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Selbständigen- und Mitarbeitervorsorge

  • Steueroptimierte Vorsorge: 100% absetzbare Beiträge für die Zeit nach der Selbständigkeit
  • Rundum-Schutz: Eine Kasse für dich und deine Mitarbeiter
  • Nachhaltige Wahl: Die Allianz Vorsorgekasse als starke Partnerin

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Die richtige Vorsorge

  • Als selbständiger Unternehmer musst du Pflichtbeiträge in eine Vorsorgekasse einzahlen (100% als Betriebsausgabe absetzbar)
  • Auch für deine Mitarbeiter sind Abfertigungsbeiträge an eine Vorsorgekasse zu leisten
  • Ohne eigene Wahl erfolgt automatisch eine Zuweisung innerhalb von 6 Monaten
  • Die Wahl der Vorsorgekasse steht dir frei
  • Die ÖGK erinnert dich schriftlich an die Kassenauswahl

Hier findest du weitere Details zur Selbstständigen- sowie zur Mitarbeitervorsorge.

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Die Allianz Vorsorgekasse AG

Aus diesen Gründen ist die Allianz Vorsorgekasse AG unsere Partnerin im Bereich Selbständigen- und Mitarbeitervorsorge:

  • Sicher & stabil: mit AA das beste Rating aller Versicherungen in Österreich, 100% Kapitalgarantie
  • Nachhaltig: verpflichtet sich bei der Veranlagungspolitik den Prinzipien der Nachhaltigkeit
  • Serviceorientiert: 2 Jahre in Folge höchste Kundenzufriedenheit
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So easy meldest du dich bei der Allianz Vorsorgekasse an

  1. Klicke auf „Jetzt beantragen“ und wähle, ob du für dich oder deine Mitarbeiter einen Vertrag abschließen möchtest
  2. Fülle das Webformular vollständig aus und lade die geforderten Dokumente hoch
  3. Der fertige Beitrittsvertrag zur Allianz Vorsorgekasse wird dir in Kürze per E-Mail zugeschickt

Jetzt beantragen

Alle Infos und Unterlagen

 

Selbständige, die in der Krankenversicherung pflichtversichert sind, müssen Beiträge für die Selbständigenvorsorge leisten. Falls du innerhalb von 6 Monaten keine Vorsorgekasse auswählst, weist dir die SVS eine der acht Vorsorgekassen in Österreich zu.

Freiberufliche Selbständige wie

  • Rechtsanwälte
  • Notare
  • Ärzte
  • Tierärzte
  • Architekte
  • Ingenieure
  • Apotheker
  • Landwirte
  • Patientenanwälte
  • Wirtschaftstreuhänder sowie
  • Zahnärzte

können sich innerhalb von 12 Monaten nach Beginn ihrer selbständigen Tätigkeit für den Beitritt zur Vorsorgekasse entscheiden. Nach Verstreichen der Frist gibt es keine weitere Möglichkeit zur Teilnahme an der Selbständigenvorsorge.

Es ist möglich die Vorsorgekasse zu wechseln, dabei werden alle bisher geleisteten Beiträge ohne Abzüge von der neuen Vorsorgekasse (der Allianz Vorsorgekasse) übernommen.

Für einen Wechsel der Vorsorgekasse musst du den Beitrittsantrag vollständig ausfüllen, ausdrucken und firmenmäßig unterzeichnen (PS: Nutzt du die ID-Austria? Dann kannst du das Dokument auch damit unterzeichnen und du ersparst dir dadurch die Übermittlung einer Kopie eines Lichtbildausweises). Um den bestehenden Vertrag bei der anderen Vorsorgekasse zu kündigen, bitte bei Vollmacht zum Wechsel der Vorsorgekasse „ja“ ankreuzen.

Als Beilage benötigt die Allianz Vorsorgekasse:

  • die Kopie/Foto eines amtlichen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass oder Personalausweis) der zeichnungsberechtigen Person(en)
  • einen Auszug aus dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer
  • Sende die eingescannten Unterlagen per E-Mail an: servicekasse@allianz.at

Folgende Kündigungsfristen sind unbedingt einzuhalten:

  • 6 Monate vor dem Bilanzstichtag der Kasse (31.12. des Jahres)
  • nach einer Zwangszuweisung: 3 Monate vor dem Bilanzstichtag der Kasse (31.12. des Jahres)

D.h. spätestens mit 30.06. bzw. 30.09. (Zwangszuweisung) ist die Kündigung an deine bisherige Vorsorgekasse zu übermitteln!

Hinweis: Solltest du die für dich relevante Frist übersehen haben, kannst du erst zum Bilanzstichtag (31.12.) des nächsten Jahres wechseln.

Der laufende Beitrag beträgt 1,53% des SV-pflichtigen Einkommens und wird über die SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, vormals SVA) an die Vorsorgekasse überwiesen. Nur Rechtsanwälte zahlen direkt ein. Hierbei bietet die Vorsorgekasse auch eine SEPA-Lastschrift an, damit die Zahlungen automatisch abgebucht werden.

Für deine Mitarbeiter werden Vorsorgekassenbeiträge in Höhe von 1,53% des monatlichen Bruttoentgelts gemeinsam mit den Sozialversicherungsbeiträgen an die zuständige Gesundheitskasse geleistet.

Nein, dein Beitrag wird über die SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, vormals SVA) an die Vorsorgekasse überwiesen.

Achtung: Rechtsanwälte zahlen direkt ein. Hierbei bietet die Vorsorgekasse auch eine SEPA-Lastschrift an, damit die Zahlungen automatisch abgebucht werden.

Für deine Mitarbeiter werden Vorsorgekassenbeiträge gemeinsam mit den Sozialversicherungsbeiträgen an die zuständige Gesundheitskasse geleistet.

  • Vorsorgebeiträge kannst du steuerlich zu 100 % als Betriebsausgaben geltend machen.
  • Dein Kapital ist KESt-befreit veranlagt.
  • Du kannst deinen Vorsorgeanspruch steuerfrei als Zusatzpension erhalten oder dir steuerbegünstigt in einem Betrag (abzüglich nur 6 Prozent Lohnsteuer) auszahlen lassen.
  • Wenn mindestens 36 Beitragsmonate (= 3 Jahre) vorhanden UND 2 Jahre seit Beendigung deiner selbständigen Tätigkeit (ruhend gemeldet oder gelöscht) vergangen sind
  • Jedenfalls wenn 5 Jahre seit Beendigung deiner selbständigen Tätigkeit vergangen sind, in denen keine Beiträge geleistet wurden
  • Spätestens bei Pensionsantritt

Beachte: für deine Mitarbeiter gelten andere Voraussetzungen für die Auszahlung! Näheres findest du hier: https://www.allianzvk.at/faqs.html

Ausführliche Informationen zur Selbständigen- und Mitarbeitervorsorge findest du hier: https://www.allianzvk.at/faqs.html