesperrt wird, wenn dreimal eine mobileTAN angefordert, jedoch kein Auftrag gesendet und ordnungsgemäß abgeschlossen wurde.

 

Zu Ihrer Sicherheit – beachten Sie bitte:

  • Die Gültigkeit einer zugesendeten mobileTAN beträgt für die jeweilige Online-Transaktion 5 Minuten.
  • Überprüfen Sie bitte stets den Inhalt der SMS (speziell Empfänger-IBAN, Betrag) auf Richtigkeit, vor Freigabe der Transaktion. Im Falle einer Abweichung wenden Sie sich bitte an unsere Serviceline unter 05 70 05-516.
  • Löschen Sie jede SMS nach erfolgter Auftragsfreigabe.
  • Vermeiden Sie es Daten, die in Zusammenhang mit Ihrem eBanking-Zugang stehen, wie z. B. Verfügernummer oder PIN, auf Ihrem Handy zu speichern.
  • Informieren Sie uns umgehend über den Verlust Ihres Mobiltelefons und veranlassen Sie entweder die Deaktivierung des mobileTAN-Services oder eine Änderung der Mobiltelefon-Nummer. Die Mobilnummeränderung können Sie in der easybank App oder via Formular durchführen.
  • Zur Durchführung von Online-Transaktionen deaktivieren Sie bitte die Zusatzfunktionen Ihres Mobiltelefons für den Internetzugang (z. B. WLAN).
  • Beachten Sie generell die Sicherheitshinweise Ihres Mobiltelefon-Herstellers.


Aktualisierung Ihrer Mobilnummer für den mobileTAN:

  • Bitte dieses Formular vollständig ausfüllen und unterschreiben.
  • Vergessen Sie nicht anzugeben, für welchen unserer Services Sie Ihre Mobiltelefonnummer hinterlegen wollen
    • eBanking/App
    • Kreditkarte: 3D Secure Verfahren
  • Scannen Sie das Formular und Ihren amtlichen Lichtbildausweis ein.
  • Schicken Sie die eingescannten Unterlagen per E-Mail an kundenservice@bawag.at
  • Empfangen Sie andere SMS?

    → Empfangen Sie generell keine SMS, kontaktieren Sie Ihren Netzbetreiber.
     

  • War die Nichtzustellung der mobileTAN kein einmaliges Problem?

    → Oft hilft es, wenige Minuten verstreichen zu lassen und dann erneut eine TAN anzufordern.
     

  • Ist der Absender "BAWAG" als SPAM markiert?
    → "Nachrichten" Menü am Endgerät öffnen.
    ​​​​​​​→ In der Suchleiste "BAWAG" eingeben.
    → Sind dort die SMS als Spam gekennzeichnet bitte eine Nachricht markieren und "kein Spam" wählen.

Nach der dritten Fehleingabe wird Ihr Login in der App aus Sicherheitsgründen temporär gesperrt. Wie lange Ihr Login temporär gesperrt ist, wird Ihnen auf der Login Maske angezeigt. Nach Ablauf der temporären Sperre können Sie einen neuen Login Versuch starten. Nach der 10. falschen Eingabe wird Ihr Login jedoch permanent gesperrt.

Folgende Sperren treten nach den falschen Passworteingaben ein:

  • 3 falsche Eingaben - 30 Minuten gesperrt
  • 5 falsche Eingaben -  1 Stunde gesperrt
  • 6 falsche Eingaben - 6 Stunden gesperrt
  • 7. - 9. falsche Eingabe - 24 Stunden gesperrt
  • Nach dem 10. Versuch tritt eine permanente Sperre ein

 

Wie funktioniert das Entsperren des App Zugang?

Sie können Ihren App Zugang in nur wenigen Minuten im Self Service Portal selbst entsperren. 

Nach der vierten Fehleingabe der Verfügernummer oder Ihrer PIN wird Ihr eBanking Zugang automatisch gesperrt.
Sie können Ihren eBanking Zugang in nur wenigen Minuten selbst im Self Service Portal entsperren. 

Alternativ können Sie Ihren Zugang auch mit unserem automatisierten Self Service Tonband entsperren:

  1. Rufen Sie unter 05 70 05 - 500 das automatische Entsperrservice an. Bitte halten Sie Ihre Verfügernummer bereit.
  2. Nun wird ein automatisiertes Self Service Tonband abgespielt: Wählen Sie nach der Begrüßung die #Taste zum Entsperrmenü.
  3. Sie werden aufgefordert Ihre Verfügernummer einzugeben.
  4. Nun wird Ihnen eine mobileTAN zugesendet.
  • Fertig! Nach Eingabe der TAN wird Ihr eBanking Zugang automatisch entsperrt.

In der easybank App stehen Ihnen unter dem Menü „Karten“ zwei Funktionen zur Verfügung:

  • Entweder eine temporäre Kartensperre, wenn Sie Ihre Karte vorübergehend sperren, wenn Sie diese einmal verlegt haben oder gerade nicht finden. Wenn die Karte temporär gesperrt ist, können keine Online Zahlungen und Bargeldbehebungen mit der Karte durchgeführt werden. Sobald Sie die Karte wieder haben, denken Sie bitte daran, die temporäre Sperre wieder aufzuheben.
    Bei der Aufhebung einer temporären Sperre werden Sie aus Sicherheitsgründen zusätzlich über eine E-Mail informiert.
  • Bei Verlust oder Diebstahl können Sie direkt in Ihrer easybank App im Menüpunkt 'Karten' unter 'Neue Karte bestellen' eine neue Karte anfordern. Hierzu müssen Sie einen Grund auswählen: Durch Nachbestellung der Karte wegen Verlust oder Diebstahl wird die bisherige Karte permanent gesperrt und Sie erhalten einen neuen PIN-Code. 
  • easy Tipp: Bei Klick auf „Aktuellen PIN-Code behalten" können Sie Ihren PIN-Code weiterverwenden. 

 

Sie haben Ihre Kartensperre nicht selbst aufgehoben?
Dann kontaktieren Sie aus Sicherheitsgründen bitte unverzüglich unser Notfallservice unter 05 70 07 500

Bitte prüfen Sie folgende Punkte:

  • Ist der Händlername eventuell nicht gleich mit dem Unternehmensnamen?
    Viele Händler rechnen zum Beispiel über Ihren Firmensitz ab. Sie können dies herausfinden, indem Sie zur Recherche des Händlers eine Suchmaschine im Internet nutzen.
    Prüfen Sie Ihre Online Konten (Amazon, PayPal, etc.), ob Sie dort eventuell gespeicherte Einkäufe haben.
  • Haben Sie eine Zahlungsbestätigung in Ihrem E-Mail-Konto? Suchen Sie auch im Spam Ordner auf eventuell eingegangene Bestellbestätigungen.
  • Hat jemand in Ihrem persönlichen Umfeld Zugang zu Ihrer Karte bzw. Ihren Kartendaten und die Buchung vorgenommen?
  • Kennen Sie das Unternehmen und haben Sie in der Vergangenheit dort selbst schon einmal eine Bestellung vorgenommen?
  • Haben Sie selbst jemals Kartendaten an Dritte weitergegeben?


War eine Klärung nicht möglich, kann es sein, dass Unbefugte Ihre Kartendaten verwenden. In diesem Fall informieren Sie uns bitte umgehend über das Notfall Sperrservice unter 05 70 05 500 und veranlassen eine Kartensperre, um weitere missbräuchliche Umsätze zu verhindern und eine Schadensfalls-Regelung einzuleiten.

Eine Konto- oder Kartensperre ist nur notwendig, wenn es sich um missbräuchliche Umsätze handelt. 

Bitte kontaktieren Sie den Händler direkt, um die Differenz zu klären und verlangen sie eine Richtigstellung. Ein vom Karteninhaber angewiesener Umsatz kann nur durch die Ausstellung einer Gutschrift durch den Händler rückgängig gemacht werden. 

War eine Klärung nicht möglich, erfahren Sie hier alle Details zu den Unterlagen und Informationen, die wir von Ihnen für eine unverbindliche Prüfung benötigen. 

Bitte prüfen Sie folgende Punkte:

  • Ist der Händlername eventuell nicht gleich mit dem Unternehmensnamen?
    Viele Händler rechnen zum Beispiel über Ihren Firmensitz ab. Sie können dies herausfinden, indem Sie zur Recherche des Händlers eine Suchmaschine im Internet nutzen.
    Prüfen Sie Ihre Online Konten (Amazon, PayPal, etc.), ob Sie dort eventuell gespeicherte Einkäufe haben.
  • Haben Sie eine Zahlungsbestätigung in Ihrem E-Mail-Konto? Suchen Sie auch im Spam Ordner auf eventuell eingegangene Bestellbestätigungen.
  • Hat jemand in Ihrem persönlichen Umfeld Zugang zu Ihrer Karte bzw. Ihren Kartendaten und die Buchung vorgenommen?
  • Kennen Sie das Unternehmen und haben Sie in der Vergangenheit dort selbst schon einmal eine Bestellung vorgenommen?
  • Haben Sie selbst jemals Kartendaten an Dritte weitergegeben?

 

War eine Klärung nicht möglich, kann es sein, dass Unbefugte Ihre Kartendaten verwenden. In diesem Fall informieren Sie uns bitte umgehend über das Notfall Sperrservice unter 05 70 05 500 und veranlassen eine Kartensperre, um weitere missbräuchliche Umsätze zu verhindern und eine Schadensfalls-Regelung einzuleiten.

Bitte senden Sie uns eine Nachricht aus Ihrem eBanking Postfach mit Ihren App-Zugangsdaten. Geben Sie darin Ihre Verfügernummer und Ihre hinterlegte E-Mail Adresse bekannt.
Da eine Löschung aus rechtlichen Gründen eine genaue Dokumentation erfordert, ist es notwendig, eine detaillierte Begründung anzugeben. 
Bedauerlicherweise sind wir gezwungen, die Anfrage zurückzuweisen, wenn dieser Vorgang nicht eingehalten wird.

Überprüfen Sie, ob Sie alles für eine erfolgreiche Registrierung haben:

  1. Die easybank App auf Ihrem Smartphone
  2. Ihren gültigen eBanking Verfüger sowie Ihre PIN
    Mit den gewohnten Daten, der Verfügernummer und der PIN, identifizieren wir Sie. Ihre Verfügernummer und PIN benötigen Sie weiterhin für das eBanking.
  3. Eine E-Mail-Adresse:
    Die E-Mail-Adresse wird in der easybank App zur Anmeldung verwendet, wodurch die Login Daten der App einfacher zu merken sind.
  4. Sie müssen mit Ihrer Mobilnummer zum mobile TAN Verfahren angemeldet sein.
    Die Mobilnummer brauchen wir, um Ihr Mobiltelefon zu registrieren und mit der App zu koppeln. So können wir sicher gehen, dass die App nur auf von Ihnen freigegebenen Smartphones genutzt wird.

Erst nach der erfolgreichen Gerätekoppelung ist die App Registrierung erfolgreich abgeschlossen. Danach können Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort in die easybank App einloggen.

easy Tipp: Ihr selbstgewähltes Passwort darf nicht länger als 16 Zeichen sein und nicht kürzer als 8 Zeichen. Außerdem darf es keine Umlaute enthalten, folgende Zeichen sind erlaubt: [a-zA-Z0-9 !“#$%&‘{}()*+=,.:;<⇒?@^_`|/~-]*$

Erst nach der Gerätekoppelung ist die Registrierung erfolgreich abgeschlossen. Danach können Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem App Passwort in die easybank App einloggen.

easy Tipp: Ihr selbstgewähltes Passwort darf nicht länger als 16 Zeichen sein und nicht kürzer als 8 Zeichen. Außerdem darf es keine Umlaute enthalten, folgende Zeichen sind erlaubt: [a-zA-Z0-9 !“#$%&‘{}()*+=,.:;<⇒?@^_`|/~-]*$

Sie können Ihr Passwort selbst zurücksetzen, indem Sie am App Login-Bildschirm die Option "Passwort vergessen?" anklicken. Im folgenden Prozess können Sie ein neues Passwort vergeben. Die Änderung muss mit Ihrer 5-stelligen App PIN bestätigt werden. Nach der Passwort-Änderung müssen Sie sich einmalig mit Ihrem neuen Passwort in die App einloggen, um die Änderung zu aktivieren.

(Zur Videoanleitung)

 

Achtung: Sie können Ihr Passwort nur selbst zurücksetzen, wenn Sie zuvor bereits auf dem verwendeten Gerät eingeloggt waren. Ist dies nicht der Fall oder wurde die App zwischenzeitlich deinstalliert und neu installiert, wenden Sie sich bitte an unser Kundenservice, um Ihr Passwort ändern zu lassen.

Alternativ können Sie uns eine Nachricht aus Ihrem eBanking Postfach senden, mit dem Auftrag Ihr App Passwort zurücksetzen zu lassen. Wir senden Ihnen im Anschluss eine Nachricht mit einem Link zur Passwortänderung. Bitte klicken Sie auf den Link und folgen Sie den Anweisungen.

Sie können Ihre eBanking PIN in nur wenigen Minuten selbst im Self Service Portal zurücksetzen und neu einrichten.

 

Per E-Mail:

Falls Sie Ihren Verfüger vergessen haben, füllen Sie bitte das Formular Teilnahmevereinbarung für eBanking easybank inkl. Unterschrift aus. Schicken Sie dieses an easy@easybank.at. Danach werden Ihnen die neuen Zugangsdaten zur Nutzung sämtlicher eBanking Dienste in wenigen Tagen per Brief zugeschickt.

 

In diesem Fall müssen Sie Ihr neues Gerät mit der App koppeln. Dies können Sie ganz einfach selbst durchführen.  

Nach der ersten Anmeldung auf einem neuen Gerät erscheint die Aufforderung zur Gerätekoppelung nach Eingabe der E-Mail-Adresse und dem Passwort in der easybank App. Sie fordern einen SMS-Code auf Ihre bei uns hinterlegte Mobilnummer an und geben den Code in der App ein. Der Prozess ist in einer Minute erledigt und Sie können die App wie gewohnt weiter nutzen.

easy Tipp: Sie können die Gerätekoppelung auf vier Geräten gleichzeitig durchführen und so die App nutzen. Bei der Anmeldung sind das letzte Login und das verwendete Gerät ersichtlich. Wenn Sie ein 5. Gerät hinzufügen, wird das am längsten nicht genutzte Gerät wieder entfernt.

Die Folgenummer für den Kontoinhaber lautet: 0. Die Folgenummer für den zweiten Kontoinhaber bzw. Zeichnungsberechtigten lautet: 1

Aus Sicherheitsgründen funktioniert die easybank App nicht auf "Rooted Devices" (gerooteten Smartphones oder Geräten, die einem Jailbreak unterzogen wurden). Mit diesen Methoden greifen Sie in das Betriebssystem Ihrer Geräte ein, daher können unsere Sicherheitsstandards nicht für einen optimalen Schutz garantieren.

Probleme bei der Zustellung der mobileTAN können mehrere Gründe haben:

  • Handyempfang: Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Handy mit Ihrem Mobilnetzanbieter verbunden ist und zum Zeitpunkt des mobileTAN Versands erreichbar und angeschaltet ist. Kommen andere SMS von anderen Telefonnummern an? Ist dies nicht der Fall, bitten wir Sie sich an Ihren Mobilfunkbetreiber zu wenden.
     
  • Speicherplatz: Bitte überprüfen Sie, ob der interne Speicher Ihres Geräts einen SMS-Empfang zulässt.
     
  • Neustart: Bitte schalten Sie Ihr Gerät aus und wieder ein.
     
  • Sicherheit: Das Zeichnen eines Auftrags mittels mobileTAN Eingabe ist lediglich innerhalb einer bestimmten Zeitspanne möglich. Wird diese für die Auftragsübermittlung überschritten, können Sie eine neue mobile TAN anfordern und den Vorgang wiederholen.
     
  • Telefonnummer bei easybank bekannt? Überprüfen Sie bitte, ob Ihre aktuelle Mobilnummer bei uns hinterlegt ist bzw. im Rahmen des Self Service Prozesses korrekt eingegeben wurde.

 

Haben Sie Ihre Mobilnummer gewechselt, nutzen Sie zur Aktualisierung bitte folgendes Formular.
Nach Bearbeitung Ihrer Anfrage wird Ihre neue Mobilnummer zur Zeichnung sämtlicher Aufträge und Änderungen verwendet. Dies kann bis zu 3 Werktage in Anspruch nehmen.

Bei der App Identifizierung müssen Sie ein Foto von dem Lichtbildausweis machen, den Sie zuvor in Ihrem Kontoantrag angeben haben.

Bei der App Identifizierung müssen Sie ein Foto von dem Lichtbildausweis machen, den Sie zuvor in Ihrem Kontoantrag angeben haben.

  • Sollten Sie Ihr eBanking erst vor kurzem entsperrt haben, ist aus Sicherheitsgründen ein erneuter Versuch erst nach 4 Stunden möglich.
  • Sollte es zu einem technischen Fehler kommen, probieren Sie es in 4 Stunden erneut.


Wichtig: Stellen Sie immer sicher, dass auf Ihrem Ausweis Scan keine Spiegelungen sichtbar sind und alle Daten scharf und lesbar sind.
Sorgen Sie weiters für ausreichend Licht beim Scan Ihres Ausweises und Ihrem Selfie. 
Achten Sie auch darauf, dass die Daten im Prozess korrekt erkannt wurden, da es sonst bei der Identifizierung zu einer Ablehnung kommen kann.

Bitte scannen Sie Ihren persönlichen QR-Code in der easybank App erneut ein oder geben sie den Code manuell ein, um die Identifizierung fortzusetzen.

Stellen Sie sicher, dass auf Ihrem Ausweis Scan keine Spiegelungen sichtbar sind und alle Daten scharf und lesbar sind. Sorgen Sie weiters für ausreichend Licht beim Scan Ihres Ausweises und Ihrem Selfie.

Die Fotos und Angaben werden vollautomatisch und im Normalfall nicht von Mitarbeitern verarbeitet. Lediglich bei Verdacht auf Missbrauch kommt es in Einzelfällen zu manuellen Prüfungen durch Mitarbeiter.

Sorgen Sie für ausreichend Licht beim Scan Ihres Ausweises und Ihrem Selfie. Stellen Sie sicher, dass auf Ihrem Ausweis Scan keine Spiegelungen sichtbar sind und alle Daten scharf und lesbar sind.

Bitte warten Sie und starten Sie die App Identifizierung erneut, indem Sie Ihren QR-Code scannen.

Bei vielen technischen Fehlern erscheint auch eine Fehlermittteilung mit einem "Übermitteln"-Button. Nutzen Sie diesen Button, wenn Sie uns genauere Daten zukommen lassen möchten. So haben wir direkt alle Informationen und können schnell an einer Lösung arbeiten.

Wenn Sie z.B. das falsche Ausweisdokument (nicht der Lichtbildausweis, den Sie in Ihrem Kontoantrag angegeben bzw. zuletzt zur Aktualisierung vorgelegt haben ) gescannt haben, verfügen Sie über zwei weitere Versuche.

Der BIC hat sich von EASYATW1 auf BAWAATWW geändert. 

Bei Angabe des BIC verwenden Sie bitte ab sofort den neuen BIC BAWAATWW. Sollte der BIC nicht korrekt angegeben werden, kann es zu einer Ablehnung der Transaktion kommen.

Für Transaktionen außerhalb des SEPA-Raums ist die Angabe des BIC verpflichtend.

easy Tipp:
Bitte prüfen Sie Bankeinziehungsaufträge sowie Gutschriften und geben Sie dort den neuen BIC an.

Die IBAN (International Bank Account Number) finden Sie auf der Vorderseite Ihrer easy karte, auf Ihrem Kontoauszug oder im easy eBanking.

SEPA Überweisungen sind Zahlungsaufträge

  • In ein Land der Europäischen Union
  • In die Schweiz
  • Nach Monaco
  • Nach San Marino
  • Nach Norwegen
  • Nach Island
  • Nach Lichtenstein


Seit 1. Februar 2016 ist die Angabe des BIC bei grenzüberschreitenden Euro-Zahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes grundsätzlich nicht mehr notwendig. Für Transaktionen außerhalb des SEPA-Raums ist die Angabe des BIC verpflichtend.

Das Manipulationsentgelt ist eine Gebühr für die Bezahlung oder Behebung außerhalb der Eurozone. Für unsere Konten finden Sie beim gewählten Produkt unter Konditionen die Höhe des Manipulationsentgeltes. Für die Bearbeitung von grenzüberschreitenden Kreditkartentransaktionen außerhalb der Europäischen Union und für grenzüberschreitende Kreditkartentransaktionen innerhalb der Europäischen Union, die nicht in Euro erfolgen, wird ein Manipulationsentgelt in Rechnung gestellt.

Wurde das Manipulationsentgelt zu unrecht oder ein zu hoher Betrag verrechnet reklamieren Sie bitte den Fall per E-Mail. Im folgenden Preisblatt können Sie die aktuellen Preise einsehen. 

Der Kontoinhaber ist einzeln verfügungsberechtigt und gilt als Gesamtgläubiger des Guthabens bzw. als Gesamtschuldner bei Kontoüberziehung. Der Zeichnungsberechtigte ist ausschließlich zur Vornahme und zum Widerruf von Dispositionen über die Kontoforderung befugt.

Das Formular für die Löschung eines zweiten Kontoinhabers oder Zeichnungsberechtigten finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass bei Löschung eines Kontoinhabers die Unterschrift aller Kontoinhaber erforderlich ist. Die Löschung eines Zeichnungsberechtigten kann durch den Kontoinhaber allein erfolgen.

Das Formular kann per Post an das easybank Kundenservice Center oder per E-Mail an easy@easybank.at gesendet werden.

Wenn Sie Ihr Konto schließen möchten, nutzen Sie dazu einfach unser Formular zur Kontoauflösung. Die Schließung des Kontos können Sie per Post an das easybank Kundenservice Center oder per E-Mail an easy@easybank.at senden.

Bei einem Konto mit einem Kontoinhaber erfolgt die sofortige Sperre des Kontos bis zur Abhandlung der Verlassenschaft. Bei einem Konto mit zwei Kontoinhabern hat die andere Person trotz Verlassenschaft Zugriff auf dieses Konto. Besteht bei einem Konto eine Zeichnungsberechtigung und der Kontoinhaber verstirbt, erlischt die Zeichnungsberechtigung automatisch und das Konto wird bis zur Abhandlung der Verlassenschaft gesperrt.

Wird für ein Konto eine Verlassenschaft gemeldet, benötigen Dritte einen Einantwortungsbeschluss um weitere Auskünfte über das Konto zu erhalten.

Die Eröffnung, Änderung oder Schließung eines Auslandsdauerauftrages können Sie mittels  „Neue Mail mit Auftrag“ im easy eBanking beauftragen. Bitte führen Sie in Ihrer Nachricht die genauen Daten des betreffenden Auftrags an:

  • Überweisungsbetrag
  • IBAN & BIC
  • Datum der 1. Fälligkeit
  • Durchführungsintervall
  • Name des Empfängers
  • Verwendungszweck

Sie können das ausgefüllte und unterfertigte Formular per E-Mail an easy@easybank.at oder per Post an das easybank Kundenservice Center übermitteln. Der Antrag wird von uns bestätigt und danach an Ihren Vertragspartner weitergeleitet. Bitte beachten Sie die Spesen gemäß Preisblatt.

Ihr bestehendes Konto kann zum entsprechenden Zeitpunkt auf ein Pensionskonto umgestellt werden. Das Formular können Sie im Formularcenter unter Anträge downloaden.

Sie können das ausgefüllte und unterfertigte Formular per Mail an easy@easybank.at oder per Post an das easybank Kundenservice Center übermitteln. Der Antrag wird von uns bestätigt und danach an Ihre pensionsauszahlende Stelle weitergeleitet.

Sie können höhere Bargeldbeträge in Ihrer BAWAG Filiale bestellen und an der Kasse beheben. Bitte beachten Sie, dass Beträge ab 10.000 Euro mindestens 1 Woche im Voraus bei einem Filialmitarbeiter angemeldet werden müssen.

Das Limit für Bargeldbehebungen mit Ihrer Kontokarte kann im easy eBanking oder in der easybank App temporär erhöht werden.

Hinweis: Falls Sie keine Kontokarte bei Ihrem Konto inkludiert haben sollten, steht Ihnen auch die Smartcash-Funktion in der easy App zur Verfügung.

Für die Bargeldbestellung halten Sie bitte einen Ausweis bereit. Weiters benötigen wir Ihren Namen, Ihre Kontonummer und den gewünschten Bargeldbetrag.

Möchten Sie einen höheren Betrag in Bar einzahlen, dann ist ein Herkunftsnachweis erforderlich!

Sollten Sie das Geld bei einem Gerät in der BAWAG Filiale vergessen haben, wurde Ihr Geld wieder automatisch nach einer Minute eingezogen. Nach 30 Sekunden erfolgt eine Warnung am Screen und ein das Geldausgabefach beginnt zu blinken. Außerhalb der BAWAG Filialen erfolgt kein automatischer Geldeinzug. Sollten Sie Ihren behobenen (und im Gerät vergessenen) Geldbetrag noch nicht retour-gebucht bekommen haben, schreiben Sie uns bitte eine Benachrichtigung über Ihr eBanking Postfach.

Im Sinne des §2 Z6 bis 8 FM-GwG handelt es sich bei Politisch Exponierten Personen ("PEP's") um diejenigen natürlichen Personen, die wichtige öffentliche Ämter im In- und Ausland ausüben oder bis vor einem Jahr ausgeübt haben, und deren unmittelbare Familienmitglieder oder ihnen bekanntermaßen nahe stehende Personen.

