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EQS-News: NanoFocus AG: Annahmefrist für Erwerbsangebot der Carl Mahr Holding GmbH an die Aktionäre läuft noch bis 8. April 2024 (deutsch)

NanoFocus AG: Annahmefrist für Erwerbsangebot der Carl Mahr Holding GmbH an die Aktionäre läuft noch bis 8. April 2024

EQS-News: NanoFocus AG / Schlagwort(e): Übernahmeangebot

NanoFocus AG: Annahmefrist für Erwerbsangebot der Carl Mahr Holding GmbH an

die Aktionäre läuft noch bis 8. April 2024

04.04.2024 / 16:14 CET/CEST

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NanoFocus AG: Annahmefrist für Erwerbsangebot der Carl Mahr Holding GmbH an

die Aktionäre läuft noch bis 8. April 2024

Oberhausen, den 4. April 2024 - Die Aktionäre der NanoFocus AG (ISIN:

DE000A3H2242) haben noch bis zum 8. April 2024 die Möglichkeit, ihre Aktien

zu einem Preis von EUR 0,50 je Aktie an die Carl Mahr Holding GmbH zur

verkaufen. Die NanoFocus AG hat die im Bundesanzeiger veröffentlichte

Angebotsunterlage für das Erwerbsangebot der Carl Mahr Holding GmbH auch auf

ihrer Internetseite unter der Rubrik "Investor Relations" veröffentlicht.

In der Angebotsunterlage wird unter anderem darauf hingewiesen, dass nach

Vollzug des Erwerbsangebots durch eine Verringerung des Streubesitzes der

NanoFocus-Aktien die Liquidität der NanoFocus-Aktien an den

Freiverkehrsbörsen voraussichtlich weiter sinken wird. Die Ausführung von

Verkaufsorders könnte daher eingeschränkt sein. Zudem könnten

NanoFocus-Aktien nach einem etwaigen Delisting nicht mehr über eine

Wertpapierbörse gehandelt werden.

Die genannten Auswirkungen auf die Liquidität der NanoFocus-Aktien kann sich

durch den geplanten Kapitalschnitt weiter verstärken. Der auf den 24. April

2024 einberufenen außerordentlichen (virtuellen) Hauptversammlung der

NanoFocus AG wird unter Tagesordnungspunkt 2 vorgeschlagen, das Grundkapital

der Gesellschaft unter Zusammenlegung der 3.440.956 Aktien zu 860.239 Aktien

im Wege der ordentlichen Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) zur Deckung

von Verlusten und zur Einstellung in die Kapitalrücklage herabzusetzen. Je

vier Aktien der Gesellschaft sollen zu einer Aktie zusammengelegt werden.

Bezüglich Aktienspitzen, die sich dadurch ergeben, dass ein Aktionär eine

nicht durch vier teilbare Aktienanzahl hält, sollen sich die Depotbanken

durch Zu- und Verkäufe von Teilrechten um einen Spitzenausgleich bemühen.

Das herabgesetzte Grundkapital der Gesellschaft soll sodann nach dem

Beschlussvorschlag unter Tagesordnungspunkt 3 von EUR 860.239,00 um bis zu

EUR 2.150.595,00 auf bis zu EUR 3.010.834,00 durch Ausgabe von bis zu

2.150.595 neuen Aktien gegen Bareinlagen zu einem vom Vorstand mit

Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegenden Bezugspreis erhöht werden. Die

neuen Aktien sollen den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug angeboten

werden.

Die Details der Beschlussvorschläge können der Einladung zur

Hauptversammlung entnommen werden.

Die NanoFocus AG hatte am 22. Februar 2024 durch eine Ad-hoc-Meldung

mitgeteilt, dass sich nach vorläufiger Erstellung des Jahresabschlusses 2023

das EBITDA der NanoFocus AG (ohne ihre Tochtergesellschaft Breitmeier

Messtechnik GmbH, mit der ein Ergebnisabführungsvertrag besteht) auf TEUR -

668 belief und das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) TEUR - 905 betrug

sowie die NanoFocus AG im Geschäftsjahr 2023 einen Umsatz von TEUR 7.191

erzielte. Zudem hat sich hiernach ergeben, dass ein Verlust von mehr als der

Hälfte des Grundkapitals im Sinne von § 92 AktG eingetreten ist, so dass der

Vorstand zu einer außerordentlichen Hauptversammlung einladen wird.

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Telefon: +49 (0) 221/29831588

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