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Mehr Abschreckung am Kippenautomaten: Nichtraucher-Klage vor Gericht

DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Eine Nichtraucher-Initiative will durchsetzen, dass an Tabakautomaten Warnhinweise zum Rauchen stärker zur Geltung kommen. In der Klage des Vereins Pro Rauchfrei gegen den Automatenbetreiber Tobaccoland kommt es am Dienstag (14.00 Uhr) vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) zur mündlichen Verhandlung (I-20 UKl 2/24).

Das Unternehmen aus Mönchengladbach hat nach eigenen Angaben rund 85 000 Automaten in Deutschland - etwa in Kneipen, am Straßenrand oder in Supermärkten. Circa 6 Prozent der in Deutschland legal verkauften Zigaretten kommen Branchenangaben zufolge aus Automaten. Das Gericht will am Dienstag eine Einschätzung zum Sachverhalt geben, ein Urteil soll in einigen Wochen folgen.

Auch an Automaten gibt es Warnhinweise. Beim Straßenrand-Automaten befindet sich ein Aufkleber am Rand des Geräts. Nach Ansicht von Pro Rauchfrei reicht das aber nicht aus: Es müsse entweder auf jede Auswahltaste ein Warnhinweis - oder die Tasten müssten neutral gestaltet sein, also ohne Markenzeichen. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Oktober 2023 hatte der Nichtraucher-Initiative den Rücken gestärkt./wdw/DP/ngu

 ISIN  US7181721090  GB0002875804  GB0004544929  US02209S1033

AXC0021 2024-04-09/05:50

Relevante Links: British American Tobacco plc, Imperial Brands PLC, Altria Group Inc., Philip Morris International Inc.

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