1. Personen, die bedeutende öffentliche Funktionen erfüllen, teilen sich in acht Unterkategorien auf:

  • Staatsoberhäupter, Regierungschefs, Minister und deren Stellvertreter und Staatssekretäre (im Inland insb.: Bundespräsident, -kanzler, Mitglieder Bundesregierung und Landesregierungen)
  • Parlamentsmitglieder (im Inland insb.: Abgeordnete d. Nationalrates u. Bundesrates)
  • Mitglieder d. Führungsgremien polit. Parteien (im Inland insb.: jene, die im Nationalrat vertreten sind)
  • Mitglieder von obersten Gerichten, Verfassungsgerichten oder sonstigen hochrangigen Institutionen der Justiz (im Inland insb.: Richter des OGH, VfGH, VwGH)
  • Mitglieder v. Rechnungshöfen/Leitungsorgane v. Zentralbanken (im Inland insb.: Präsident des BRH, Direktoren d. LRH, Mitglieder d. Direktoriums der OenB)
  • Botschafter, Geschäftsträger oder hochrangige Offiziere der Streitkräfte (im Inland insb.: Militärpersonen ab Dienstgrad Generalleutnant, z.B. Generalstabschef/Stv., militärische Sektionsleiter, Streitkräftekommandant, Kommandant d. Landesverteidigungsakademie)
  • Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgane staatlicher Unternehmen
  • Direktoren/Stv. und Mitglieder d. Leitungsorgane bei einer internationalen Organisation (z.B. UNO, OECD, OPEC, Weltbank)


2. Als unmittelbare Familienmitglieder werden Ehepartner, Lebenspartner und Lebensgefährten, Kinder (einschließlich Wahl- und Pflegekinder) und deren Ehepartner/Lebenspartner/-gefährten und die Eltern der politisch exponierten Person betrachtet.


3. Bei Personen, die als enge Mitarbeiter/Partner bezeichnet werden, gibt es zwei Unterkategorien:

  • Natürliche Personen, die gemeinsam mit einer politisch exponierten Person wirtsch. Eigentümer von jur. Personen/Rechtsvereinbarungen sind oder sonstige Geschäftsbeziehungen mit einer politisch exponierten Person haben.
  • Natürliche Personen, die alleinige wirtsch. Eigentümer einer rechtlichen Einheit (dazu zählen auch Unternehmen, Fonds etc.) sind, von der eine politisch exponierte Person wirtschaftlich profitiert.

Das easy gratis Konto kann in wenigen Schritten online beantragt werden. Füllen Sie dazu den Online Antrag aus und halten Sie Ihren amtlichen Lichtbildausweis bereit. Als bestehender Kunde steigen Sie einfach mit Ihrem eBanking Login ein.

Sie möchten das easy gratis Konto eröffnen?

Mit dem gratis easybank Kontowechselservice gelingt der Wechsel in wenigen Schritten:

  1. easy gratis Konto eröffnen
  2. Im eBanking den Kontowechselservice starten
  3. Angezeigte Daten überprüfen und mit secTAN oder mobileTAN freigeben
  4. Über unseren Partner ins eBanking Ihrer bisherigen Bank einsteigen
  • Fertig, den Rest übernehmen wir für Sie!

Die Bekanntgabe Ihrer Dauer- und Lastschriftsaufträge muss innerhalb von fünf Bankwerktagen nach Erhalt des Schließungsschreibens seitens der Fremdbank erfolgen. Wir richten Ihre Dauer- und Lastschriftsaufträge danach automatisch auf Ihrem Konto ein.

Sie möchten als Bestandskunde Ihr bisheriges easybank Kontomodell downgraden oder auf ein easy plus oder easy premium upgraden – jetzt Formular ausfüllen, unterschreiben, uns unter easy@easybank.at zusenden und wir übernehmen ganz easy Ihren Produktwechsel.

Sie möchten Ihr bisheriges Privatkonto auf ein Businesskonto umstellen - jetzt Formular ausfüllen, unterschreiben und uns unter sme.business@easybank.at zusenden. Wir übernehmen ganz easy Ihren Produktwechsel. Ihre bisherige IBAN können Sie dabei natürlich behalten.

Hinweis: Die Nutzung von Privatkontomodellen als Geschäftskonto ist leider nicht zugelassen.

Hier finden Sie eine Übersicht der aktuell gültigen Konditionen.

Jeder natürlichen Person ist es gestattet, genau ein easy gratis Girokonto zu eröffnen. Sollten Sie ein weiteres Konto benötigen, besteht die Möglichkeit der zusätzlichen Eröffnung eines easy plus oder easy premium Kontos.

  • Browser wechseln
  • Cookies entfernen
  • Anderes Endgerät verwenden 
  • Korrektheit der Daten überprüfen (Bei Rot hinterlegter Fehlermeldung)
  • Überprüfen, ob Voraussetzungen laut AGBs erfüllt sind


Bitte achten Sie auf eine genaue Schreibweise bis der Straßenname grün hinterlegt ist. Ist dies nicht der Fall, nutzen Sie das alphabetisch geordnete Drop-Down Menü.

Dies ist der Fall, wenn Sie Ihren QR-Code bereits erfolgreich für die Identifikation verwendet haben oder die Gültigkeit von 28 Tagen abgelaufen ist. Wir bitten Sie den Antrag erneut zu starten.

Die Legitimation dient Ihrer Sicherheit und ist die Grundlage für Bankgeschäfte. Die Feststellung Ihrer Identität ist gesetzlich vorgeschrieben, dabei wird mit Hilfe von Lichtbildausweis und digitaler Unterschrift Ihre Identität geprüft, um Ihr Konto zu eröffnen.

 Für mehr Informationen klicken sie bitte hier.

  • Gültiges Ausweisdokument z.B. aktueller originaler Reisepass bzw. Führerschein (Scheckkartenformat)
  • Gute Belichtung des jeweiligen genutzten Dokuments

Bevor Sie Ihren Kontoantrag digital zeichnen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Daten innerhalb der Antragsstrecke zu ändern. Bitte nutzen Sie hierzu den per E-Mail versendeten Wiedereinstiegslink bzw. QR-Code, um Ihren persönlichen Online-Antrag zu öffnen.

Nachdem Sie Ihren Kontoantrag digital gezeichnet und somit abgeschlossen haben, können Sie Ihre persönlichen Daten im eBanking Bereich "Service" unter dem Menüpunkt "persönliche Daten" anpassen. 

Eine versehentliche Fehleingabe Ihrer uns übermittelten Gehaltseingänge wird automatisch anhand der tatsächlichen Kontobewegungen erfasst, angepasst und bedarf keiner manuellen Korrektur Ihrerseits.

Bitte nutzen Sie zur Übermittlung bzw. Unterzeichnung Ihrer Antragsdokumente ausschließlich den digitalen Zeichnungs- bzw. Identifikationsprozess unseres Partners SignD.

Am Ende der Produkteröffnung haben Sie 2 Möglichkeiten Ihre Zugangsdaten zu erhalten:

  1. PIN jetzt festlegen:
    • Bei dieser Auswahl legen Sie ihre PIN direkt online fest. Die dazugehörige Verfügernummer erhalten Sie im Anschluss per E-Mail
    • Nun können Sie sich sofort in Ihr eBanking einloggen und loslegen!
  2. Per Postversand:
    • Bei dieser Auswahl erhalten Sie Ihre eBanking Login-Daten (Verfügernummer und PIN für den Ersteinstieg) in den nächsten Tagen per Post.
      Wichtig: Diese PIN muss nach dem Ersteinstieg in das eBanking geändert werden!
    • Nach Erhalt können Sie sich in Ihr eBanking einloggen.

 

easy Tipp: Nach Aktivierung Ihres eBankings können Sie sich mit Ihrer Verfügernummer und PIN für die easybank App registrieren.

Eine Stornierung Ihres bereits digital unterzeichneten Kontoantrags ist innerhalb der gesetzlichen Fristen (laut AGB) möglich.

Da es zu keiner abschließenden digitalen Zeichnung kam, ist eine Stornierung nicht notwendig. Entscheiden Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt Ihren Antrag fortzusetzen, können Sie dies bequem über Ihren persönlichen Wiedereinstiegslink unternehmen.

Um Ihren Antrag zu bearbeiten, werden die innerhalb der Online-Antragsstrecke von Ihnen eingegebenen Daten maximal 60 Tage (auch bei einem Abbruch der Online-Antragsstrecke) gespeichert. Falls Sie die Verarbeitung und Nutzung dieser Daten widerrufen wollen, kontaktieren Sie uns hier.

Für Ihre Geldgeschäfte stehen Ihnen unsere easybank App und unser eBanking zur Verfügung.

Mit der App können Sie sehr einfach und sicher Überweisungen tätigen, Benachrichtigungen verwalten, Ihre Kartenprodukte managen, mit dem Finanzmanager Ihre monatlichen Ausgaben im Griff haben und vieles mehr.

Hier finden Sie kurze Videoanleitungen zu wichtigen Funktionen der easybank App:

Zum eBanking

 

Welche easy eBanking Funktionen gibt es?

  • Anzeige des aktuellen Kontosaldos
  • Aktuelle Kontoumsätze
  • Beauftragung von Inlandsüberweisungen
    (Terminisierung bis zu 365 Tage im Voraus möglich)
  • Erstellung von SEPA- und Auslandsüberweisungen
    (Terminierung bis zu 365 Tage im Voraus möglich)
  • Erstellung von Vorlagen
  • Anlage/Durchführung/Änderung und Schließung von Daueraufträgen
  • Änderung der Kontoverbindung und Sperre von bestehenden Lastschriftaufträgen
  • Eröffnung von Sparprodukten und Wertpapierdepot, Kredit-Bestellung sowie Erweiterung Teilzahlung für Kreditkarten im easy shop
  • Kontokarte Services: Karte sperren, Karte nachbestellen, GeoControl Administration, Geldautomatlimitänderung, PIN-Code nachbestellen
  • Auftragsmappe: Abfrage über den Status der erteilten Aufträge
  • Auftragserteilung über mobileTAN
  • Selbständige Verwaltung Ihrer TANs
  • PIN-Änderung: Jederzeit möglich
  • Smart-Cash: Geld ohne Kontokarte einfach abheben

 

easy Tipp: Einfach easy Navigieren im eBanking - Sitemap als Unterstützung um sich zurecht zu finden.

 

  • Ihre Kontoauszüge können Sie jederzeit im easy eBanking im Reiter "Finanzübersicht" unter "Kontoauszug" und "Kontoauszugsliste" als PDF-Datei downloaden.

  • Der elektronische Kontoauszug ersetzt gänzlich die auf Papier gedruckte Version, ist umweltschonend und sicher, sowie bis zu 7 Jahre im eBanking abrufbar.

Mit easy smartcash können Sie an jedem Geldautomaten mit smartcash Funktion Bargeld bis zu einer Höhe von 5.000 Euro innerhalb Ihres Kontolimits beheben. Innerhalb von 24h sind je Konto zwei Aufträge möglich.

  • Behebungen ohne Karte sind von 10 Euro - 130 Euro möglich
  • Behebungen mit Karte sind höhere Beträge bis 5.000 Euro möglich (bitte dabei Ihr persönliches Kartenlimit beachten)

 

So einfach funktioniert's:

  • Fordern Sie einfach und kostenlos Ihren easy smartcash Code im eBanking unter dem Registerblatt „Zahlungsaufträge“ mit Auswahl des Menüpunktes „easy smartcash“ an. Dieser wird per SMS sofort an Ihr Mobiltelefon, welches Sie bei der mobileTAN Anmeldung angegeben haben, gesendet und ist zwölf Stunden gültig. In diesem Zeitraum können Sie die Bargeldbehebung vornehmen, danach verliert der Code seine Gültigkeit!
  • Über die easybank App können Sie im Menü „Überweisen“ unter "smartcash" Geld beheben ohne Kontokarte.
    Wählen Sie den Wunschbetrag aus - von 10 Euro bis 130 Euro.
    Geben Sie den übermittelten Code für diese Behebung in den Geldautomaten der BAWAG ein und beheben so die gewählte Summe ohne Karte.

 

Höhere Bargeldbeträge können in Ihrer BAWAG Wunschfiliale an der Kasse behoben werden.

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Beträge ab 10.000 Euro mindestens 7 Werktage im Voraus bei einem Filialmitarbeiter angemeldet werden müssen. Bitte bringen Sie jeweils Ihre Kontokarte (Debit Mastercard) und einen Lichtbildausweis zur Legitimierung mit.
Zum Filialfinder

Ihre Einkaufsreserve/Ihr Überziehungsrahmen am Konto wird automatisch berechnet und setzt sich hierbei aus den durchschnittlichen Eingängen Ihres Gehalts- oder Pensionskontos zusammen. Diese „Einkaufsreserve“ soll Ihnen dabei helfen finanzielle Engpässe zu überbrücken.

Innerhalb des festgelegten Ausgabenrahmens können Sie den auf Ihrem Girokonto gutgeschriebenen Betrag formlos überschreiten. Ist auch die Einkaufsreserve ausgeschöpft und wird das Konto weiter belastet, entsteht ein Kredit, der täglich verzinst wird. Näheres zu den Dispozinsen finden sie im Preisblatt.

Im Falle von Veränderungen der o.a. Berechnungsgrundlage kann es zu einer Anpassung Ihrer Einkaufsreserve kommen. Sollte es dabei zu einer Absenkung kommen, werden Sie etwa 1,5 Monate davor verständigt.

Hinweis: Eine Änderung/Erhöhung einer automatisch erfolgten Absenkung ist nicht möglich.

Wünschen Sie eine Absenkung auf Null, geben Sie uns dies bitte mittels Mail mit Auftrag bekannt. 

Möchten Sie einen Überziehungsrahmen neu beantragen, dann senden Sie uns bitte aus Ihrem easy eBanking eine Mail mit Auftrag mit Angabe des Betrages sowie (in 100-Schritten) des Verwendungszwecks.

Hinweis: Voraussetzung für einen Überziehungsrahmen ist ein Konto, welches seit mindestens 6 Monaten besteht und welches keiner automatischen Anpassung der Einkaufsreserve unterzogen wurde. Sollte es zu einer bankseitigen Absenkung Ihrer Einkaufsreserve gekommen sein, können Sie diese somit nicht neu beantragen!

Senden Sie bitte dieses Formular ausgefüllt und unterzeichnet an easy@easybank.at.

 

Ihre Entgelte pro Abrechnungszeitraum Ihres Kontos finden Sie im eBanking im Menüpunk "Finanzübersicht" unter "Verständigungen".

Senden Sie uns bitte eine Nachricht über das eBanking (Mail mit Auftrag senden), wir werden die weiteren Schritte mit Ihnen in die Wege leiten.

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass jeder Kontoinhaber bzw. Zeichnungsberechtigte, sofern dieser noch kein easybank Kunde ist, einmalig die Legitimierung mit einem amtlichen Lichtbildausweis in einer BAWAG Geschäftsstelle vornehmen muss.

Eine Konto- oder Zahlungsverkehrbestätigung können Sie im easy eBanking mittels  „Mail mit Auftrag“ anfordern. Für die Bestätigung fallen Spesen laut aktuellem Preisblatt an.

Bestätigung:

  • Bankbestätigung: 15 Euro inkl. Porto Tarif ECO Brief

Eilüberweisungen können für Auslandsüberweisungen im eBanking beauftragt werden. Bitte beachten Sie die Spesen gemäß Preisblatt.

Bitte wenden Sie sich an den Zahlungsempfänger. Sollte die Reklamation beim Zahlungsempfänger nicht erfolgreich sein, müssen Sie eine Umsatzreklamation im easy eBanking durchführen.
Sie können diese im Reiter "Finanzübersicht" unter dem Menüpunkt "Umsatzreklamation" mit Klick auf das Pfeilsymbol des gewünschten Umsatzes veranlassen. Als Alternative können Sie eine Lastschriftrückbuchung auch mittels Mail mit Auftrag beauftragen.

Bitte beachten Sie die Spesen gemäß Preisblatt.

Eine Lastschriftsperre ist nur vor der Buchung möglich. Ist die Buchung bereits durchgeführt, wenden Sie sich bitte an den Zahlungsempfänger. Eine Lastschriftsperre können Sie im easy eBanking unter "Zahlungsaufträge" bei "Lastschriftauftrag" beauftragen, oder Sie senden uns eine Mail mit Auftrag über Ihr easy eBanking.

Kündigen Sie Ihren Vertrag schriftlich direkt beim Unternehmen unter Einhaltung der bei Abschluss akzeptierten Stornobedingungen.

Das Kündigungsschreiben sollten Sie unbedingt aufheben.

Bei Lastschriftaufträgen ist es grundsätzlich ausreichend, wenn Sie die neue Kontoverbindung direkt Ihren Vertragspartnern mitteilen. Falls Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben, können Sie diesen im Menüpunkt "Zahlungsaufträge - Daueraufträge"  verändern oder löschen.

Zahlungen gelten als final und können von der Bank nicht einseitig zurückgerufen werden.
Daher wird Ihnen empfohlen vor Einleitung einer Reklamation den Zahlungsempfänger zu kontaktieren. Bitte beachten Sie die Spesen gemäß Preisblatt.

Eine Reklamation können Sie im easy eBanking unter dem Registerblatt „Finanzübersicht“ mit der Auswahl des Menüpunktes „Umsatzreklamation“ vornehmen.

Bei Nichtdurchführung eines Dauer- oder Lastschriftsauftrages erhalten Sie eine Postfachnachricht im easy eBanking. Bitte beachten Sie die Spesen bei Nichtdurchführung eines Auftrages gemäß Preisblatt.

Der Gesamtbetrag Ihrer Kreditkartenabrechnung wird einmal im Monat von Ihrem Girokonto abgebucht.

Dabei werden alle bis dahin von den Händler zur Verrechnung eingereichten Umsätze (Belastungen und Gutschriften) berücksichtigt. Der entsprechende Gesamtsaldo wird von Ihrem Girokonto entweder eingezogen bzw. sollte sich ein positiver Saldo ergeben, zu diesem Zeitpunkt Ihrem Bankkonto gut geschrieben. Eine Zwischenabrechnung außerhalb des normalen Abrechnungszyklus ist aus verrechnungstechnischen Gründen nicht vorgesehen und in den AGB nicht vereinbart.

Eine detaillierte Übersicht der Konditionen für den Auslandszahlungsverkehr finden Sie hier

Bitte beachten Sie, dass vor Scheckeinreichung der Scheck auf der Rückseite unterschrieben sein muss. Den Scheck können Sie per Post an das Kundenservice Center übermitteln. Wir empfehlen Ihnen den Scheck eingeschrieben zu senden. 

easybank Service Center, BAWAG P.S.K.
Wiedner Gürtel 11
1100 Wien

Senden Sie bitte das Formular der Wohnbeihilfe (MA50) oder der betrieblichen Vorsorgekasse (BUAK) ausgefüllt und unterzeichnet an easy@easybank.at.


Die Debit Mastercard® ist die neueste Form der Kontokarte. Sie stellt den modernsten Standard im bargeldlosen Zahlungsverkehr dar.

Mit Ihrer neuen Debit Mastercard® nutzen Sie weiterhin alle gewohnten Funktionen, wie Bezahlen im Geschäft und Bargeldbeheben bei Automaten. Zusätzlich können Sie bei Webshops im Internet bequem und sicher einkaufen, überall, wo Sie das Mastercard Zeichen sehen.

Wie gewohnt wird der Kaufbetrag sofort nach dem Einkauf von Ihrem Konto abgebucht, nicht erst später wie bei einer Kreditkarte.

Ihren PIN-Code können Sie jederzeit bequem in der easybank App unter "Karten" abrufen. Nach Eingabe Ihrer App PIN können Sie Ihren PIN-Code durch Drücken und Halten des Kartenfelds sehen. Nach höchstens 7 Sekunden wird der Anzeigemodus abgebrochen.

Zur Videoanleitung

Achten Sie stets darauf, dass Ihnen niemand über die Schulter sehen kann!

 

easy Tipp für Kreditkartenkunden – Ihr Wunsch PIN für Ihre Kreditkarte:
Merken Sie sich Ihren PIN-Code für Ihre easy Kreditkarte ganz einfach, indem Sie am Geldausgabeautomaten Ihren persönlichen PIN-Code festlegen. Die Vergabe erfolgt in nur wenigen Schritten:

  • Kreditkarte einstecken und „PIN-Code ändern“ auswählen 
  • Den aktuellen PIN-Code eintippen
  • Einen neuen Wunsch PIN-Code eingeben und bestätigen

 

Ihr Wunsch PIN-Code ist aktiviert und Sie können Ihre Zahlungen ab sofort mit Ihrem selbst gewählten PIN-Code bestätigen. Dieses Service war bis 28.04.2020 kostenlos, seither wird eine Gebühr lt. Preisblatt verrechnet:

PIN-Änderung am Geldausgabeautomaten:

  • erstmalige Änderung: GRATIS
  • jede weitere Änderung: 5 Euro

Die Funktionalität der PIN-Code Änderung wird von den meisten Geldausgabeautomaten in Österreich unterstützt. Sollte bei einem Geldausgabeautomaten die Festlegung des persönlichen PIN-Codes nicht möglich sein, weichen Sie bitte auf einen anderen aus. 

Für Ihre Sicherheit beachten Sie bitte folgende Kriterien bei der Vergabe Ihres Wunsch PIN-Codes:

  • Der PIN-Code muss aus 4 Ziffern bestehen
  • Nutzen Sie keine Ziffernkombinationen, die einen persönlichen Bezug haben, wie z.B. Geburtsdatum
  • Nutzen Sie keine Ziffernfolgen, wie 1234 oder ähnliches

Kreditkartenzahlungen vor Ort werden überwiegend mit PIN-Eingabe anstatt mit Unterschrift bestätigt (= Pin-First). Ab der nächsten Kartenausstellung erfolgt der Umstieg automatisch. Wenn Sie davor bereits auf die Funktion umsteigen wollen, können Sie das in der App im Menü „Karten“ unter "Neue Karte bestellen" erledigen oder Sie senden uns eine Nachricht über Ihr easy ebanking Postfach. Ein Umstieg auf Kreditkartenzahlung per Unterschrift ist nicht möglich.

Da es sich bei unseren easybank Kreditkarten nicht um Prepaid Karten handelt kann auf den Karten kein Betrag eingezahlt werden.

Hat das Gerät eine Störung oder ist die Karte defekt, wird sie aus Sicherheitsgründen eingezogen.
Damit Sie schnellstmöglich an eine neue Karte kommen, kontaktieren Sie uns bitte per Mail mit Auftrag aus Ihrem easy eBanking. Wir werden Ihnen dann die Karte sperren und eine neue Karte kostenfrei zusenden.

easy Kreditkarte:
Die Höhe Ihres Kreditkartenlimits, wenn Sie eine Kreditkarte beantragt haben, können Sie direkt Ihrer Kreditkartenabrechnung entnehmen oder Ihre Einkaufsreserve in den Kontodetails zu Ihrer Kreditkarte abfragen.

Um eine Erhöhung des Verfügungsrahmens Ihrer Kreditkarte zu beantragen, benötigen wir einen unterfertigten Auftrag. Wenn Sie Ihre Zugangsdaten zum easy eBanking besitzen, senden Sie uns bitte eine Mail mit Auftrag. Falls Sie Ihre Abrechnungen noch per Post erhalten, senden Sie uns einen unterschriebenen Auftrag als Scan an kreditkarte@easybank.at. Bitte vergessen Sie nicht Name und Geburtsdatum oder Wohnadresse anzugeben.

Bitte beachten Sie, dass die Prüfung einige Tage Zeit beansprucht und für die Erhöhung des Verfügungsrahmens 10 Euro gem. Preisblatt für easybank Kreditkarten verrechnet wird. Nach Durchführung erhalten Sie von uns eine Bestätigung über die Änderung.

Je nach Kreditkartenprodukt sind unterschiedliche maximale Kreditkartenlimits möglich, auf den jeweiligen Produktseiten finden Sie den maximalen Verfügungsrahmen.

GeoControl ermöglicht es, Bargeldbehebungen mit der Kontokarte außerhalb Europas nur dann uneingeschränkt durchzuführen, wenn Sie es tatsächlich wünschen.

Änderung der Einstellungen von GeoControl

  • easybank App unter Menü „Karten“ 
  • eBanking bei „Service“ mit Auswahl des Menüpunktes „Debitkarte Services“ und der Aktion „Debitkarte GeoControl Administration“ 


easy Tipp: Bei Ihrer Kreditkarte ist diese Einstellung bereits deaktiviert und kann von Ihnen direkt bei Bedarf in der App angepasst werden.

Hier ein Überblick über die einzelnen Phasen der Kreditkartenabrechnung:

  • Die Rechnungserstellung Ihrer Kreditkartenabrechnung erfolgt jeweils bis zum 2ten des Monats. Dabei werden alle bis dahin von den Händlern zur Verrechnung eingereichten Umsätze (Belastungen und Gutschriften) berücksichtigt.
  • Am 10ten des Monats wird die monatliche Summe von Ihrem Verrechnungskonto mittels SEPA-Lastschrift abgebucht bzw. ein eventuell vorhandenes Guthaben überwiesen.
  • Einsicht in die Kreditkartenabrechnung steht Ihnen jeweils ab dem dritten des Monats online zur Verfügung bzw. wird Ihnen per Post zugestellt.
  • Neuer Verfügungsrahmen der Kreditkarte erfolgt sobald das Kartenkonto abgerechnet wurde (ab dem dritten des Monats). 
  • Bei vereinbarter Teilzahlung wird der Verfügungsrahmen einfach monatlich um den offenen Teilzahlungsbetrag reduziert.


Hinweis: Sollte einer der genannten Termine ein Samstag, Sonntag oder Feiertag sein, verschiebt sich die Durchführung auf den jeweils folgenden Bankwerktag.

Im eBanking im Reiter „Finanzübersicht“ unter „Kontoauszug“ und weiter unter „Kontoauszugsliste“ unter Kontoauswahl das jeweilige Produkt/die Kreditkarte auswählen.


