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EQS-News: Schaeffler AG platziert erfolgreich Anleihe in Höhe von 850 Millionen Euro (deutsch)

Schaeffler AG platziert erfolgreich Anleihe in Höhe von 850 Millionen Euro

EQS-News: Schaeffler AG / Schlagwort(e): Anleihe/Anleiheemission

Schaeffler AG platziert erfolgreich Anleihe in Höhe von 850 Millionen Euro

22.03.2024 / 08:06 CET/CEST

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VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, SÜDAFRIKA ODER JAPAN

Schaeffler AG platziert erfolgreich Anleihe in Höhe von 850 Millionen

Euro

Herzogenaurach | 22. März 2024 | Die Schaeffler AG hat gestern eine

Unternehmensanleihe mit einem Volumen von 850 Millionen Euro erfolgreich bei

internationalen Investoren platziert.

Die Emission besteht aus einer Euro-Anleihe in Höhe von 850 Millionen Euro

mit einer Verzinsung von 4,50 Prozent p.a. und einer Laufzeit bis zum Jahr

2030.

Die Platzierung der Anleihe erfolgte unter dem aktuellen

Debt-Issuance-Programm von Schaeffler und dient der Refinanzierung des

Erwerbs der Aktien der Vitesco Technologies Group AG und der weiteren

Optimierung der Finanzierungsstruktur der Schaeffler AG.

Claus Bauer, Vorstand Finanzen und IT der Schaeffler AG, sagte: "Mit der

jüngsten Anleiheemission ist es uns gelungen, die Finanzierungsstruktur von

Schaeffler weiter zu optimieren. Der gesamte Erwerb an Vitesco-Aktien ist

nunmehr langfristig ausfinanziert. Damit ist ein weiterer Meilenstein der

Transaktion erfolgreich gemeistert."

Die Ausgabe der neuen Anleihe ist für den 28. März 2024 vorgesehen. Die

Anleihe wird am regulierten Markt der Luxemburger Wertpapierbörse notiert.

Als Aktive Joint Bookrunner für die Platzierung der Anleihe agierten BNP

Paribas, BofA Securities, Citigroup und Deutsche Bank, die bereits den

Syndizierungsprozess für die Brückenfinanzierung und die Emission der

Anleihen im Januar 2024 zur Finanzierung des Erwerbs der Vitesco-Aktien

unter dem öffentlichen Erwerbsangebot begleitet hatten.

Hier finden Sie Pressefotos von Claus Bauer:

www.schaeffler.com/de/executive-board

Zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen

Bei bestimmten Aussagen in dieser Pressemitteilung handelt es sich um

zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind naturgemäß mit

einer Reihe von Risiken, Unwägbarkeiten und Annahmen verbunden, die dazu

führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen von den

in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder implizierten

Ergebnissen oder Entwicklungen in wesentlicher Hinsicht abweichen. Diese

Risiken, Unwägbarkeiten und Annahmen können sich nachteilig auf das Ergebnis

und die finanziellen Folgen der in diesem Dokument beschriebenen Vorhaben

und Entwicklungen auswirken. Es besteht keinerlei Verpflichtung,

zukunftsgerichtete Aussagen aufgrund neuer Informationen, zukünftiger

Entwicklungen oder aus sonstigen Gründen durch öffentliche Bekanntmachung zu

aktualisieren oder zu ändern. Die Empfänger dieser Pressemitteilung sollten

nicht in unverhältnismäßiger Weise auf zukunftsgerichtete Aussagen

vertrauen, die ausschließlich den Stand zum Datum dieser Pressemitteilung

widerspiegeln. In dieser Pressemitteilung enthaltene Aussagen über Trends

oder Entwicklungen in der Vergangenheit sollten nicht als Aussagen

dahingehend betrachtet werden, dass sich diese Trends und Entwicklungen in

der Zukunft fortsetzen. Die vorstehend aufgeführten Warnhinweise sind im

Zusammenhang mit späteren mündlichen oder schriftlichen zukunftsgerichteten

Aussagen von Schaeffler oder in deren Namen handelnden Personen zu

betrachten.

