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Wettbewerbsbehörde beantragt Strafe gegen Post wegen Werbesendungen / Geldbuße für eine bereits mehre Jahre zurückliegende Causa - Post: Anfang 2022 alle Auflagen umgesetzt

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) verlangt die Verhängung einer "angemessenen Geldbuße" gegen die teilstaatliche Österreichische Post. Hintergrund: Vor fünf Jahren haben sich mehrere Konsolidierer - also Dienstleister, die für Großkunden Werbesendungen aufbereiten - an das Kartellgericht gewandt, da sie sich von der Post, die das Service selbst auch anbietet, benachteiligt fühlten. Sie bekamen teilweise recht, die Post hat daraufhin Anfang 2022 ihre Vorgehensweise angepasst.

Vom Kartellgericht wurde damals laut BWB klargestellt, dass die Post den Versenderkundinnen und -kunden beim Entgelt für Info.Mail-Zustellungen keine höheren Jahresboni oder Rabatte als den Konsolidierern geben darf. Die Post habe sich daraufhin kooperativ gezeigt und den Verstoß abgestellt. Der nun gestellte Bußantrag ist nunmehr der Nachlauf des Verfahrens.

"Der Antrag erfolgte konkret aufgrund des im Individualverfahren rechtskräftig festgestellten Marktmachtmissbrauches durch die diskriminierende Rabattpraxis der Österreichischen Post AG für den Bereich Info.Mail", so die Behörde in einer Aussendung.

Von der börsennotierten Post hieß es dazu heute auf APA-Anfrage: "Derzeit sind wir mit den Behörden im Gespräch, um eine Einigung, ein sogenanntes Settlement, zu erzielen. Wir sind zuversichtlich, ein faires Ergebnis erreichen zu können." Die Post hätte in dieser Causa in gutem Glauben auf Basis ähnlicher Praktiken in anderen europäischen Ländern gehandelt.

stf/kre

 ISIN  AT0000APOST4
 WEB   http://www.post.at
       http://www.bwb.gv.at

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