Elektronisch:

  • Im eBanking abrufbar
  • KAZ nicht gedruckt, sondern sofort archiviert 
  • Im eBanking Archiv für die letzten 7 Jahre verfügbar


Hinweis: Umstellung auf PDF-Belge für Businesskonten im eBanking nicht möglich.
Kommerzkunden müssen hierfür MBS nutzen.


Papierauszug:

  • Aktuelle KB Modelle = ein Auszug pro Monat gratis;
    jeder weitere papierhafte KAZ im gleichen Monat kostenpflichtig → siehe Preisblatt
  • Versand kostenpflichtig
  • Im eBanking Archiv für die letzten 3 Jahre verfügbar

Bestimmen Sie einen Betrag (mind. 100 Euro) und einen Prozentsatz (mind. 10%) Ihres Abrechnungssaldos als Rückzahlungsrate.

Sollte der Abrechnungssaldo 100 Euro oder weniger betragen, so wird dieser Betrag von Ihrem Konto abgebucht. Sie können die Teilzahlung für Ihre Kreditkarte einfach online in Ihrem eBanking bestellen.

Sie haben keine easybank Kreditkarte? Beantragen Sie diese jetzt und wählen Sie die Teilzahlung.

Sie müssen nichts tun. Sie bekommen automatisch eine Karte in dem Monat zugestellt, in dem die Gültigkeit Ihrer Karte endet. Sie wird Ihnen an die bei uns hinterlegte Wohnsitzadresse zugeschickt. Die Kreditkarte ist bis zum letzten Tag des aufgedruckten Ablaufdatums gültig (z.B. 05/22: Ihre Karte ist bis einschließlich 31.05.2022 verwendbar).

Pro Kontoinhaber wird nur eine Karte ausgestellt.

Wenn Sie Ihre Einkäufe im Internet mit Ihrer Kontokarte (Debit Mastercard®) oder easybank Kreditkarte bezahlen, müssen Sie Ihre Zahlungen zusätzlich zu Ihren Kartendaten mit einem 3D Secure freigeben. Das 3D Secure Verfahren wird auch Mastercard Identity Check oder Visa Secure genannt. 
Dazu benötigen Sie Ihr Mobilgerät und die easybank App.

Eine Kündigung Ihres Kartenprodukts ist schriftlich innerhalb der gesetzlichen Fristen möglich.

Bitte nutzen Sie hierzu die Mail mit Auftrag Funktion Ihres eBankings oder senden Sie Ihre Kündigung postalisch an:

  • BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft
    z.H. easybank Kundenservice
    Wiedner Gürtel 11
    1100 Wien

3D Secure ist ein Sicherheitsstandard für Internetzahlungen mit der Kreditkarte und Debitkarte und identifiziert Sie als rechtmäßigen Karteninhaber. Dies soll die Gefahr des Kartenmissbrauchs durch Dritte reduzieren.

Bei Mastercard wird 3D Secure unter Bezeichnung Mastercard®Identity Check™ und bei VISA als VISA Secure geführt.

Ja. Seit 1.1.2021 sind Online Händler aufgrund der PSD2-EU-Richtlinie zur starken Kundenauthentifizierung dazu verpflichtet, von Kunden aller Banken, eine Bezahlung mit 3D Secure zu verlangen.

Ja. Die starke Kundenauthentifizierung muss jeder Zahlungsmittelherausgeber in der EU, egal ob Karte oder alternative Methode, verpflichtend durchführen, wenn für die jeweilige Zahlung keine individuelle Ausnahme (u.a. bereits bestehende Zahlungsvereinbarungen wie Abos) zulässig ist. 

Sie haben die easybank App auf Ihrem Mobiltelefon installiert? Dann sind Sie bereit für sichere Internetzahlung mittels 3D Secure. Bei allen Online Shops, die 3D Secure nutzen, werden Sie gebeten die Zahlung mit der gewählten Authentifizierungsmethode (App PIN oder Biometrie) freizugeben. Erst dann wird die Zahlung durchgeführt.
So identifizieren Sie sich als rechtmäßiger Karteninhaber und bezahlen sicher im Internet.

Der Händler erfährt Ihre persönlichen Sicherheitsmerkmale nicht – er erhält nur die Information, ob die Zahlung durchgeführt werden konnte.

Um das 3D Secure Verfahren zu aktivieren, benötigen Sie Ihr Mobilgerät mit installierter easybank App, da diese einen hohen Sicherheitsstandard für Internetzahlungen bietet. Sobald Sie die easybank App installiert haben und sich in der App mit eBanking Verfüger & PIN, persönlicher E-Mail Adresse registriert haben, sind Sie bereit für sichere Internetzahlungen dank 3D Secure.

Ihre Zahlung geben Sie bequem und einfach mittels Ihrem App PIN oder einem biometrischen Merkmal, wie Fingerabdruck oder Gesichtserkennung, frei.

Die easybank App ist im App Store,  auf Google Play bzw. in der Huawei AppGallery downloadbar.

Nein, Sie können die Freigabe mit 3D Secure für alle Online Einkäufe nützen.

Das ist nicht möglich. Die sichere Zahlungsfreigabe mittels 3D Secure Verfahren ist ausschließlich über die easybank App möglich, da diese einen hohen Sicherheitsstandard bietet. 
Die App kann auf jedes Mobilgerät (auch Tablet) kostenlos heruntergeladen und genutzt werden. 

Nein. Die Nutzung von 3D Secure ist für Sie kostenlos. Sie müssen sich nur einmalig in die kostenlose easybank App einloggen bzw. die App downloaden.

Nein, nicht unbedingt. Allerdings wird auch außerhalb der EU die Nutzung von 3D Secure von immer mehr Händlern gefordert, um den Schaden durch Kreditkartenbetrug zu minimieren.

Eine Installierung und Inbetriebnahme der easybank App auf Ihrem Mobilgerät  (auch Tablet) ist notwendig, damit Sie 3D Secure verwenden können. Zahlungen mit dem 3D Secure Verfahren können Sie weltweit rund um die Uhr tätigen – von jedem Computer mit Internetanschluss. Sie benötigen nur Ihre Kartendaten und Ihr Mobilgerät.

Seit 1.1.2021 sind Online Händler aufgrund der PSD2-EU-Richtlinie zur starken Kundenauthentifizierung dazu verpflichtet, von Kunden aller Banken, eine Bezahlung mit 3D Secure zu verlangen.
Es gibt auch Ausnahmen: Bei geringeren Beträgen bis 30 Euro kann in manchen Fällen die Zahlungsfreigabe vom Händler mit 3D Secure übersprungen werden. Voraussetzung ist, dass Ihre easy karte bzw. kreditkarte für 3D Secure aktiviert ist und Sie sich mindestens einmal während einer Internetzahlung authentifiziert haben.

Nach Erhalt Ihrer Karte (Debit Mastercard oder Kreditkarte) bezahlen Sie bei Online Händlern mit Ihren Kartendaten und Ihrer easybank App

  • Beim Onlinekauf wählen Sie die Zahlungsart „Kreditkarte“ und geben Ihre Kartendaten ein. Hier können Sie auch die Kartendaten Ihrer Debit Mastercard eingeben.
  • Danach öffnet sich eine weitere Eingabemaske mit Informationen zu Ihrem Einkauf (Händlername, Zahlungsbetrag,..).
  • Wenn Sie diese Daten überprüft haben und den Einkauf abschließen wollen, erhalten Sie eine Push-Benachrichtigung zur 3D Secure Freigabe auf Ihr Mobilgerät. Klicken Sie auf die Benachrichtigung und loggen Sie mit Fingerabdruck, Gesichtserkennung oder Ihrem App Passwort ein.
  • Klicken Sie auf „Freigeben“ und schon ist Ihre Zahlung abgeschlossen.

Steigen Sie in Ihre easybank App ein. Auf der Startseite finden Sie oben rechts das Nachrichten Icon. Klicken Sie auf dieses und schon können Sie die 3D Secure Zahlungsfreigabe unter „Freigaben“ aufrufen.

Wenn ein Händler innerhalb der EU keine Möglichkeit zur Nutzung der 3D Secure Authentifizierung anbietet, kann er ab 1.1.2021 keine in der EU ausgegebenen Kreditkarten mehr als Zahlungsmittel akzeptieren. Wenn der Händler dennoch eine Zahlung ohne 3D Secure Authentifizierung und ohne zulässige Ausnahme versucht, wird dies abgelehnt. In diesem Fall muss der Händler eine alternative Zahlungsform anbieten.

Bitte melden Sie sich bei der easybank Serviceline unter +43 5 70 05-516 und schildern Sie Ihren Fall. Unser Kundenservice bemüht sich gerne, Ihnen weiterzuhelfen.

Starten Sie die 3D Secure Zahlung im Online Shop erneut und versuchen Sie, diese in der easybank App freizugeben. Sollte erneut ein technischer Fehler auftreten, versuchen Sie es bitte zu einem späteren Zeitpunkt wieder.

Ihr Passwort bzw. Fingerprint oder Gesichtserkennung werden nur für diese 3D Secure Zahlungsfreigabe verwendet und dienen als zweiter Sicherheitsfaktor der sogenannten "Starken Kundenauthentifizierung". Danach erfolgt der automatische App Logout.

Wenn Sie die App PIN als Zeichnungsverfahren gewählt haben, können Sie dieses während einer Freigabe nicht ändern. Nach 4-maliger Falscheingabe wird Ihr Zugang zur easybank App gesperrt.

Sie können ganz einfach eine Passwort-Erneuerung durchführen. Dafür brauchen Sie:

  • Ihre Kreditkarte
  • Ihr Einmalpasswort zur Identifikation
  • Ihr Mobiltelefon für den Empfang der mobileTAN per SMS

 

Sie haben kein Einmalpasswort für die Passwort-Erneuerung? Bitte kontaktieren Sie unser Customer Service Center unter +43 5 70 05-514. Danach können Sie ihr Einmalpasswort neu anfordern. Am nächsten Bankwerktag können Sie im eBanking oder in der easybank App das Einmalpasswort in den Umsatzdetails Ihrer Kreditkarte abfragen. Das Einmalpasswort wird Ihnen als 1 Cent Gutschrift übermittelt.
 

easy Tipp: Steigen Sie gleich auf die Freigabemethode mit der easybank App um. 

Wenn Sie 5x ein falsches 3D Secure Passwort eingeben, wird Ihr Account vorübergehend gesperrt. Um Ihren Account zu entsperren, rufen Sie bitte die angezeigte Telefonnummer an. Nach einer kurzen Datenprüfung wird Ihr Account kostenlos wieder freigeschaltet. 

Das Einmalpasswort benötigen Sie bei der Registrierung zum 3D Secure Verfahren mit mobileTAN + Passwort, falls Sie ihr 3D Secure Passwort vergessen haben. Hierbei handelt es sich um einen 8-stelligen Registrierungscode, der für die Registrierung verwendbar ist.

Ihr Einmalpasswort haben Sie bei Ausstellung der Karte als 1-Cent-Gutschrift auf Ihre Kreditkarte erhalten. Sie finden die Buchung im eBanking oder in der easybank App in den Umsatzdetails Ihrer Kreditkarte.

easy Tipp: Geben Sie im eBanking in der Umsatzsuche bei „Betrag von/bis“ 0,01 Euro ein – so wird Ihnen das Einmalpasswort schneller angezeigt.
Einmalpasswort nicht mehr vorhanden? Hier können Sie ein Neues bestellen. Alternativ schreiben Sie uns eine Mail mit Auftrag über Ihr easy eBanking

Das Einmalpasswort wird Ihnen per 1 Cent Gutschrift überwiesen. Sie benötigen es nur bei der Re-Registrierung Ihrer Kreditkarte für 3D Secure.

Das 3D Secure Passwort ist Ihr selbst festgelegtes persönliches Passwort. Sie benötigen es bei jedem 3D Secure geschütztem Onlinekauf. Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, dann können Sie eine Passwort-Erneuerung durchführen.

Ja, Sie können Ihr Passwort frei wählen.
Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:

  • 6 – 12 Zeichen 
  • Mindestens ein Buchstabe (Klein- oder Großbuchstabe)
  • Mindestens eine Ziffer (0-9)
  • Keine Leerzeichen
  • Sonderzeichen erlaubt
  • Bitte halten Sie Ihr 3D Secure Passwort geheim


Durch die Eingabe Ihres Passwortes identifizieren Sie sich als rechtmäßigen Karteninhaber. Zusätzlich erhalten Sie eine mobileTAN per SMS.

Nach erfolgter Registrierung bezahlen Sie bei Online Händlern mit Ihren Kartendaten, dem selbst gewählten 3D Secure Passwort und einer mobileTAN.
So funktioniert eine Onlinezahlung mit 3D Secure:

  • Beim Onlinekauf wählen Sie die Zahlungsweise Kreditkarte und geben Ihre Kartendaten ein.
  • Danach öffnet sich eine weitere Eingabemaske mit Informationen zu Ihrem Einkauf (Händlername, Zahlungsbetrag,..).
  • Wenn Sie diese Daten überprüft haben und den Einkauf abschließen wollen geben Sie Ihr persönliches 3D Secure Passwort ein und bestätigen Sie die Transaktion anschließend mit der mobileTAN, die Sie auf Ihr Mobiltelefon erhalten haben.
     

Das 3D Secure Passwort wird nicht an den Händler weitergeleitet – nur die Information ob die Zahlung erfolgreich war, wird übermittelt.

  • Bitte dieses Formular vollständig ausfüllen und unterschreiben.
  • Vergessen Sie nicht anzugeben, für welchen unserer Services Sie Ihre Mobiltelefonnummer hinterlegen wollen
    • eBanking/App
    • Kreditkarte: 3D Secure Verfahren
  • Scannen Sie das Formular und Ihren amtlichen Lichtbildausweis ein.
  • Schicken Sie die eingescannten Unterlagen per E-Mail an kundenservice@bawag.at

In der easybank App unter "Karten“ Ihre Kreditkarte auswählen und Punkt „3D Secure“ auswählen – „Jetzt registrieren“ wählen. Nun ist Ihre Kreditkarte bereit für 3D Secure mit der Freigabemethode über die easybank App.

  • Was kann ich tun, um meine Karte vor missbräuchlicher Verwendung zu schützen? 
    • Schützen Sie Ihre Sicherheitsmerkmale (3D Secure Passwort) vor dem Zugriff Dritter und halten diese geheim.
    • Geben Sie Ihr persönliches 3D Secure Passwort nur ein, wenn Sie gerade eine Zahlung tätigen möchten.
    • Achten Sie bei der mittels SMS zugesandten mobileTAN auf den Text und geben Sie die mobileTAN nur ein, wenn Sie eine entsprechende Zahlung tätigen möchten oder zur Bestätigung einer Änderung, die Sie gerade durchführen wollen.
    • Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Umsätze und beeinspruchen Sie Umsätze unverzüglich nach Feststellung, sollten diese nicht von Ihnen getätigt worden sein.
    • Schützen Sie sich vor Phishing. Erhalten Sie per E-Mail die Aufforderung Kartendaten bekannt zu geben, handelt es sich höchstwahrscheinlich um ein „Phishing“ (Password fishing) E-Mail, welches darauf abzielt, Kartendaten auszuspähen. Bitte seien Sie achtsam und geben Sie im Zweifel keine sensiblen Daten bekannt. Seriöse Unternehmen fragen generell niemals per E-Mail nach Passwörtern, PINs etc. oder nach deren Aktualisierung.

 

  • Wie kann ich sicher im Internet einkaufen? 
    Geben Sie Ihre Kartendaten im Internet nie an, wenn keine sicheren Systeme angeboten werden. Bestellen Sie in solchen Fällen bitte auf einem anderen Weg, z.B. per Fax oder Telefon. 

 

  • Sichere Systeme
    • Die Bezahlung über das 3D Secure Verfahren (Mastercard Identity Check und Visa Secure) ist der derzeitig sicherste Standard, um im Internet einzukaufen. 
    • Das Verbindungsprotokoll "https" (Hyper Text Transfer Protocol Secure) in der Webadresse des Händlers dient dem Zweck, die Daten des Karteninhabers und seine personalisierten Sicherheitsmerkmale für die Zwecke der Datenübertragung zu verschlüsseln und so vor der Ausspähung und missbräuchlichen Verwendung durch Dritte zu schützen (Tipp: zusätzlich zu „https“ auf das Schlosssymbol in der Webadresse des Händlers achten). 
    • Geben Sie Ihre Kartendaten nur dann bekannt, wenn Sie tatsächlich etwas bezahlen wollen. Unentgeltliche Online-Services (z.B. „Free Mail“, „Free Homepage“, „Free Membership“) haben keinen Grund, nach Ihren Kartendaten zu fragen. 
    • Lesen Sie die Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens genau und achten Sie hier besonders auf Angaben zu periodischen Abbuchungen und Dauerschuldverhältnissen (z.B. Abonnements).
    • Sollte der Händler von Ihnen einen dreistelligen Code verlangen, so handelt es sich dabei um die Kartenprüfnummer, kurz CVV2 bei Ihrer Visa und CVC2 bei Ihrer Mastercard. Diese drei Ziffern finden Sie im weißen Feld neben dem Unterschriftsfeld auf der Rückseite Ihrer Karte. Diesen Code dürfen Sie dem Händler geben, er wird für die Überprüfung der Zahlung benötigt. 
  • Ist die Datenübertragung sicher?
    Für den Schutz Ihrer sensiblen Daten (Persönliche Daten, Kreditkartendaten, 3D Secure Passwort, etc.) erfolgt die Datenübertragung verschlüsselt mittels SSL. 

Ihre Kartenprodukte (Debit Mastercard® oder eine Kreditkarte) können Sie:

Direkt in der easybank App sperren: 

  • Menüpunkt "Karten" auswählen - die betroffene Karte (DMC, Kreditkarte) auswählen, dann "Neue Karte bestellen“ und den Sperrgrund auswählen. In einem Schritt sperren und bestellen Sie eine neue Karte kostenlos. Sollten Sie keine App haben, kontaktieren Sie uns per Telefon: +43 57005 DW 500.

 

Alternativ im easy ebanking:

Eine easy Kontokartensperre (Debit Mastercard®) können Sie im easy eBanking unter dem Punkt „Service“, mit Auswahl des Menüpunktes „Debitkarte Service“ jederzeit kostenlos vornehmen. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, eine neue Debitkarte zu bestellen.

Sollten Sie keinen ebanking Zugang haben, kontaktieren Sie uns per Telefon: +43 57005 DW 500.

Ihre Kontokarte hat ein Tages und Wochenlimit – diese können Sie selbst in der App oder eBanking einstellen.

Ist das Gerät, bei dem Sie Geld beheben oder bezahlen wollen, ohne Online Verbindung (offline) - beispielsweise bei auftretendem Systemproblem - kann das Kartenlimit geringer ausfallen. 

Tipp: Mit easy smartcash können Sie an jedem Geldautomaten mit smartcash Funktion Bargeld bis zu einer Höhe von 5.000 Euro unabhängig vom Bankomatkartenlimit beheben. Innerhalb von 24h sind je Konto zwei Aufträge möglich.

Es ist ganz easy: Fordern Sie einfach und kostenlos Ihren easy smartcash Code im easy eBanking an. Dieser wird per SMS sofort an Ihr Mobiltelefon, welches Sie bei der mobileTAN Anmeldung angegeben haben, gesendet und ist zwölf Stunden gültig. In diesem Zeitraum können Sie die Bargeldbehebung vornehmen, danach verliert der Code seine Gültigkeit!

Die Neubestellung Ihrer defekten easy karte können Sie im eBanking unter dem Registerblatt „Service“ mit Auswahl des Menüpunktes „Debitkarte Services“ und der Aktion „Debitkarte Nachbestellung“ vornehmen.

Noch schneller funktioniert die Nachbestellung in der easybank App unter "Karten" und der Angabe des Grundes "Defekt".

Hinweis: Ihr PIN-Code bleibt gleich.

Bei dieser Zahlungsweise halten Sie Ihre Karte einfach an das Kontaktlos-POS-Terminal. Seit April 2020 können Sie bis auf weiteres mit Ihrer NFC-fähigen Karte im Handel bis zu 50 Euro kontaktlos und ohne PIN-Code Eingabe bezahlen. Sie erkennen die NFC-Funktion an dem Wellensymbol.

easy Tipp: Bitte beachten Sie, dass Sie eine neue Karte VOR der 1. Kontaktlos-Bezahlung einmal zum Bezahlen gesteckt haben, um diese Funktion zu aktivieren.

Aus Sicherheitsgründen kann es vorkommen, dass Sie zusätzlich ab und zu aufgefordert werden, die Karte zu stecken und Ihren PIN-Code einzugeben.

So fügen Sie Ihre Debit Mastercard zu Apple Pay hinzu:

  1. Steigen Sie in Ihre easybank App in den Menüpunkt „Karten“ ein.
  2. Wählen Sie Ihre Karte aus und klicken Sie auf "Zu Apple Wallet hinzufügen".
  3. Nun werden Sie direkt in die Wallet-App weitergeleitet. Folgen Sie dort den Anweisungen.
  4. Akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Apple Pay und Ihre Karte ist für Apple Pay aktiviert!
  • Und schon können Sie einfach und sicher mit Apple Pay in Geschäften, sowie online und in Apps bezahlen — überall dort, wo Sie das Symbol für kontaktloses Bezahlen bzw. Apple Pay sehen.

 

Weitere Fragen & Antworten zum Thema Apple Pay finden Sie hier im Überblick

Hinsichtlich anderer Mobile Payment Dienste (z.B. Garmin Pay) wird seitens der easybank aktuell die Implementierung dieser Services geprüft. Wir können jedoch zum aktuellen Zeitpunkt keine Details hierzu bzw. zu einem möglichen Realisierungszeitpunkt geben.

Nach vier falschen Versuchen an Geldautomaten und Zahlungsterminals wird die Karte zwei Tage lang gesperrt, danach ist ein erneuter Versuch möglich. Wird der PIN-Code wieder falsch eingegeben erfolgt eine weitere zweitägige Sperre mit anschließendem sechstem Versuch. Sollte auch dieser Versuch fehlschlagen, wird die Karte eingezogen.

Bonitätssperre: Gibt es Probleme bei der Bezahlung der Kreditkartenabrechung, dann kann es zu einer Sperre kommen. Es erfolgt eine wöchentliche Prüfung und die Sperre wird bei Erfüllen der Bonitätskriterien automatisch wieder aufgehoben. Eine Kontaktaufnahme von Ihrer Seite ist nicht erforderlich.

Sicherheitssperre: Stehen Ihre Umsätze unter Missbrauchsverdacht, so wird eine Sperre eingerichtet. Sie erhalten dazu einen Brief mit den verdächtigen Umsätzen. Zur Abklärung setzen Sie sich hierbei mit uns unter der im Brief angegebenen Telefonnummer in Verbindung.

Voraussetzung Umsatzreklamation Kartenzahlung

  • Für Beanstandungen einer Bezahlung mit Ihrer easy Kontokarte oder easybank Kreditkarte, wie z. B. die bestellte Ware oder Dienstleistung, die Sie nicht erhalten haben, ist es notwendig einige Schritte zu befolgen.
    In vielen Fällen lässt sich eine Beanstandung rasch direkt von Ihnen persönlich mit dem Händler klären.
     
    • Sollten Sie keine Einigung mit dem Händler erreichen, achten Sie bitte auf die relevanten Unterlagen, die wir zum Zweck der Nachforschung benötigen.
      Mehr erfahren
    • Eine Reklamation zu Ihren Kontokartenauszahlungen, Karteneinzahlungen oder Mehrfachbuchungen am Konto können direkt im eBanking unter „Umsatzreklamation“ online beauftragen werden.

Bitte nehmen Sie mit dem Händler Kontakt auf und versuchen Sie, den Sachverhalt direkt zu klären.

War eine Klärung nicht möglich, erfahren Sie hier alle Details zu den Unterlagen und Informationen, die wir von Ihnen für eine unverbindliche Prüfung benötigen.

Wir haben für Sie eine eigene Durchwahl zur aktiven Sperre Ihres Verfügers eingerichtet. Rufen Sie uns rund um die Uhr unter 05 70 05-512 an.

Allgemeine Informationen zum Thema Phishing

Eine Ablehnung einer Überweisung kann unterschiedliche Ursachen haben:

  • Kontostand?
    Bitte prüfen Sie Ihren Kontostand, ob dieser die benötigte Deckung für die Bezahlung aufweist.


  • Überweisungslimit?
    Ist der Betrag der Transaktion durch den Kontostand gedeckt, liegt aber über dem eingestellten Überweisungslimit? Eine gewünschte Anpassung des Einzeltransaktionslimits können Sie direkt im eBanking durchführen.


  • Auftrag durchgeführt?
    Ob eine Überweisung auf Ihrem Konto bereits durchgeführt wurde, sehen Sie direkt in der Auftragsmappe im eBanking. Um missbräuchliche Zugriffe auf Ihr Konto zu identifizieren, kann es vorkommen, dass Überweisungen einer zusätzlichen internen Prüfung von uns unterzogen werden. Das zeigen wir Ihnen durch einen Hinweis vor der Buchung in der Kontrollmappe an.


  • Wochenende/Feiertage?
    Buchungen, die am Wochenende im easy eBanking oder in der App beauftragt werden, werden erst am nächsten Bankwerktag durchgeführt.
  • Kontaktlos Bezahlung abgelehnt? Karte defekt?
    Wenn eine kontaktlose Bezahlung (NFC Bezahlung) mit Ihrer neuen Karte nicht funktioniert hat, bezahlen Sie durch Stecken Ihrer Karte und Eingabe Ihres PIN-Codes.
  • Karte defekt?
    Wenn alles nicht zutrifft, könnte Ihre Karte defekt sein. 
    Sie können eine Karte kostenlos
    • Im easy eBanking nachbestellen: Im Reiter "Services" unter "Debitkarte Services" und weiter auf "Debitkarte sperren" und "Debitkarte Nachbestellung"
    • In der App nachbestellen: Im "Kartenmenü" unter "Neue Karte bestellen" und Grund „Defekt“.

