EQS-Adhoc: NanoFocus AG: Hauptversammlung nach § 92 AktG soll am 24. April 2024 stattfinden und voraussichtlich auch Beschlussvorschläge über eine Kapitalherabsetzung und Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht beinhalt (deutsch)
NanoFocus AG: Hauptversammlung nach § 92 AktG soll am 24. April 2024 stattfinden und voraussichtlich auch Beschlussvorschläge über eine Kapitalherabsetzung und Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht beinhalt
EQS-Ad-hoc: NanoFocus AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Hauptversammlung
NanoFocus AG: Hauptversammlung nach § 92 AktG soll am 24. April 2024
stattfinden und voraussichtlich auch Beschlussvorschläge über eine
Kapitalherabsetzung und Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht beinhalt
27.02.2024 / 17:03 CET/CEST
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NanoFocus AG: Hauptversammlung nach § 92 AktG soll am 24. April 2024
stattfinden und voraussichtlich auch Beschlussvorschläge über eine
Kapitalherabsetzung und Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht beinhalten
Oberhausen, den 27.02.2024 - Die außerordentliche Hauptversammlung nach § 92
AktG der NanoFocus AG soll am 24. April 2024 stattfinden. Vorbehaltlich der
Zustimmung durch den Aufsichtsrat soll die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung auch Beschlussvorschläge für eine Rekapitalisierung der
Gesellschaft beinhalten. Durch eine Kapitalherabsetzung in einem noch
festzulegenden Verhältnis soll das Grundkapital der Gesellschaft an das
durch die aufgelaufenen und laufenden Verluste verringerte Eigenkapital
angepasst werden. Ferner soll auf der Hauptversammlung über eine
Kapitalerhöhung durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen unter Gewährung
des Bezugsrechts der Aktionäre entschieden werden.
Sobald die Details der möglichen der Hauptversammlung vorzuschlagenden
Kapitalmaßnahmen festgelegt wurden, wird die Gesellschaft hierüber gesondert
informieren.
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NanoFocus AG
Fabian Lorenz
Telefon: +49 (0) 221/29831588
E-Mail: ir@nanofocus.de
NanoFocus AG
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46049 Oberhausen
Deutschland
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WKN: A3H224
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