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EQS-News: Newron ernennt Margarita Chavez zur Beraterin des Verwaltungsrates (deutsch)

Newron ernennt Margarita Chavez zur Beraterin des Verwaltungsrates

EQS-News: Newron Pharmaceuticals S.p.A. / Schlagwort(e): Personalie

Newron ernennt Margarita Chavez zur Beraterin des Verwaltungsrates

02.10.2023 / 07:00 CET/CEST

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Newron ernennt Margarita Chavez zur Beraterin des Verwaltungsrates

Margarita Chavez, vormalig Managing Director von Abbvie Ventures, soll bei

der ordentlichen Generalversammlung 2024 zur Wahl in den Verwaltungsrat

vorgeschlagen werden

Mailand, Italien - 2. Oktober 2023 - Newron Pharmaceuticals S.p.A.

("Newron", SIX: NWRN, XETRA: NP5), ein biopharmazeutisches Unternehmen, das

sich auf die Entwicklung neuartiger Therapien für Patienten mit Erkrankungen

des zentralen und peripheren Nervensystems konzentriert, hat heute

bekanntgegeben, dass Margarita Chavez zur Beraterin des Verwaltungsrats von

Newron ernannt wurde. Sie verfügt über umfangreiche Expertise im Bereich der

pharmazeutischen Geschäftsentwicklung (Business Development, BD) sowie im

Dealmaking. Margarita Chavez soll bei der nächsten ordentlichen

Generalversammlung von Newron im Frühling 2024 zur Wahl in den

Verwaltungsrat vorgeschlagen werden.

Margarita Chavez unterstützt Newron mit ihrer mehr als 20-jährigen Erfahrung

im Bereich des Dealmakings und der Unternehmensführung. Zuletzt war sie

Managing Director von AbbVie Ventures und Verwaltungsrätin mehrerer

US-amerikanischer Biotech-Unternehmen. Als Director in Abbotts globaler

Abteilung für Pharmaceutical Licensing & Acquisitions war sie an der

erfolgreichen Einlizenzierung von Elagolix sowie der Akquisition von Solvay,

ImmuVen und des Lupron-Franchise beteiligt. Bevor sie zu Abbott kam, war

Margarita Chavez als Anwältin für Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht im

Silicon Valley als Beraterin von Tech und Biotech-Unternehmen in

strategischen Transaktionen wie IPO und M&A tätig. Sie erlangte ihren

Bachelor-Abschluss an der Santa Clara University und promovierte an der

Santa Clara University School of Law (beide in Kalifornien).

Ulrich Köstlin, Präsident des Verwaltungsrats von Newron, kommentierte: "Wir

freuen uns, dass Margarita Chavez uns mit ihrer großen internationalen

Dealmaking-Expertise als Beraterin zur Verfügung steht und sind überzeugt,

dass sie unseren Verwaltungsrat nach der Generalversammlung 2024 als neues

Mitglied erheblich verstärken wird. Margarita ist eine erfahrene

Risikokapital-Investorin und Verwaltungsrätin sowie Managerin mit einer

beeindruckenden Erfolgsbilanz in unserer Branche. Ihre weitreichenden

Fähigkeiten und ihre Karriere in der pharmazeutischen Industrie,

insbesondere ihre Erfahrung mit ZNS-Deals, werden eine wertvolle Ergänzung

für Newron sein. Wir heißen Margarita Chavez in unserem Team herzlich

willkommen".

Über Newron Pharmaceuticals

Newron (SIX: NWRN, XETRA: NP5) ist ein biopharmazeutisches Unternehmen, das

sich auf neuartige Therapien für Erkrankungen des zentralen und peripheren

Nervensystems konzentriert. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz im

italienischen Bresso in der Nähe von Mailand. Xadago® (Safinamide) ist in

der EU, der Schweiz, Großbritannien, den USA, Australien, Kanada,

Lateinamerika, Israel, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Japan und

Südkorea für die Behandlung der Parkinson-Krankheit zugelassen und wird von

Newron's Partner Zambon vertrieben. Supernus Pharmaceuticals besitzt die

Vermarktungsrechte in den USA. Meiji Seika hält die Entwicklungs- und

Vermarktungsrechte in Japan und anderen Schlüsselregionen Asiens. Newron

entwickelt zudem Evenamide als mögliche erste Zusatztherapie zur Behandlung

von Patienten mit Symptomen der Schizophrenie. Weitere Informationen unter

www.newron.com

Für weitere Informationen:

Newron

Stefan Weber - CEO

+39 02 6103 46 26

pr@newron.com

Grossbritannien/Europa

Simon Conway / Ciara Martin / Natalie Garland-Collins, FTI Consulting

+44 20 3727 1000

SCnewron@fticonsulting.com

Schweiz

Valentin Handschin, IRF

+41 43 244 81 54

handschin@irf-reputation.ch

Deutschland/Europa

Anne Hennecke / Caroline Bergmann, MC Services

+49 211 52925220

newron@mc-services.eu

USA

Paul Sagan, LaVoieHealthScience

+1 617 374 8800, Ext. 112

psagan@lavoiehealthscience.com

Wichtige Hinweise

Dieses Dokument enthält zukunftsbezogene Aussagen, die (auf nicht

erschöpfende Weise) folgende Themen betreffen: (1) die Fähigkeit von Newron,

ihre Geschäftsfelder weiterzuentwickeln und auszubauen, die Entwicklung

ihrer aktuellen Produktkandidaten erfolgreich abzuschliessen, laufende und

zukünftige Kollaborationen zur Entwicklung und Vermarktung ihrer

Produktkandidaten mit Erfolg zu führen und die Kosten (einschliesslich

Personalkosten) zu senken, (2) den Markt für Arzneimittel zur Behandlung von

Erkrankungen des ZNS und von Schmerzen, (3) die erwarteten zukünftigen

Erträge, Investitionen und finanziellen Ressourcen von Newron und (4) diesen

Aussagen zugrundeliegende Hypothesen. In manchen Fällen können diese

Aussagen und Hypothesen anhand von Begriffen wie "werden", "voraussehen",

"schätzen", "erwarten", "prognostizieren", "beabsichtigen", "planen",

"vermuten", "abzielen" und anderen Wörtern und Begriffen mit ähnlicher

Bedeutung erkannt werden. Alle in diesem Dokument enthaltenen Aussagen

bezüglich der Strategie, den Zielen, den Plänen, der zukünftigen

finanziellen Position, den prognostizierten Erträgen und Kosten sowie den

Aussichten von Newron, mit Ausnahme historischer Fakten, sind

zukunftsbezogene Aussagen. Aufgrund ihrer Natur sind diese Aussagen und

Hypothesen mit allgemeinen und spezifischen Risiken und Unwägbarkeiten

verbunden, wobei das Risiko besteht, dass explizit oder implizit in diesem

Dokument enthaltene Voraussagen, Prognosen, Hochrechnungen und andere

Ergebnisse nicht eintreffen. Zukünftige Ereignisse und tatsächliche

Ergebnisse könnten sich aufgrund einer Reihe wichtiger Faktoren erheblich

von jenen unterscheiden, die in diesen zukunftsbezogenen Aussagen

beschrieben oder in Erwägung gezogen werden oder die diesen zugrunde liegen.

Zu diesen Faktoren zählen (auf nicht erschöpfende Weise) die folgenden: (1)

Unwägbarkeiten bei der Entdeckung, Entwicklung oder Vermarktung von

Produkten, zu denen, ohne darauf beschränkt zu sein, negative Resultate von

klinischen Studien oder Forschungsprojekten oder unerwartete Nebenwirkungen

gehören, (2) Verzögerung bei der behördlichen Zulassung oder bei der

Markteinführung bzw. Unmöglichkeit des Erhalts der Zulassung oder der

Markteinführung, (3) die zukünftige Akzeptanz von Produkten auf dem Markt,

(4) der Verlust von geistigen Eigentumsrechten oder die Unmöglichkeit, einen

entsprechenden Schutz solcher Rechte zu erhalten, (5) die Unmöglichkeit,

zusätzliche Mittel aufzubringen, (6) der Erfolg bestehender sowie das

Zustandekommen zukünftiger Kollaborationen und Lizenzverträge, (7)

Rechtsstreitigkeiten, (8) Verlust von wichtigen leitenden oder anderen

Mitarbeitenden, (9) negative Publicity und Berichterstattung und (10)

wettbewerbsbezogene, regulatorische, gesetzliche und juristische

Entwicklungen oder Veränderungen des Marktes und/oder der allgemeinen

wirtschaftlichen Bedingungen. Es ist möglich, dass Newron die in den

zukunftsbezogenen Aussagen geäusserten Pläne, Absichten oder Erwartungen

nicht verwirklicht, und dass sich die diesen Aussagen zu Grunde liegenden

Hypothesen als falsch erweisen. Anleger sollten daher kein unangemessenes

Vertrauen in diese Aussagen setzen. Es kann nicht garantiert werden, dass

sich die tatsächlichen Ergebnisse von Forschungsprogrammen,

Entwicklungsaktivitäten, Vermarktungsplänen, Kollaborationen und Geschäften

nicht erheblich von den Erwartungen unterscheiden, die in derartigen

zukunftsbezogenen Aussagen oder den zu Grunde liegenden Hypothesen zum

Ausdruck gebracht werden. Newron sieht sich nicht verpflichtet,

zukunftsbezogene Aussagen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren, es

sei denn, dies wird durch die geltenden Regelungen der SIX Swiss Exchange

verlangt, an der die Aktien von Newron notiert sind. Dieses Dokument ist

kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten,

Kanada, Australien oder Japan oder einer anderen Gerichtsbarkeit, in der ein

solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig wäre. Die hierin

erwähnten Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten nicht ohne

Registrierung oder einer Befreiung von der Registrierung nach dem

US-amerikanischen Securities Act von 1933 in der geänderten Fassung verkauft

werden. Newron beabsichtigt nicht, seine Wertpapiere in den Vereinigten

Staaten zu registrieren oder ein öffentliches Angebot seiner Wertpapiere in

den Vereinigten Staaten durchzuführen. Dieses Dokument ist weder ein Angebot

noch eine Einladung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren von Newron,

noch enthält sie ein derartiges Angebot oder eine derartige Einladung,

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AXC0041 2023-10-02/07:00

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