Wenn Sie Ihre Einkäufe im Internet mit Ihrer easy karte (Debit Mastercard) oder easy Kreditkarte bezahlen, müssen Sie Ihre Zahlungen mit einem zusätzlichen 3D Secure Passwort freigeben. Das 3D Secure Verfahren wird auch Mastercard Identity Check oder Visa Secure genannt.

ACHTUNG: Bei fehlender 3DS Registrierung wird die Internet Zahlung nicht durchgeführt. Eine Registrierung während des Bezahlvorgangs ist nicht möglich.

Die 3D Secure Registrierung können Sie direkt in der easy App durchführen:
Link Schritt für Schritt Anleitung

Sperren Sie schnell und einfach Ihre Kontokarte (Debit Mastercard):

  • In der App:
    Im Menü "Karte" und Auswahl „Neue Karte bestellen“ – geben Sie den Sperrgrund an. Bitte klicken Sie den Hinweis an, ob Sie den PIN-Code behalten wollen.


  • Im eBanking:
    Mit einem Klick auf das Symbol "Kontokarte sperren" und der Eingabe einer TAN wird Ihre Kontokarte (Debit Mastercard) sofort gesperrt. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, eine neue Kontokarte zu bestellen.


  • Telefonisch PSA Sperrhotline für Kontokarten (Debit Mastercard):
    Tel. 0800 204 88 00 (Inland)
    Tel. + 43 / 1 / 204 88 00 (Ausland)       
    Bitte halten Sie für Ihre Kartensperre Ihre easybank Kontonummer bereit.


Ihre easy Kreditkarte können Sie folgendermaßen sperren:

  • In der App:
    Im Menü "Karte" und Auswahl „Neue Karte bestellen“ – geben Sie den Sperrgrund an. Bitte klicken Sie den Hinweis an, ob Sie den PIN-Code behalten wollen.


  • Telefonisch:
    Kreditkarten Sperrservice (PayLife® Service Center)
    Tel. 05 99 06 4500
    Bitte halten Sie für Ihre Kreditkartensperre Ihre Kartennummer bereit.

Sie können eine Kontokarte (Debit Mastercard) kostenlos direkt:

  • In der App nachbestellen:
    Im Menü „Karten“  unter "Neue Karte bestellen" – Grund „Defekt“ auswählen
  • Im eBanking eine Debit Mastercard nachbestellen:
    Im Reiter „Services“ unter „Debitkarte Services“ und unter „Debitkarte sperren“ wählen Sie “Debitkarte Nachbestellung“


Ihre easy Kreditkarte können Sie ebenfalls kostenlos direkt

  • In der App nachbestellen:
    Im Menü „Karten“ unter "Neue Karte bestellen" – Grund „Defekt“ auswählen oder senden Sie uns eine Nachricht über Ihr easy ebanking Postfach.

Nützen Sie einfach und sicher die Abfrage Ihres PIN-Codes zu Ihrem Kartenprodukt in der App: Im Menü „Karten“ den Punkt „PIN-Code anzeigen“ auswählen und den Sicherheitsanweisungen folgen.
Zur Videoanleitung

 

Alternativ können Sie eine PIN-Code Nachbestellung im eBanking veranlassen: Im Reiter "Services" unter "Debitkarten Services" und "Debitkarte PIN nachbestellen". Sie erhalten Ihren PIN dann umgehend als Postfachnachricht in Ihrem eBanking.

  • Kontokarten PIN kann sowohl im eBanking als auch in der App abgerufen werden
  • Kreditkarten PIN kann ausschließlich in der App abgerufen werden

Um Kartenmissbrauch vorzubeugen, wird nach 4 falschen Versuchen an Geldautomaten und Zahlungsterminals die Karte zwei Tage lang gesperrt, danach ist ein erneuter Versuch möglich. Wird der PIN-Code wieder falsch eingegeben, erfolgt eine weitere zweitägige Sperre mit anschließendem sechstem Versuch. Sollte auch dieser Versuch fehlschlagen, wird die Karte eingezogen.

Um eine Sicherheitssperre zu vermeiden können Sie jederzeit in der App Ihren PIN-Code anzeigen lassen:

  • In der easybank App im Menü unter „Karten“ - „PIN-Code anzeigen“ 
  • Alternativ können Sie eine PIN-Code Nachbestellung  im eBanking veranlassen:
    Im Menüpunkt "Services" unter "Debitkarten Services" und "Debitkarte PIN nachbestellen"


Mit Ihrer ÖAMTC Clubkarte haben Sie einerseits alle Vorteile der ÖAMTC Clubmitgliedschaft, andererseits auch die Zahlungsfunktion einer Visa oder Mastercard Kreditkarte. Dazu bietet das easy eBanking und die dazugehörige easybank App eine Fülle von Funktionalitäten, von denen Sie auch als ÖAMTC Clubkarten Inhaber profitieren.

Geben Sie hier Ihre Verfügernummer und PIN (Persönliche Identifikations Nummer) und die Zugangsdaten, welche Sie im Regelfall bei Ihrem Kartenantrag per Post erhalten haben, ein. Klicken Sie anschließend auf "Login" unterhalb der Eingabefelder:

Sollten Sie noch keine Zugangsdaten haben, finden Sie hier Informationen zur Anmeldung für das eBanking und zur Neubestellung der Zugangsdaten.

3D Secure ist ein Sicherheitsstandard für Internetzahlungen mit der Kreditkarte und Debitkarte und identifiziert Sie als rechtmäßigen Karteninhaber. Dies soll die Gefahr des Kartenmissbrauchs durch Dritte reduzieren.

Bei Mastercard wird 3D Secure unter Bezeichnung Mastercard Identity Check und bei einer VISA Karte als VISA Secure geführt.

Mehr erfahren

Teilzahlung bedeutet, dass nicht automatisch der gesamte Abrechnungsbetrag von Ihrem Verrechnungskonto eingezogen wird, sondern nur der von Ihnen definierte Prozentsatz bzw. Mindestbetrag. Die Teilzahlungsfunktion können Sie direkt im easy eBanking im easy shop beantragen.

Sollten Sie noch keine Zugangsdaten haben, finden Sie hier Informationen zur Anmeldung für das eBanking und zur Neubestellung der Zugangsdaten.

Der offene Teilzahlungsaldo und die offenen Transaktionen der gesperrten Karte werden automatisch auf die neue Karte übertragen und die Teilzahlung läuft auf der neuen Karte weiter.

Möchten Sie das Kreditkarten-Verrechnungskonto ändern, dann senden Sie uns bitte eine Mail mit Auftrag aus Ihrem easy eBanking. Alternativ können Sie uns dazu den Änderungsauftrag Kreditkarten ÖAMTC senden.

Ihren PIN-Code können Sie jederzeit bequem in der easybank App unter "Karten" abrufen. Nach Eingabe Ihrer App PIN können Sie Ihren PIN-Code durch Drücken und Halten des Kartenfelds sehen. Nach höchstens 7 Sekunden wird der Anzeigemodus abgebrochen.

Zur Videoanleitung

Achten Sie stets darauf, dass Ihnen niemand über die Schulter sehen kann!

 

easy Tipp für Kreditkartenkunden – Ihr Wunsch PIN für Ihre Kreditkarte:
Merken Sie sich Ihren PIN-Code für Ihre easy Kreditkarte ganz einfach, indem Sie am Geldausgabeautomaten Ihren persönlichen PIN-Code festlegen. Die Vergabe erfolgt in nur wenigen Schritten:

  • Kreditkarte einstecken und „PIN-Code ändern“ auswählen 
  • Den aktuellen PIN-Code eintippen
  • Einen neuen Wunsch PIN-Code eingeben und bestätigen

 

Ihr Wunsch PIN-Code ist aktiviert und Sie können Ihre Zahlungen ab sofort mit Ihrem selbst gewählten PIN-Code bestätigen. Dieses Service war bis 28.04.2020 kostenlos, seither wird eine Gebühr lt. Preisblatt verrechnet:

PIN-Änderung am Geldausgabeautomaten:

  • erstmalige Änderung: GRATIS
  • jede weitere Änderung: 5 Euro

Die Funktionalität der PIN-Code Änderung wird von den meisten Geldausgabeautomaten in Österreich unterstützt. Sollte bei einem Geldausgabeautomaten die Festlegung des persönlichen PIN-Codes nicht möglich sein, weichen Sie bitte auf einen anderen aus. 

Für Ihre Sicherheit beachten Sie bitte folgende Kriterien bei der Vergabe Ihres Wunsch PIN-Codes:

  • Der PIN-Code muss aus 4 Ziffern bestehen
  • Nutzen Sie keine Ziffernkombinationen, die einen persönlichen Bezug haben, wie z.B. Geburtsdatum
  • Nutzen Sie keine Ziffernfolgen, wie 1234 oder ähnliches

 

Alternativ können Sie uns dazu den Änderungsauftrag Kreditkarten ÖAMTC senden.

Das easy eBanking und die dazugehörige easybank App bieten eine Fülle von Funktionalitäten, von denen Sie auch als ÖAMTC Clubkarten Inhaber profitieren.

Geben Sie hier Ihre Verfügernummer und PIN (Persönliche Identifikations Nummer) und die Zugangsdaten, welche Sie im Regelfall bei Ihrem Kartenantrag per Post erhalten haben, ein. Klicken Sie anschließend auf "Login" unterhalb der Eingabefelder:

easy Tipp:
Bitte beachten Sie, dass durch die Ausstellung der ÖAMTC Clubkarte mit Kreditkartenfunktion auch Zugangsdaten für das eBanking angelegt wurden und Sie dieses daher nutzen können.

Sollten Sie noch keine Zugangsdaten haben, finden Sie hier Informationen zur Anmeldung für das easy eBanking und Neubestellung der Zugangsdaten.
Hinweis: Sollten Sie Ihre easybank IBAN nicht zur Hand haben, können Sie das Feld "IBAN" unausgefüllt lassen. Bitte beachten Sie hierbei, dass die restlichen Pflichtfelder ausgefüllt sind.

Bei Ihrer ersten Anmeldung kommen Sie direkt in den Bereich, um Ihr gewünschtes Zeichnungsverfahren zu aktivieren. Sie haben noch kein Zeichnungsverfahren, dann klicken Sie hier, um eines einzurichten.

Wir arbeiten rund um die Uhr für Ihre Sicherheit. Lesen Sie hier, wie Sie selbst dazu beitragen können, Ihre Daten zu schützen. Auf dieser Seite finden Sie Tipps, aktuelle Phishing-Warnungen und weiterführende Links zum Thema Sicherheit im easy eBanking.

Hier finden Sie alle Informationen.

Mit Ihrer younion Mastercard haben Sie alle Zahlungsfunktionen einer Mastercard Kreditkarte. Dazu bietet das easy eBanking und die dazugehörige easybank App eine Fülle von Funktionalitäten, von denen Sie auch als younion Mastercard Inhaber profitieren.

Geben Sie hier Ihre Verfügernummer und PIN (Persönliche Identifikations Nummer) und die Zugangsdaten, welche Sie im Regelfall bei Ihrem Kartenantrag per Post erhalten haben, ein. Klicken Sie anschließend auf "Login" unterhalb der Eingabefelder:

Sollten Sie noch keine Zugangsdaten haben, finden Sie hier Informationen zur Anmeldung für das eBanking und zur Neubestellung der Zugangsdaten.

3D Secure ist ein Sicherheitsstandard für Internetzahlungen mit der Kreditkarte und Debitkarte und identifiziert Sie als rechtmäßigen Karteninhaber. Dies soll die Gefahr des Kartenmissbrauchs durch Dritte reduzieren.

Bei Mastercard wird 3D Secure unter Bezeichnung Mastercard Identity Check und bei einer VISA Karte als VISA Secure geführt.

Mehr erfahren

Das easy eBanking und die dazugehörige easybank App bieten eine Fülle von Funktionalitäten, von denen Sie auch als younion Mastercard Inhaber profitieren.

Geben Sie hier in den Eingabefeldern Ihre Verfügernummer und PIN (Persönliche Identifikations Nummer) und die Zugangsdaten, welche Sie im Regelfall bei Ihrem Kartenantrag per Post erhalten haben, ein. Klicken Sie anschließend auf "Login" unterhalb der Eingabefelder:

easy Tipp:
Sollten Sie noch keine Zugangsdaten haben, finden Sie hier Informationen zur Anmeldung für das easy eBanking und Neubestellung der Zugangsdaten.

Bei Ihrer ersten Anmeldung kommen Sie direkt in den Bereich, um Ihr gewünschtes Zeichnungsverfahren zu aktivieren. Sie haben noch kein Zeichnungsverfahren, dann klicken Sie hier, um sich eines zu bestellen.

Wir arbeiten rund um die Uhr für Ihre Sicherheit. Lesen Sie hier wie Sie selbst dazu beitragen können, Ihre Daten zu schützen. Auf dieser Seite finden Sie Tipps, aktuelle Phishing-Warnungen und weiterführende Links zum Thema Sicherheit im easy eBanking.

Wir bieten interessierten Firmenkunden das easy business konto unter folgenden aktuellen Konditionen an.

Bei Interesse an einem Firmenkonto, unserem easy business konto, können Sie es gleich hier beantragen.

Folgende Voraussetzungen müssen für eine Kontoeröffnung gegeben sein:  

  • Keine negativen KSV- bzw. Warnlisten-Einträge 
  • Volljährigkeit (Mindestalter 18 Jahre) 
  • Hauptwohnsitz in Österreich / Firmensitz in Österreich 
  • Gewerbeschein bzw. Befähigungsnachweis für Ihre Tätigkeit 
  • Aktueller & gültiger WIEREG-Auszug (nur bei eingetragenen Unternehmen)

Nein. Bei Interesse wenden Sie sich gerne an eine BAWAG Filiale.

Für die Kontoeröffnung einer GmbH in Gründung benötigen wir neben der normalen Kontoeröffnung auch den beglaubigt unterfertigten Notariatsakt bzw. den Entwurf inkl. Gesellschafterbeschluss.

Bitte kontaktieren Sie uns direkt via easy eBanking oder per Mail an sme.business@easybank.at und wir übersenden Ihnen die entsprechenden  Formulare und unterstützen Sie während des gesamten Prozesses.

Nach erfolgter Eintragung ins Firmenbuch benötigen wir von Ihnen einen entsprechenden Firmenbuchauszug.

Benötigen Sie als Firmenkunde eine Bestätigung für Ihren Wirtschaftsprüfer, senden Sie uns bitte eine E-Mail an sme.business@easybank.at mit folgenden Informationen:

  • Mit den Anforderungen Ihres Wirtschaftsprüfers
  • Mit Ihrer Unterschrift
  • Mit dem Passus der Entbindung vom Bankgeheimnis
  • Um Zeichnungsberechtigte zu löschen wird folgendes Formular benötigt.
  • Zum Hinzufügen von Zeichnungsberechtigten bitte folgendes Formular verwenden.

 

Im Anschluss das richtige Formular ausgefüllt und unterfertigt an sme.business@easybank.at senden.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass bei der Löschung eines Kontoinhabers die Unterschriften aller Kontoinhaber erforderlich sind. Die Löschung eines Zeichnungsberechtigten kann nur durch den alleinigen Kontoinhaber erfolgen. 

Im Zusammenhang mit unserem easy business konto bieten wir auf Sie individuell zugeschnittene Überziehungsmöglichkeiten an. Bitte kontaktieren Sie uns hierfür direkt über das easy eBanking oder via sme.business@easybank.at mit einer Zusammenfassung, wofür die Überziehung benötigt wird. Eine automatische Einkaufsreserve wie für unsere Privatkunden bieten wir für unsere Geschäftskunden nicht an. 

Bargeld kann an allen Geldautomaten und im Foyer jeder BAWAG Filiale bezogen werden.

Das Limit für Bargeldbehebungen mit Ihrer Kontokarte kann im easy eBanking oder in der easybank App temporär erhöht werden. Außerdem können Sie höhere Bargeldbeträge in Ihrer BAWAG Wunschfiliale an der Kasse beheben. Bitte beachten Sie, dass Beträge ab 10.000 Euro mindestens 2 Werktage im Voraus bei einem Filialmitarbeiter angemeldet werden müssen.

Hinweis: Falls Sie keine Kontokarte bei Ihrem Konto inkludiert haben sollten, steht Ihnen auch die Smartcash-Funktion in der easy App zur Verfügung.

Neben dem standardmäßig inkludierten easy eBanking sowie der easybank App steht Ihnen auch der bankübergreifende "MBS - Multi Bank Standard" zur Verfügung.  

MBS ermöglicht es Ihnen mehrere Konten bei verschiedenen Banken in einem Tool zu verwalten. Bei Interesse an einem MBS Zugang schreiben Sie uns bitte über Ihr easy eBanking oder per Mail an sme.business@easybank.at.

Sie haben in der Kontoantragsstrecke die Möglichkeit, eine Debitkarte/Kreditkarte zu beantragen. Bitte beachten Sie dazu die kommunizierten Entgelte gemäß Preisblatt. 

Für bestehende Geschäftskunden mit Interesse an einer Kreditkarte bieten wir die paylife Businesskreditkarte an – Paylife ist ein Tochterunternehmen der BAWAG Group. Informationen und Anträge finden Sie hier.

Das ausgefüllte B2B-Mandat ist an uns per E-Mail sme.business@easybank.at bzw. per Post zu übermitteln, wir veranlassen umgehend die gewünschte Freischaltung. 

Adresse:

easybank Service Center, BAWAG P.S.K.
Wiedner Gürtel  11
1100 Wien

Dies ist generell möglich, jedoch muss das Konto weiterhin auf denselben Namen des bisherigen Kontoinhabers lauten. Des Weiteren wird der Nachweis eines Gewerbescheins bzw. eines Befähigungsnachweises benötigt.

Bitte senden Sie uns dazu folgendes Formular unterschrieben an sme.business@easybank.at.

Wenn Sie Ihr Konto schließen möchten, nutzen Sie dazu einfach unser Formular zur Kontoauflösung. Die Schließung des Kontos können Sie per Post an das easybank Kundenservice Center oder per E-Mail an sme.business@easybank.at senden.

Adresse:
easybank Service Center, BAWAG P.S.K.
Wiedner Gürtel  11
1100 Wien

Als bestehender easybank Kontokunde können Sie die Eröffnung direkt im eBanking durchführen.
Zur Sparkontoeröffnung für Bestandskunden

Als Neukunde können Sie das Sparkonto auch ganz einfach über unsere Webseite eröffnen. 
Zur Sparkontoeröffnung für Neukunden

Am Ende der Produkteröffnung haben Sie 2 Möglichkeiten Ihre Zugangsdaten zu erhalten:

  1. PIN jetzt festlegen:
    • Bei dieser Auswahl legen Sie ihre PIN direkt online fest. Die dazugehörige Verfügernummer erhalten Sie im Anschluss per E-Mail
    • Nun können Sie sich sofort in Ihr eBanking einloggen und loslegen!
       
  2. Per Postversand:
    • Bei dieser Auswahl erhalten Sie Ihre eBanking Login-Daten (Verfügernummer und PIN für den Ersteinstieg) in den nächsten Tagen per Post.
      Wichtig: Diese PIN muss nach dem Ersteinstieg in das eBanking geändert werden!
    • Nach Erhalt können Sie sich in Ihr eBanking einloggen.

 

easy Tipp: Nach Aktivierung Ihres eBankings können Sie sich mit Ihrer Verfügernummer und PIN für die easybank App registrieren.

Um am Börsengeschehen teilnehmen zu können, ist ein Depot, auf dem die gekauften Wertpapiere verwahrt werden, erforderlich.

Depot eröffnen

Die easybank App wird kostenlos auf mobilen Geräten zur Verfügung gestellt. Depotnummer und Kurswert ist über die easybank App abrufbar.

Mit der easy Markets App können Sie in das Wertpapier Portal und dort alle Ihre Wertpapiergeschäfte durchführen (Positionen ansehen, Orders überprüfen, Kaufen, Verkaufen, etc.

Eine Anlageberatung bieten wir unter der Marke BAWAG in unseren Filialen an. Für easybank Depots unterstützen wir online beratungsfreies Wertpapiergeschäft und die digitale Vermögensverwaltung.

Wenn Sie nicht über ausreichend Kenntnisse und/oder Zeit verfügen, um Ihr Geld selbst zu verwalten, schauen Sie sich unsere Produkte easy online INVEST und easy plus INVEST zur Verfügung.an

Nein, für jedes Depot in der Marke easybank eröffnen Sie auch ein eigenes easy Verrechnungskonto in Euro, welches auf Ihren Namen lautet. Zusätzlich zum Euro-Verrechnungskonto können Sie zum Depot auch Verrechnungskonten in Fremdwährung eröffnen. Hier geht’s zum Formular.

Pro Depot sind maximal zwei Inhaber oder ein Inhaber und ein Zeichnungsberechtigter möglich. Dieselben Personen müssen auch am Verrechnungskonto berechtigt sein. Für die Berechtigung eines zweiten Inhabers/Zeichnungsberechtigten verwenden Sie bitte dieses Formular. Bitte füllen Sie das Formular aus und senden Sie uns dieses gemeinsam mit einer Kopie eines gültigen Lichtbildausweises.

Die Konditionen zu Ihrem bestehenden Wertpapierdepot finden Sie im easy eBanking Reiter „Wertpapier“ unter dem Menüpunkt „Depotdetails“ im Preisblatt des ausgewählten Wertpapierdepots.
Wenn Sie ein neues Depot eröffnen möchten, finden Sie die aktuellen Konditionen hier

Das Verrechnungskonto muss in derselben Bank/Marke geführt werden wie das Depot.

Für telefonische Auskünfte jeder Art (Abfrage von Wertpapierbeständen, Kontoständen, Aufträge, Änderungen, Login entsperren, etc.) benötigen Sie ein persönliches telefonisches Geheimwort. Dieses haben Sie bei der Eröffnung festgelegt.

Sie haben Ihr telefonisches Geheimwort vergessen? Kein Problem, Sie können dieses jederzeit im Wertpapier Portal unter dem Punkt „Administration“ ändern und mit einer TAN bestätigen.

Sie können im Wertpapier Portal unter dem Reiter „Konto> Überweisung Zielkonto aufgeben“ eine Überweisung auf Ihr Referenzkonto platzieren.

Das Referenzkonto dient als Zielkonto für Ihre Überweisungen vom Wertpapier-Verrechnungskonto. Bitte erteilen Sie die Änderung online im easy eBanking > Reiter "Service" > "Neue Mail mit Auftrag".

Wenn ein Konto-/Depotinhaber aus einem Gemeinschaftsdepot ausscheiden möchte, so benötigen wir bitte das Formular

Als Interessent können Sie Ihren Antrag online erstellen. Der Eröffnungsprozess beinhaltet auch eine online Legitimation.

Die Online-Eröffnung dauert nur ein paar Minuten.

Für die Online-Legitimation benötigen Sie zusätzlich ein paar Minuten.

Sofern alle Angaben vollständig verarbeitet werden können, wird Ihr Depot online eröffnet. Sie können sich selbst ein Passwort (PIN) für das Login nach erfolgreicher Depoteröffnung erstellen und erhalten per E-Mail alle Informationen für Ihren Zugang zum Depot. Und schon kann es losgehen.

Wenn Sie in Wertpapiere investieren möchten, muss die Bank die Angemessenheit Ihres Auftrags prüfen. Dafür ist die Angabe Ihrer Kenntnisse und Erfahrungen mit Wertpapieren erforderlich. Das Anlegerprofil ist 3 Jahre gültig und muss von Ihnen laufend aktualisiert werden. Sie können Ihre Angaben zum Wertpapier-Anlegerprofil im Wertpapier-Portal im Reiter "Administration" > "Ändern" > "Anlegerprofil" online erfassen.

Nein, es gibt keine Mindesteinlage.

Der Wertpapierhandel für Minderjährige ist strengen gesetzlichen Vorgaben unterworfen, welche im easy eBanking nicht umgesetzt werden können. Ein easybank Depot für Minderjährige kann daher nicht eröffnet werden.

Für Firmen kann vorbehaltlich einer positiven Prüfung ein Depot eröffnet werden. Den Leitfaden für die Eröffnung finden Sie hier

Die Volljährigkeit ist Voraussetzung für die Depoteröffnung.

Eine Depotmodelländerung ist nicht vorgesehen. Sie können gerne ein weiteres easy Wertpapierdepot eröffnen.

Wenn Sie einzelne Wertpapiere oder ein ganzes Depot zu einem easybank Depot übertragen wollen, können Sie Ihrer bestehenden Depotbank oder uns das dafür erforderliche Formular "Depotübertrag" per Post übermitteln. Ein Übertrag zwischen Depots mit denselben Inhabern ist steuerlich am einfachsten. Die Kosten für den Aufwand erfahren Sie bei Ihrer Bank. Die easybank stellt lediglich fremde Spesen in Rechnung. Den Leitfaden für Ihren Konto-/Depotübertrag finden sie hier.

Bitte klären Sie vor dem Übertrag, welche Kosten Ihnen bei Ihrer depotführenden Bank in Rechnung gestellt werden

Um Anschaffungsdaten korrekt hinterlegen zu können, benötigen wir direkt von Ihrer Bank die Anschaffungsdaten nach österreichischem Steuerrecht 

Je nach Art und Verwahrung der Wertpapiere kann ein Übertrag wenige Tage bis mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Hinweis: Da das Risiko für Kursschwankungen insbesondere bei sehr volatilen Wertpapieren (z. B. Optionsscheinen) hoch ist, sollte vor einem Übertrag auch ein Verkauf und Neukauf bei der neuen Bank in Erwägung gezogen werden.

Wir ersuchen um Verständnis, dass die Änderung Ihres Wertpapier-Verrechnungskontos nicht möglich ist.

Um einen Depotinhaber aus Ihrem easy broker Depot löschen zu lassen, verwenden Sie bitte dieses Formular. Die Zustimmung aller Depotinhaber ist durch Unterschriften auf dem Formular, welches Sie bitte physisch per Post senden, erforderlich.

