Google will Betriebsinterna in Kartellverfahren schützen lassen
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich am
Dienstag (10.00 Uhr) mit dem Schutz von Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen des Technologieriesen Google in
einem Kartellverfahren. Dabei geht es im Kern um die Frage, ob und
in welchem Umfang das Bundeskartellamt vertrauliche Informationen an
Wettbewerber weitergeben darf.
Es geht um die Google Automotive Services, ein Produktbündel aus dem
Kartendienst Google Maps, einer Version des App-Stores Google Play
und dem Sprachassistenten Google Assistant. Google bietet die
Dienste den Angaben nach grundsätzlich nur zusammen an.
Das Kartellamt mahnte Google Deutschland und den Mutterkonzern
Alphabet im Juni ab und informierte über
wettbewerbliche Bedenken. Google unterbreitete Lösungsvorschläge,
wie es vom Gericht hieß. Das Kartellamt wolle Teile der
Ermittlungsergebnisse gegenüber zwei Google-Konkurrenten offenlegen.
Dagegen hat Google Beschwerde eingelegt. Wann der Kartellsenat am
BGH in Karlsruhe dazu entscheidet, ist offen. (Az. KVB
69/23)/kre/chd/DP/mis