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EQS-News: Silver Lake veröffentlicht Ergebnis des Übernahmeangebots und sichert sich 84,29 % der Software AG-Aktien - Abschluss der Transaktion in Q4 2023 erwartet (deutsch)

Silver Lake veröffentlicht Ergebnis des Übernahmeangebots und sichert sich 84,29 % der Software AG-Aktien - Abschluss der Transaktion in Q4 2023 erwartet

EQS-News: Silver Lake / Schlagwort(e): Übernahmeangebot

Silver Lake veröffentlicht Ergebnis des Übernahmeangebots und sichert sich

84,29 % der Software AG-Aktien - Abschluss der Transaktion in Q4 2023

erwartet

20.07.2023 / 10:30 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

NICHT ZUR FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG (GANZ ODER TEILWEISE)

IN, NACH ODER VON EINER JURISDIKTION, IN DER EINE SOLCHE FREIGABE,

VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG EINE VERLETZUNG DER EINSCHLÄGIGEN GESETZE

DIESER JURISDIKTION DARSTELLEN WÜRDE.

Silver Lake veröffentlicht Ergebnis des Übernahmeangebots und sichert sich

84,29 % der Software AG-Aktien - Abschluss der Transaktion in Q4 2023

erwartet

* Silver Lake hat sich einen Anteil von 84,29 Prozent an der Software AG

gesichert, vorbehaltlich des Vollzugs des Übernahmeangebots

* Der Vollzug der Transaktion steht noch unter dem Vorbehalt

regulatorischer Genehmigungen und wird im vierten Quartal 2023 erwartet

* Silver Lake bekräftigt, dass ein Beherrschungs- und/oder

Gewinnabführungsvertrag (BGAV) zur Finanzierung des Übernahmeangebots

nicht erforderlich ist

* Silver Lake beabsichtigt weiterhin, die Software AG nach Vollzug des

Übernahmeangebots von der Börse zu nehmen

20. Juli 2023 - Silver Lake, ein global führendes

Technologie-Investmentunternehmen, hat heute gemeinsam mit der Mosel Bidco

SE, einer Holdinggesellschaft, die von Fonds kontrolliert wird, die von

Silver Lake verwaltet oder beraten werden ("Silver Lake"), das endgültige

Ergebnis der weiteren Annahmefrist bekannt gegeben. Demnach hat sich Silver

Lake zum 17. Juli 2023 insgesamt 84,29 Prozent der Software AG-Aktien

gesichert. Dies umfasst nicht die Anleihen, die von Silver Lake gehalten

werden und die in Software AG-Aktien gewandelt werden könnten. Der Abschluss

der Transaktion wird vorbehaltlich der regulatorischen Genehmigungen durch

die zuständigen Außenwirtschaftsbehörden im vierten Quartal 2023 erwartet.

Christian Lucas, Co-Head EMEA bei Silver Lake, sagt: "Wir begrüßen das

erfolgreiche Ergebnis unseres Übernahmeangebots an die Aktionäre der

Software AG. Wir freuen uns darauf, mit dem Managementteam an der Umsetzung

des mehrjährigen Transformationsplans des Unternehmens zu arbeiten."

Silver Lake bekräftigt, dass kein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

(BGAV) zur Finanzierung des Übernahmeangebots oder zur Erreichung der

wirtschaftlichen und strategischen Ziele von Silver Lake erforderlich ist.

Nach Vollzug des Übernahmeangebots beabsichtigt Silver Lake weiterhin, die

Software AG von der Börse zu nehmen, um das Management bei der Umsetzung

seiner Strategie in einem nicht-börsennotierten Umfeld und mit dem Rückhalt

eines neuen Mehrheitseigentümers zu unterstützen.

Über Silver Lake

Silver Lake ist ein globales Technologie-Investmentunternehmen mit einem

verwalteten Vermögen von mehr als 95 Milliarden US-Dollar und einem Team von

Fachleuten in Nordamerika, Europa und Asien. Die Portfoliounternehmen von

Silver Lake erwirtschaften zusammen einen Jahresumsatz von mehr als 282

Milliarden US-Dollar und beschäftigen weltweit mehr als 713.000 Mitarbeiter.

Weitere Informationen über Silver Lake und sein Portfolio finden Sie unter

http://www.silverlake.com.

Über Software Aktiengesellschaft

Software AG vereinfacht die vernetzte Welt. Seit ihrer Gründung in 1969

hilft sie die Erlebnisse zu liefern, die Mitarbeiter, Partner und Kunden

heutzutage erwarten. Ihre Technologien schaffen die digitale Infrastruktur

die Applikationen, Geräte, Daten und Clouds integrieren; vereinfachte

Prozesse fördern; und "Dinge" wie Sensoren, Geräte und Maschinen vernetzt.

Sie hilft mehr als 10.000 Unternehmen ein wirklich vernetztes Unternehmen zu

werden und smartere Entscheidungen schneller zu treffen. Das Unternehmen

beschäftigt rund 5.000 Mitarbeiter in mehr als 70 Ländern und erzielt einen

Jahresumsatz von über 950 Millionen Euro.

Medienkontakt für Silver Lake

Jeffrey Vögeli, FGS Global

E-Mail: Jeffrey.Voegeli@fgsglobal.com

Telefon: +41 79 511 1763

Haftungsausschluss und zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Software AG Aktien

dar. Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das

Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind ausschließlich in der von der

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Veröffentlichung

gestatteten Angebotsunterlage mitgeteilt. Anlegern und Inhabern von Software

AG Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle sonstigen

mit dem Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, da sie

wichtige Informationen enthalten. Die Angebotsunterlage für das

Übernahmeangebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen

Übersetzung) mit den detaillierten Bedingungen und sonstigen Angaben zum

Übernahmeangebot ist neben weiteren Informationen im Internet unter

www.offer-2023.com veröffentlicht.

Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren

Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und

Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften

der Vereinigten Staaten von Amerika über grenzüberschreitende

Übernahmeangebote durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird nicht in

Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen anderer Rechtsordnungen

als der Bundesrepublik Deutschland oder den Vereinigten Staaten von Amerika

(soweit anwendbar) durchgeführt. Dementsprechend wurden außerhalb der

Bundesrepublik Deutschland bzw. der Vereinigten Staaten von Amerika keine

Bekanntmachungen, Anmeldungen, Genehmigungen oder Zulassungen für das

Angebot eingereicht, veranlasst oder erteilt. Anleger und Inhaber von

Software AG Aktien können sich nicht darauf berufen, durch die

Anlegerschutzgesetze einer anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik

Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar)

geschützt zu sein. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen

Ausnahmen und gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu

erteilenden Befreiungen wird kein Übernahmeangebot, weder direkt noch

indirekt, in denjenigen Rechtsordnungen unterbreitet, in denen dies einen

Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde. Diese

Mitteilung darf weder ganz noch teilweise in einer Rechtsordnung

veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in der das

Übernahmeangebot nach dem jeweils geltenden nationalen Recht untersagt wäre.

Das veröffentlichte Übernahmeangebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen

Gesellschaft, die zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen

sind und unterliegt den Veröffentlichungspflichten und -vorschriften und der

Veröffentlichungspraxis, die in der Bundesrepublik Deutschland für

börsennotierte Unternehmen gelten und sich in bestimmten wesentlichen

Aspekten von denen in den Vereinigten Staaten von Amerika und anderen

Rechtsordnungen unterscheiden. Die an anderer Stelle, u. a. in der

Angebotsunterlage, enthaltenen, sich auf Silver Lake und die Software AG

beziehenden Finanzkennzahlen werden in Übereinstimmung mit den in der

Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften und nicht in

Übereinstimmung mit den in den Vereinigten Staaten von Amerika allgemein

anerkannten Bilanzierungsgrundsätzen erstellt; sie sind daher möglicherweise

nicht mit Finanzkennzahlen vergleichbar, die sich auf US-amerikanische

Unternehmen oder Unternehmen aus anderen Rechtsordnungen als der

Bundesrepublik Deutschland beziehen. Das Übernahmeangebot wird in den

Vereinigten Staaten von Amerika nach Maßgabe von Section 14(e) des

US-Börsengesetzes und der im Rahmen des US-Börsengesetzes erlassenen

Regulation 14E und im Übrigen in Übereinstimmung mit den Gesetzen der

Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. Aktionäre aus den

Vereinigten Staaten von Amerika werden darauf hingewiesen, dass die Software

AG nicht an einer US-amerikanischen Wertpapierbörse gelistet ist, nicht 4

den regelmäßigen Anforderungen des US-Börsengesetzes unterliegt und auch

keine Berichte bei der US-Börsenaufsichtsbehörde einreicht bzw. einreichen

muss.

Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots mit Silver Lake

geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik

Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Für Aktionäre aus den

Vereinigten Staaten von Amerika (oder aus anderen Rechtsordnungen als

Deutschland) kann es schwierig sein, Rechte und Ansprüche, die sich im

Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot ergeben, nach den Vorschriften des

US-Wertpapiergesetzes (oder anderen ihnen bekannten Gesetzen) durchzusetzen,

da Silver Lake und die Software AG sich außerhalb der Vereinigten Staaten

(oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) befinden,

und ihre jeweiligen Führungskräfte und Organmitglieder ihren Wohnsitz

außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (oder der Rechtsordnung, in

der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) haben. Es könnte unmöglich sein, ein

Nicht-US-Unternehmen oder dessen Führungskräfte und Organmitglieder vor

einem Nicht-US-Gericht aufgrund von Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze zu

verklagen. Es ist möglicherweise auch unmöglich, ein Nicht-US-Unternehmen

oder seine Tochterunternehmen zu zwingen, sich dem Urteil eines

US-amerikanischen Gerichts zu unterwerfen.

Soweit dieses Dokument zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keine

Tatsachenbehauptungen und werden durch die Worte "beabsichtigen", "werden"

und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. Diese Aussagen geben die Absichten,

Annahmen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen von Silver Lake und der

mit ihr gemeinsam handelnden Personen wieder. Solche zukunftsgerichteten

Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen

Planungen, Schätzungen und Prognosen von Silver Lake und der mit ihr

gemeinsam handelnden Personen, stellen jedoch keine Garantie für deren

zukünftige Richtigkeit dar (dies gilt insbesondere für Umstände, die

außerhalb des Einflussbereichs von Silver Lake oder der mit ihr gemeinsam

handelnden Personen liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken

und Ungewissheiten, von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und in

der Regel außerhalb der Kontrolle von Silver Lake oder der mit ihr gemeinsam

handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die

tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen in der Zukunft wesentlich von den in

den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen

können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Silver Lake und die mit

ihr gemeinsam handelnden Personen ihre in Dokumenten, Mitteilungen oder in

der Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen ändern werden.

20.07.2023 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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AXC0109 2023-07-20/10:30

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