Rechtliche Hinweise: Anleihe Emission

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine

Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Weder diese Veröffentlichung

noch deren Inhalt dürfen für ein Angebot in irgendeinem Land zu Grunde

gelegt werden.

Diese Veröffentlichung ist eine Werbung im Sinne der Verordnung (EU)

2017/1129 und der zugrunde liegenden Gesetzgebung. Der Basisprospekt zum

Debt-Issuance-Programm ist auf der Website der Luxemburger Börse unter

https://www.bourse.lu/programme/Programme-Schaeffler/14509 verfügbar, und

die endgültigen Bedingungen zu den Schuldverschreibungen werden nach ihrer

Veröffentlichung dort verfügbar sein.

Diese Pressemitteilung stellt kein Angebot zum Verkauf oder eine

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den

Vereinigten Staaten dar. Die hierin bezeichneten Wertpapiere wurden und

werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der aktuellen Fassung

(das "Wertpapiergesetz") oder nach dem Recht eines Bundesstaats der

Vereinigten Staaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten ohne

Registrierung oder gültige Befreiung von der Registrierung oder im Rahmen

einer Transaktion, für die die Registrierungsvorgaben des Wertpapiergesetzes

nicht gelten, nicht angeboten oder verkauft werden. Die

Schuldverschreibungen werden nicht in den Vereinigten Staaten angeboten.

Diese Pressemitteilung und die darin enthaltenen Informationen dürfen nicht

in den Vereinigten Staaten oder in anderen Rechtsordnungen, in denen das

Angebot oder der Verkauf der hierin genannten Wertpapiere nach geltendem

Recht untersagt ist, verbreitet oder dorthin übermittelt werden und sollten

nicht an in den Vereinigten Staaten allgemein verbreitete Veröffentlichungen

übermittelt werden. Die Schuldverschreibungen werden im Vertrauen auf

Regulation S nach dem Wertpapiergesetz ausschließlich außerhalb der

Vereinigten Staaten angeboten und verkauft.

Diese Mitteilung richtet sich im Vereinigten Königreich nur an (i) Anleger

mit Berufserfahrung in Angelegenheiten in Bezug auf Investitionen, die unter

Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial

Promotion) Order 2005 (nachfolgend als "Order" bezeichnet) fallen, und (ii)

Rechtspersönlichkeiten mit hohem Eigenkapital, die unter Artikel 49(2) der

Order fallen, und (iii) alle Personen, an die sie in sonstiger Weise

rechtmäßig verteilt werden darf (zusammen werden diese Personen als

"qualifizierte Personen" bezeichnet). Die Schuldverschreibungen stehen nur

qualifizierten Personen zur Verfügung, und jede Aufforderung, jedes Angebot

oder jede Vereinbarung, solche Wertpapiere zu beziehen, zu kaufen oder

anderweitig zu erwerben, wird nur gegenüber qualifizierten Personen

abgegeben. Personen, die keine qualifizierten Personen sind, sollten in

keinem Fall im Hinblick oder Vertrauen auf diese Mitteilung oder ihren

Inhalt handeln.

Keiner der Joint Bookrunner oder einer ihrer jeweiligen Direktoren,

leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter übernimmt

Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit oder gibt

eine ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung oder Gewährleistung für

die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen in dieser Mitteilung,

oder für andere Informationen in Bezug auf Schaeffler oder eine ihrer

Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen (ob schriftlich, mündlich

oder in visueller oder elektronischer Form, und wie auch immer übermittelt

oder zur Verfügung gestellt) oder für Verluste jeglicher Art, die sich aus

der Verwendung dieser Mitteilung oder ihres Inhalts oder anderweitig im

Zusammenhang damit ergeben.

Die Joint Bookrunner handeln ausschließlich für Schaeffler und für niemanden

sonst im Zusammenhang mit der Transaktion. Sie betrachten keine andere

Person als jeweiligen Kunden im Zusammenhang mit der Transaktion und sind

gegenüber niemandem außer Schaeffler dafür verantwortlich, die ihren

jeweiligen Kunden gebotenen Schutzmaßnahmen zu ergreifen oder sie in Bezug

auf die Transaktion, den Inhalt dieser Mitteilung oder andere hierin

erwähnte Angelegenheit zu beraten.