Für die Schließung benötigen wir das von allen Inhabern unterschriebene Formular "Schließung Wertpapierdepot" Bitte senden Sie dieses per Post an

easybank Service Center, BAWAG
Wiedner Gürtel 11
1100 Wien


 oder per Email an brokerage@easybank.at

 

Hinweis: Um auch nach der Schließung auf Ihre Daten zugreifen zu können, ist das Depot 100 Tage nach der Schließung noch im easy eBanking sichtbar. Der Handel von Wertpapieren ist nicht mehr möglich.

Für ein easybank Wertpapierdepot können Sie neben Ihrem Verrechnungskonto in EUR auch Konten in Fremdwährung für Ihre Wertpapierabrechnungen nutzen. Das Formulare finden Sie hier

Sollte Ihr eBanking Zugang aktuell gesperrt sein, folgen Sie bitte die Anweisungen in unserem Self Service Portal. Wenn Sie Ihre eBanking PIN vergessen haben, können Sie hier Ihre PIN zurücksetzen.

Im Elektronischen Schließfach finden Sie alle Dokumente, die durch die Bank für Sie bereitgestellt werden.

Loggen Sie sich einfach in das easy eBanking ein und gehen Sie auf den Reiter "Wertpapier". Dort wählen Sie das Menü "Depotbelege (pdf)" aus.

Mit Ihrem easy Wertpapierdepot können Sie an den wichtigsten europäischen und amerikanischen Börsen sowie außerbörslich mit Aktien, Fonds, Anleihen und strukturierten Produkten (Optionsscheine & Zertifikate) handeln. Wir ersuchen um Verständnis, dass manche Wertpapiere aufgrund unterschiedlicher Restriktionen nicht zum Handel angeboten werden.

Sie können sich über easy markets, das Börseninformations Portal der easybank, Realtimekurse zu einigen Handelsplätzen kostenfrei besorgen.
Für die Realtimekurse der Börse Wien, registrieren Sie sich bitte unter „Markets Plus“. Hier bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich für die sonst kostenpflichtigen Wiener Kurse anzumelden und diese als easybank Kunde gratis zu beziehen. Realtimekurse für XETRA Frankfurt und Stuttgart können kostenpflichtig über die Anmeldung beantragt werden.

Ja, die Konditionen gelten für alle Transaktionen; d.h. für den Kauf und Verkauf!

Bei den Zertifikate Starpartnern gibt es keine Beschränkung des Volumens. Sie kaufen also die ausgewählten Produkte immer zu der Flat Fee von EUR 4,95.

Die Starpartnerschaften sind Kooperationen mit den Emittenten; die Konditionen gelten für Sie daher bis Jahresende.

Wenn Sie bei der easybank einen Auftrag über einen der Starpartner erteilen, profitieren Sie von besseren Konditionen – es gilt die Flat Fee von 4,95 Euro*.

*(Fixgebühr, keine fremden Spesen) pro Transaktion für Produkte der Starpartner

Die Anzahl der Trades ist prinzipiell nicht limitiert. Jedoch führt eine unüblich exzessive Ausnutzung der Free Trade-Aktion, die zur Schädigung der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft oder ihrer Vertriebspartner geeignet ist, zum sofortigen Ausschluss aus der Free Trade-Aktion.

Nein, die Free Trade-Aktionen finden ausschließlich über unsere Zertifikate Starpartner im außerbörslichen Direkt- und Limit-Handel statt.

Im übersichtlichen Free Trade-Kalender finden Sie alle kommenden Aktionen mit unseren Starpartnern zusammengefasst.

Zum Free Trade-Kalender

Die Kooperationen mit den Emittenten sind in der Regel für ein Jahr abgeschlossen; die Konditionen gelten daher für Sie also bis Jahresende.

Zu den Starpartner

Bei den Fonds & ETF Starpartnern gibt es keine Beschränkung des Volumens, Sie kaufen also die ausgewählten Produkte immer ohne Ausgabeaufschlag bzw. ohne eigene Spesen.

Wertpapieraufträge können Sie im Wertpapier- Portal ganz einfach unter dem Reiter „Depot“ erfassen. Diese werden automatisch gegen Ihr Wertpapier-Verrechnungskonto abgerechnet. Sie können unter jenen Börsenplätze wählen, an denen das Wertpapier gehandelt werden kann.

Gerne können Sie zusätzlich für eine genauere Einführung in das Wertpapier-Portal  unser Akademieangebot nutzen. Hier steht Ihnen unter anderem das Webinar „Aller Anfang ist leicht - Trading bei der easybank“ zur Auswahl.

Außerbörslicher Direkthandel wird oft auch OTC-Handel genannt, nach dem englischen „Over The Counter“ oder „über den Tresen“. Das ist der Unterschied: während beim Börsenhandel die Transaktionen immer über eine Börse ablaufen und damit auch der Absicherung durch Börsenaufsicht und Regulierung unterliegen, ist außerbörslicher Handel jede Kauf- und Verkaufsvereinbarung, die zwei Parteien direkt miteinander tätigen. Eine staatliche Aufsicht gibt es – abgesehen von Ausnahmen – nicht, die gesetzlichen Vorgaben für den Wertpapierhandel bleiben jedoch bestehen.

Nutzen Sie auch unser kostenloses Wissensangebot der Akademie. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte rund um den Handel mit Wertpapieren.

Im außerbörslichen Direkthandel stehen Ihnen folgende Orderarten zur Verfügung: direkt zum angezeigten Kurs, Limit, Stop Buy, Stop Loss, Stop Limit, Trailing Stop Loss, One Cancels the Other (OCO).

Hier finden Sie die Erklärung zu den Orderarten.

Nutzen Sie auch unser kostenloses Wissensangebot der Akademie. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte rund um den Handel mit Wertpapieren.

Ja, das ist prinzipiell möglich. Die Börse muss allerdings immer im selben Land sein und dieselbe Lagerstelle verwenden. D.h. Sie können z.B. ein Wertpapier über die Börse Xetra Frankfurt kaufen und über die Börse Stuttgart verkaufen – nicht jedoch an die Börse Wien wechseln.

Wenn Sie einen Kauf- oder Verkaufsauftrag mit einem Limit versehen, können Sie folgende Gültigkeiten wählen:

  • Tagesgültig: Die gesetzte Order ist bis Handelsschluss des jeweiligen Börsenplatzes gültig.
  • Ultimo laufende Woche: Die gesetzte Order ist bis Ende der Woche gültig – also Freitag bis Handelsschluss der jeweiligen Börse.
  • Ultimo: Die Order ist bis zum Ende des laufenden Monats gültig.
  • Ultimo nächster Monat: Die Order ist bis zum Ende des nächsten Monats ab Ordererteilung gültig.
  • Gültig bis Datum (GTD): GTD "Good till date" ermöglicht eine Orderplatzierung bis zu einem bestimmten Datum, jedoch ist die maximale Ordergültigkeit abhängig vom Handelsplatz.


Beachten Sie bitte folgende Einschränkung:

"GTD" wird in Verbindung mit einem der Zusätze "Fill or Kill" und "Immediate or Cancel" von der Börse nicht akzeptiert.

Nutzen Sie auch unser kostenloses Wissensangebot der Akademie. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte rund um den Handel mit Wertpapieren.

Bei einer Aktienveranlagung setzt sich der Ertrag aus sogenannten Dividendenzahlungen und dem Kursgewinn oder -verlust zusammen. Die Dividende ist der ausgeschüttete Gewinn eines Unternehmens, der über einen Beschluss der Hauptversammlung festgelegt wird. Die Höhe der Dividende wird entweder in einem absoluten Betrag pro Aktie oder in Prozent des Nominalwertes angegeben.

Fonds sind Wertpapiere, in denen verschiedene Werte gebündelt angelegt werden. Fonds werden ausschließlich von einer Kapitalanlagegesellschaft (KAG) ausgegeben. Diese KAG investiert die Gelder der Anteilsinhaber nach dem Prinzip der Risikostreuung.
Nutzen Sie auch unser kostenloses Wissensangebot der easybank Akademie. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte rund um den Handel mit Wertpapieren.

Thesaurierend (T): Die Ausschüttung wird sofort in den gleichen Fonds wiederveranlagt (KESt wird durch Fondsgesellschaft abgeführt)

Vollthesaurierung (VT): Vollthesaurierungsanteile werden nur für Devisenausländer aufgelegt! Hier wird am Ende des Geschäftsjahres keine KESt abgeführt, sondern der volle Betrag (inkl. KESt) wieder veranlagt.

Ausschüttend (A): Der Ertrag wird bar auf das Konto des Inhabers überwiesen (KESt wird abgezogen).

Nutzen Sie auch unser kostenloses Wissensangebot der Akademie. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte rund um den Handel mit Wertpapieren

Als Aktionär haben Sie die Möglichkeit, an Hauptversammlungen teilzunehmen. Die Anmeldung können Sie direkt im easy eBanking (Reiter „Wertpapier“ > Menü „Depotbelege (pdf)“ Submenü „Ankündigungen“) vornehmen, sobald die Ankündigung des jeweiligen Unternehmens zur Verfügung steht. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung zur Anmeldung zu einer Hauptversammlung teilweise kostenpflichtig sein kann.

Als Kapitalmaßnahmen (engl.: Corporate Actions) bezeichnet man Maßnahmen, die das Grundkapital einer Aktiengesellschaft verändern. Diese werden normalerweise vom Vorstand vorgeschlagen, vom Aufsichtsrat genehmigt und von den Aktionären im Rahmen einer Hauptversammlung beschlossen.

In der Praxis ist grundsätzlich zwischen freiwilligen und obligatorischen Kapitalmaßnahmen zu unterscheiden.

Freiwillige Kapitalmaßnahmen:

Bei freiwilligen Kapitalmaßnahmen hat jeder Aktionär eine Wahlmöglichkeit, d.h. es liegt in der Entscheidung des Kunden, ob er an der freiwilligen Kapitalmaßnahme teilnehmen möchte bzw. das Angebot annehmen möchte.

  • Kapitalerhöhung gegen Bareinzahlung
  • Übernahmeangebot/ Umtauschangebot/ Abfindungsangebot
  • Vorrechtszeichnung
  • Rückkaufangebot
  • Wahldividende


Obligatorische Kapitalmaßnahmen:

Bei obligatorischen Kapitalmaßnahmen haben Aktionäre KEINE Wahlmöglichkeit, d.h. betroffene Kunden nehmen automatisch an der vom Unternehmen beschlossenen Kapitalmaßnahme teil und zwar für jenen Bestand des betroffenen Wertpapiers, den der Kunde am Ex-Tag im Depot hält. Bei schwebenden Börsengeschäften bestimmt sich der Anspruch nach dem Schlusstag.

  • Aktiensplit
  • Reverse Split
  • Fusion
  • Obligatorischer Umtausch
  • Obligatorische Barabfindung
  • Stockdividende
  • Spin-off / Equity Carve-out
  • Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
  • Kapitalherabsetzung

Bitte wenden Sie sich in diesem Fall telefonisch an unsere Wertpapier-Serviceline. Abhängig vom jeweiligen Wertpapier können wir gerne den Verkauf für Sie ohne Zusatzkosten abwickeln. Bitte halten Sie für die Legitimierung Ihre Verfügernummer und Ihr Telefongeheimwort bereit.

Den kostenlosen SMS und E-Mail-Service können Sie selbst im easybank Portal unter Administration bzw. SMS/E-Mail Service konfigurieren. Ab diesem Zeitpunkt werden Sie stets bei Ausführung einer Transaktion (Kauf bzw. Verkauf) per SMS bzw. per E-Mail verständigt.

Bitte geben Sie Ihre Telefonnummer in einem Format wie im Beispiel an, um den kostenlosen Service problemlos nutzen zu können: +43 664 1234567

SMS-TAN:

Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie das SMS-Tan Service in Ihrem Wertpapier Portal unter “Administration - SMS/E-Mail Service” aktiviert haben. 
Beim SMS-TAN-Verfahren erhalten Sie Ihre Transaktionsnummern bequem und kostenlos via SMS an Ihr Mobiltelefon gesandt.

Als Alternative zur SMS-Tan können Wertpapiertransaktionen mit der easybank App freigeben werden. 

Session-TAN:

Sie haben bei der Ordererteilung die Möglichkeit, einen Session-TAN zu aktivieren. Das bedeutet, dass Sie für die Dauer einer Session (Login bis Logout) mit nur einer TAN-Eingabe (z.B. mit einer SMS-TAN) mehrere Orders aufgeben können.

  1. Halten Sie Ihre Verfügernummer und Ihr Telefongeheimwort bereit
  2. Rufen Sie bei unserer Wertpapier-Serviceline an 
  3. Wir werden Sie nach Ihrer Verfügernummer und Ihrem Telefongeheimwort fragenn
  4. Teilen Sie uns folgende Informationen mit:
    1. Depotnummer
    2. Kauf oder Verkauf
    3. ISIN/WKN/Name des Wertpapiers
    4. Menge (Stückzahl bzw. Nominale bei Anleihen)
    5. Orderart (z.B. billigst/bestens, Limit, Stop)
    6. Handelsplatz
    7. Gültigkeit (bis wann die rder an der Börse sein sollen, solange nicht ausgeführt)
  5. Wir werden Ihren Auftrag entsprechend Ihrer Erfahrungen auf Angemessenheit überprüfen und gegebenenfalls auf das Risiko hinweisen.
  6. Wir werden die Order noch einmal wiederholen und nach Ihrer Einwilligung platzieren

Goldbarren werden am Wertpapier-Depot des Kunden eingebucht und physisch bei der UBS AG Zürich als Sondervermögen verwahrt. Mehr Information finden Sie hier.

Die Ausfolgung von Goldbarren ist direkt bei der Verwahrstelle der UBS AG Zürich möglich. Die Einlieferung zur Verwahrung ausgeschlossen. Mehr Informationen finden Sie hier

Alle Informationen zu Orderweiterleitungszeiten je Handelsplatz finden Sie hier.

Eine noch nicht ausgeführte Order kann im Wertpapierportal unter dem Reiter "Depot" im Menü "Ordermanager" storniert werden. Bitte beachten Sie, dass es während des Stornierungsprozesses zu einer zwischenzeitlichen Ausführung kommen könnte, wodurch das Storno nicht mehr angenommen wird.

Ihre Orders werden während der Orderweiterleitungszeit innerhalb von Sekunden an die Börse bzw. den außerbörslichen Handelsplatz weitergeleitet.

Bei Kauforders ohne Limit besteht das Risiko, das gewünschte Wertpapier zu einem (weit) überhöhten Preis zu kaufen. Dies kann insbesondere bei geringen Umsätzen der Fall sein, weshalb an manchen Märkten bzw. für manche Wertpapierkategorien ein Limit vorgeschrieben wird.

Grundsätzlich können alle in Österreich zum Vertrieb zugelassenen Fonds erworben werden.

Gerade in schwächeren Börsenzeiten kommt der sogenannte "Cost-Average-Effekt" zum Tragen. Das bedeutet, dass bei niedrigen Kursen mehr Anteile eines Wertpapiers erworben werden als bei steigenden Kursen und somit "optimiert" sich der durchschnittliche Einstandskurs über die Zeit.

Um bei der easybank alle Vorteile nutzen zu können, benötigen Sie in jedem Fall ein eigenes Depot. Eröffnen Sie hier ganz bequem online ein Depot bei uns.

Sie haben bereits ein easy Wertpapierdepot? Wunderbar. Dann können Sie Ihren Sparplan im easy eBanking im Reiter „Wertpapier“ unter dem Menü „easy fondssparen“ anlegen und in der „Auftragsmappe“ zeichnen

Wertpapiere werden einerseits an nationalen und internationalen Börsen gehandelt und andererseits außerbörslich (zwischen Marktteilnehmern oder direkt beim Emittenten). Der außerbörsliche Handel wird klassisch OTC-Handel (over the counter) genannt.

Ihr easybank Wertpapierdepot ist Ihr Zugang zu den wichtigsten Handelsplätzen der Welt.

Die von unseren Kunden meistgenutzten Handelsplätze im vergangenen Jahr (Top 5 Handelsplätze) finden Sie für Privatkunden hier und für professionelle Kunden hier. Erläuterungen zu den Auswertungen stellen wir Ihnen als zusätzliche Information zur Ausführungsqualität hier zur Verfügung.

Die im Wertpapier Portal verfügbaren Handelsplätze finden Sie hier.

In der Regel werden Wertpapiere zu bestimmten Handelszeiten laufend gehandelt. Für Fonds wird von der Verwaltungsgesellschaft jedoch nur ein Tageskurs berechnet und veröffentlicht.

Der wertlose Optionsschein wird automatisch aus dem Depot gelöscht. Sollte gemäß den Optionsscheinbedingungen ein Cash-Settlement vorgesehen sein, erfolgt eine etwaige Gutschrift auf Ihr Verrechnungskonto.

Die Einbuchung von Wertpapieren in Euro nach dem Kauf erfolgt innerhalb weniger Sekunden. Danach ist der Verkauf bereits möglich.

Die Erlöse aus Wertpapierverkäufen werden mit einer Verzögerung von durchschnittlich 30 – 60 Minuten dem Konto gutgebucht. Wenn Sie den Bedingungen des Wertpapierkredits zustimmen, können Sie durch automatische Beleihung Ihrer Wertpapiere bereits vor der Gutschrift weitere Wertpapiere kaufen.

Spekulationen auf fallende Kurse sind nur über verbriefte Derivate (z. B. Optionsscheine) möglich.

Es könnte sein, dass für dieses Wertpapier noch ein Verkaufsauftrag aktiv ist. Die alte Order wäre zu stornieren, um wieder über die Stücke verfügen zu können.

​​​Eine Ausbuchung erfolgt durch unsere Lagerstelle erst automatisch, wenn alle eventuellen Ansprüche im Zuge der Konkursabwicklung geklärt sind und die ISIN gelöscht wurde. Dies könnte einige Jahre in Anspruch nehmen.

  • Bitte prüfen Sie, ob Sie die unerwünschten Positionen auf ein Depot einer anderen Bank übertragen können.


Sollten Sie eine vorzeitige Ausbuchung wünschen, so weisen wir Sie darauf hin, dass wir nicht feststellen können

  • ob die Position in Zukunft wieder mit Wert veräußert werden könnte,
  • ob es in weiterer Folge noch Ansprüche für Sie gäbe,
  • Verluste nicht mit Gewinnen steuerlich gegengerechnet werden können


und, dass daher ein möglicher zukünftiger Wert nach Verzicht der Position uns zufallen würde.

Für den Aufwand eines Übertrags sowie einer vorzeitigen Ausbuchung durch die Bank fallen pro Position jeweils Kosten in der Höhe der Übertragungsspesen gemäß Preisblatt an. Für den Übertrag an eine andere Bank werden zusätzlich fremde Spesen der Lagerstellen weiterverrechnet.

  • professionelle Expertise
    Sie profitieren vom professionellen Management der Experten der DJE Kapital AG.
  • Zeitgewinn
    Wenn Sie weder Zeit noch Lust haben, sich detailliert mit dem Kapitalmarkt zu beschäftigen, ist die professionelle Vermögensverwaltung genau das Richtige für Sie.
  • Transparenz
    Sie haben selbstverständlich jederzeit die Möglichkeit, Ihr Portfolio einzusehen und die getätigten Aktionen, Veränderungen oder Entwicklungen zu verfolgen.

Das easy Wertpapierdepot für Privatkunden bei der easybank wird auf beratungsfreier Basis geführt. D.h. Sie treffen Ihre Anlageentscheidungen selbst.
Bei der Vermögensverwaltung wird Ihr Geld auf Basis Ihrer individuellen Anlagestrategie durch die unabhängigen Top-Experten der DJE Kapital AG für Sie angelegt. Details zur Vermögensverwaltung

Die DJE Kapital AG ist im deutschsprachigen Raum der größte unabhängige Vermögensverwalter und bereits seit 45 Jahren erfolgreich am Markt. 

Bei Fragen zur Vermögensverwaltung können Sie sich gerne nach Terminvereinbarung an unsere Anlageberater wenden.

Die Varianten easy online INVEST und easy plus INVEST können bereits ab einmalig 10.000 Euro abgeschlossen werden.

Ja, es werden nur endbesteuerte Produkte verwendet.

Die Dienstleistung der Portfolioverwaltung ist USt-pflichtig. Somit fällt bei der Vermögensverwaltungsgebühr eine Umsatzsteuer an. Darüber hinaus gelten die allgemeinen Steuern für unbeschränkt steuerpflichtige österreichische Privatanleger.

Dies ist sowohl online als auch offline möglich. Die Variante easy online INVEST kann online abgeschlossen werden. Die persönliche Variante der Vermögensverwaltung easy plus INVEST wird mit einem persönlichen Berater eröffnet.

Die Ersteinzahlung kann entweder mittels SEPA Lastschriftmandat (kann im Zuge des Eröffnungsprozesses beauftragt werden) oder durch eine Überweisung auf das Verrechnungskonto erfolgen.

Im Rahmen der Online-Vermögensverwaltung kann das Depot nur für einen Depotinhaber eröffnet werden.

Die Erstveranlagung erfolgt innerhalb von 5 Bankarbeitstagen nach Geldeingang auf dem Verrechnungskonto.

Im Gegensatz zu einer klassischen Vermögensverwaltung mit persönlicher Beratung vor Ort können Sie mit easy online INVEST, unserer digitalen Vermögensverwaltung, ganz einfach per Online-Konfigurator Ihren Anlagevorschlag generieren und anschließend direkt online beantragen. Ganz bequem von unterwegs oder zuhause.

Bei einem Robo-Advisor spricht man gewöhnlich von einer Software, die auf Basis von Algorithmen automatische Vorschläge zur Verwaltung Ihres Vermögens abgibt oder demnach direkt veranlagt. Im Gegensatz dazu arbeiten wir mit unserem mehrfach prämierten Partner DJE Kapital AG zusammen – Sie profitieren von der jahrelangen Expertise. Bei der digitalen Vermögensverwaltung wird die persönliche Beratung durch einen Online-Konfigurator zur Ermittlung Ihrer individuellen Bedürfnisse abgedeckt – das bietet Ihnen eine kostengünstige Alternative zur Vermögensverwaltung mit Berater.

Die Vermögensverwaltungsgebühr wird halbjährlich (aliquot) per 30.06. und 31.12. abgerechnet und Ihrem Verrechnungskonto angelastet.

Teilauszahlungen können telefonisch bei Ihrem Anlageberater beauftragt werden.

Bitte beachten Sie, dass dafür zuerst Wertpapiere verkauft werden müssen und somit die Überweisung erst nach einigen Tagen erfolgen kann.

Unabhängig von der empfohlenen Behaltedauer können Sie jederzeit auf Ihr Geld zugreifen. Es können auch Teilbeträge innerhalb von wenigen Tagen entnommen werden. Bitte beachten Sie, dass dafür zuerst Wertpapiere verkauft werden müssen und somit die Überweisung erst nach einigen Tagen erfolgen kann.

Sie erhalten Zugangsdaten für das easybank Portal und können dort alle Transaktionen lückenlos nachvollziehen. Zudem haben Sie Einsicht über den tagesaktuellen Depotstand und die Entwicklung Ihres Depots.

Sie erhalten Zugangsdaten für das easybank Portal und können dort alle Transaktionen lückenlos nachvollziehen. Zudem haben Sie Einsicht über den tagesaktuellen Depotstand und die Entwicklung Ihres Depots.

Ja, in den Varianten der easy online INVEST und der easy plus INVEST werden Finanzprodukte eingesetzt, die einen positiven Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten. Dies betrifft Umweltziele, Soziale Ziele und berücksichtigt Kriterien guter Unternehmensführung. Des Weiteren werden die wichtigsten Themen bezüglich der Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeit in den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Im Rahmen der Produkteröffnung werden Sie nach Ihren Nachhaltigkeitspräferenzen gefragt. Selbst wenn Sie keine Nachhaltigkeitspräferenz haben können im Rahmen der Wertpapierberatung und zur Gestaltung einer optimalen Portfoliostruktur dennoch Finanzprodukte eingesetzte werden, die Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen.

Ja, in den Varianten der easy premium INVEST werden Finanzprodukte eingesetzt die, die wichtigsten Themen bezüglich der Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeit in den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigen. Im Rahmen der Produkteröffnung werden Sie nach Ihren Nachhaltigkeitspräferenzen gefragt. Selbst wenn Sie keine Nachhaltigkeitspräferenz haben können im Rahmen der Wertpapierberatung und zur Gestaltung einer optimalen Portfoliostruktur dennoch Finanzprodukte eingesetzte werden, die Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen.

Die Vermögensverwaltung kann jederzeit gekündigt werden. Es gibt keine Mindesthaltedauer, jedoch gibt es je nach Risikoklasse eine empfohlene Behaltedauer.

Alle aufgelisteten Informationen beziehen sich auf das easy broker Wertpapierdepot.

Um die Dividende zu erhalten, muss eine Aktie vor dem Tag ("Ex-Tag") gekauft werden, an welchem die Dividende vom Kurs abgeschlagen wird.

Dividendenausschüttungen aus Aktienpositionen werden Ihrem Wertpapier-Verrechnungskonto nach Abzug der Quellensteuer gutgeschrieben.

Sie erhalten jedes Quartal einen kostenfreien Depotauszug zur Verfügung gestellt.
Ihre Depotauszüge finden Sie rückwirkend bis zu 7 Jahre im PDF-Format im easy eBanking.

Im easy eBanking finden Sie im Menü "Depotdetails" den Steuerstatus des Depots. Zum laufenden Kalenderjahr finden Sie Angaben über bezahlte Steuern und ausgleichsfähige Verluste.

Im Menü "Depotbelege (pdf)" finden Sie im Untermenü "Steuerübersicht" die Einzelbelege sowie eine Jahresaufstellung zur Kursgewinnsteuer.

