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EQS-Adhoc: VIB Vermögen AG beabsichtigt Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft (deutsch)

VIB Vermögen AG beabsichtigt Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft

EQS-Ad-hoc: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG / Schlagwort(e):

Squeeze-Out

VIB Vermögen AG beabsichtigt Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen

Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der BBI Bürgerliches Brauhaus

Immobilien Aktiengesellschaft

22.05.2024 / 12:38 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group

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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung)

VIB Vermögen AG beabsichtigt Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen

Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der BBI Bürgerliches Brauhaus

Immobilien Aktiengesellschaft

BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft, Tilly-Park 1, 86633

Neuburg/Donau, 22. Mai 2024

Der Vorstand der VIB Vermögen AG, Neuburg an der Donau, ISIN DE000A2YPDD0,

("VIB") hat dem Vorstand der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien

Aktiengesellschaft, Ingolstadt, ISIN DE0005280002, ("BBI") heute seine

Absicht mitgeteilt, die BBI als übertragenden Rechtsträger auf die VIB als

übernehmenden Rechtsträger zu verschmelzen, um die Konzernstruktur zu

optimieren.

Der Vorstand der VIB hat vorgeschlagen, mit dem Vorstand der BBI

Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag aufzunehmen.

Im Zusammenhang mit der Verschmelzung der BBI auf die VIB hat der Vorstand

der VIB heute des Weiteren gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG

das förmliche Verlangen übermittelt, das Verfahren zur Übertragung der

Aktien der Minderheitsaktionäre der BBI auf die VIB gegen Gewährung einer

angemessenen Barabfindung (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out)

einzuleiten und die Hauptversammlung der BBI innerhalb von drei Monaten nach

Abschluss des Verschmelzungsvertrags über den verschmelzungsrechtlichen

Squeeze-out beschließen zu lassen.

Die VIB hat bestätigt, dass sie derzeit 94,88 % des Grundkapitals der BBI

hält. Damit ist die VIB die Hauptaktionärin der BBI im Sinne von § 62 Abs. 5

UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG. Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die

die VIB als Hauptaktionärin den Minderheitsaktionären der BBI für die

Übertragung der Aktien gewähren wird, steht derzeit noch nicht fest.

Der Vorstand der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft

Kontakt

BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft

Investor Relations:

Tilly-Park 1

86633 Neuburg/Donau

Tel.: + 49 (0)8431 9077-961

Fax: + 49 (0)8431 9077-1961

E-Mail: anja.landes-schell@vib-ag.de

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Die BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft übernimmt

keinerlei Verpflichtung, solche in die Zukunft gerichtete Aussagen

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG

Tilly-Park 1

86633 Neuburg an der Donau

Deutschland

Telefon: +49 (0) 8431 9077 0

Fax: +49 (0) 8431 9077 973

E-Mail: info@bbi-immobilien-ag.de

Internet: www.bbi-immobilien-ag.de

ISIN: DE0005280002

WKN: 528000

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Frankfurt (Basic Board)

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1908173 22.05.2024 CET/CEST

 ISIN  DE0005280002

AXC0136 2024-05-22/12:39

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