Im Zusammenhang mit der Emission der Schuldverschreibungen können die Joint

Bookrunner und ihre verbundenen Unternehmen, die als Investoren für ihre

eigenen Konten handeln, die Wertpapiere von Schaeffler zeichnen oder kaufen

und in dieser Eigenschaft die Wertpapiere von Schaeffler behalten, kaufen,

verkaufen, anbieten oder anderweitig für ihre eigenen Konten mit solchen

Wertpapieren und anderen Wertpapieren von Schaeffler oder damit verbundenen

Investitionen im Zusammenhang mit diesem Wertpapierangebot oder anderweitig

handeln. Die Joint Bookrunner beabsichtigen nicht, den Umfang einer solchen

Investition oder Transaktion anzugeben, es sei denn, sie stehen im Einklang

mit gesetzlichen oder regulatorischen Verpflichtungen.

MIFID II PRODUKTÜBERWACHUNGSPFLICHTEN / ZIELMARKT PROFESSIONELLE INVESTOREN

UND GEEIGNETE GEGENPARTEIEN - Die Zielmarktbestimmung im Hinblick auf die

Schuldverschreibungen hat - ausschließlich für den Zweck des

Produktgenehmigungsverfahrens jedes Konzepteurs - zu dem Ergebnis geführt,

dass: (i) der Zielmarkt für die Schuldverschreibungen ausschließlich

geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden, jeweils im Sinne der

Richtlinie 2014/65/EU (in der jeweils gültigen Fassung, "MiFID II"), umfasst

und (ii) alle Kanäle für den Vertrieb der Schuldverschreibungen an geeignete

Gegenparteien und professionelle Kunden angemessen sind. Jede Person, die in

der Folge die Schuldverschreibungen anbietet, verkauft oder empfiehlt (ein

"Vertriebsunternehmen") soll die Beurteilung des Zielmarkts der Konzepteure

berücksichtigen; ein Vertriebsunternehmen, welches MiFID II unterliegt, ist

indes dafür verantwortlich, seine eigene Zielmarktbestimmung im Hinblick auf

die Schuldverschreibungen durchzuführen (entweder durch die Übernahme oder

durch die Präzisierung der Zielmarktbestimmung der Konzepteure) und

angemessene Vertriebskanäle zu bestimmen.

VERBOT DES VERKAUFS AN KLEINANLEGER IM EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUM - Die

Schuldverschreibungen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur sonstigen

Zurverfügungstellung an Kleinanleger im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR")

bestimmt und sollten Kleinanlegern im EWR nicht angeboten, nicht an diese

verkauft und diesen auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt

werden. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff Kleinanleger

eine Person, die eines (oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i)

sie ist ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 11 MiFID II; (ii)

sie ist ein Kunde im Sinne der Richtlinie 2016/97/EU (in ihrer jeweils

gültigen Fassung, die "Versicherungsvertriebsrichtlinie"), soweit dieser

Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 10

MiFID II gilt; oder (iii) sie ist kein qualifizierter Anleger im Sinne der

Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.

Juni 2017 (wie von Zeit zu Zeit ergänzt, die "Prospektverordnung").

Entsprechend wurde kein nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (in ihrer

jeweils gültigen oder ersetzten Fassung, die "PRIIPs-Verordnung")

erforderliches Basisinformationsblatt für das Angebot oder den Verkauf oder

die sonstige Zurverfügungstellung der Schuldverschreibungen an Kleinanleger

im EWR erstellt; daher kann das Angebot oder der Verkauf oder die sonstige

Zurverfügungstellung der Schuldverschreibungen an Kleinanleger im EWR nach

der PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.

VERBOT DES VERKAUFS AN KLEINANLEGER IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH - Die

Schuldverschreibungen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur sonstigen

Zurverfügungstellung an Kleinanleger im Vereinigten Königreich ("GB")

bestimmt und sollten Kleinanlegern in GB nicht angeboten, nicht an diese

verkauft und diesen auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt

werden. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff Kleinanleger

eine Person, die eines (oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i)

ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 2 Punkt (8) der Verordnung (EU) Nr.