Wenn Sie aus Betriebseinnahmen einen Gewinn erzielen, kann Ihr Steuerberater feststellen, ob Sie einen "Gewinnfreibetrag" in Wertpapiere, die als "Begünstigte Wirtschaftsgüter" im Sinne des § 14 Abs 7 Z 4 EStG definiert sind, investieren können.

Die Quellensteuer ist eine Steuer auf Kapitalerträge, die direkt bei der Auszahlung an der Quelle einbehalten und an das zuständige Finanzamt im Ausland (Quellenstaat) abgeführt wird.

Der „gemeine Wert“ wurde im Rahmen der neuen Kursgewinnsteuer gemäß Erlass vom Finanzministerium pauschal festgesetzt. Die österreichische Wertpapierdaten Service GmbH hat den "gemeinen Wert" von im Bestand geführten Wertpapieren per 01.04.2012 einmalig ermittelt. Bei neuen Einbuchungen von Wertpapieren, für welche keine Anschaffungskosten nach österreichischem Steuerrecht bekannt gegeben werden, ist der „gemeine Wert“ heranzuziehen, um so genannte „unsaubere“ Anschaffungskosten zu ermitteln. In diesem Fall kann die Bank keine Endbesteuerung vornehmen.

Für Gemeinschaftsdepots im Folgejahr wird eine Steuerübersicht erstellt, welche lediglich eine Kundeninformation über verlustausgleichsfähige Umsätze darstellt. Diese Steuerübersicht dient nicht zur Vorlage beim Finanzamt.

Bei einem Gemeinschaftsdepot gibt es aufgrund der gesetzlichen Vorgaben keinen automatischen Verlustausgleich. Sie können die Originalabrechnungen bei ihrem Finanzamt vorlegen und die Veranlagung durchführen.

Aktien und Fonds, die vor dem 01.01.2011, bzw. alle anderen Wertpapiere, welche vor dem 01.04.2012 angeschafft wurden, sind in der Bescheinigung nicht enthalten, da diese nicht der KESt auf Kursgewinne unterliegen.

Das österreichische Steuerrecht betrachtet grundsätzlich alle vom Fonds erwirtschafteten Zinsen, Dividenden und sonstigen Erträge („ordentliche Erträge“) nach Verrechnung mit den im Fonds angefallenen Kosten als steuerpflichtige Erträge. Zusätzlich sind – je nach Anleger und in Abhängigkeit davon, ob diese ausgeschüttet oder thesauriert werden - Teile der realisierten Substanzgewinne (Wertsteigerungen aus dem Verkauf von Wertpapieren oder Derivaten auf Fondsebene nach Saldierung mit realisierten Substanzverlusten) steuerpflichtig.

Übersteigen die im Fonds realisierten Substanzverluste die realisierten Substanzgewinne, so ist der sich ergebende Verlust mit den ordentlichen Erträgen des Fonds zu verrechnen. Ist ein solcher Ausgleich nicht möglich, kann ein Vortrag und eine Verrechnung mit Einkünften des Fonds in Folgejahren erfolgen.

Eine exakte Aufstellung der Erträge, Kosten und anrechenbaren Verluste Ihres Fonds können Sie im Rechenschaftsbericht des Fonds nachlesen, welchen Sie auf der Webseite der Kapitalanlagengesellschaft finden. Den Auszug der Steuermeldung finden Sie auch auf der Webseite der Österreichischen Kontrollbank (OeKB) unter profitweb.at.

Die Berechnung für den Verlusttopf erfolgt immer pro Kalenderjahr, wobei allfällig bezahlte KESt aus Gewinn bzw. KESt aus Verlust immer nur im laufenden Jahr gegengerechnet werden. Zu Jahresende wird der Verlusttopf wieder auf "Null" gestellt – etwaig bezahlte KESt vom vergangenen Jahr kann durch einen Verlust im neuen Jahr nicht mehr kompensiert werden. Verluste können ebenfalls nicht fortgeschrieben werden.

Im Gesetz ist vorgesehen, dass bei Erwerb desselben Wertpapiers in zeitlicher Aufeinanderfolge der gleitende Durchschnittspreis als Bemessungsgrundlage anzusetzen ist.

Aufgrund der Pauschalierung der Anschaffungskosten von Aktien und Fonds, welche zwischen 01.01.2011 und 31.03.2012 angeschafft wurden (Bewertung mit dem „gemeinen“ Wert), kann sich für Sie bei der Berechnung der Kursgewinnsteuer ein Nachteil ergeben. Sie haben allerdings die Möglichkeit, im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung die allfällige Forderung beim Finanzamt geltend zu machen. Wir ersuchen um Verständnis, dass die Bank keine Korrektur vornehmen darf.

Steuerlich relevant bei der Anschaffung einer Wohnbauanleihe ist der Kurswert zuzüglich angefallener Stückzinsen (etwaige Spesen, etc. werden nicht berücksichtigt). Da bei der Wohnbauanleihe – sofern Sie eine Privatvermögenserklärung unterfertigt haben – die Stückzinsen bis zu 4% KESt-frei sind, werden die Stückzinsen beim Anschaffungswert nicht berücksichtigt. Beträgt der aktuelle Zinssatz über 4%, wird der "überhängende“ und somit auch KESt-pflichtige Anteil trotz Privatvermögenserklärung zu den Anschaffungsdaten addiert.

Die Bank muss jeden Kauf gesondert betrachten und einen Durchschnittspreis ermitteln, auf dessen Basis Verkäufe besteuert werden können.

Die Bescheinigung umfasst alle Einzelwertpapierdepots eines Kunden des jeweiligen Jahres. Die Bescheinigung wird ausgestellt, sobald es einen für den Verlustausgleich fähigen Umsatz gibt und beinhaltet eine Aufstellung der positiven und negativen Einkünfte für das vergangene Jahr. Die Bescheinigung kann im Zuge einer Veranlagung u. a. auch als Nachweis im Fall von Gegenrechnung mit Kursgewinnen oder -verlusten aus Depots, die bei anderen Banken geführt werden, dienen.

Der Einzeldepotinhaber kann, wenn er bei anderen Banken ein Depot besitzt, mit Hilfe der Bescheinigung in die Veranlagung gehen, um etwaige Kursgewinne oder -verluste aus Depots bei anderen Banken gegenzurechnen.

Aktien und Fonds, die vor dem 01.01.2011, bzw. alle anderen Wertpapiere, welche vor dem 01.04.2012 angeschafft wurden, sind in der Bescheinigung nicht enthalten, da diese nicht der KESt auf Kursgewinne unterliegen.

Sie können im Wertpapier Portal unter Berichte Ihren KESt-Status-Bericht aufrufen. Der KESt-Status-Bericht ist in der Depotübersicht mittels Push-Button mit den aktuellen Daten jederzeit abruf- und speicherbar und kann ebenso ausgedruckt werden. Im KESt-Status-Bericht werden folgende Informationen je Wertpapier angezeigt:

Bestand/Steuertopf: Hinweis, ob es sich um einen Alt- oder Neubestand handelt.

Beim „Altbestand“ findet sich kein steuerlicher Einstandskurs (nur der aktuelle Kurswert wird angezeigt), da beim Verkauf keine KESt auf Kursgewinne anfällt.

Beim „Neubestand“ ist der jeweilige Steuertopf angeführt.

Bei in Österreich beschränkt steuerpflichtigen Anlegern und bei Firmen mit einer KESt-Befreiungserklärung ist dieser Bericht nicht befüllt, da keine KESt-Pflicht besteht."

Wenn Sie Wertpapiere aus dem Ausland auf ein easybank Depot übertragen wollen, ist für den Abzug der KESt folgender Punkt beachtlich:
Wir übernehmen aus Haftungsgründen ausschließlich österreichische Steuerdaten. Bitte prüfen Sie vor dem Übertrag mit Ihrer Auslandsbank, ob die dort geführten Steuerdaten nach österreichischem (nicht z. B. deutschem) Steuerrecht berechnet werden. Trifft dies nicht zu, wird für steuerliche Zwecke Neubestand „unsauber“ eingebucht.
Damit ist der KESt-Abzug bei realisierter Wertsteigerung nicht endbesteuerungsfähig und die KESt kann nicht im Verlustausgleich berücksichtigt werden. In der Folge muss die korrekte Bemessungsgrundlage im Wege der Veranlagung (vom Kunden selbst beim Finanzamt vorzunehmen) ermittelt werden.

Unter easy markets finden Sie rund um die Uhr alle wichtigen Börseninformationen:

  1. Aktuelle Kurse:
    Indizes, Aktien, Anleihen,, Investmentfonds, Optionsscheine, Zertifikate, Rohstoffe, Zinsen und Währungen
  2. "Produktfinder"(Wertpapier-Suche)
    Umfangreiche Suche nach Aktien, Anleihen, Fonds, ETFs, verbrieften Derivaten mit vielen Filtermöglichkeiten
  3. Unternehmensprofile:
    Aktuelle Firmenportraits, Bilanzen sowie Gewinn- und Verlust-Rechnungen
  4. Analysten-Bewertungen
    Namhafte Investmentgesellschaften liefern täglich Analysen zu Aktien und geben Kursziele bekannt. Profitieren Sie von der Einschätzung der Profis für Ihre Anlageentscheidung.


Wenn Sie sich unter dem Menüpunkt „My Markets“ einen „Markets Plus“ Account anlegen, haben Sie auch Zugriff auf folgende Features:

  1. Musterdepot:
    Simulation von Kauf- und Verkaufsentscheidungen, Performanceübersicht.
  2. Watchlist:
    Beobachtung von einzelnen Wertpapieren.
  3. Alerts (Alarmlimits):
    Benachrichtigung über Kursschwankungen per SMS oder E-Mail.
  4. Chart-Analyse:
    Durchführung von detaillierten technischen Analysen u.v.m.
  5. Realtimekurse:
    Mit „Markets Plus“ und einem easybank Depot können Sie sich für die Nutzung von Realtimekursen anmelden. Die Kurse in Echtzeit werden immer dann für Sie verfügbar sein, wenn Sie mit Ihrem Account angemeldet sind.

MiFID – Markets in Financial Instruments Directive, die „Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (Kurz: Finanzmarktrichtlinie), ist eine EU-Richtlinie zur Harmonisierung aller Finanzmärkte innerhalb des europäischen Binnenmarktes und essentieller Bestandteil des Aktionsplans der Europäischen Kommission für Finanzdienstleistungen (FSAP - Financial Services Action Plan). In Österreich wurde die MiFID in das Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) umgesetzt.

Seit 3. Jänner 2018 ist bei jeder Wertpapiertransaktion durch das ordererteilende Institut eine Identifikationsnummer (LEI, CONCAT oder eine nationale ID) mitzugeben. Eine Transaktion ohne diese Identifikationsnummer wird von den Börsen abgewiesen und ist nicht statthaft.

Der NCI ist eine international standardisierte und weltweit gültige Kennung für Finanzmarkteilnehmer und wird ausnahmslos für alle Wertpapierkäufe und Wertpapierverkäufe benötigt. Der NCI dient dazu, natürliche Personen und nicht protokollierte Einzelunternehmen und Freiberufler eindeutig zu identifizieren und bestimmte Meldepflichten gegenüber Aufsichtsbehörden erfüllen zu können.

Der Versand erfolgt auf demselben Weg wie Abrechnungen und Kontoauszüge, d.h. entweder postalisch oder in Form eines E-Kontoauszugs.

Sofern der Berater auch standardmäßig bereits Duplikate von den Auszügen erhält, bekommt er auch ein Duplikat vom Ex-Post Kostenausweis.  

Das ist nicht möglich, da die easybank ihrer Informationspflicht gegenüber dem Kunden nachkommen muss. Der Ex-Post Kostenausweis wird somit von der easybank an den Kunden verschickt.

Es handelt sich um einen detaillierten Beleg. D. h. jedes Finanzinstrument wird separat aufgeschlüsselt.

Der Beleg ist in Kosten mit Bezug auf einen Titel und in Kosten ohne Bezug zu einem Titel unterteilt. Für jeden Position in Ihrem Depot werden die Kosten in Bezug auf einen Titel auf einer Seite aufgeschlüsselt. Auf der letzten Seite erfolgt die Aufstellung der Kosten ohne Bezug auf einen Titel. In weiterer Folge unterscheidet man zwischen Produkt- und Dienstleistungskosten sowie eigene und fremde Kosten und Gebühren.

Beim Kauf/Zeichnung und Verkauf und für das Halten von Wertpapieren können von der easybank eigene Produktgebühren verrechnet werden. – Ist in der Regel nicht der Fall, da die easybank nur für die Abwicklung der Transaktionen eigene Dienstleistungskosten (Ausgabeaufschlag, Transaktionskosten, etc.) verrechnet. (Diese kämen nur zum Tragen, wenn es sich um eigene Produkte der easybank handeln würde. Aktuell hat die easybank keine eigenen Produkte.)

Es handelt sich hier um Spesen, welche von den Kontrahenten/Börsen/Emittenten verrechnet werden.

Bei zum Beispiel der Veranlagung in Fondsanteile und auch ETFs verrechnet die Fondsgesellschaft Gebühren für die Verwaltung und für Transaktionen im Fondsvolumen. Diese laufenden Kosten werden dem Fondsvermögen angelastet und sind in der ausgewiesenen Wertentwicklung bereits enthalten.

Es handelt sich hier um Gebühren der easybank, welche für den Kauf/Verkauf bzw. die Verwahrung von Wertpapieren (Depotgebühr) und damit verbundenen Buchungen (Inkassoprovision, Übertragsspesen) anfallen.

Es handelt sich hierbei um Gebühren der Kontrahenten/Börsen, die für die Abwicklung der Transaktion verrechnet werden. Zum Beispiel die Börsespesen bei einer Transaktion über Xetra Frankfurt.

Unter diese Kosten und Gebühren fallen Spesen für die Dienstleistung einer etwaige Portfolioverwaltung der easybank sowie auch Belegerstellungsgebühren (z. B. Erträgnisaufstellung).

Es handelt sich hier um Kosten und Gebühren, welche von einem etwaigen externen Vermögensberater oder Portfolioverwalter verrechnet werden. Zum Beispiel die Beratungs-/Servicegebühr oder die Vermögensverwaltungsgebühr und Gewinnbeteiligung.

Einstieg = Kauf/Zeichnung

Laufend = Halten des Titels

Ausstieg = Verkauf

Hier werden Ausschüttungen/Dividenden (ohne Berücksichtigung von Steuern) vom jeweiligen Wertpapier angeführt.

Zahlungen Dritter sind Gebühren, Provisionen (z.B. Bestandsprovision) und andere monetäre und nicht monetäre Vorteile, welche die easybank oder die Wertpapierfirma bzw. das Wertpapierdienstleistungsunternehmen von Dritten (Emittenten, Produktanbieter, Vertriebspartner) erhält.

Hier werden monetäre Zahlungen Dritter angeführt, welche dem Verrechnungskonto des Kunden gutgeschrieben wurden (z.B. im Rahmen einer Portfolioverwaltung).

Qualitätsverbessernde Maßnahmen der easybank sind unter anderem:

  • breite Produktpalette
  • Fortbildungsmöglichkeiten für Kunden
  • Homepage mit Informationen und Realtime Kursen
  • Filialnetz der easybank sowie Ansprechpersonen via Telefon

Die Basis der Berechnung ist das durchschnittlich veranlagte Volumen des Finanzinstruments (laufende) bzw. das Transaktionsvolumen (Einstieg/Ausstieg).

Ja. Die Berechnungsbasis ist das durchschnittliche Positionsvolumen nach Behaltedauer und somit werden Zukäufe und Verkäufe berücksichtigt.

Ja. Sämtliche von der easybank errechnete oder gebuchte Spesen und Gebühren (Servicegebühr, VV-Gebühr, Einstiegsgebühr usw.) sind inkludiert.

Wird eine derartige Gebühr zu Lasten des Verrechnungskontos allerdings eingezogen, so fließt dieser Betrag aufgrund des Buchungsschlüssels nicht in den Ex-Post Kostenausweis.

Nein. Die Berechnungsbasis beschränkt sich rein auf das Wertpapierdepot.

Die Kontoführungsgebühr wird gesondert bei den Kosten und Gebühren ohne Bezug zu einem Titel eingerechnet bzw. ausgewiesen.

Es wird ausschließlich die Umsatzsteuer berücksichtigt. Diese wird auf der letzten Seite unter „Kosten ohne Bezug auf einen Titel“ ausgewiesen. Sie enthält unter anderem auch die USt für Depotgebühren, Vermögensverwaltungs- oder Servicegebühren, Inkassoprovisionen etc..

Ja. Sofern die jeweilige Fondsgesellschaft diese Kosten und Gebühren eingemeldet hat, werden diese auch ausgewiesen.

Bei den Zahlungen Dritter besteht bei jedem Produkt ein Hinweistext, der den Anteil, der an die Wertpapierfirma bzw. das Wertpapierdienstleistungsunternehmen vergütet wird ausweist. Dieser berechnet sich auf Basis der allgemeinen Konditionsvereinbarung mit dem Kooperationspartner. Individuelle Vereinbarungen sind hier nicht berücksichtigt.

Der Beleg ist in Kosten mit Bezug auf einen Titel und in Kosten ohne Bezug zu einem Titel unterteilt. Für jeden Position in Ihrem Depot werden die Kosten in Bezug auf einen Titel auf einer Seite aufgeschlüsselt. Auf der letzten Seite erfolgt die Aufstellung der Kosten ohne Bezug auf einen Titel. In weiterer Folge unterscheidet man zwischen Produkt- und Dienstleistungskosten sowie eigene und fremde Kosten und Gebühren.

Beim Kauf/Zeichnung und Verkauf und für das Halten von Wertpapieren können von der easybank eigene Produktgebühren verrechnet werden. – Ist in der Regel nicht der Fall, da die easybank nur für die Abwicklung der Transaktionen eigene Dienstleistungskosten (Ausgabeaufschlag, Transaktionskosten, etc.) verrechnet. (Diese kämen nur zum Tragen, wenn es sich um eigene Produkte der easybank handeln würde. Aktuell hat die easybank keine eigenen Produkte.)

Es handelt sich hier um Spesen, welche von den Kontrahenten/Börsen/Emittenten verrechnet werden.

Bei zum Beispiel der Veranlagung in Fondsanteile und auch ETFs verrechnet die Fondsgesellschaft Gebühren für die Verwaltung und für Transaktionen im Fondsvolumen. Diese laufenden Kosten werden dem Fondsvermögen angelastet und sind in der ausgewiesenen Wertentwicklung bereits enthalten.

Es handelt sich hier um Gebühren der easybank, welche für den Kauf/Verkauf bzw. die Verwahrung von Wertpapieren (Depotgebühr) und damit verbundenen Buchungen (Inkassoprovision, Übertragsspesen) anfallen.

Es handelt sich hierbei um Gebühren der Kontrahenten/Börsen, die für die Abwicklung der Transaktion verrechnet werden. Zum Beispiel die Börsespesen bei einer Transaktion über Xetra Frankfurt.

Unter diese Kosten und Gebühren fallen Spesen für die Dienstleistung einer etwaige Portfolioverwaltung der easybank sowie auch Belegerstellungsgebühren (z. B. Erträgnisaufstellung).

Es handelt sich hier um Kosten und Gebühren, welche von einem etwaigen externen Vermögensberater oder Portfolioverwalter verrechnet werden. Zum Beispiel die Beratungs-/Servicegebühr oder die Vermögensverwaltungsgebühr und Gewinnbeteiligung.

Einstieg = Kauf/Zeichnung

Laufend = Halten des Titels

Ausstieg = Verkauf

Hier werden Ausschüttungen/Dividenden (ohne Berücksichtigung von Steuern) vom jeweiligen Wertpapier angeführt.

Zahlungen Dritter sind Gebühren, Provisionen (z.B. Bestandsprovision) und andere monetäre und nicht monetäre Vorteile, welche die easybank oder die Wertpapierfirma bzw. das Wertpapierdienstleistungsunternehmen von Dritten (Emittenten, Produktanbieter, Vertriebspartner) erhält.


Hier werden monetäre Zahlungen Dritter angeführt, welche dem Verrechnungskonto des Kunden gutgeschrieben wurden (z.B. im Rahmen einer Portfolioverwaltung).

Qualitätsverbessernde Maßnahmen der easybank sind z.B.:

  • breite Produktpalette
  • Fortbildungsmöglichkeiten für Kunden
  • Homepage mit Informationen und Realtime Kursen
  • Filialnetz der easybank sowie Ansprechpersonen via Telefon
  • Kundencenter

Die Basis der Berechnung ist das durchschnittlich veranlagte Volumen des Finanzinstruments (laufende) bzw. das Transaktionsvolumen (Einstieg/Ausstieg).

Nein. Die Berechnungsbasis beschränkt sich rein auf das Wertpapierdepot.

Die Kontoführungsgebühr wird gesondert bei den Kosten und Gebühren ohne Bezug zu einem Titel eingerechnet bzw. ausgewiesen.

Ja. Die Berechnungsbasis ist das durchschnittliche Positionsvolumen nach Behaltedauer und somit werden Zu- und Verkäufe berücksichtigt.

Es wird ausschließlich die Umsatzsteuer berücksichtigt. Diese wird auf der letzten Seite unter „Kosten ohne Bezug auf einen Titel“ ausgewiesen. Sie enthält unter anderem auch die USt für Depotgebühren, Vermögensverwaltungs- oder Servicegebühren, Inkassoprovisionen etc..

Ja. Sofern die jeweilige Fondsgesellschaft diese Kosten und Gebühren eingemeldet hat, werden diese auch ausgewiesen. 

Sie können einen easy kredit beantragen, wenn

  • Sie das 18. Lebensjahr erreicht haben
  • Ihr Hauptwohnsitz sich seit mindestens einem Jahr in Österreich befindet
  • Ihr Arbeitgeber den Firmensitz in Österreich hat
  • Sie bei Ihrem Dienstgeber bereits mindestens drei Monate arbeiten und Ihr Arbeitsverhältnis unbefristet ist
    • Ausnahme: Ausländische Staatsbürger müssen ein Jahr Mindestbeschäftigungsdauer in Österreich vorweisen können
  • Sie auf eigene Rechnung und in eigenem Namen handeln
  • Sie keinen negativen KSV-, Informa- und/oder infoscore-Eintrag haben

Um einen Online-Antrag für den easy kredit stellen zu können, benötigen wir folgende Dokumente von Ihnen:

  • Digital gezeichneter Kreditvertrag
  • Einkommensnachweise der letzten drei Monate (Gehaltszettel, Pensionsbescheid, etc.)
  • Kopie eines gültigen Reisepasses
    • EU-Bürger: zusätzlich Sozialversicherungsdatenauszug, Meldezettel
    • Kein EU-Bürger: zusätzlich Sozialversicherungsdatenauszug, Meldezettel, unbefristete Aufenthaltsbewilligung mit freiem Zugang zum Arbeitsmarkt
  • Falls bestehende Kredite abgedeckt werden, sind Restschuldbestätigungen erforderlich

Ja, eine Zusammenfassung von bestehenden Verbindlichkeiten ist möglich.

Zur Kreditbeantragung

Ja, die Kreditsumme ist zwischen 4.000 Euro und 75.000 Euro frei wählbar.

Im easy eBanking finden Sie unter den Kontodetails eine Zeitleiste in der Sie online die Ratenpause beantragen können. Die Beauftragung der Ratenpause erfolgt ausschließlich im eBanking. Dort wird durch Anklicken des gewünschten Stundungsmonats die Rate für diesen Monat ausgesetzt. Bitte beachten Sie, dass eine Ratenpause nur bis Mitte des Vormonats beantragt werden kann.

Eine vorzeitige Teil- oder Gesamtrückzahlung ist jederzeit kostenlos (ausgenommen easy kredit mit Fixzinssatz) möglich. Die benötigte IBAN finden Sie im easy eBanking

Falls Sie eine Restschuldbestätigung benötigen schicken Sie uns bitte eine neue Mail mit Auftrag aus Ihrem easy eBanking mit der Bitte um Ausstellung einer Restschuldbestätigung.

Sollten Sie keinen eBanking-Zugang haben, schicken Sie bitte eine E-Mail an easy@easybank.at mit dem schriftlichen, unterschriebenen Auftrag für Ausstellung einer Restschuldbestätigung. (für das easy eBanking anmelden).

In beiden Fällen muss die Kreditkontonummer samt Abrechnungsdatum angegeben werden.

Anschließend wird Ihnen die Restschuldbestätigung per Post übermittelt.

Sie haben ein gesetzlich geschütztes Rücktrittsrecht nach Genehmigung des Kredits. Hierfür ersuchen wir Sie um eine E-Mail an onlinekredit@easybank.at  mit einem schriftlichen, unterschriebenen Auftrag.

Die Dokumente, die Sie von uns digital erhalten haben, dienen ausschließlich Ihrer Information vor der eigentlichen digitalen Unterzeichnung via mobileTAN. Um die Dokumente zu zeichnen, öffnen Sie den betroffenen Kreditantrag im easy eBanking und achten Sie auf die Korrektheit Ihrer angegebenen Mobilnummer. Eine mögliche Änderung der Mobilnummer ist innerhalb der Antragsstrecke möglich.

Das Auszahlungsschreiben erhalten Sie bei allen Kreditprodukten per verschlüsseltem Mail. Ausschließlich bei einer für Sie negativen Entscheidung erhalten Sie das Ablehnungsschreiben per Mail.

Auf das easybank Konto, mit dem Sie den easy sofortkredit in Ihrem easy eBanking anfordern.

Die Bearbeitungsdauer nimmt hierbei bis zu 5 Werktage in Anspruch.

Im Normallfall brauchen Sie keine Unterlagen, nur Ihre easy eBanking Logindaten. Den Kreditantrag können Sie via Einmal-TAN zeichnen und fertig!

