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EQS-Adhoc: Adler Group S.A. unterbreitet ein Angebot zum Rückkauf ihrer ausstehenden besicherten Wandelschuldverschreibungen und begibt neue vorrangig besicherte Schuldverschreibungen (deutsch)

Adler Group S.A. unterbreitet ein Angebot zum Rückkauf ihrer ausstehenden besicherten Wandelschuldverschreibungen und begibt neue vorrangig besicherte Schuldverschreibungen

EQS-Ad-hoc: Adler Group S.A. / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme

Adler Group S.A. unterbreitet ein Angebot zum Rückkauf ihrer ausstehenden

besicherten Wandelschuldverschreibungen und begibt neue vorrangig besicherte

Schuldverschreibungen

29.08.2023 / 07:26 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group

AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

DIESE ANKÜNDIGUNG IST WEDER DIREKT NOCH INDIREKT ZUR VERTEILUNG,

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WÜRDE.

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR der

Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Adler Group S.A. unterbreitet ein Angebot zum Rückkauf ihrer ausstehenden

besicherten Wandelschuldverschreibungen und begibt neue vorrangig besicherte

Schuldverschreibungen

Luxemburg, 29. August 2023 - Der Verwaltungsrat der Adler Group S.A.

("Gesellschaft")

hat heute ein Barangebot zum Rückkauf ("Rückkaufangebot") ihrer ausstehenden

EUR 165.000.000 vorrangig besicherten Wandelschuldverschreibungen mit

Fälligkeit am 23. November 2023 (ISIN DE000A2RUD79,

"Wandelschuldverschreibungen")

und die Ausgabe von bis zu EUR 191.000.000 vorrangig besicherten

Schuldverschreibungen mit einer voraussichtlichen Laufzeit von zwei Jahren

und Fälligkeit im Jahr 2025 ("Neue Schuldverschreibungen") beschlossen.

Die Frist für das Rückkaufangebot beginnt am 29. August 2023 und endet am

26. September 2023 um 23:59 Uhr New Yorker Ortszeit, sofern sie nicht

verlängert oder vorzeitig von der Gesellschaft beendet wird. Der

Rückkaufpreis für die Wandelschuldverschreibungen beträgt EUR 97.000 pro EUR

100.000 Euro Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen. Das Rückkaufangebot

unterliegt bestimmten Bedingungen, einschließlich des erfolgreichen

Abschlusses der Ausgabe der Neuen Schuldverschreibungen, die sich aus einem

Tender Offer Memorandum ("Tender Offer Memorandum") ergeben.

Die Neuen Schuldverschreibungen sollen unter der bestehenden

Gläubigervereinbarung besichert und im Rang nach den Finanzierungen der

jeweiligen Immobiliengesellschaften und der Finanzierung der Gesellschaft im

Zusammenhang mit der Restrukturierung stehen (d.h. auf "1,5 Lien" Basis).

Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Ausgabe der Neuen

Schuldverschreibungen für die Rückzahlung der Wandelschuldverschreibungen

und bestimmter Schuldscheine zu verwenden, die von der ADO Lux Finance S.à

r.l. ausgegeben und von der Gesellschaft garantiert wurden.

Die Gesellschaft beabsichtigt, die Einbeziehung der Neuen

Schuldverschreibungen in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse zu

beantragen.

Mitteilende Person:

Gundolf Moritz, Head of Investor Relations

+49 151 23680993

g.moritz@adler-group.com

WICHTIGE MITTEILUNGEN:

Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder

ein Angebot zum Verkauf noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum

Kauf der Neuen Schuldverschreibungen oder eines anderen Wertpapiers in

irgendeiner Rechtsordnung dar und stellt auch kein Angebot, keine

Aufforderung oder keinen Verkauf in den Vereinigten Staaten oder in einer

Rechtsordnung dar, in der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder

ein solcher Verkauf ungesetzlich wäre. Weder diese Bekanntmachung noch

irgendetwas in ihr darf als Grundlage für ein Angebot oder eine

Verpflichtung in irgendeiner Rechtsordnung dienen oder als Grundlage für ein

solches Angebot oder eine solche Verpflichtung dienen.

Die Neuen Schuldverschreibungen wurden und werden nicht gemäß dem U.S.

Securities Act von 1933 in seiner aktuellen Fassung (dem "Securities Act")

oder den Wertpapiergesetzen anderer Länder registriert und dürfen in den

Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn, es

handelt sich um Transaktionen, die von den Registrierungsanforderungen des

Securities Act ausgenommen sind oder nicht unter diesen fallen.

Dementsprechend werden die Neuen Schuldverschreibungen nur (1) bestimmten

qualifizierten institutionellen Käufern" gemäß der Definition in Rule 144A

des Securities Act und (2) außerhalb der Vereinigten Staaten an

"Nicht-US-Personen" (gemäß der Definition in Regulation S des Securities

Act) in Offshore-Transaktionen in Übereinstimmung mit Regulation S des

Securities Act angeboten.

