ROUNDUP: Gericht erklärt EU-Genehmigung deutscher Condor-Hilfen für nichtig
LUXEMBURG (dpa-AFX) - Das Gericht der Europäischen Union hat die Genehmigung der millionenschweren deutschen Hilfen für den Ferienflieger Condor für nichtig erklärt. Die EU-Kommission hätte ein förmliches Prüfverfahren einleiten müssen, entschieden die Richter am Mittwoch in Luxemburg. Der deutsche Staat hatte die Condor 2019 mit einem Kredit der Förderbank KfW gerettet, nachdem der damalige Mutterkonzern Thomas Cook in die Pleite gerutscht war.
Die Brüsseler Behörde habe nicht ausreichend geprüft, ob Deutschland durch die Beihilfe ein angemessener Anteil am künftigen Wertgewinn von Condor zugesichert werde, befanden die Richter. Das wäre aber erforderlich gewesen.
Dass das Gericht die Genehmigung gekippt hat, heißt nicht zwangsläufig, dass die Gesellschaft das Geld sofort zurückzahlen muss. Zum einen kann gegen das Urteil noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem EuGH, vorgegangen werden. Außerdem könnte die EU-Kommission unter bestimmten Umständen einen neuen Beschluss erlassen.
Mit einer sogenannten Umstrukturierungsbeihilfe wollte Deutschland
die Fluggesellschaft in Form von zwei Abschreibungen in Höhe von 90
und 20,2 Millionen Euro unterstützen, die Teil des im Oktober 2019
gestarteten Restrukturierungsplans von 321,2 Millionen Euro waren.
Die EU-Kommission, die als oberste Wettbewerbshüterin darauf achtet,
dass Unternehmen durch Staatshilfen keine unfairen Vorteile
bekommen, hatte das Vorhaben 2021 genehmigt. Dagegen wehrte sich die
irische Fluggesellschaft Ryanair
Die Richter gaben dem Antrag von Ryanair nun statt - allerdings nur in Bezug auf eine Verletzung der Verfahrensrechte im Rahmen des erforderlichen Prüfverfahrens. Die Richter stellten klar, dass Ryanair die inhaltliche Rechtmäßigkeit des Beschlusses nicht beanstanden konnte. Denn die irische Airline habe nicht nachgewiesen, dass ihre wettbewerbliche Stellung durch die fragliche Beihilfe spürbar beeinträchtigt werden könne und dass sie vom Beschluss der Kommission individuell betroffen sei.
Condor wurde in einem Schutzschirmverfahren saniert, und Anfang 2020 stand mit der LOT-Mutter PGL ein Investor bereit. Doch unmittelbar nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie sprangen die Polen ab - und der deutsche Ferienflieger benötigte erneut staatliche Hilfe. Condor wandte anschließend die drohende Insolvenz ab und verließ zum 1. Dezember 2020 das Schutzschirmverfahren. 2021 fand sich dann ein neuer Investor.
Es ist nicht das erste Mal, dass Beihilfen für Condor vor europäischen Gerichten Thema sind. Ein früherer Beschluss der EU-Kommission zu Corona-Beihilfen Deutschlands für Condor wurde zunächst durch eine Ryanair-Klage zu Fall gebracht. Daraufhin genehmigte die Brüsseler Behörde 2021 die Corona-Hilfen erneut - und mit ihnen auch die Umstrukturierungsbeihilfe, um die es nun ging. Eine weitere Klage Ryanairs gegen ein 380 Millionen Euro schweres Rettungsdarlehen für Condor nach der Cook-Insolvenz wurde vom Gericht der EU jedoch abgewiesen.
Der Fall Condor ist einer von vielen, in denen Ryanair gegen
staatliche Beihilfen für Konkurrenten vorgeht. Bisher hatte die
irische Airline in einigen Fällen Erfolg, in anderen aber nicht.
Condor und Ryanair hatten auch schon im vergangenen Jahr zusammen
erfolgreich gegen die deutsche Corona-Finanzspritze für die
Lufthansa
ISIN IE00BYTBXV33 DE0008232125
AXC0199 2024-05-08/10:28
Relevante Links: Deutsche Lufthansa AG, Ryanair Holdings plc