Es ist möglich die Vorsorgekasse zu wechseln, dabei werden alle bisher geleisteten Beiträge ohne Abzüge von der neuen Vorsorgekasse (der Allianz Vorsorgekasse) übernommen.
Für einen Wechsel der Vorsorgekasse musst du den Beitrittsantrag vollständig ausfüllen, ausdrucken und firmenmäßig unterzeichnen (PS: Nutzt du die ID-Austria? Dann kannst du das Dokument auch damit unterzeichnen und du ersparst dir dadurch die Übermittlung einer Kopie eines Lichtbildausweises). Um den bestehenden Vertrag bei der anderen Vorsorgekasse zu kündigen, bitte bei Vollmacht zum Wechsel der Vorsorgekasse „ja“ ankreuzen.
Als Beilage benötigt die Allianz Vorsorgekasse:
- die Kopie/Foto eines amtlichen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass oder Personalausweis) der zeichnungsberechtigen Person(en)
- einen Auszug aus dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer
- Sende die eingescannten Unterlagen per E-Mail an: servicekasse@allianz.at
Folgende Kündigungsfristen sind unbedingt einzuhalten:
- 6 Monate vor dem Bilanzstichtag der Kasse (31.12. des Jahres)
- nach einer Zwangszuweisung: 3 Monate vor dem Bilanzstichtag der Kasse (31.12. des Jahres)
D.h. spätestens mit 30.06. bzw. 30.09. (Zwangszuweisung) ist die Kündigung an deine bisherige Vorsorgekasse zu übermitteln!
Hinweis: Solltest du die für dich relevante Frist übersehen haben, kannst du erst zum Bilanzstichtag (31.12.) des nächsten Jahres wechseln.