, dpa-AFX

EQS-News: CureVac berichtet über Fortschritt im Verfahren der Verletzung geistigen Eigentums gegen BioNTech in Deutschland (deutsch)

CureVac berichtet über Fortschritt im Verfahren der Verletzung geistigen Eigentums gegen BioNTech in Deutschland

Emittent / Herausgeber: CureVac / Schlagwort(e): Rechtssache

CureVac berichtet über Fortschritt im Verfahren der Verletzung geistigen

Eigentums gegen BioNTech in Deutschland

28.09.2023 / 13:00 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

CureVac berichtet über Fortschritt im Verfahren der Verletzung geistigen

Eigentums gegen BioNTech in Deutschland

* Landgericht Düsseldorf vertagt Urteil über Verletzung von vier

Schutzrechten in Klage von CureVac gegen BioNTech

* Urteil über Verletzung spätestens nach Feststellung der Gültigkeit der

streitgegenständlichen Schutzrechte durch die zuständigen Patentämter in

2024 erwartet

* Da deutsche Verletzungsgerichte das Verfahren nur dann vertagen, wenn

ein Schutzrecht verletzt und dessen Gültigkeit angefochten wurde, kann

gefolgert werden, dass das Landgericht Düsseldorf alle vier Schutzrechte

als verletzt ansieht

* Entscheidung über die Verletzung eines fünften Schutzrechtes für den 28.

Dezember 2023 angesetzt

TÜBINGEN, Deutschland / BOSTON, USA - 28. September 2023 - CureVac N.V.

(Nasdaq: CVAC) ("CureVac"), ein globales biopharmazeutisches Unternehmen,

das eine neue Medikamentenklasse auf Basis von Messenger-Ribonukleinsäure

(mRNA) entwickelt, gab heute bekannt, dass das Landgericht Düsseldorf die

Verfahren zu vier Schutzrechten in der von CureVac gegen BioNTech

eingereichte Verletzungsklage vorerst vertagt. Ein Urteil wird spätestens

erwartet, wenn die Gültigkeit der Schutzrechte von den zuständigen

Patentämtern festgestellt wurde. Die Gültigkeit der vier Schutzrechte wurde

zuvor von BioNTech angefochten. Nach deutschem Recht werden

Patentverletzungs- und Nichtigkeitsklagen in getrennten Verfahren

entschieden. In der Regel vertagen deutsche Verletzungsgerichte ein

Verfahren nur dann, wenn die Gültigkeit eines Schutzrechts angefochten wurde

und dieses auch als verletzt gilt. Daraus lässt sich schließen, dass das

Landgericht Düsseldorf aller vier Schutzrechte als verletzt ansieht.

"Angesichts der Besonderheiten des deutschen Patentrechts, in dem über

Patentverletzung und Gültigkeit in getrennten Verfahren entschieden wird,

war die Vertagung des Patentverletzungsverfahrens bis zur Feststellung der

Gültigkeit der Schutzrechte zu erwarten", sagte Dr. Alexander Zehnder,

Vorstandsvorsitzender von CureVac. "Wir sind von der Stärke unseres

Portfolios an geistigem Eigentum überzeugt, und die heutige Entscheidung

lässt darauf schließen, dass die verhandelten Schutzrechte verletzt werden."

CureVac hatte Anfang Juni 2022 in Deutschland eine Patentverletzungsklage

gegen BioNTech eingereicht. Die heutige Entscheidung folgt einer

öffentlichen Anhörung vom 15. August 2023 vor dem Landgericht Düsseldorf.

Dabei ging es um die Verletzung von fünf Schutzrechten. Ein Urteil über die

Verletzung des fünften Schutzrechtes (EP1857122B1) ist für den 28. Dezember

2023 angesetzt. Zuvor soll am 19. Dezember 2023 über die Gültigkeit dieses

Schutzrechtes entschieden werden. Eine vorläufige Einschätzung des Deutschen

Bundespatentgerichts im April 2023 stützt seine Gültigkeit.

