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EQS-News: Viscom AG: Hauptversammlung der Viscom AG vom 24. November 2023 stimmt formwechselnder Umwandlung der Viscom AG in eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea - SE) zu (deutsch)

Viscom AG: Hauptversammlung der Viscom AG vom 24. November 2023 stimmt formwechselnder Umwandlung der Viscom AG in eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea - SE) zu

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Viscom AG: Hauptversammlung der Viscom AG vom 24. November 2023 stimmt

formwechselnder Umwandlung der Viscom AG in eine Europäische Gesellschaft

(Societas Europaea - SE) zu

24.11.2023 / 12:54 CET/CEST

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Viscom AG: Hauptversammlung der Viscom AG vom 24. November 2023 stimmt

formwechselnder Umwandlung der Viscom AG in eine Europäische Gesellschaft

(Societas Europaea - SE) zu

Hannover, 24. November 2023 - Die Hauptversammlung der Viscom AG (ISIN

DE0007846867), europäischer Marktführer für automatische optische

Inspektionssysteme in der Elektronikindustrie, hat am 24. November 2023 der

formwechselnden Umwandlung der Viscom AG in eine Europäische Gesellschaft

(Societas Europaea - SE) mit großer Mehrheit zugestimmt. Zu Mitgliedern des

ersten Aufsichtsrats der künftigen Viscom SE wurden die derzeit amtierenden

Aufsichtsratsmitglieder Frau Prof. Dr. Michèle Morner (Vorsitzende), Herr

Dipl.-Ing. Volker Pape (Stellvertreter) und Herr Prof. Dr. Ludger Overmeyer

bestellt. Zu Mitgliedern des Vorstands der künftigen Viscom SE hat der

Aufsichtsrat heute Herrn Dr.-Ing. Martin Heuser, Herrn Dipl.-Ing. Carsten

Salewski sowie Herrn Dipl.-Kfm. Dirk Schwingel bestellt. Damit ist die

Ämterkontinuität in der künftigen Viscom SE gewahrt.

Mit dem Beschluss der Hauptversammlung liegt die wesentliche Voraussetzung

für den Formwechsel in die Rechtsform der SE vor. Vor der Anmeldung des

Formwechsels in die SE ist noch das Arbeitnehmerbeteiligungsverfahren nach

dem Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Europäischen

Gesellschaft (SEBG) abzuschließen, das aktuell durchgeführt wird. Sobald die

Parteien des Arbeitnehmerbeteiligungsverfahrens eine Einigung über die

künftige Mitbestimmung in der Viscom SE erzielt haben, spätestens aber sechs

Monate nach der konstituierenden Sitzung am 11. Oktober 2023, kann der

Formwechsel zum Handelsregister angemeldet werden. Erst mit der dann

folgenden Eintragung in das Handelsregister wird der Formwechsel wirksam.

Die rechtliche Identität der Gesellschaft und ihre Börsennotierung bleiben

durch den Formwechsel unberührt. Die Aktionäre sind automatisch so an der

künftigen Viscom SE beteiligt, wie bisher an der Viscom AG. Für sie ergeben

sich durch den Formwechsel keine wesentlichen Änderungen.

Die SE als europäische Rechtsform steht für internationale und moderne

Unternehmen, die sich nicht nur als Teil eines nationalen Systems verstehen,

sondern vielmehr als europäisches Unternehmen Internationalität

signalisieren wollen. Die Rechtsform der SE ist insbesondere bei

internationalen Arbeitskräften und Kunden anerkannt und soll zudem den

künftigen Zutritt zu anderen Märkten erleichtern.

Kontakt:

Viscom AG

Investor Relations

Sandra M. Liedtke

Carl-Buderus-Str. 9-15

30455 Hannover

Tel.: +49-511-94996-791

Fax: +49-511-94996-555

investor.relations@viscom.de

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Internet: www.viscom.com

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