Defekte Beatmungsgeräte: Philips einigt sich mit einem Teil der Kläger
AMSTERDAM (dpa-AFX) - Im Rechtsstreit um fehlerhafte Beatmungsgeräte
hat sich der Medizintechnikkonzern Philips mit einem
Teil der US-Kläger auf eine Vergleichszahlung geeinigt. Die Einigung
bezieht sich allerdings nur auf Kläger, die wirtschaftlichen Schaden
geltend machten, wie der Konzern am Donnerstag mitteilte. Dazu
zählen etwa Nutzer der Geräte sowie Versicherer. Davon unberührt
sind Klagen, in denen es um angebliche gesundheitliche Schäden geht.
An der Börse weiteten die Aktien ihre Verluste auf die Nachricht hin
noch etwas aus. Am Nachmittag notierten sie rund eineinhalb Prozent
im Minus.
Bereits im ersten Quartal hatte der niederländische
Siemens-Healthineers-Konkurrent für die
US-Rechtsstreitigkeiten 575 Millionen Euro zurückgelegt. Wie die
Nachrichtenagentur Bloomberg am Donnerstag unter Verweis auf mit der
Sache vertraute Personen berichtete, belaufen sich die
Vergleichszahlungen auf mindestens 479 Millionen US-Dollar (447 Mio
Euro). Wenn sich weitere Kläger anschließen, könne die Summe noch
steigen. Philips zufolge werden die Zahlungen frühstens im ersten
Quartal nächsten Jahres fällig. Das zuständige Gericht müsse dem
Vergleich noch zustimmen
Philips hatte weltweit rund 5,5 Millionen Beatmungsgeräte
zurückrufen müssen. In den betroffenen Geräten wurde ein
Dämmschaumstoff verarbeitet, von dem sich Partikel lösten. Der darin
verwendete Schaumstoff steht im Verdacht, im Laufe der Zeit giftig
zu werden. Neben den Rückstellungen von 575 Millionen aus dem ersten
Quartal hatte das Unternehmen rund eine Milliarde Euro für den
Rückruf eingeplant.
Die aktuelle Regelung beinhaltet keine Einigung mit Klägern, die
einen Ausgleich für Gesundheitsschäden durch die Nutzung der Geräte
oder eine medizinische Überwachung wollen. Diese weist Philips
zurück./jcf/mis/jha/