Drei weitere Schutzrechte, die im Juli 2023 zu der Verletzungsklage

hinzugefügt wurden, wurden in der Anhörung nicht thematisiert und werden

voraussichtlich erst 2024 verhandelt.

In den USA reichte Pfizer/BioNTech Ende Juli 2022 Klage ein und beantragte

die Feststellung, dass Comirnaty® drei CureVac-Patente nicht verletzt. Diese

Patente sind in den zehn U.S.-Patenten der Gegenklage von CureVac enthalten:

11,135,312; 11,149,278; 11,286,492; 11,345,920; 10,760,070; 11,241,493;

11,471,525; 11,576,966; 11,596,686 und 11,667,910.

CureVac wird in den USA von Mark H. Izraelewicz von Marshall, Gerstein &

Borun LLP und in Deutschland von Oliver Jan Jüngst von Bird & Bird und

Andreas Graf von Stosch von der Graf von Stosch Patentanwaltsgesellschaft

vertreten.

Über CureVac

CureVac (Nasdaq: CVAC) ist ein globales biopharmazeutisches Unternehmen auf

dem Gebiet der mRNA-Technologie (Boten-RNA, von engl. messenger RNA) mit

mehr als 20 Jahren Erfahrung in der Entwicklung und Optimierung dieses

vielseitigen biologischen Moleküls für medizinische Zwecke. Das Prinzip von

CureVacs proprietärer Technologie basiert auf der Nutzung von optimierter

mRNA als Datenträger, um den menschlichen Körper zur Produktion der

entsprechend kodierten Proteine anzuleiten, mit welchen eine Vielzahl von

Erkrankungen bekämpft werden können. Im Juli 2020 ging CureVac eine

Partnerschaft mit GlaxoSmithKline plc (GSK) ein, um gemeinsam neue Produkte

im Bereich der prophylaktischen Impfstoffe gegen Infektionskrankheiten auf

Basis der mRNA-Technologie der zweiten Generation von CureVac zu entwickeln.

Diese Zusammenarbeit wurde später für die Entwicklung von

COVID-19-Impfstoffkandidaten der zweiten Generation und modifizierten

mRNA-Impfstofftechnologien erweitert. Auf der Grundlage seiner firmeneigenen

Technologie hat das Unternehmen eine umfangreiche klinische Pipeline in den

Bereichen der prophylaktischen Impfstoffe, Krebstherapien,

Antikörpertherapien und zur Behandlung seltener Krankheiten aufgebaut.

CureVac N.V. hat ihren Hauptsitz in Tübingen, Deutschland, und beschäftigt

mehr als 1.100 Mitarbeiter an weiteren Standorten in Deutschland, den

Niederlanden, Belgien, der Schweiz und den USA. Weitere Informationen finden

Sie unter www.curevac.com.

CureVac Medien und Investor Relations Kontakt

Dr. Sarah Fakih, Vice President Corporate Communications und Investor

Relations

CureVac, Tübingen

T: +49 7071 9883-1298

M: +49 160 90 496949

sarah.fakih@curevac.com

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält Aussagen, die "zukunftsgerichtete Aussagen"

im Sinne des United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995

darstellen, einschließlich Aussagen, die Meinungen, Erwartungen,

Überzeugungen, Pläne, Ziele, Annahmen oder Prognosen der CureVac N.V.