  • In folgenden Ausnahmen benötigen wir Dokumente von Ihnen:
    • Bei abgelaufener Legitimation benötigen wir einen amtlichen Lichtbildausweis.
    • Bei EU-Ausländern benötigen wir einen Arbeits- und Aufenthaltstitel und etwaige weitere Unterlagen z.B. einen Asylbescheid.
    • Bei Kunden ohne bisherige easybank Kontobeziehung benötigen wir einen Gehaltsnachweis der letzten 3 Monate.

Nein, das ist nicht möglich. Sie können Ihre Dokumente ganz bequem über „Mein-Upload“ hochladen.

Nach dem Dokumenten-Upload können Sie per mobileTAN den Kreditantrag als auch die dazugehörigen Dokumente unterzeichnen. Alle Dokumente sind im Online-Prozess hochzuladen. Eine händische Unterschrift ist nicht notwendig.

Die genauen und vollständigen Bedingungen für zusätzliche Rückzahlungen sind unter Punkt 11 ff. in den AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucherkredite) ersichtlich, die Sie vor der Unterzeichnung Ihres Antrags erhalten.​

Die im Rahmen der Online-Antragsstrecke vorkalkulierte Summe entspricht Ihrem persönlichen Angebot.

Ja, beide Optionen sind möglich. Eine für Sie passende Lösung wird im Rahmen der online Antragsstrecke entworfen.

Der Abschluss des Rundum-Schutzes ist innerhalb der sofortkredit Antragsstrecke möglich. 

Eine Stornierung eines bereits getätigten als auch unterzeichneten Kreditantrages ist innerhalb der gesetzlichen Fristen möglich.

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucherkredite)

Da es zu keiner mobileTAN Zeichnung gekommen ist, ist keine Stornierung notwendig.

Sie können einen easy sofortkredit beantragen, wenn

  • Sie das 18. Lebensjahr erreicht haben
  • Sie ein aktives easybank Konto und Ihre eBanking Zugangsdaten haben
  • Sie ein Mobiltelefon für die Zustellung einer mobileTAN für die Vertragsunterzeichnung haben
  • Ihr Hauptwohnsitz sich seit mindestens einem Jahr in Österreich befindet
  • Ihr Arbeitgeber den Firmensitz in Österreich hat
  • Sie bei Ihrem Dienstgeber bereits mindestens drei Monate arbeiten und Ihr Arbeitsverhältnis unbefristet ist
    • Ausnahme: Ausländische Staatsbürger müssen ein Jahr Mindestbeschäftigungsdauer in Österreich vorweisen können
      Sie auf eigene Rechnung und in eigenem Namen handeln
  • Sie keinen negativen KSV-, Informa- und/oder infoscore-Eintrag haben

Der easy sofortkredit ist ein exklusives Angebot für unsere easybank Konto-Kunden.

Haben Sie schon von unserem easy kredit gehört?
easy kredit heißt transparenter Zinssatz, einfacher online Antragsprozess, keine versteckten Kosten, Auszahlung in 24h und ist die beste Wahl für Finanzierungsbedürfnisse bis zu 75.000 Euro. Finden Sie alle weiteren Infos hier.

Nach der dritten Fehleingabe der Verfügernummer oder Ihrer PIN wird Ihr eBanking Zugang automatisch gesperrt.

Sie können Ihren Zugang in nur wenigen Minuten im Self Service Portal selbst entsperren. 

So können Sie auch alternativ über unsere Hotline entsperren:

  1. Rufen Sie unter 05 70 05 - 500 das automatische Entsperrservice an. Bitte halten Sie Ihre Verfügernummer bereit.
  2. Nun wird ein automatisiertes Self Service Tonband abgespielt: Wählen Sie nach der Begrüßung die #Taste zum Entsperrmenü.
  3. Sie werden aufgefordert Ihre Verfügernummer einzugeben.
  4. Nun wird Ihnen eine mobileTAN zugesendet.
  • Fertig! Nach Eingabe der TAN wird Ihr eBanking Zugang automatisch entsperrt.

Falls Sie kein Angebot sehen, können Sie alternativ unseren easy kredit beantragen.

Zu Ihrem Angebot sowie zur Antragsstrecke kommen Sie über Ihr persönliches easy eBanking. Im Bereich „Produkte & Services“ finden Sie alle Produkte, die Sie ganz einfach online eröffnen bzw. wieder aufnehmen können.

Versichern Sie sich, dass Sie alle persönlichen Angaben korrekt getätigt haben bzw. diese den Voraussetzungen entsprechen.

Der easy wohnbaukredit ist ein Hypothekarkredit zur Finanzierung Ihres neuen Zuhauses. Sie profitieren dabei von hohen Kreditbeträgen, flexiblen Rückzahlungsraten und Laufzeiten bis zu 35 Jahren.
Alle weiteren Kreditkonditionen für den easy wohnbaukredit finden Sie gleich hier.

easy wohnbaukredit Produktinformationsblatt

Ein Wohnbaukredit ist ein Kredit, der für eine Immobilienfinanzierung aufgenommen wird. Wird das Haus erst gebaut, spricht man auch vom Hausbaukredit. Im zugehörigen Kreditvertrag werden folgende Details festgelegt:

  • Zinssatz
  • Laufzeit
  • Tilgung
  • Nebenkosten
  • benötigter Anteil an Eigenmitteln

Die Rückzahlung des Wohnbaukredits erfolgt in monatlichen Raten. Auch die Ratenhöhe ist im Kreditvertrag festgelegt und enthält sowohl die Tilgung des Kredits als auch die Kreditzinsen. Speziell bei Hauskrediten besteht die Möglichkeit einer hypothekarischen Besicherung. Ist das der Fall, spricht man von einem Hypothekarkredit. Zur Berechnung der voraussichtlichen Kreditrate kann der Wohnkreditrechner verwendet werden.

Bei der hypothekarischen Besicherung dient die Immobilie als Sicherheit. Diese Sicherheit wird Hypothek genannt und kommt dadurch zustande, dass sich die Bank als sogenannter Hypothekar ins Grundbuch einträgt. Das Besitzrecht bleibt jedoch beim Kreditnehmer. Dank der hypothekarischen Besicherung ist die Wohnbaufinanzierung mit geringem Eigenkapital (ab ca. 20%) möglich. In Österreich ist der Hypothekarkredit eine sehr beliebte Finanzierungsform, da damit größere Kreditbeträge finanziert werden können. Durch die sehr langen Laufzeiten können variable Zinsen bei Niedrigzinsphasen einen deutlichen Vorteil bieten.

Grundvoraussetzung für die Gewährung eines Hypothekarkredits ist eine verfügbare Immobilie, bei der im Grundbuch ein Pfandrecht eingetragen werden kann. Dazu werden die Eintragungen im Grundbuch überprüft. Ist die Immobilie lastenfrei, kann sie als Sicherheit dienen. Weitere Voraussetzungen sind ein regelmäßiges Einkommen und ein gewisses Eigenkapital (ca. 20%) des Kreditnehmers. Für den Abschluss des Hypothekarkredits sind außerdem genaue Informationen zur Immobilie hilfreich.

Neben den Kreditkonditionen empfiehlt es sich, einen Blick auf die eigenen Finanzen zu werfen. Schon eine Zeit lang vor dem Kreditantrag ein Haushaltsbuch zu führen, gibt Aufschluss darüber, wie viel Geld monatlich für den Kredit zur Verfügung stehen wird. Ein zusätzliches finanzielles Polster anzulegen, ist ebenfalls ratsam, da Reparaturen und Instandhaltungen im eigenen Haus nicht mehr vom Vermieter, sondern selbst bezahlt werden müssen. Generell sollte die monatliche Kreditrate maximal 35% des Bruttoeinkommens ausmachen.

Die variablen Zinsen eines Hauskredits orientieren sich an allgemeinen Kapitalmarktzinssätzen, zum Beispiel dem EURIBOR. Bei dieser „Euro Interbank Offered Rate“ handelt es sich um den Zinssatz, zu dem Banken sich gegenseitig Geld leihen. Die Entwicklung des Euribors wiederum orientiert sich am Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB). In den Zinsgleitklauseln des Kreditvertrags sind die Voraussetzungen für Zinssatzänderungen festgelegt. Darin steht auch, zu welchem Zeitpunkt die Zinsen jeweils angepasst werden. Bei einer Zinssatzänderung wird der Kreditnehmer schriftlich informiert. In der Änderungsmitteilung sind der neue Nominal- und der neue effektive Jahreszinssatz angegeben.

Die Dauer eines Kredits wird mit der sogenannten Laufzeit angegeben. Bei einem Hypothekarkredit ist die Laufzeit oft länger als bei anderen Krediten, um möglichst geringe Raten zu gewährleisten. Den easy wohnbaukredit etwa gibt es mit einer Laufzeit bis 35 Jahre.

Sie können einen Konsumkredit beantragen, wenn

  • Sie das 18. Lebensjahr erreicht haben
  • Ihr Hauptwohnsitz sich seit mindestens einem Jahr in Österreich befindet
  • Ihr Arbeitgeber den Firmensitz in Österreich hat
  • Sie bei Ihrem Dienstgeber bereits mindestens drei Monate arbeiten und Ihr Arbeitsverhältnis unbefristet ist
    • Ausnahme: Ausländische Staatsbürger müssen ein Jahr Mindestbeschäftigungsdauer in Österreich vorweisen können
  • Sie auf eigene Rechnung und in eigenem Namen handeln
  • Sie keinen negativen KSV-, Informa- und/oder infoscore-Eintrag haben


Wird ein Kredit beantragt, sind zusätzlich Gehaltsnachweise zu erbringen und ein österreichisches Girokonto anzugeben.

Ja, jedoch dürfen Sie das Maximalalter von 80 Jahren bei Kreditende nicht überschreiten.

Gerne verweisen wir Sie hierbei auf folgende Voraussetzungen:

Sie können einen Konsumkredit beantragen, wenn

  • Sie das 18. Lebensjahr erreicht haben
  • Ihr Hauptwohnsitz sich seit mindestens einem Jahr in Österreich befindet
  • Ihr Arbeitgeber den Firmensitz in Österreich hat
  • Sie bei Ihrem Dienstgeber bereits mindestens drei Monate arbeiten und Ihr Arbeitsverhältnis unbefristet ist
    • Ausnahme: Ausländische Staatsbürger müssen ein Jahr Mindestbeschäftigungsdauer in Österreich vorweisen können
  • Sie auf eigene Rechnung und in eigenem Namen handeln
  • Sie keinen negativen KSV-, Informa- und/oder infoscore-Eintrag haben


Wird ein Kredit beantragt, sind zusätzlich Gehaltsnachweise zu erbringen und ein österreichisches Girokonto anzugeben.

Beim Antrag für den easy kredit benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Unterschriebener Kreditvertrag
    • Bei erfolgreicher Videolegitimierung bieten wir Ihnen die Möglichkeit sich kostenlos für eine Handy-Signatur zu registrieren oder sofort per Handy-Signatur zu zeichnen. Somit zeichnen Sie Ihren Antrag direkt online.
  • Einkommensnachweis der letzten drei Monate 
  • Kopie eines gültigen Reisepasses sowie Sozialversicherungsdatenauszug und Meldezettel
    • Nicht EU-Bürger benötigen zusätzlich eine unbefristete Aufenthaltsbewilligung mit freiem Zugang zum Arbeitsmarkt
  • Restschuldbestätigungen falls ein bestehender Kredit übernommen werden soll

 Die Bearbeitungsdauer nimmt hierbei bis zu 5 Werktage in Anspruch.

Leider ist eine Aufstockung nicht möglich. In diesem Fall ersuchen wir Sie einen neuen Kredit auf unserer Homepage zu beantragen und die Abdeckung des bestehenden Kredites anzugeben.
Zur Umschuldung

Wir sind gesetzlich verpflichtet, die Bonität im Zuge der Kreditaufbereitung zu überprüfen. Dazu nutzen wir die beim Kreditschutzverband (KSV) geführte Datenbank Kleinkreditevidenz (KKE), wo Kreditinstitute, Versicherungen sowie Leasingunternehmen Kredite/Leasingverträge einmelden. Eine Löschung von abgelehnten Krediten aus dem KSV ist nicht vorgesehen, die Eintragung wird nach sechs Monaten automatisch gelöscht.

In der Antragsstrecke können Sie bis zu drei bestehende Kredite angeben und von uns abdecken lassen. Die bestehenden Kredite werden aus dem neu beantragten Kredit abgedeckt, der verbleibende Auszahlungsbetrag wird auf das angegebene Girokonto überwiesen.

Zur Umschuldung

Die Höhe der monatlichen Kreditrate ist im easy eBanking unter dem Menüpunkt Kontodetails ersichtlich. Weiters kann die Rate auch anhand der bereits getätigten Zahlungen in den Umsätzen abgefragt werden.

Die Kreditrate wird automatisch an dem Tag, welcher im Kreditvertrag dokumentiert ist, eingezogen. Achten Sie auf eine ausreichende Kontodeckung!

Die Höhe Ihres Kreditsaldo können Sie im easy eBanking unter dem Menüpunkt Kontodetails abrufen.

Einen Kreditkontoauszug können Sie in Ihrem easy eBanking abrufen.

Eine vorzeitige Teil- oder Gesamtrückzahlung ist jederzeit kostenlos (ausgenommen easy kredit mit Fixzinssatz) möglich. Die benötigte IBAN finden Sie im easy eBanking.

Die Laufzeit ist von der voraussichtlichen Nutzungsdauer bzw. Ihrer Wunschrate abhängig. Wir empfehlen Laufzeiten zwischen 24 und 60 Monaten (PKW steuerlich möglich auch bis zu 86 Monaten).

Ja, die Kreditsumme ist zwischen 4.000 Euro und 75.000 Euro frei wählbar.

Im easy eBanking finden Sie unter den Kontodetails eine Zeitleiste in der Sie online die Ratenpause beantragen können. Die Beauftragung der Ratenpause erfolgt ausschließlich im easy eBanking. Dort wird durch Anklicken des gewünschten Stundungsmonats die Rate für diesen Monat ausgesetzt. Bitte beachten Sie, dass eine Ratenpause nur bis Mitte des Vormonats beantragt werden kann.

Im easy eBanking können Sie Ihre Restschulden einsehen und überweisen.

Falls Sie eine Restschuldbestätigung benötigen schicken Sie uns bitte eine neue Mail mit Auftrag aus Ihrem easy eBanking mit der Bitte um Ausstellung einer Restschuldbestätigung.

Sollten Sie keinen eBanking-Zugang haben, schicken Sie bitte eine E-Mail an easy@easybank.at mit dem schriftlichen, unterschriebenen Auftrag zur Ausstellung einer Restschuldbestätigung. (für das easy eBanking anmelden).
Anschließend wird Ihnen die Restschuldbestätigung per Post übermittelt.

In beiden Fällen muss die Kreditkontonummer samt Abrechnungsdatum angegeben werden.

Sie haben ein gesetzlich geschütztes Rücktrittsrecht nach Genehmigung des Kredits. Hierfür ersuchen wir Sie um eine E-Mail an onlinekredit@easybank.at  mit einem schriftlichen, unterschriebenen Auftrag.

Die Kreditrate kann nur von einem Konto des Kreditnehmers oder des Mitkreditnehmers eingezogen werden. Für die Änderung benötigen wir eine neue Mail mit Auftrag aus Ihrem easy eBanking mit der Bitte um Änderung des Referenzkontos.

Die Änderung des Lastschriftkontos auf eine Person, die nicht für den Kredit mithaftet, ist nicht möglich.

Nein, easybank Kredite können nur mit einem Kreditnehmer beantragt werden. 

Alle Informationen zu Krediten für Firmenkunden finden Sie hier.

Einen easy business kredit kann jeder selbständige Kunde beantragen. Voraussetzung ist, dass Sie einen Jahresabschluss vorlegen können bzw. bei Neugründungen einen Businessplan.

Bitte senden Sie uns ein E-Mail an sme.business@easybank.at und wir klären Sie über die benötigten Unterlagen auf. Im Anschluss führen wir eine Erstprüfung durch und leiten Ihren Antrag an die richtigen Stellen weiter. 

Bei Geschäftskonten gibt es kein automatisches Überziehungslimit. Bitte senden Sie uns ein E-Mail an sme.business@easybank.at und wir klären Sie über die benötigten Unterlagen auf. Im Anschluss führen wir eine Erstprüfung durch und leiten Ihren Antrag an die richtigen Stellen weiter.

Bei Geschäftskunden können bei Bedarf auch mehrere Kreditnehmer einen Kredit abschließen.

Wenn Sie selbstständig tätig sind und gerne eine Immobilie erwerben möchten, dann sind Sie bei uns genau richtig! Nutzen Sie Ihren gewünschten Kreditbetrag, um Ihren Wohntraum zu finanzieren – Ihre Immobilie dient dabei als Sicherheit und ermöglicht attraktive Kreditkonditionen.

Dies ist generell möglich, jedoch ersuchen wir in diesem Fall um Kontaktaufnahme per E-Mail an sme.business@easybank.at.

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Bilanz der letzten beiden Jahre bzw. Einnahmen / Ausgaben Rechnung
  • Saldenliste des laufenden Jahres
  • Letzter Auszug des Finanzamtes, der Gebietskrankenkasse bzw. SVA-Auszug
  • Vorlage wirtschaftliche Unterlagen bzw. Businessplan 
  • Informationen über evtl. Besicherungsmöglichkeiten 
  • Informationen zum Finanzierungszweck

 

Genehmigungen sind allerdings immer abhängig von den Entscheidungsgremien.

Wir haben Ihnen die Konditionen Ihres Geschäftskredits übersichtlich zusammengefasst: Konditionen

Ein Investitionskredit bzw. ein Investitionsdarlehen ist ein mittel- bis langfristiger Kredit, der an Unternehmen vergeben wird, um das betriebliche Anlagevermögen zu finanzieren.

Zum Anlagevermögen zählen beispielsweise:

  • Grundstücke, Produktionsanlagen, Lagerhallen und andere Gebäude
  • Maschinen oder Fahrzeuge


– also Anlagegüter, die dem Unternehmen langfristig zur Verfügung stehen. Der Kreditbetrag wird in Form von Pauschalraten (Kapital und Zinsen), Kapitalraten (mit separaten Zinsen) oder nur in Zinsen zurückgezahlt. Die unternehmerische Kreditfinanzierung ist in Österreich sehr weit verbreitet: Rund 70% der heimischen Unternehmen werden mittels Fremdkapital finanziert.

Nein, zwischen Investitionskredit und Betriebsmittelkredit besteht ein wesentlicher Unterschied: Der Investitionskredit wird zur Finanzierung des langfristigen Anlagevermögens (Immobilien, Geschäftsausstattung etc.) verwendet, während Betriebsmittelkredite der Finanzierung des Umlaufvermögens und der laufenden Kosten (Betriebsmittel) dienen. Mit Betriebsmittelkrediten werden zum Beispiel Rohstoffe und Waren, Personal, Miete, Lieferanten und Marketingaktivitäten bezahlt

Bitte senden Sie uns ein E-Mail an sme.business@easybank.at und wir werden Ihre Anfrage so rasch wie möglich bearbeiten. 

Über unsere Leasinggesellschaft können unsere Geschäftskunden auch Mobilien leasen.

Bei Interesse schreiben Sie uns eine Nachricht.

Sie erhalten im Zuge der Beantragung eine E-Mail mit einem Wiedereinstiegslink. Mit Klick auf diesen Link können Sie die Beantragung innerhalb von 28 Tagen fortführen.

Sie erhalten am Ende der Beantragung eine Benachrichtigung, dass Ihr Antrag erfolgreich abgeschlossen wurde und unsere Mitarbeiter den Antrag bearbeiten werden.

Sollten Sie während der Online Beantragung eine Fehlermeldung erhalten, löschen Sie bitte die Cookies und Browserverlauf oder probieren Sie es erneut in einem anderen Browser. 

Besteht das Problem weiterhin, schreiben Sie bitte eine Mail aus Ihrem ebanking Postfach oder eine E-Mail an: easy@easybank.at mit folgenden Informationen: 

  • Verfügernummer oder Kontonummer (bei Bestandskunden)
  • Vollständiger Name
  • Welches Kreditprodukt möchten Sie beantragen?
  • In welchem Schritt treten Fehler auf? Senden Sie, wenn möglich, Screenshots mit.
  • Wann ist der Fehler aufgetreten? (Datum, Uhrzeit)

Die Laufzeit ist von der voraussichtlichen Nutzungsdauer bzw. Ihrer Wunschrate abhängig. Wir empfehlen Laufzeiten zwischen 24 und 60 Monaten (PKW steuerlich möglich auch bis zu 86 Monaten).

Eigenmittel sind bis zu 50% der Nettoanschaffungskosten möglich.

Eine Vorauszahlung bzw. ein variables Depot reduziert Ihre monatliche Belastung, das stehende Depot reduziert auf Wunsch Ihre Restwertzahlung.

Bei fixen Zinsverträgen ändert sich nichts; Verträge mit variabel vereinbarten Zinsen werden angepasst.

Bitte kontaktieren Sie uns, wenn sich Ihre finanzielle Situation ändert. Da die Änderung des Vertrages jedoch von gewissen Rahmenbedingungen abhängig ist, können wir eine Anpassung nicht garantieren.

In der Regel haben Sie drei Möglichkeiten:

  1. Umstieg auf ein neues Leasingfahrzeug
  2. Verlängerung des bestehenden Vertrages
  3. Ankauf zum vertraglich vereinbarten Restwert

Grundsätzlich ja; auf Anfrage berechnen wir den Auflösungsbetrag. Nach Erhalt des offenen Betrages geht das Fahrzeug an Sie, bzw. den von Ihnen genannten Autohändler, über.

Als Privatkunde steht Ihnen das jederzeitige Kündigungsrecht zu; nach Fahrzeug-Rückstellung verrechnen wir Ihnen die Differenz zwischen Auflösungswert und Verwertungserlös.

Die Leasinggesellschaft ist zivilrechtliche Eigentümerin des Leasingobjekts, der Leasingnehmer nutzt das Leasingobjekt gegen ein vereinbartes Entgelt.

Das Fahrzeug wird auf Ihren Namen, oder auf Ihren Wunsch auch auf Dritten, angemeldet.

Um Sie vor ungeplanten Vermögenschäden (Totalschaden, Diebstahl) zu bewahren, legen wir Ihnen nahe eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.

Da das Leasingauto im Eigentum der Leasinggesellschaft steht, müssen Sie vor weitreichenden Veränderungen/Umbauten unsere Zustimmung einholen. Kleine Adaptionen, wie beispielsweise Alufelgen, können Sie auch ohne Rücksprache vornehmen.

In der Regel ja; die Verantwortung bezüglich Versicherungsdeckung obliegt jedoch Ihnen. Bitte klären Sie weitere Details mit Ihrer Versicherung ab.

Ja, aber die Verantwortung bleibt als Leasingnehmer bei Ihnen.

Wenden Sie sich bitte an eine autorisierte Werkstatt Ihres Vertrauens und veranlassen die fachgerechte Reparatur des Fahrzeuges.

Bei Fixzins-Verträgen ändert sich nichts; Verträge mit variabel vereinbarten Zinsen werden angepasst.

Eine Stundung ist ein Aussetzen Ihrer monatlichen Rückzahlungsverpflichtung. Der gestundete Betrag muss zu einem späteren Zeitpunkt zurückgezahlt werden, entweder:

  • In Form einer Einmalzahlung nach Ablauf des Stundungszeitraums.
  • Der gestundete Betrag wird nach Ablauf des Stundungszeitraums bei gleichbleibender Laufzeit auf die verbleibenden Raten aufgeteilt.
  • Die Laufzeit des Kredites verlängert sich um den Stundungszeitraum.


Als Verbraucher und Kleinstunternehmen können Sie die Rückzahlung von Kreditraten (Kapitaltilgung und Zinsen) bei Krediten unkompliziert aussetzen, um finanzielle Engpässe zu überbrücken. Die Voraussetzung für die Aussetzung der Zahlungen ist, dass Sie als Kreditnehmer beispielsweise aufgrund der COVID-19-Pandemie ein niedrigeres Einkommen haben oder einen finanziellen Engpass erleiden. Um dies nachzuweisen, stellen wir Ihnen ein Online-Formular auf unserer Website zur Verfügung. Bitte folgen Sie den Anweisungen und übermitteln Sie uns einen Nachweis, dass Ihre Einnahmeausfälle auf die COVID-19-Pandemie zurückzuführen sind und Ihnen die Zahlungen aktuell nicht zumutbar sind (z.B. Bestätigung Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit). Zusätzlich benötigen wir eine Kopie Ihres Ausweises.

Der Fonds-Ansparplan kann jederzeit ausgesetzt oder beendet und zu einem späteren Zeitpunkt im easy eBanking wieder eröffnet werden.

Sie erhalten von uns eine schriftliche Antwort per Post, ob Ihre Raten gestundet werden. Bei mehreren Kreditnehmern wird jeder Kreditnehmer separat über das Ergebnis informiert. Wir bearbeiten die Anfragen unserer Kunden schnellstmöglich nach dem Zeitpunkt des Einlangens. Wir bitten um Verständnis, dass die Bearbeitung einige Tage dauern kann. Wir melden uns verlässlich bei Ihnen!

Sie können zum vereinbarten Ratentermin Ihren Kredit nicht zurückzahlen und wünschen einen anderen Termin? Hier können Sie um einen neuen Rateneinzugstermin ansuchen.

Sie haben Ihre Bankverbindung geändert? Hier haben Sie die Möglichkeit, uns  Ihren neuen IBAN bekanntzugeben, damit Ihre Kreditraten ohne Unterbrechung eingezogen werden können.

Die Änderung Ihrer Kontaktdaten können Sie direkt im eBanking unter dem Menüpunkt "persönliche Daten" oder mit dem Formular durchführen.

Für eine Namensänderung benötigen wir das Formular eingescannt per E-Mail an easy@easybank.at sowie eine Kopie des Bescheides.

