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Effecten-Spiegel AG: Zwischenmitteilung zum 1. Halbjahr 2023 der Effecten-Spiegel AG

EQS-News: Effecten-Spiegel AG / Schlagwort(e): Zwischenbericht/Vorläufiges

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Effecten-Spiegel AG: Zwischenmitteilung zum 1. Halbjahr 2023 der

Effecten-Spiegel AG

29.07.2023 / 09:22 CET/CEST

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Zwischenmitteilung zum 1. Halbjahr 2023 der Effecten-Spiegel AG

Die Effecten-Spiegel AG schließt das 1. Halbjahr 2023 nach vorläufigen

untestierten Zahlen mit einem Überschuss von 524 TEUR ab, was zwar über dem

Vorjahreswert von 450 TEUR, aber immer noch deutlich unter den

Durchschnittsergebnissen der Vorjahre liegt. Das gesamtwirtschaftliche

Wachstum und der Welthandel zeigten sich in den ersten sechs Monaten des

laufenden Jahres weiterhin verhalten und waren zum Teil von sich

gegensatzlich entwickelnden Rahmenbedingungen geprägt. Diese schlugen sich

auch mit volatilen Ergebnissen in den Unternehmensbilanzen nieder, was

insgesamt auch die Entwicklung unserer Portfoliopositionen zumindest hemmte.

Daher ging es im 1. Halbjahr 2023 vor allem zunächst um Wertaufholung sowie

im Rahmen der Konsolidierung um die Bereinigung des Portfolios. So wurden

u.a. die Aktienbestände von Oatly, Castellum, der Leoni AG sowie der Atos SE

veräußert und dabei ein Verlust in Höhe von insgesamt 796 TEUR realisiert,

denen Erträge aus Veräußerungen von Wertpapieren des Anlage- und

Umlaufvermögens in Höhe von 1.337 TEUR gegenüberstanden. Auf Wertpapiere des

Anlagevermögens wurden weder Zu- noch Abschreibungen vorgenommen. Auf

Wertpapiere des Umlaufvermögens entfallen stichtagsbezogen Abwertungen in

Höhe von 282 (30.06.2022: 686) TEUR. An Dividenden wurden 743 (30.06.2022:

753) TEUR vereinnahmt.

Das Verlagsgeschäft lag mit Umsatzerlösen in Höhe von 1.462 TEUR leicht über

dem Vorjahresniveau von 1.323 TEUR. Die Bankguthaben werden per Saldo mit

13.789 TEUR ausgewiesen, nachdem entsprechend des Beschlusses der

Hauptversammlung vom 26. Mai diesen Jahres 302 TEUR an Liquidität als

Dividende an die Vorzugsaktionäre der Gesellschaft abgeflossen sind.

Bankverbindlichkeiten bestehen weiterhin keine.

Im Rechtsstreit der Effecten-Spiegel AG gegen die Deutsche Bank hatte der

Bundesgerichtshof (BGH) bekanntlich am 13.12.2022 das Berufungsurteil

aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht, das OLG Köln,

zurückverwiesen, weil "die dem Urteil zu Grunde liegende Beurteilung in

einigen Punkten einer rechtlichen Prüfung nicht standhält" und weitere

Feststellungen für eine Entscheidung getroffen werden müssen. Bis zum

19.06.2023 konnten Beklagte und Klägerin zum BGH-Urteil Stellung nehmen und

bis zum 14.08.2023 kann jeweils zu den eingereichten Schriftsätzen der

Gegenseite nochmals schriftlich vorgetragen werden.

Im Verfahren um eine angemessene Barabfindung für die ehemaligen

HVB-Aktionäre hatte das LG München I zwar inzwischen die angebotene

Barabfindung von 38,26 Euro je Aktie für zu gering erachtet, meinte aber bei

einer Abweichung von unter 5 % keine Unangemessenheit feststellen zu können

(sog. Bagatellgrenze). Dagegen haben die Kläger Beschwerde eingelegt, die

Begründung musste bis zum 28.04.2023 bei Gericht eingereicht werden. Die

Antragsgegnerin hat nun eine Erwiderungsfrist bis zum 15.09.2023. Da der

"Gemeinsame Vertreter" anschließend bis zum 24.01.2024 Stellung nehmen kann,

ist frühestens in 2024 mit einer Entscheidung zu rechnen.

Die zehn größten Aktienpositionen des Finanzanlagevermögens der Gesellschaft

sind, geordnet nach Positionsgröße auf Basis des Tageskurswertes zum

30.06.2023:

infas Holding AG, Sixt SE (Stämme), Coloplast, Xylem Inc., Redcare Pharmacy

NV (ehem. Shop Apotheke), Henkel KGaA (Vorzüge), MTU Aero Engines, Prosus

NV, Walt Disney Comp. und Dürr AG. Zudem ist die Gesellschaft im

Effecten-Spiegel Aktien-Fonds (A2N82J), in verschiedenen Produkten für

Silber und Wasserstoff sowie in fünf Unternehmensanleihen investiert.

Düsseldorf, 29. Juli 2023

Marlis Weidtmann

Vorstand der Effecten-Spiegel AG,

Postfach 102243, 40013 Düsseldorf

Tel. (0211) 683022

Fax (0211) 6912998

E-Mail: info@effecten-spiegel.de

Internet: www.effecten-spiegel.com

Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass die ermittelten Werte nicht auf

testierten Abschlusszahlen, sondern auf der Finanzbuchhaltung basieren.

Abweichungen können sich u.a. aus der steuerlichen Einordnung von

Geschäftsvorfällen sowie aus möglichen Zu- und Abschreibungen auf das

Finanzanlagevermögen ergeben. Vergangenheitswerte erlauben keine Prognosen

für die Zukunft. Die Zwischenmitteilung wurde weder gemäß § 317 HGB geprüft

noch einer prüferischen Durchsicht unterzogen.

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