BGH: Auswahltasten an Zigarettenautomaten müssen Warnhinweise haben
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Auswahltasten bei Zigarettenautomaten an Supermarktkassen müssen Warnhinweise haben. Dies entschied am Donnerstag in Karlsruhe der Bundesgerichtshof. Die höchsten deutschen Zivilrichter hatten über eine Klage der Nichtraucher-Initiative Pro Rauchfrei geurteilt, die damit teilweise Erfolg hatte.
Sie hatte sich daran gestört, dass an den Kassen in zwei Münchner Supermärkten Zigaretten über Automaten angeboten wurden, ohne dass Warnhinweise für den Kunden von außen zu sehen waren. Der beklagte Händler wurde zur Unterlassung verurteilt (Az. I ZR 176/19).
Die EU-Tabakrichtlinie schreibt vor, dass auf Zigarettenpackungen große abschreckende Fotos gezeigt werden müssen. Auf den Packungen selbst waren neben einem Warnhinweis Bilder einer schwarzen Lunge, eines Raucherbeins oder von Krebsgeschwüren zu sehen. Die Schockbilder waren aber nicht schon am Automaten sichtbar./skf/DP/zb
ISIN US7181721090 US7617131062 GB0002875804 GB0004544929 US02209S1033
AXC0123 2023-10-26/09:49
Relevante Links: British American Tobacco plc, Imperial Brands PLC, Altria Group Inc., Philip Morris International Inc., Reynolds American Inc.