, dpa-AFX

EQS-News: Compleo Charging Solutions AG: Vollzug des Unternehmenskaufvertrags mit der KOSTAL-Gruppe (deutsch)

Compleo Charging Solutions AG: Vollzug des Unternehmenskaufvertrags mit der KOSTAL-Gruppe

EQS-News: Compleo Charging Solutions AG / Schlagwort(e): Vertrag

Compleo Charging Solutions AG: Vollzug des Unternehmenskaufvertrags mit der

KOSTAL-Gruppe

01.08.2023 / 08:57 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Vollzug des Unternehmenskaufvertrags mit der KOSTAL-Gruppe

- Übertragung des gesamten operativen Geschäfts der Compleo-Gruppe an

Gesellschaften der KOSTAL-Gruppe vollzogen

- Compleo Charging Solutions AG firmiert nunmehr unter "CCS Abwicklungs AG"

- Verbleibendes Vermögen und Beteiligungen werden im Zuge des

Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung abgewickelt

Dortmund, 1. August 2023 - Der Vollzug des Unternehmenskaufvertrags vom 29.

April 2023 über die wesentlichen Vermögenswerte der Compleo-Gruppe hat

gestern stattgefunden. Im Rahmen der Transaktion wurde das gesamte operative

Geschäft der insolventen Compleo Charging Solutions AG ("Compleo" oder die

"Gesellschaft") sowie ihrer insolventen Tochtergesellschaften Compleo

Charging Technologies GmbH und Compleo Connect GmbH an Gesellschaften der

KOSTAL-Gruppe übertragen.

Die Durchführung der Transaktion sichert die Fortführung des Geschäfts der

Compleo-Gruppe, das in der KOSTAL-Gruppe als eigenständiges Unternehmen und

als Marke fortbesteht. Die verbleibenden Gesellschaften der Compleo-Gruppe

verfügen über kein operatives Geschäft mehr. Die Erwerbergesellschaft der

KOSTAL-Gruppe, die das operative Geschäft übernimmt, wird in Zukunft die

Firma Compleo Charging Solutions GmbH & Co. KG führen. Die Börsennotierung

der Aktien der Gesellschaft, die nunmehr unter "CCS Abwicklungs AG"

firmiert, bleibt bestehen. Die Erlöse aus der Transaktion werden im Rahmen

des Insolvenzverfahrens zur quotalen Befriedigung der Gläubiger verwendet.

Die bei der Gesellschaft und ihren Tochtergesellschaften verbleibenden

Beteiligungen und Vermögensgegenstände werden im Zuge der Insolvenzverfahren

in Eigenverwaltung abgewickelt.

Über Compleo

Die Compleo Charging Solutions AG ist einer der führenden Komplettanbieter

für Ladetechnologie für Elektrofahrzeuge in Europa. Das Unternehmen

unterstützt seine Geschäftskunden mit unterschiedlichen Ladestationen und

einem Back-End für Ladeinfrastruktur. Das Angebot von Compleo umfasst sowohl

AC- als auch DC-Ladestationen, die ersten eichrechtskonformen

DC-Ladestationen am Markt. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Dortmund.

Zu den Kunden zählen unter anderem Allego, Clever, EWE Go, Deutsche Telekom,

Siemens sowie mehr als 300 Stadtwerke in Deutschland. Mehr Infos unter:

www.compleo-charging.com

Pressekontakt:

Katrin Osburg

PR & Kommunikation

[1]presse@compleo-cs.com

IR-Kontakt:

[2]ir@compleo-cs.com

1. mailto:presse@compleo-cs.com

2. mailto:ir@compleo-cs.com

01.08.2023 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate

News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter https://eqs-news.com

Sprache: Deutsch

Unternehmen: Compleo Charging Solutions AG

Ezzestraße 8

44379 Dortmund

Deutschland

Telefon: +49 231 534 923 70

E-Mail: ir@compleo-cs.de

Internet: https://www.compleo-cs.com/

ISIN: DE000A2QDNX9

WKN: A2QDNX

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,

München, Stuttgart, Tradegate Exchange

EQS News ID: 1692529

Ende der Mitteilung EQS News-Service

1692529 01.08.2023 CET/CEST

 ISIN  DE000A2QDNX9

AXC0082 2023-08-01/08:58

Relevante Links: Compleo Charging Solutions AG

Copyright dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von dpa-AFX ist nicht gestattet.