, APA/dpa-AFX

EQS-Adhoc: Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (deutsch)

Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

EQS-Ad-hoc: Gigaset AG / Schlagwort(e): Insolvenz

Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

19.09.2023 / 19:31 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group

AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Ad hoc Meldung

WKN: 515600 / WKN A14KQ7

Bocholt, 19. September 2023

Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

Fortführung des operativen Geschäftsbetriebs im Rahmen einer Eigenverwaltung

Bocholt, 19. September 2023 [19:33 Uhr] - Der Vorstand der Gigaset AG hat

heute beschlossen, wegen Zahlungsunfähigkeit einen Antrag auf Eröffnung

eines Regelinsolvenzverfahrens für die Gigaset AG sowie einen Antrag auf

Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung für deren mittelbare

Tochtergesellschaft Gigaset Communications GmbH beim zuständigen Amtsgericht

Münster zu stellen. Der Geschäftsbetrieb der Gigaset Gruppe läuft

unverändert fort.

Der Hintergrund für den Insolvenzantrag ist im Wesentlichen ein unerwarteter

und erheblicher Umsatzrückgang im 2. Halbjahr 2023 und somit eine deutlich

unter den Planungen liegende Geschäftsentwicklung bei einer anhaltend und

sich weiter zuspitzenden schwachen Nachfrage nach Gigaset Produkten sowie

einer allgemeinen Kauf- und Konsumzurückhaltung in Deutschland und Europa

mit entsprechenden Auswirkungen auf die Unternehmensliquidität. Mit

Kapitalgebern geführte Verhandlungen für neues Eigen- bzw. Fremdkapital

haben sich bis zuletzt nicht ausreichend konkretisiert, um den notwendigen

Finanzmittelzufluss zur Fortführung der Gigaset außerhalb eines

Insolvenzverfahrens abzusichern.

Die Entwicklungs-, Produktions- und Vertriebstätigkeiten werden ohne

Unterbrechung weitergeführt. Das übergeordnete Ziel des Insolvenzverfahrens

in Eigenverwaltung für die Gigaset Communications GmbH ist die nachhaltige

Restrukturierung des operativen Geschäftsbetriebes unter den Regularien des

Insolvenzrechts..

Die Gigaset AG, Bocholt, ist ein international agierendes Unternehmen im

Bereich der Kommunikationstechnologie. Die Gesellschaft ist Europas

Marktführer bei DECT-Telefonen und rangiert auch international mit etwa 900

Mitarbeitern und Vertriebsaktivitäten in über 50 Ländern an führender

Stelle. Die Geschäftsaktivitäten beinhalten neben DECT-Telefonen,

Android-basierte Smartphones, Cloud-basierte Smart Home Anwendungen sowie

Geschäftstelefonie-Lösungen für KMU und Enterprise-Kunden. Das

Traditionsunternehmen zeichnet sich in besonderer Weise durch seine

Produktion "Made in Germany" aus. Hauptsitz der Gesellschaft ist Bocholt,

Deutschland. Ferner werden ein Software-Entwicklungs-Zentrum in Wroclaw,

Polen sowie zahlreiche Vertriebsniederlassungen in Europa und Asien

unterhalten.

Die Gigaset AG ist im Prime Standard der Deutschen Börse notiert und

unterliegt damit den höchsten Transparenzanforderungen. Die Aktien werden an

der Frankfurter Wertpapierbörse unter dem Symbol GGS (ISIN: DE0005156004)

gehandelt.

Ende der Insiderinformation

19.09.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter https://eqs-news.com

Sprache: Deutsch

Unternehmen: Gigaset AG

Frankenstr. 2

46395 Bocholt

Deutschland

Telefon: +49 (0)89 444 456 866

Fax: +49(0)89 444 456 930

E-Mail: info@gigaset.com

Internet: www.gigaset.com

ISIN: DE0005156004

WKN: 515600

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,

München, Stuttgart, Tradegate Exchange

EQS News ID: 1729831

Ende der Mitteilung EQS News-Service

1729831 19.09.2023 CET/CEST

 ISIN  DE0005156004

AXC0236 2023-09-19/19:32

Relevante Links: Gigaset AG

Copyright APA/dpa-AFX. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von APA/dpa-AFX ist nicht gestattet.