und/oder ihrer hundertprozentigen Tochtergesellschaften CureVac SE, CureVac

Manufacturing GmbH, CureVac Inc., CureVac Swiss AG, CureVac Corporate

Services GmbH, CureVac RNA Printer GmbH, CureVac Belgium SA und CureVac

Netherlands B.V. (nachfolgend "das Unternehmen") hinsichtlich zukünftiger

Ereignisse oder zukünftiger Ergebnisse ausdrücken, im Gegensatz zu Aussagen,

die historische Fakten wiedergeben. Beispiele hierfür sind die Erörterung

der potenziellen Wirksamkeit der Impfstoff- und Behandlungskandidaten des

Unternehmens und der Strategien des Unternehmens, der Finanzierungspläne,

der Wachstumsmöglichkeiten und des Marktwachstums. In einigen Fällen können

Sie solche zukunftsgerichteten Aussagen an Begriffen wie "antizipieren",

"beabsichtigen", "glauben", "schätzen", "planen", "anstreben", "projizieren"

oder "erwarten", "können", "werden", "würden", "könnten", "potentiell",

"beabsichtigen" oder "sollten", dem Negativ dieser Begriffe oder ähnlichen

Ausdrücken erkennen. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den aktuellen

Einschätzungen und Annahmen des Managements sowie auf Informationen, die dem

Unternehmen derzeit zur Verfügung stehen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen

sind jedoch keine Garantie für die Leistung des Unternehmens, und Sie

sollten sich nicht übermäßig auf solche Aussagen verlassen.

Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen vielen Risiken, Ungewissheiten und

anderen variablen Umständen, einschließlich negativer weltweiter

wirtschaftlicher Bedingungen sowie anhaltender Instabilität und Volatilität

auf den weltweiten Finanzmärkten, der Fähigkeit, Finanzmittel zu erhalten,

der Fähigkeit, aktuelle und zukünftige präklinische Studien und klinische

Studien durchzuführen, dem Zeitplan, den Kosten und der Ungewissheit der

behördlichen Zulassung, der Abhängigkeit von Dritten und

Kooperationspartnern, der Fähigkeit, Produkte zu vermarkten, der Fähigkeit,

Produkte herzustellen, mögliche Änderungen der aktuellen und geplanten

Gesetze, Vorschriften und Regierungspolitik, Druck durch zunehmenden

Wettbewerb und Konsolidierung in der Branche des Unternehmens, die

Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf das Geschäft und die

Betriebsergebnisse des Unternehmens, die Fähigkeit, das Wachstum zu

bewältigen, die Abhängigkeit von Schlüsselpersonal, die Abhängigkeit vom

Schutz des geistigen Eigentums, die Fähigkeit, für die Sicherheit der

Patienten zu sorgen, Schwankungen der Betriebsergebnisse aufgrund der

Auswirkungen von Wechselkursen, oder anderen Faktoren. Solche Risiken und

Ungewissheiten können dazu führen, dass die Aussagen ungenau sind, und die

Leser werden davor gewarnt, sich unhinterfragt auf solche Aussagen zu

verlassen. Viele dieser Risiken liegen außerhalb der Kontrolle des

Unternehmens und könnten dazu führen, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse

erheblich von denen unterscheiden, die das Unternehmen erwartet. Die in

dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen sind nur

zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Dokuments gültig. Das Unternehmen

übernimmt keine Verpflichtung, und lehnt es ausdrücklich ab, solche Aussagen

zu aktualisieren oder die Ergebnisse von Revisionen solcher Aussagen

öffentlich bekannt zu geben, um zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen

widerzuspiegeln, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

Für weitere Informationen verweisen wir auf die Berichte und Dokumente des

Unternehmens, die bei der U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)

eingereicht wurden. Sie können diese Dokumente über EDGAR auf der Website

der SEC unter www.sec.gov abrufen.

Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group AG.

Medienarchiv unter https://www.eqs-news.com.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Sprache: Deutsch

Unternehmen: CureVac

Friedrich-Miescher-Str. 15

72076 Tübingen

Deutschland

EQS News ID: 1737041

Ende der Mitteilung EQS News-Service

 ISIN  NL0015436031

AXC0156 2023-09-28/13:00

Relevante Links: Curevac N.V.

Copyright dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von dpa-AFX ist nicht gestattet.