Für eine Titeländerung benötigen wir lediglich eine Kopie Ihres Bescheides.

Eine Änderung Ihrer Adressdaten können Sie direkt in der easybank App in den Profileinstellungen vornehmen oder im eBanking über folgenden Link.

Ausnahme: Wenn Sie ins Ausland gezogen sind, teilen Sie uns Ihre neue Anschrift bitte per „Mail mit Auftrag“ aus Ihrem easy eBanking mit.

Eine Änderung Ihrer Kontakt-E-Mail-Adresse können Sie direkt in der easybank App in den Profileinstellungen vornehmen oder im eBanking über folgenden Link.

Für eine Änderung der Staatsbürgerschaft benötigen wir eine Kopie des Bescheides per E-Mail an easy@easybank.at.

Für die neue formularlose online Legitimation, die von unserem zertifizierten Partner SignD abgewickelt wird, halten Sie bitte Ihr Smartphone griffbereit.

  1. Öffnen Sie den per Postfach Nachricht übermittelten Link in Ihrem Browser.                                  
  2. Beachten Sie die dort angeführten Hilfestellungen und klicken Sie auf „Überprüfung starten“.
  3. Halten Sie Ihr Smartphone sowie das gewählte Ausweisdokument griffbereit.
  4. Scannen Sie mit Ihrem Smartphone den QR-Code, der Ihnen online angezeigt wird.
  5. Mach Sie ein klares Foto der Vorder- als auch Rückseite Ihres Ausweises und folgen Sie dem online Prozess.

 

Hinweis:  Ein aktueller sowie gültiger Lichtbildausweis beinhaltet folgende Ausweisformate: Reisepass, Personalausweis oder Führerschein (ausschließlich für österreichische Staatsbürger nutzbar).

Erklärungsvideo zu "Identität bestätigen"

Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre eingegebenen Daten sowie das zur Identifikation gescannte Ausweisdokument miteinander übereinstimmen. Ist dies nicht der Fall, kommt es zu einer Fehlermeldung und Sie verfügen ausschließlich über vier weitere Versuche. Bitte starten Sie die online Legitimierung erneut, indem Sie Ihren persönlichen QR-Code scannen.

Als Bank sind wir gesetzlich verpflichtet nachweisen zu können, wer Sie sind. Deshalb hinterlegen wir zum Schutz Ihrer Finanzwerte ein jeweilig gültiges Ausweisdokument. Um Ihre persönlichen Daten sicher zu verwahren, hält sich die BAWAG als voll lizenzierte und regulierte Bank an strenge Branchenstandards sowie Sicherheitsrichtlinien.

  • Gültiges Ausweisdokument z.B. aktueller originaler Reisepass bzw. Führerschein (ausschließlich für österreichische Staatsbürger nutzbar).
  • Gute Belichtung des jeweiligen genutzten Dokuments

Sorgen Sie für ausreichend Licht beim Scan Ihres Ausweises und Ihrem Selfie. Stellen Sie sicher, dass auf Ihrem Ausweis-Scan keine Spiegelungen sichtbar sind und alle Daten scharf und lesbar sind.

Hinweis: Stellen Sie sicher, dass Sie ein Ausweisdokument verwenden, welches Sie bei uns als Kunde hinterlegt haben.

Bitte versuchen Sie folgendes:

  • Browser wechseln
  • Cookies entfernen
  • Anderes Endgerät verwenden
  • Korrektheit der Daten überprüfen

Wir behandeln Ihre Daten streng vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Hier erhalten Sie Informationen, welche Daten während Ihres Besuches auf unserer Website erfasst werden und wie wir diese nutzen. Die Informationen betreffen Cookies, Tracking, Social Plug Ins und Social Media.

https://www.easybank.at/easybank/datenschutz

Innerhalb der Bank erhalten diejenigen Stellen bzw. MitarbeiterInnen Ihre Daten, die diese zur Erfüllung der vertraglichen, gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Pflichten sowie berechtigten Interessen benötigen.

Ansonsten geben wir Ihre Daten nur dann weiter, wenn wir zur Vertragserfüllung Unterstützung brauchen. Die Empfänger dieser Daten unterliegen bei der Verarbeitung unseren Weisungen, sie werden als Auftragsverarbeiter bezeichnet und gelten somit nicht als Dritte.

Von uns beauftragte Auftragsverarbeiter - insbesondere IT- sowie Backoffice-Dienstleister und Kundenservice Center- erhalten Ihre Daten nur, sofern diese die Daten zur Erfüllung ihrer jeweiligen Leistung benötigen. Selbstverständlich sind sämtliche Auftragsverarbeiter vertraglich entsprechend dazu verpflichtet, Ihre Daten vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Leistungserbringung zu verarbeiten.

Bei Vorliegen einer gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Verpflichtung können öffentliche Stellen und Institutionen (z.B. Europäische Bankenaufsichtsbehörde, Europäische Zentralbank, Österreichische Finanzmarktaufsicht, Finanzbehörden, etc.) Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten sein.

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung - von der Anbahnung, Abwicklung bis zur Beendigung eines Vertrags - sowie darüber hinaus gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten.

Wir berücksichtigen bei der Speicherung die allgemeinen und speziellen Verjährungsfristen. Diese können z.B. nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in bestimmten Fällen bis zu 30 Jahre betragen; die allgemeine Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre.


  • Schicken Sie keiner fremden Person Bilder bzw. Kopien Ihres Personalausweises
  • Verwende Sie sichere, unterschiedliche Passwörter (siehe Thema "Sicherheit")
  • Nutze Sie bei wichtigen Accounts eine separate E-Mail-Adresse
  • Nutzen Sie die 2-Faktor-Authentifizierung
  • Vermeiden Sie die Nutzung öffentlicher W-LAN Netzwerke
  • Ignoriere Sie Mails von unbekannten Absendern
  • Melden Sie sich immer richtig ab.
  • Denken Sie nach bevor Sie auf unbekannte Links bzw. Aufforderungen klicken
  • Überprüfen Sie Ihre Konten regelmäßig auf Unregelmäßigkeiten
  • Melden Sie Phishing-Mails und Datenmissbrauch

Eine Aufstellung der Allgemeine Geschäftsbedingungen finden Sie hier.

Die inhaltlichen Änderungen werden in den Gegenüberstellungen, die auf easybank.at/agb veröffentlicht sind, öffentlich kommuniziert.

Bei einem Konto mit einem Kontoinhaber erfolgt die sofortige Sperre des Kontos bis zur Abhandlung der Verlassenschaft. Bei einem Konto mit zwei Kontoinhaber hat die andere Person trotz Verlassenschaft Zugriff auf dieses Konto. Besteht bei einem Konto eine Zeichnungsberechtigung und der Kontoinhaber verstirbt, erlischt die Zeichnungsberechtigung automatisch und das Konto wird bis zur Abhandlung der Verlassenschaft gesperrt.

Wichtige Information zur Eröffnung eines neuen Kontos

Um zur Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche­ beizutragen, muss die easybank über jede natürliche und juristische Person, die ein Konto bei der Bank eröffnen möchte, Informationen zur Identifizierung einholen, verifizieren und aufbewahren.

Was bedeutet das für Sie?

Wenn Sie ein Konto eröffnen möchten, werden wir uns nach Ihrem Namen, Ihrer Adresse, dem Geburtsdatum und anderen Informationen erkundigen, um Sie zu identifizieren. Wir werden Sie auch um Ihren Personalausweis oder Reisepass und ggf. weitere Identifikationsdokumente bitten.

Informationen zur Datensicherheit finden Sie hier.

Unser eBanking ist mit einem umfangreichen Sicherheitssystem versehen, dass Ihre persönlichen Daten gegen Manipulation von Unbefugten schützt:

  • Durch VeriSign Inc., USA zertifizierter Webserver mit 2048 Bit Verschlüsselung.
  • Die Datenübertragung erfolgt mit 2048 Bit verschlüsselter SSL-Verbindung (Secure Socket Layer).
  • Ab der Login Seite der Homepage erfolgt die Dateneingabe und Datenübertragung in einem hochsicheren, verschlüsselten Bereich.
  • Durch die verschlüsselte Übertragung wird eine größtmögliche Sicherheit Ihrer Daten vor Einsicht und/oder Manipulation durch Unbefugte gewährleistet. Weiters garantiert Ihnen die SSL-Verbindung, dass Sie ausschließlich mit unserem Server verbunden sind.
  • Wir gewährleisten Ihnen höchstmögliche Sicherheit durch laufende sicherheitstechnische Aktualisierung unserer Systeme.
  • Zugriff auf Ihr Konto/Ihre Konten ausschließlich mittels Ihrer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) und Ihrer persönlichen Verfügernummer. Zusätzlich wird alle 90 Tage ein Authentifizierungscode abgefragt.
  • Transaktionen können nur mit einmal verwendbaren Transaktionsnummern (TAN) freigegeben werden.
  • Sperre der Verfügernummer bei mehr als drei ungültigen PIN- oder TAN-Eingaben.

Achten Sie bei der Nutzung Ihres persönlichen eBankings auf folgende Punkte:

  • Nutzen Sie für eBanking nur vertrauenswürdige Geräte
  • Achten Sie auf das Schlosssymbol oder https:// bei Ihren Links
  • Öffnen Sie keine Links oder Dateianhänge von unbekannten Quellen
  • Achten Sie auf ein aktuelles Betriebssystem sowie einen dazugehörigen Internetbrowser
  • Virenschutz und Firewall
  • Geben Sie unsere eBanking URL manuell ein
  • Halten Sie sich über die neuesten Sicherheitsinformationen am Laufenden

Eine Überweisung, die Sie selbst getätigt haben, kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. 
Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Rückforderung direkt an den Zahlungsempfänger, oder bei Bestellungen über eine Internetplattform (z.B. E-Bay, Willhaben, etc.) an den Vermittler und leiten Sie nötigenfalls zivil- oder strafrechtliche Schritte ein.
Im Betrugsfall sollte umgehend eine Anzeige von Ihnen erstattet werden. Diese Anzeige nimmt jede österreichische Polizeidienststelle entgegen, auch wenn der Täter im Ausland sitzt.

Wenn Sie eine Zahlung auf ein Konto unseres Institutes beanstanden, beispielsweise wegen einem Betrugsvorgang, wenden Sie sich bitte an das Bankinstitut, von dem die Zahlung veranlasst wurde. Dort ist eine Reklamationsrückforderung mit der entsprechenden Begründung, beispielsweise Betrug, einzuleiten. 
Im Regelfall wird von den Banken eine polizeiliche Anzeigebestätigung eingefordert, die dann über den Bankenreklamationsweg an uns übermittelt wird. Aus dieser Anzeigebestätigung sollte der Zahlungsvorgang auf unser Konto hervorgehen.

Sollte der Betrüger auf Ihr eBanking Zugriff haben, nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt mit uns auf, hat der Betrüger keinen Zugriff auf Ihr eBanking können Sie uns ebenso eine Nachricht von Ihrem easy eBanking Postfach zusenden.

Sollten Sie einen Umsatz nicht selbst getätigt und auch keinen Dritten beauftragt haben, haben keine Ware/Leistung erhalten sollten Sie Ihre Kreditkarte sofort sperren und den Fall polizeilich anzeigen! Bereits beauftragte Zahlungen werden allerdings noch abgebucht. 

Um mit Ihnen den weiteren Vorgang der Umsatzreklamation zu besprechen, senden Sie uns eine E-Mail mit der Umschreibung Ihres Falls an kartenreklamation@easybank.at.

easybank App Logout

Sie können sich gemäß den folgenden Schritten aus Ihrer easybank App abmelden:

  1. Übersichtsseite
    Scrollen Sie in der geöffneten easybank App auf der Übersichtsseite nach unten und nutzen Sie den Button „Profil“.
  2. Logout bestätigen
    Betätigen Sie den "Abmelden"-Button, um automatisch abgemeldet zu werden.


eBanking Logout

  1. Korrektes Beenden der eBanking Sitzung
    Beenden Sie Ihre eBanking Sitzung korrekt über das oben rechts im Fenster angebrachte Symbol „Abmelden“
  2. Leeren des Browser-Cache
    • Löschen Sie nach jeder Abmeldung den Browser-Cache. Bei Windows öffnen Sie hierzu bei geöffnetem Browser das Browserverlaufs-Fenster mit der Tastenkombination „Ctrl + Shift + Delete“ oder „Strg + Shift + Entf.“.
    • ​​​​​​​Wählen Sie daraufhin z.B. folgendes aus:
      • Bilder und Dateien im Cache
      • Temporäre Internet-/Webseitendateien/Cookie
      • Browser-/Downloadverlauf
    • Markieren und löschen Sie jetzt die ausgewählten Daten. Bei einem Apple Mac verwenden Sie die Tastenkombination „cmd + ,“ und wählen Sie jetzt „Sicherheit und Datenschutz“.

Sie sind sich nicht sicher, ob E-Mail Betrug vorliegt? Hier können Sie sich einen Überblick verschaffen.

Für konkrete Fragen zur Sicherheit oder Phishing stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
E-Mail: easy@easybank.at

Möchten Sie eine Sperre Ihres eBanking veranlassen oder Ihre App sperren, wenden Sie sich bitte an den Sperrsupport:

Geben Sie Betrügern keine Chance!

Mit dem easybank eBanking erledigen Sie Ihre Bankgeschäfte schnell und bequem, rund um die Uhr. Damit es auch easy mit der Sicherheit funktioniert, bitten wir Sie ein paar wichtige Regeln zu beachten.

  1. Achten Sie auf die richtige Adresse
    Wenn Sie Ihre Bankgeschäfte im Netz starten, achten Sie bitte auf die Adresszeile in Ihrem Browser. Die angezeigte Adresse (URL) muss mit „https“ starten. Bei jedem Ihrer Besuche sollte die Internet-Adresse die gleiche sein. Gelangen Sie mal auf eine Seite, die zwar richtig aussieht, aber eine nicht vertraute Adresse hat, brechen Sie Ihre Anmeldung sofort ab. Das „https“ in der Internetadresse (statt des üblichen „http“) zeigt Ihnen eine verschlüsselte Datenleitung an. Das zusätzliche „s“ steht für „secure“ – sicher.
  2. Nutzen Sie ein sicheres Passwort
    Wählen Sie zum Anmelden im easy eBanking ein sicheres Passwort. Verwenden Sie nicht das gleiche Passwort wie zum Beispiel in Shopping-Portalen. Sonst machen Sie es Datendieben leicht.
  3. Achten Sie auf das verriegelte Schloss
    Am Schlosssymbol in der Adresszeile Ihres Browsers erkennen Sie, ob Ihre Daten sicher übertragen werden. Das Schloss muss dafür immer geschlossen dargestellt sein. Manche Browser färben auch das Adressfeld grün ein.

  4. Im Zweifelsfall easy eBanking abbrechen
    Zeigt Ihr Browser beim Verbinden mit den easybank Seiten an, dass ein Schlüssel nicht erfolgreich geprüft werden konnte, wählen Sie sofort „Abbrechen", denn es ist nicht garantiert, dass die Verbindung sicher ist. Melden Sie einen solchen Vorfall unbedingt an stop-phishing@easybank.at.
  5. Schützen Sie Ihre PIN und TAN
    Mit Ihrer Geheimzahl (PIN) und Ihren Transaktionsnummern (TAN) geben Sie Zahlungen frei. Deshalb sind das sehr sensible Daten. Geben Sie sie nie heraus. Auch nicht, wenn Sie eine scheinbar seriöse Stelle dazu auffordert. easybank MitarbeiterInnen werden Sie niemals bitten, Ihre Zugangsdaten, Ihre PIN oder TAN anzugeben. Weder persönlich, telefonisch noch mit einer E-Mail.
  6. Bleiben Sie aufmerksam
    Wenn Sie Zweifel haben und Ihnen während der Verbindung zum easy eBanking etwas dubios vorkommt – brechen Sie die Aktion vorsorglich ab. Um Phishing-Angriffe besser abwehren und schnellstmöglich bearbeiten zu können, schicken Sie uns bitte verdächtige Kommunikation mit deren Inhalten an: stop-phishing@easybank.at
    Bitte achten Sie darauf, uns die erhaltene verdächtige E-Mail immer im Original weiterzuleiten, da uns Screenshots keine direkte Bearbeitung ermöglichen.
  7. Setzen Sie ein Tageslimit
    Sie können für Ihre easy eBank Aktivitäten ein Tageslimit festlegen. Jede Anfrage, die darüber hinausgeht, wird automatisch abgelehnt. Sollten sich Kriminelle tatsächlich Zugang zu Ihrem Konto verschafft haben, können Sie diese so erst einmal ausbremsen. Orientieren Sie sich für Ihr Limit am besten an Ihren durchschnittlichen Überweisungen pro Tag. Natürlich können Sie das Limit aber auch jederzeit wieder ändern.
  8. Melden Sie sich immer ab
    Machen Sie es beim easy eBanking wie Zuhause: Schließen Sie ab, wenn Sie gehen. Denn das ist sicherer, als einfach nur die Wohnungstür ins Schloss fallen zu lassen. Übertragen auf das Internet heißt das: Schließen Sie nicht einfach das Browserfenster, wenn Sie Ihre Aufgaben erledigt haben. Nutzen Sie immer die Funktion „Abmelden“ für Seiten, die nur durch Anmelden erreichbar sind (Mehr Informationen dazu). Wie zum Beispiel Ihr Zugang für Ihre Bankgeschäfte. Nur so wird die Datenverbindung zu einem Internet-Angebot zuverlässig gekappt. Schließen Sie nach dem easy eBanking auch den Browser. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie einen Rechner benutzen, zu dem mehrere Personen Zugang haben.

So erkennen Sie Phishing zuverlässig:

  • Falsche Absenderadresse
  • Unpersönliche Ansprache
  • Beinhaltet beunruhigende Schlagwörter (z. B. Konto gesperrt, Aktualisierung Ihrer Daten)
  • Verlangt Dateneingabe unter Zeitdruck
  • Rechtschreib- und Grammatikfehler
  • (Download-)Link oder Link zum Eingeben sensibler Daten
  • Links ohne https:// und Schlosssymbol
  • Dateianhänge, um sensible Daten einzugeben

So schützen Sie sich zuverlässig vor Phishing:

  • Nutzen Sie für Ihre eBanking Geschäfte nur vertrauenswürdige Geräte
  • Achten Sie auf das Schlosssymbol oder https:// bei Ihren Links
  • Öffnen Sie keine Links oder Dateianhänge von nicht bekannten Quellen
  • Aktuelles Betriebssystem und Internetbrowser
  • Virenschutz und Firewall
  • Manuelle Eingabe der eBanking URL
  • Halten Sie sich über die neuesten Informationen am Laufenden

Aktuelle Phishing Warnungen finden Sie hier.

Um Phishing-Angriffe besser abwehren und schnellstmöglich bearbeiten zu können, schicken Sie uns bitte E-Mails mit verdächtigen Inhalten weiter:

stop-phishing@easybank.at

Bitte achten Sie darauf, uns die erhaltene verdächtige E-Mail immer im Original weiterzuleiten, da uns Screenshots keine direkte Bearbeitung ermöglichen.

Sie können das Passwort selbst zurücksetzen, indem Sie auf "Passwort vergessen" klicken und danach Ihre Mailadresse und den angegebenen Sicherheitscode eingeben und auf Zugangsdaten anfordern klicken.

Sie erhalten dann eine Mail mit dem Link "Zur Anforderung der Zugangsdaten", der bitte anzuklicken ist. Die Sicherheitsfrage, die bei der Registrierung ausgewählt wurde, ist zu beantworten und danach wählen Sie ein neues Passwort aus und bestätigen zum Schluss die Passwort-Erstellung.

Wenn 3 Anmeldeversuche scheitern, ist der Sicherheitscode einzugeben.

Eine Übersicht der gängigen rechtlichen Vorgaben finden Sie hier.

Folgende Informationen stehen Ihnen zum EU-weiten Zahlungsverkehr zur Verfügung:

  • Europaweite Zahlungen (EU, Island, Norwegen und Liechtenstein) sind genauso einfach und sicher wie Zahlungen in Ihrem eigenen Land.
  • Bei Zahlungen mit einer in der EU ausgegebenen Karte können Händler keine zusätzlichen Gebühren mehr verlangen.
  • Die Regeln gelten für elektronische Zahlungen jeder Art (z.B. Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen...). Jeder mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU, hat das Recht auf ein Bankkonto, das elektronische Zahlungen ermöglicht („Zahlungskonto“).

 

Details find Sie im Folder der Europäischen Kommission

Im September 2019 trat die Regelung zur starken Kundenauthentifizierung aus der EU-Zahlungsdienste-Richtlinie (PSD2) in Kraft. Das Ziel der EU war es einen einheitlichen Rechtsrahmen für einfachere, sichere und effizientere Zahlungsvorgänge in der EU zu schaffen. Künftig können Bankkunden den Zugriff auf ihre Kontoinformationen für andere Serviceanbieter freigeben. So können Drittanbieter zum Beispiel Bezahlvorgänge direkt auslösen – ohne den "Umweg" über die Banken gehen zu müssen.

Mit der PSD2 (RL EU 2015/2366; Payment Services Directive bzw zweite Zahlungsdiensterichtlinie) wurden strengere Regeln beim Online-Zahlen vorgesehen. Mittlerweile muss sich der Kunde bei elektronischen Zahlungen mit zwei von drei unterschiedlichen Kriterien ausweisen (so genannte „2-Faktor-Authentifzierung“ oder „Starke Kundenauthentifizierung“).

Diese drei Faktoren sind:

  • ein PIN-Code oder ein zusätzliches Passwort,
  • eine Karte mit Chip oder das Smartphone sowie
  • ein biometrisches Kennzeichen wie zum Beispiel der Fingerabdruck, Iris, Stimme etc.


Stand: 02.08.2021 - Wirtschaftskammer Österreich (WKO) (https://www.wko.at/branchen/information-consulting/finanzdienstleister/payment-service-directive.html)

Laut dem Oberstern Gerichtshof besteht eine bankenweite Prüfungspflicht bei Verdacht von Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung. Folgende allgemeine Grundsätze sind dabei als Grundlage festgehalten:

  • Die Verpflichtung zur Prüfung von Transaktionen besteht ab einer Überschreitung der Wertgrenze von 15.000 Euro, kann aber auch zur Sicherheit von Zahlungsauftraggeber sowie Zahlungsempfänger bei einer individuellen Summe vollzogen werden.
  • Besonderer Anlass zur Sorgfalt besteht bei Transaktionen, bei denen ungewöhnliche Geschäftsbeziehungen, hohe Summen und/oder internationalen Verflechtungen zusammenkommen. Wesentlich ist auch das Herkunftsland der Beteiligten. Transaktionen, die einem EU- oder OECD-Staat zugeordnet werden, sind mit geringeren Risikopunkten zu bewerten.

Vorsicht vor Betrug via E-Mail, Nachrichten oder Telefon!

Sie haben auf einen verdächtigen Link geklickt oder Daten preisgegeben? 
Melden Sie sich umgehend bei unserem Kundenservice Center unter der Rufnummer 05 7005-512

Bei Fragen zur Sicherheit oder Phishing stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

E-Mail: easy@easybank.at

In der easybank App stehen Ihnen unter dem Menü „Karten“ zwei Funktionen zur Verfügung:

  • Entweder eine temporäre Kartensperre, wenn Sie Ihre Karte vorübergehend sperren, wenn Sie diese einmal verlegt haben oder gerade nicht finden. Wenn die Karte temporär gesperrt ist, können keine Online Zahlungen und Bargeldbehebungen mit der Karte durchgeführt werden. Sobald Sie die Karte wieder haben, denken Sie bitte daran die temporäre Sperre wieder aufzuheben, um die Karte zu verwenden.
    Bei Aufhebung einer temporären Sperre werden Sie aus Sicherheitsgründen zusätzlich über eine E-Mail-Nachricht informiert.
  • Bei Verlust oder Diebstahl können Sie direkt in Ihrer easybank App im Menüpunkt 'Karten' unter 'Neue Karte bestellen' eine neue Karte anfordern. Hierzu müssen Sie einen Grund auswählen: Durch Nachbestellung der Karte wegen Verlust oder Diebstahl wird die bisherige Karte permanent gesperrt und Sie erhalten einen neuen PIN-Code. 
  • easy Tipp:Bei Klick auf „Aktuellen PIN-Code behalten" können Sie Ihren PIN-Code weiterverwenden. 

 

Sie haben Ihre Kartensperre nicht selbst aufgehoben?
Dann kontaktieren Sie aus Sicherheitsgründen bitte unverzüglich unser Notfallservice erreichbar unter 05 70 05-500

In der easybank App stehen Ihnen unter dem Menü „Karten“ zwei Funktionen zur Verfügung:

  • Entweder eine temporäre Kartensperre, wenn Sie Ihre Karte vorübergehend sperren, wenn Sie diese einmal verlegt haben oder gerade nicht finden. Wenn die Karte temporär gesperrt ist, können keine Online Zahlungen und Bargeldbehebungen mit der Karte durchgeführt werden. Sobald Sie die Karte wieder haben, denken Sie bitte daran die temporäre Sperre wieder aufzuheben, um die Karte zu verwenden.
    Bei Aufhebung einer temporären Sperre werden Sie aus Sicherheitsgründen zusätzlich über eine E-Mail-Nachricht informiert.
  • Bei Verlust oder Diebstahl können Sie direkt in Ihrer easybank App im Menüpunkt 'Karten' unter 'Neue Karte bestellen' eine neue Karte anfordern. Hierzu müssen Sie einen Grund auswählen: Durch Nachbestellung der Karte wegen Verlust oder Diebstahl wird die bisherige Karte permanent gesperrt und Sie erhalten einen neuen PIN-Code. 


Kreditkarten Sperrservice:

05 70 05-500

Bitte halten Sie für Ihre Kartensperre Ihre Kartennummer bereit. Die Kartennummer finden Sie auf der Vorderseite Ihrer Kreditkarte.