2017/565, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 ("EUWA")

Teil des nationalen Rechts ist; oder (ii) ein Kunde im Sinne der

Bestimmungen des Financial Services and Markets Act 2000, in seiner

jeweiligen Fassung (der "FSMA") und jeglicher Vorschriften oder

Verordnungen, die im Rahmen des FSMA zur Umsetzung der Richtlinie (EU)

2016/97 erlassen wurden, wenn dieser Kunde nicht als professioneller Kunde

im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Punkt (8) der Verordnung (EU) Nr. 600/2014,

wie sie durch das EUWA Teil des nationalen Rechts ist, qualifiziert wäre;

oder (iii) kein qualifizierter Anleger im Sinne von Artikel 2 der

Prospektverordnung ist, wie sie aufgrund des EUWA Teil des nationalen Rechts

ist. Entsprechend wurde kein nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014, wie sie

aufgrund des EUWA Teil des nationalen Rechts ist (die "UK

PRIIPs-Verordnung"), erforderliches Basisinformationsblatt für das Angebot

oder den Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der

Schuldverschreibungen an Kleinanleger in GB erstellt; daher kann das Angebot

oder der Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der

Schuldverschreibungen an Kleinanleger in GB nach der UK PRIIPs-Verordnung

rechtswidrig sein.

Schaeffler Gruppe - We pioneer motion

Seit über 75 Jahren treibt die Schaeffler Gruppe zukunftsweisende

Erfindungen und Entwicklungen im Bereich Motion Technology voran. Mit

innovativen Technologien, Produkten und Services in den Feldern

Elektromobilität, CO-effiziente Antriebe, Fahrwerkslösungen, Industrie 4.0,

Digitalisierung und erneuerbare Energien ist das Unternehmen ein

verlässlicher Partner, um Bewegung effizienter, intelligenter und

nachhaltiger zu machen - und das über den kompletten Lebenszyklus hinweg.

Die Motion Technology Company produziert Präzisionskomponenten und Systeme

für Antriebsstrang und Fahrwerk sowie Wälz- und Gleitlagerlösungen für eine

Vielzahl von Industrieanwendungen. Im Jahr 2023 erwirtschaftete die

Unternehmensgruppe einen Umsatz von 16,3 Milliarden Euro. Schaeffler ist mit

rund 83.400 Mitarbeitenden eines der weltweit größten Familienunternehmen

und gehört zu den innovationsstärksten Unternehmen Deutschlands.

Ansprechpartner

Dr. Axel Lüdeke Leiter Renata Casaro Head of

Konzernkommunikation & Public Affairs Investor Relations Schaeffler

Schaeffler AG, Herzogenaurach Tel.: AG, Herzogenaurach Tel.: +49

+49 9132 82 8901 E-Mail: 9132 82 4440 E-Mail:

[1]axel.luedeke@schaeffler.com 1. [1]ir@schaeffler.com 1.

mailto:axel.luedeke@schaeffler.com mailto:ir@schaeffler.com

Matthias Herms Leiter Kommunikation Maximilian König Manager

Finanzen und Nachhaltigkeit Schaeffler Investor Relations Schaeffler

AG, Herzogenaurach Tel.: +49 9132 82 AG, Herzogenaurach Tel.: +49

37314 E-Mail:[1] 9132 82 4440 E-Mail:

matthias.herms@schaeffler.com 1. [1]ir@schaeffler.com 1.

mailto:%20matthias.herms@schaeffler. mailto:ir@schaeffler.com

com

22.03.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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Medienarchiv unter https://eqs-news.com

Sprache: Deutsch

Unternehmen: Schaeffler AG

Industriestr. 1-3

91074 Herzogenaurach

Deutschland

Telefon: 09132 - 82 0

E-Mail: ir@schaeffler.com

Internet: www.schaeffler.com

ISIN: DE000SHA0159

WKN: SHA015

Indizes: SDAX

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,

München, Stuttgart, Tradegate Exchange

EQS News ID: 1864867

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1864867 22.03.2024 CET/CEST

 ISIN  DE000SHA0159

AXC0069 2024-03-22/08:06

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