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EQS-News: Drägerwerk AG & Co. KGaA: Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der

Drägerwerk AG & Co. KGaA: Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission

EQS-News: Drägerwerk AG & Co. KGaA / Schlagwort(e): Sonstiges

Drägerwerk AG & Co. KGaA: Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU)

2016/1052 der Kommission

02.10.2023 / 18:00 CET/CEST

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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m.

Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission

Der Vorstand der Drägerwerk Verwaltungs AG hat am 11. September 2023 die

Durchführung eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms für die Drägerwerk AG &

Co. KGaA ("Dräger") beschlossen. Zu diesem Zweck wird Dräger eigene

Vorzugsaktien im Zeitraum vom 4. Oktober bis voraussichtlich zum 20.

November 2023 an der Börse zurückkaufen. Die entsprechenden Aktien werden

nicht eingezogen, sondern verbleiben während der zweijährigen

Lock-up-Periode in den Aktiendepots der teilnehmenden Mitarbeiter.

Im Rahmen des letztjährigen Mitarbeiterbeteiligungsprogramms hat Dräger

knapp 109.000 von 706.520 theoretisch möglichen Aktien zurückgekauft. Im

laufenden Jahr könnte Dräger bis zu 692.872 Aktien zurückkaufen. Dieser Fall

würde jedoch nur dann eintreten, wenn alle berechtigten Mitarbeiter und der

Vorstand im vollen Umfang am Programm teilnehmen.

Der Aktienrückkauf erfolgt grundsätzlich gemäß der Bestimmung des § 71 Abs.

1 Satz 1 Nr. 2 AktG. Soweit die zu erwerbenden Vorzugsaktien Personen

gewährt werden sollen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zu der

Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen,

erfolgt der Rückkauf aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung der

Gesellschaft vom 7. Mai 2021, bis zu 10 % des Grundkapitals an eigenen

Aktien zurückzukaufen.

Mit dem Rückkauf wird eine Bank beauftragt, die ihre Entscheidungen über den

Zeitpunkt des Erwerbs der Vorzugsaktien unabhängig und unbeeinflusst von

Dräger trifft. Das Recht von Dräger, das Mandat der Bank vorzeitig zu

beenden und den Auftrag auf eine andere Bank zu übertragen, bleibt

unberührt.

Der Rückkauf erfolgt in beiden Fällen nach den sog. Safe-Harbour-Regelungen

des Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit der

Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission.

Der Rückkauf erfolgt über die Börse. Hinsichtlich des Kaufpreises werden die

Vorgaben der Safe-Harbour-Regelungen eingehalten. Für diejenigen

Vorzugsaktien, die auf Grundlage der Hauptversammlungsermächtigung erworben

werden, darf der Kaufpreis je Vorzugsaktie (ohne Erwerbsnebenkosten)

zusätzlich den am entsprechenden Börsenhandelstag durch die

Eröffnungsauktion ermittelten Kurs der Vorzugsaktien im Xetra-Handel an der

Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 % über- oder

unterschreiten.

Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen

Vorgaben jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden.

Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 2 in

Verbindung mit Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der

Kommission entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages

nach deren Ausführung bekannt gegeben.

Dräger wird auf der Internetseite der Gesellschaft (www.draeger.com) in der

Rubrik Investor Relations über den Verlauf des Rückkaufprogramms nach den

gesetzlichen Bestimmungen berichten.

Lübeck, 2. Oktober 2023

Der Vorstand

Drägerwerk Verwaltungs AG als persönlich haftende Gesellschafterin der

Drägerwerk AG & Co. KGaA

Moislinger Allee 53-55

23558 Lübeck, Deutschland

www.draeger.com

Disclaimer

Diese Mitteilung enthält Aussagen über die zukünftige Entwicklung des

Dräger-Konzerns. Diese zukunftsbezogenen Aussagen basieren auf den

gegenwärtigen Erwartungen, Vermutungen und Prognosen des Vorstands sowie den

ihm derzeit verfügbaren Informationen und sind nach bestem Wissen und

Gewissen zusammengestellt worden. Hinsichtlich solcher zukunftsbezogenen

Aussagen kann keine Garantie und keine Haftung für den Eintritt der

genannten zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse übernommen werden. Die

zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse sind vielmehr abhängig von einer

Vielzahl von Faktoren. Sie beinhalten Risiken und Unwägbarkeiten, die sich

dem Einfluss des Unternehmens entziehen und beruhen auf Annahmen, die sich

möglicherweise als nicht zutreffend erweisen. Unbeschadet rechtlicher

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02.10.2023 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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