, APA/dpa-AFX

Mieterbund verlangt weitere Ampel-Beschlüsse zum Mieterschutz

BERLIN (dpa-AFX) - Der Deutsche Mieterbund pocht darauf, dass die Ampel-Regierung ihre Versprechen einhält und weitere Reformen zum Mieterschutz anstößt. Die Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 sei wichtig und überfällig, doch sie reiche nicht aus, erklärte Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten am Mittwoch. "Wir verlassen uns darauf, dass die Regierung ihre Hausaufgaben für diese Legislatur vollständig erledigt", betonte Siebenkotten. Dazu gehöre unter anderem die im Koalitionsvertrag vereinbarte Absenkung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen von 15 auf 11 Prozent, eine Verbesserung des Kündigungsschutzes und die Umsetzung einer neuen Wohngemeinnützigkeit.

Auch die Mietpreisbremse, die die Mieten nach einem Umzug in eine beliebte Gegend reguliert, sollte nach Ansicht des Mieterbunds nachgeschärft werden. "Die Mietpreisbremse kennt zahlreiche Ausnahmen und Schlupflöcher, welche im Zuge der Verlängerung dringend geschlossen werden müssen, sagte Siebenkotten.

Der Eigentümerverband Haus und Grund dagegen begrüßte, dass keine Mietrechtsverschärfungen geplant seien. "Der Bundesjustizminister hat richtig erkannt, dass die vermietenden Privatpersonen auch mit Blick auf die Energiewende keine weiteren Verschärfungen tragen können", erklärte Verbandspräsident Kai Warnecke. Die Verlängerung der Mietpreisbremse sei vollkommen überflüssig und verfassungsrechtlich höchst bedenklich. "Wer die notwendigen Investitionen in den Wohnungsbestand mit Blick auf die Energiewende und den altersgerechten Umbau ermöglichen will, muss angemessene Mietpreisänderungen zulassen", argumentierte er./tam/DP/stk

 ISIN  DE0008303504  LU0775917882  DE000LEG1110  DE000A1ML7J1  LU1673108939

AXC0148 2024-04-10/13:07

Relevante Links: TAG Immobilien AG, Vonovia SE, LEG Immobilien SE, Grand City Properties S.A., Aroundtown SA

Copyright APA/dpa-AFX. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von APA/dpa-AFX ist nicht gestattet.