Die Neuen Schuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, einem

"Kleinanleger" im Vereinigten Königreich angeboten, verkauft oder

anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten ihnen nicht

angeboten, verkauft oder anderweitige zur Verfügung gestellt werden. Für die

Zwecke dieses Absatzes ist ein "Kleinanleger" eine Person, die eine (oder

mehrere) der folgenden Personen ist: (i) ein Kleinanleger der im Sinne von

Artikel 2 Nr. 8 der Verordnung (EU) 2017/565 in der Fassung des European

Union (Withdrawal) Act 2018 ("EUWA") ist; (ii) ein Kunde im Sinne der

Bestimmungen des Financial Services and Markets Act 2000 (in seiner

geänderten Fassung, der "FSMA") und aller Vorschriften oder Verordnungen,

die im Rahmen des FSMA zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 (die

"Versicherungsvertriebsrichtlinie")

erlassen wurden, wenn dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne

des Artikel 2 Abs. 1 Nr. 8 der Verordnung (EU) 600/2014, wie sie durch das

EUWA Teil des innerstaatlichen Rechts ist, oder (iii) kein qualifizierter

Investor im Sinne des Artikel 2 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2017/1129

des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 (in seiner

geänderten Fassung, die "EU-Prospektverordnung") , wie sie durch das EUWA

Teil des innerstaatlichen Rechts des Vereinten Königreichs ist (die

"UK-Prospektverordnung").

Folglich wurde kein Basisinformationsdokument erstellt, das nach der

PRIIPs-Verordnung, wie sie aufgrund des EUWA Teil des nationalen Rechts ist

(die "UK PRIIPs-Verordnung"), für das Angebot oder den Verkauf der Neuen

Schuldverschreibungen oder deren anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger

im Vereinigten Königreich erforderlich ist, und daher kann das Angebot oder

der Verkauf der Neuen Schuldverschreibungen oder deren anderweitige

Bereitstellung an einen Kleinanleger im Vereinigten Königreich nach der UK

PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.

Die Neuen Schuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt an "Kleinanleger"

im Europäischen Wirtschaftsraum (der "EWR") angeboten, verkauft oder

anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden und sollten ihnen auch nicht

angeboten, verkauft oder zur Verfügung gestellt werden. Für den Zweck dieses

Absatzes ist ein "Kleinanleger" eine Person, die eine (oder mehrere) der

folgenden Personen ist: (i) ein Kleinanleger im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr.

11 der Richtlinie 2014/65/EU (in ihrer geänderten Fassung, "MIFID II") oder

(ii) ein Kunde im Sinne der Versicherungsvertriebsrichtlinie, sofern der

Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 10

MIFID II gilt; oder (iii) kein "qualifizierter Anleger" im Sinne des Art. 2

Buchstabe e der EU-Prospektverordnung oder UK-Prospektverordnung ist.

Folglich wurde kein Basisinformationsdokument erstellt, das gemäß der

Verordnung (EU) 1286/2014 (in ihrer geänderten Fassung; die

"PRIIPs-Verordnung")

für das Angebot oder den Verkauf der Neuen Schuldverschreibungen oder

anderweitiger zur Verfügung Stellung an Kleinanleger im EWR erforderlich

ist, und daher kann das Anbieten oder Verkaufen der Neuen

Schuldverschreibungen oder deren anderweitige Bereitstellung an einen

Kleinanleger im EWR gemäß der PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.

Das Angebot und der Verkauf der Neuen Schuldverschreibungen erfolgt im

Rahmen einer Befreiung gemäß der EU-Prospektverordnung und der

UK-Prospektverordnung.

Ausschließlich für die Zwecke der in (a) MiFID II, (b) Artikel 9 und 10 der

Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung von MiFID

II und (c) den lokalen Durchführungsmaßnahmen (zusammen die "MiFID

II-Produktgovernance-Anforderungen") enthaltenen

Produktgovernance-Anforderungen und unter Ausschluss jeglicher Haftung, ob

aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderweitig, die ein "Hersteller"

(für die Zwecke der MiFID II-Produktgovernance-Anforderungen) ansonsten in

Bezug darauf haben könnte, wurden die Neuen Schuldverschreibungen einem

Produktgenehmigungsverfahren unterzogen, in dem festgestellt wurde, dass:

(i) der Zielmarkt für die Neuen Schuldverschreibungen nur geeignete

Gegenparteien und professionelle Kunden sind, jeweils wie in MiFID II

definiert; und (ii) alle Kanäle für den Vertrieb der Neuen

Schuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden

angemessen sind. Jede Person, die die Neuen Schuldverschreibungen später

anbietet, verkauft oder empfiehlt (ein "Vertreiber"), sollte die

Zielmarktbewertung des Herstellers berücksichtigen; ein Vertreiber, der der

MiFID II unterliegt, ist jedoch dafür verantwortlich, seine eigene

Zielmarktbewertung in Bezug auf die Neuen Schuldverschreibungen vorzunehmen

(indem er die Zielmarktbewertung des Herstellers entweder übernimmt oder

verfeinert) und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen. Um Zweifel

auszuschließen, stellt die Zielmarktbeurteilung nicht dar: (a) eine

Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke von MIFID II;

oder (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in

die Neuen Schuldverschreibungen zu investieren, sie zu kaufen oder

irgendeine Maßnahme in Bezug auf sie zu ergreifen.

