BGH: Grenzen bei Kontrolle erhöhter Beiträge zur Privaten Krankenversicherung
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Private Krankenversicherer haben bei der
Erhöhung von Beiträgen und der Verwendung von Rückstellungen einen
Spielraum und müssen nur in gewissen Grenzen darlegen, wie sie
kalkuliert haben. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am
Mittwoch und gab damit dem Versicherer Axa
Kernfrage im vorliegenden Fall war, wie sogenannte Limitierungsmittel eingesetzt werden. Diese Rückstellungen sind unter anderem dazu gedacht, Beitragssteigerungen vor allem für ältere Menschen abzufedern. Ein Versicherter hatte bezweifelt, dass diese Mittel richtig verwendet wurden, klagte und verlangte mehr Informationen. Die Vorinstanz erklärte die Erhöhung für unwirksam. Axa ging daraufhin in Revision - mit Erfolg. (Az. IV ZR 68/22)
Zunächst müsse der Versicherte beweisen, dass er durch die Verteilung der Mittel in seinen Rechten beeinträchtigt worden sei, so der 4. Senat. Die Versicherung müsse ihm im zweiten Schritt zwar dabei helfen und interne Informationen vorlegen. Sie müsse aber nicht darlegen, wie die Mittel über alle Tarife hinweg verteilt wurden. Die Axa begrüßte das Urteil. Der BGH habe damit bekräftigt, dass bisher vorgelegte Unterlagen ausreichten und Versicherern keine weitergehenden Dokumentationspflichten aufgebürdet werden können.
Schon während der Verhandlung hatte der Senat unterstrichen, dass es bei der Verwendung von Rückstellungen nicht um die Belange eines Einzelnen, sondern um das Interesse der Gemeinschaft der Versicherten gehe. Treuhänder müssten laut Gesetz ohnehin überprüfen, was mit den Rückstellungen geschieht und bekämen dafür umfangreiche Informationen von Versicherern./avg/DP/men
ISIN DE0008404005 FR0000120628 DE0008430026 DE000TLX1005
AXC0295 2024-03-20/15:39
Relevante Links: Allianz SE, Münchener Rückversicherungs-Ges. AG (Munich Re), Talanx AG, AXA S.A.