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Defekte Beatmungsgeräte: Philips einigt sich mit einem Teil der Kläger

AMSTERDAM (dpa-AFX) - Im Rechtsstreit um fehlerhafte Beatmungsgeräte hat sich der Medizintechnikkonzern Philips mit einem Teil der US-Kläger auf eine Vergleichszahlung geeinigt. Die Einigung bezieht sich allerdings nur auf Kläger, die wirtschaftlichen Schaden geltend machten, wie der Konzern am Donnerstag mitteilte. Dazu zählen etwa Nutzer der Geräte sowie Versicherer. Davon unberührt sind Klagen, in denen es um angebliche gesundheitliche Schäden geht. An der Börse weiteten die Aktien ihre Verluste auf die Nachricht hin noch etwas aus. Am Nachmittag notierten sie rund eineinhalb Prozent im Minus.

Bereits im ersten Quartal hatte der niederländische Siemens-Healthineers-Konkurrent für die US-Rechtsstreitigkeiten 575 Millionen Euro zurückgelegt. Wie die Nachrichtenagentur Bloomberg am Donnerstag unter Verweis auf mit der Sache vertraute Personen berichtete, belaufen sich die Vergleichszahlungen auf mindestens 479 Millionen US-Dollar (447 Mio Euro). Wenn sich weitere Kläger anschließen, könne die Summe noch steigen. Philips zufolge werden die Zahlungen frühstens im ersten Quartal nächsten Jahres fällig. Das zuständige Gericht müsse dem Vergleich noch zustimmen

Philips hatte weltweit rund 5,5 Millionen Beatmungsgeräte zurückrufen müssen. In den betroffenen Geräten wurde ein Dämmschaumstoff verarbeitet, von dem sich Partikel lösten. Der darin verwendete Schaumstoff steht im Verdacht, im Laufe der Zeit giftig zu werden. Neben den Rückstellungen von 575 Millionen aus dem ersten Quartal hatte das Unternehmen rund eine Milliarde Euro für den Rückruf eingeplant.

Die aktuelle Regelung beinhaltet keine Einigung mit Klägern, die einen Ausgleich für Gesundheitsschäden durch die Nutzung der Geräte oder eine medizinische Überwachung wollen. Diese weist Philips zurück./jcf/mis/jha/

 ISIN  NL0000009538

AXC0211 2023-09-07/15:06

Relevante Links: Koninklijke Philips N.V., Siemens Healthineers AG

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