Diese Bekanntmachung muss in Verbindung mit dem Tender Offer Memorandum

gelesen werden. Diese Bekanntmachung und das Tender Offer Memorandum

enthalten wichtige Informationen, die sorgfältig gelesen werden sollten,

bevor eine Entscheidung im Hinblick auf das Rückkaufangebot getroffen wird.

Sollten Sie Zweifel hinsichtlich des Inhalts dieser Bekanntmachung oder des

Tender Offer Memorandum oder der von Ihnen zu ergreifenden Maßnahmen haben,

wird Ihnen empfohlen, sich unverzüglich von Ihrem Börsenmakler, Bankmanager,

Rechtsberater, Buchhalter oder einem anderen unabhängigen Finanzberater in

finanzieller und rechtlicher Hinsicht beraten zu lassen, auch im Hinblick

auf etwaige steuerliche Konsequenzen. Jede natürliche oder juristische

Person, deren Wandelschuldverschreibungen in ihrem Namen von einem Makler,

Händler, einer Bank, einer Depotbank, einer Treuhandgesellschaft oder einem

anderen Bevollmächtigten oder Vermittler gehalten werden, muss sich mit

diesem in Verbindung setzen, wenn sie im Rahmen des Rückkaufangebots

Wandelschuldverschreibungen zum Umtausch anbieten möchte. Weder der Tender

and Information Agent noch die Gesellschaft geben eine Empfehlung darüber

ab, ob die Anleihegläubiger an dem Rückkaufangebot teilnehmen sollten.

Diese Bekanntmachung dient nur zu Informationszwecken. Das Rückkaufangebot

wird nur gemäß dem Tender Offer Memorandum und nur in solchen

Rechtsordnungen unterbreitet, in denen dies nach geltendem Recht zulässig

ist. Weder diese Bekanntmachung noch das Tender Offer Memorandum noch andere

Dokumente oder Materialien im Zusammenhang mit dem Rückkaufangebot stellen

ein Angebot zum Kauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum

Verkauf von Wandelschuldverschreibungen an oder von einer Person dar, die

sich in einer Rechtsordnung befindet oder ansässig ist, in der ein solches

Angebot oder eine solche Aufforderung widerrechtlich ist.

Diese Mitteilung enthält gewisse zukunftsgerichtete Aussagen in Bezug auf

bestimmte aktuelle Erwartungen und Prognosen des Unternehmens über

zukünftige Ereignisse. Diese Aussagen, die manchmal Wörter wie

"beabsichtigen", "vorschlagen", "planen", "erwarten" und Wörter mit

ähnlicher Bedeutung verwenden, spiegeln die Überzeugung und Erwartung des

Unternehmens wider und beinhalten eine Reihe von Risiken, Ungewissheiten und

Annahmen (einschließlich des Abschlusses der in dieser Bekanntmachung

beschriebenen Transaktionen), die dazu führen könnten, dass die

tatsächlichen Ergebnisse und Leistungen erheblich von den erwarteten

zukünftigen Ergebnissen oder Leistungen abweichen, die in den

zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Die in

dieser Bekanntmachung enthaltenen Aussagen zu vergangenen Trends oder

Aktivitäten sind nicht als Zusicherung zu verstehen, dass diese Trends oder

Aktivitäten auch in Zukunft anhalten werden. Die in dieser Bekanntmachung

enthaltenen Informationen können sich ohne Vorankündigung ändern, und außer

in den Fällen, in denen dies gesetzlich vorgeschrieben ist, übernehmen weder

das Unternehmen noch seine Tochtergesellschaften die Verantwortung oder

Verpflichtung, die darin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen öffentlich

zu aktualisieren oder zu überprüfen. Die Leser sollten sich nicht

unangemessen auf zukunftsgerichtete Aussagen verlassen, die nur zum

Zeitpunkt dieser Bekanntmachung Gültigkeit haben.

Die Verbreitung dieser Bekanntmachung kann gesetzlich eingeschränkt sein.

Personen, die in den Besitz dieser Bekanntmachung gelangen, sollten sich

über solche Beschränkungen informieren und diese beachten. Jede

Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Gesetze

einer solchen Rechtsordnung darstellen.

Ende der Insiderinformation

29.08.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter https://eqs-news.com

Sprache: Deutsch

Unternehmen: Adler Group S.A.

55 Allée Scheffer

2520 Luxemburg

Luxemburg

Telefon: +352 278 456 710

Fax: +352 203 015 00

E-Mail: investorrelations@adler-group.com

Internet: www.adler-group.com

ISIN: LU1250154413

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Indizes: FTSE EPRA/NAREIT Global Index, FTSE EPRA/NAREIT

Developed Europe Index, FTSE EPRA/NAREIT Germany Index

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Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,

München, Stuttgart, Tradegate Exchange; London, Börse

Luxemburg, SIX

EQS News ID: 1713309

Ende der Mitteilung EQS News-Service

1713309 29.08.2023 CET/CEST

 ISIN  LU1250154413

AXC0037 2023-08-29/07:27

Relevante Links: Adler Group SA

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