1) Verzinsung laut Konditionenverzeichnis. Überschreitungen gemäß § 23 VKrG Ihres Depotverrechnungskontos werden grundsätzlich bei Einzeldepotinhabern bis zu 100.000 Euro von uns akzeptiert (stillschweigend akzeptierte Überziehung). Voraussetzung dafür ist das Vorhandensein entsprechend beleihungsfähiger Wertpapiere. Welche Wertpapiere in welcher Höhe als beleihungsfähig eingestuft sind, finden Sie jeweils unter „Gut zu wissen“.
Marketingmitteilung. Die dargestellten Angaben stellen keine Empfehlung, Aufforderung oder Angebot zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten seitens der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft dar. Ein Anleger soll seine Investitionsentscheidung auf seine individuellen Investitionsziele sowie seine finanzielle Situation abstimmen und je nach persönlichem Ermessen eine unabhängige Finanzberatung in Anspruch nehmen. Bei den vorstehenden Angaben handelt es sich um keine Finanzanalyse und unterliegen diese daher weder den gesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung der Unvoreingenommenheit von Finanzanalysen noch dem Verbot des Handels vor der Veröffentlichung von Finanzanalysen. Jede Kapitalveranlagung ist mit einem Risiko, das auch den gänzlichen Verlust des eingesetzten Kapitals bedeuten kann, verbunden. Wert und Rendite einer Anlage können plötzlich und in erheblichem Umfang steigen oder fallen und können nicht garantiert werden. Wertentwicklungen der Vergangenheit stellen keinen verlässlichen Indikator für künftige Wertentwicklungen dar.