, APA/dpa-AFX

Signa - 10-20 % der Gläubiger Österreicher - RBI meldet 430 Mio. Euro / Wifo-Experte sieht keine Gefahr für heimische Banken, da grundbürgerlich sehr gut abgesichert - Gusenbauer hat 130.000 Euro angemeldet

Bei der Insolvenz der beiden zentralen Signa-Firmengruppen Prime und Development wurden mehr als 15 Mrd. Euro an Forderungen angemeldet, die Hälfte davon wurde gerichtlich anerkannt. 80 bis 90 Prozent der Forderungen entfallen auf das Ausland, in Österreich hält den größten Brocken die Raiffeisen Bank International mit gut 430 Mio. Euro. Alle heimischen Banken zusammen haben 650 Mio. Euro gemeldet, erklärte heute KSV-Experte Karl-Heinz Götze im "Ö1-Morgenjournal".

Das geht aus den Anmeldungsverzeichnissen hervor, die "Ö1" vorliegen. Wifo-Bankenexperte Thomas Url sagte Donnerstagfrüh dazu, dass für die heimischen Banken keine Gefahr droht, da sie sehr gut grundbücherlich abgesichert sind und vorrangig behandelt werden - also vor den anderen Gläubigern. Anders gelagert sei dies bei den Versicherungen, die Anleihen gezeichnet haben - allerdings seien hier die Volumina so gering, dass er keine Auswirkungen auf die Branche befürchtet.

Auf der Gläubigerliste stehen auch prominente Namen, wie der des Ex-Bundeskanzlers Alfred Gusenbauer mit einer Forderung von 130.000 Euro und der deutsche Ex-Außenminister Joschka Fischer mit 90.000 Euro. Hohe Forderungen würden von Gläubigern aus Thailand, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Deutschland, Schweiz, Italien und Luxemburg sowie Island kommen, so Götze. Die Gläubigerstruktur bestehe hauptsächlich aus Banken, Versicherungen, Fonds und Garantien für Signa-Projekte und diverse kleinere Forderungen. Geht der Sanierungsplan auf, dann können die Gläubiger auf knapp ein Drittel der Summen hoffen.

stf/fel

 ISIN  AT0000606306
 WEB   http://www.signa.at
       http://www.rbinternational.com/

Relevante Links: Raiffeisen Bank International AG

Copyright APA/dpa-AFX. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von APA/dpa-AFX ist nicht gestattet.