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Gazprom Export gegen Schiedsgerichtsverfahren mit OMV in Stockholm / Russischer Gaskonzern macht durch Klage Faktum eines weiteren Schiedsgerichtsverfahrens bekannt - Auseinandersetzung zwischen Firmen, die Gasliefervertrag bis 2040 unterzeichnet haben

Die für den Gasexport verantwortliche Gazprom-Tochter Gazprom Export will einer OMV-Tochterfirma gerichtlich verbieten lassen, ein Schiedsgerichtsverfahren in Stockholm weiter zu verfolgen. Dies resultiert aus einer am Sonntag vom Handelsgericht in St. Petersburg veröffentlichten Gerichtsentscheidung. Bei der klagenden Firma und der beklagten OMV Gas Marketing & Trading GmbH handelt es sich formal um jene Firmen, die einen Gasliefervertrag bis 2040 abgeschlossen haben.

Nachdem der Gazprom-Mutterkonzern seit Ende März der OMV Exploration & Production GmbH die Fortsetzung eines Schiedsverfahrens in Paris verbieten lassen will, hatte Gazprom Export am 25. April eine analoge Klage gegen eine weitere Tochter des österreichischen Konzerns beim Handelsgericht in St. Petersburg eingebracht. Laut der offiziellen Seite des russischen Handelsgerichts entschied eine Richterin am Samstag, auch diese Klage zuzulassen, und sie resümierte die Forderungen in ihrer Entscheidung: Der OMV Gas Marketing & Trading GmbH solle verboten werden, ein Schiedsverfahren am Schiedsinstitut der Handelskammer Stockholm fortzusetzen und solle eine Geldstrafe zahlen müssen, so ein gerichtliches Verbot missachtet würde. Für den 17. Mai wurde in der Causa eine erste Gerichtsverhandlung anberaumt.

Ein Sprecher der OMV wollte am Freitag gegenüber der APA die neue Klage nicht kommentieren und bei der Gazprom Express ließ man eine schriftliche Anfrage unbeantwortet. Dass ein Stockholmer Schiedsgerichtsverfahren zwischen Gazprom Export und OMV Gas Marketing & Trading GmbH läuft, zwei für die österreichische Gasversorgung maßgebliche Konzerne, war bisher nicht bekannt gewesen. Analoges hatte auch für ein Pariser Schiedsgerichtsverfahren zwischen Gazprom und OMV Exploration & Production GmbH gegolten, dessen Existenz zuvor ebenso durch eine Petersburger Klage des russischen Gaskonzerns bekannt wurde. Abgesehen davon, dass hier in erster Instanz eine Entscheidung über diese Klage vom März fiel, wurden keine weiteren Details der gerichtlichen Auseinandersetzung öffentlich. Die OMV-Tochter hatte erfolgreich den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt und derart eine Veröffentlichung des erstinstanzlichen Richterspruchs verhindert.

hgh/ivn

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       http://www.omv.com

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