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EQS-News: NFON AG: Bevorstehende Verschmelzung der Deutsche Telefon Standard GmbH mit der NFON AG gem. § 62 Abs. 4 S. 4, Abs. 3 S. 2 UmwG (deutsch)

NFON AG: Bevorstehende Verschmelzung der Deutsche Telefon Standard GmbH mit der NFON AG gem. § 62 Abs. 4 S. 4, Abs. 3 S. 2 UmwG

EQS-News: NFON AG / Schlagwort(e): Sonstiges

NFON AG: Bevorstehende Verschmelzung der Deutsche Telefon Standard GmbH mit

der NFON AG gem. § 62 Abs. 4 S. 4, Abs. 3 S. 2 UmwG

25.04.2024 / 16:12 CET/CEST

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Gesellschaftsbekanntmachung

der

NFON AG

über die bevorstehende Verschmelzung der Deutsche Telefon Standard GmbH mit

der NFON AG gem. § 62 Abs. 4 S. 4, Abs. 3 S. 2 UmwG

vom 25. April 2024

Die NFON AG beabsichtigt, im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme das

Vermögen der Deutsche Telefon Standard GmbH, ihrer 100-prozentigen

Tochter-Gesellschaft mit Sitz in Mainz, als Ganzes ohne deren Abwicklung zu

übernehmen, § 2 Nr. 1, §§ 60 ff., 68 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i.V.m. §§ 46 ff.

UmwG.

Da die NFON AG als übernehmende Gesellschaft das Stammkapital der Deutsche

Telefon Standard GmbH vollständig hält, ist gemäß § 62 Abs. 1 UmwG weder ein

Beschluss der Hauptversammlung der NFON AG über die Zustimmung zum

Verschmelzungsvertrag noch gemäß § 62 Abs. 4 UmwG eine

Gesellschafterversammlung der Deutsche Telefon Standard GmbH über die

Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag erforderlich.

Aus dem gleichen Grund sind ein Verschmelzungsbericht, eine

Verschmelzungsprüfung und ein Verschmelzungsprüfungsbericht nicht

erforderlich, § 8 Abs. 3 Nr. 1 lit. a) i.V.m § 9 Abs. 2 und § 12 Abs. 3

UmwG.

Aktionäre der NFON AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des

Grundkapitals der NFON AG erreichen, können jedoch die Einberufung einer

Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung der beabsichtigten

Verschmelzung beschlossen wird (§ 62 Abs. 2 S 1, Abs. 3 S. 3 UmwG). Ein

Einberufungsverlangen ist binnen eines Monats ab dem Datum der

Veröffentlichung dieser Mitteilung schriftlich an die NFON AG (Vorstand) zu

richten. Die Satzung der NFON AG enthält keine abweichenden Festlegungen.

Ab dem 25. April 2024 sind für die Dauer eines Monats auf der Internetseite

der NFON AG der Entwurf des Verschmelzungsvertrages sowie die

Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre der NFON

AG zugänglich.

München, 25. April 2024

NFON AG

Der Vorstand

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81379 München

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