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EQS-Adhoc: Aumann AG: Aumann AG beschließt Aktienrückkaufprogramm

Aumann AG: Aumann AG beschließt Aktienrückkaufprogramm 2023/II

EQS-Ad-hoc: Aumann AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf

Aumann AG: Aumann AG beschließt Aktienrückkaufprogramm 2023/II

17.11.2023 / 16:55 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group

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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

Aumann AG beschließt Aktienrückkaufprogramm 2023/II

Beelen, 17. November 2023

Die Aumann AG ("Aumann", ISIN: DE000A2DAM03) hat heute beschlossen, von der

Ermächtigung der Hauptversammlung vom 2. Juni 2021 zum Erwerb eigener Aktien

gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG (die "Ermächtigung") Gebrauch zu machen. Das

Unternehmen beabsichtigt, ab dem 22. November 2023 eigene Aktien mit einem

Volumen von maximal 8,0 Mio. EUR bis zu einem Preis von 20,00 EUR pro Aktie über

die Börse zurückzukaufen. Das Aktienrückkaufprogramm soll spätestens am 30.

Juni 2024 enden.

Im Rahmen dieser Ermächtigung hat Aumann im Zeitraum vom 17. März 2023 bis

einschließlich 31. Juli 2023 bereits 441.488 eigene Aktien (2,9 %) mit einem

Gesamtwert von 6,9 Mio. EUR erworben. Damit können noch weitere eigene Aktien

in Höhe von 1.083.512 Stücken bzw. 7,1 % der ausstehenden Aktien

zurückgekauft werden.

Der Aktienrückkauf erfolgt in Übereinstimmung mit den

Safe-Harbour-Regelungen des Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des

Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den

Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8.

März 2016. Die Aktien sollen zu den gemäß Art. 5 Abs. 2 der

Safe-Harbour-Regelungen zulässigen Zwecken verwendet werden.

Weitere Einzelheiten zum Aktienrückkauf werden unter

https://www.aumann.com/investor-relations/aktienrueckkauf/ veröffentlicht.

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1776531 17.11.2023 CET/CEST

 ISIN  DE000A2DAM03

AXC0218 2023-11-17/16:56

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