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EQS-Adhoc: Deutsche EuroShop plant Zahlung einer Sonderdividende - Beschlussfassung durch außerordentliche Hauptversammlung Anfang Januar 2024 erwartet (deutsch)

Deutsche EuroShop plant Zahlung einer Sonderdividende - Beschlussfassung durch außerordentliche Hauptversammlung Anfang Januar 2024 erwartet

EQS-Ad-hoc: Deutsche EuroShop AG / Schlagwort(e): Dividende/Hauptversammlung

Deutsche EuroShop plant Zahlung einer Sonderdividende - Beschlussfassung

durch außerordentliche Hauptversammlung Anfang Januar 2024 erwartet

24.11.2023 / 11:41 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group

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Deutsche EuroShop plant Zahlung einer Sonderdividende - Beschlussfassung

durch außerordentliche Hauptversammlung Anfang Januar 2024 erwartet

Der Vorstand der Deutsche EuroShop AG, Hamburg ("Gesellschaft"), hat sich

dazu entschlossen, eine außerordentliche Hauptversammlung für den 8. Januar

2024 einzuberufen und dieser die Zahlung einer Sonderdividende in Höhe von

1,35 EUR je Aktie der Gesellschaft ("Sonderdividende") zur Beschlussfassung

vorzuschlagen. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat dem Vorschlag zur

Zahlung der Sonderdividende heute zugestimmt. Beruhend auf der Zahl der

76.464.319 ausgegebenen Aktien der Gesellschaft entspricht dies einem aus

dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 auszuschüttenden Betrag von

103.226.830,65 EUR.

Die Sonderdividende soll zusätzlich zu der bereits am 1. September 2023 an

die Aktionäre ausgezahlte Dividende geleistet werden. Zu diesem Zweck soll

auf der kommenden außerordentlichen Hauptversammlung der bereits von der

ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 29. August 2023 gefassten

Gewinnverwendungsbeschluss für das Geschäftsjahr 2022 angepasst werden und

der seinerzeit auf neue Rechnung vorgetragenen Teilbetrag in Höhe von

500.000.087,94 EUR um den oben genannten, nun zusätzlich auszuschüttenden

Betrag auf 396.773.257,29 EUR verringert werden. Vorbehaltlich entsprechender

Beschlussfassung durch die außerordentliche Hauptversammlung ist die Zahlung

der Sonderdividende dann für den 11. Januar 2024 geplant.

Die Ausschüttung erfolgt im Einklang mit der Strategie der Gesellschaft,

ihre Kapital- und Finanzierungsstruktur neu zu ordnen und Barmittel, die

nicht zur Erfüllung der Liquiditätserfordernisse des

Deutsche-EuroShop-Konzerns benötigt werden, zur Erhöhung von

Dividendenzahlungen bzw. zur Zahlung einer Sonderdividende zu verwenden. In

diesem Zusammenhang hat die Gesellschaft kürzlich die

Liquiditätserfordernisse des Deutsche-EuroShop-Konzerns überprüft. Zudem

befinden sich Gesellschaften des Deutsche-EuroShop-Konzerns, insbesondere

solche, an denen der Deutsche-EuroShop-Konzern zu Beginn des Jahres 2023

weitere Anteile erworben hat, derzeit in Prozessen zur Erhöhung bestehender

Darlehen. In Bezug auf die entsprechenden Gesellschaften dient die

zusätzliche Darlehensaufnahme letztlich der nachträglichen Erhöhung des

Fremdkapitalanteils in Bezug auf die jeweiligen Shoppingcenter und aus

Konzernsicht ebenfalls der Erhöhung der Fremdkapitalquote. Der

Deutsche-EuroShop-Konzern verfügt damit zwischenzeitlich über Barmittel, die

kurzfristig an Aktionäre ausgeschüttet werden können.

Die Gesellschaft behält sich vor, ihren Beschlussvorschlag zur Ausschüttung

der Sonderdividende ggf. noch vor oder spätestens in der Hauptversammlung

anzupassen, falls sich dies aufgrund neu eingetretener Umstände,

insbesondere der Schaffung weiterer Liquidität durch den aus heutiger Sicht

erwarteten Abschluss von Darlehensverträgen, für die Ausschüttung einer

höheren Dividende als möglich und zweckmäßig erweisen sollte.

Mitteilende Person: Nicolas Lissner, Senior Manager Investor & Public

Relations

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Unternehmen: Deutsche EuroShop AG

Heegbarg 36

22391 Hamburg

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Telefon: +49 (0)40 413 579-0

Fax: +49 (0)40 413 579-29

E-Mail: ir@deutsche-euroshop.de

Internet: www.deutsche-euroshop.de

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1781405 24.11.2023 CET/CEST

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AXC0130 2023-11-24/11:41

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