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EQS-Adhoc: ATOSS Software AG: Hohe Wachstumsdynamik im ersten Halbjahr 2023 - Prognoseanhebung - Umwandlung der Rechtsform in Europäische Aktiengesellschaft (SE) (deutsch)

ATOSS Software AG: Hohe Wachstumsdynamik im ersten Halbjahr 2023 - Prognoseanhebung - Umwandlung der Rechtsform in Europäische Aktiengesellschaft (SE)

EQS-Ad-hoc: ATOSS Software AG / Schlagwort(e): Prognoseänderung/Sonstiges

ATOSS Software AG: Hohe Wachstumsdynamik im ersten Halbjahr 2023 -

Prognoseanhebung - Umwandlung der Rechtsform in Europäische

Aktiengesellschaft (SE)

17.07.2023 / 18:19 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group

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München, 17. Juli 2023

Die ATOSS Software AG hat ihren hochprofitablen Wachstumskurs im zweiten

Quartal fortgesetzt und ihre Prognose für das laufende Jahr 2023 heute nach

oben angepasst.

Der Konzernumsatz stieg im ersten Halbjahr deutlich um ca. 37 Prozent auf

rund Mio. EUR 73 (Vj. Mio. EUR 53,6). Davon entfielen mit einem Umsatzplus

von 42 Prozent Mio. EUR 52 (Vj. Mio. EUR 36,5) auf den Bereich Software. Die

EBIT-Marge (Betriebsergebnis im Verhältnis zum Umsatz) wird sich mit ca. 33

Prozent deutlich oberhalb der bisherigen Prognose von jedenfalls 27 Prozent

bewegen.

In Folge der herausragenden Geschäftsentwicklung des ersten Halbjahres hebt

die Gesellschaft ihre bisherige Prognose an und geht nunmehr für das

laufende Jahr von einem Gesamtumsatz von mindestens Mio. EUR 142 (vorher:

Mio. EUR 135) und einer EBIT-Marge auf Jahressicht um 30 Prozent (vorher:

jedenfalls 27 Prozent) aus. Die mittelfristige Prognose bis 2025 bleibt mit

Blick auf das derzeitige wirtschaftliche Umfeld und dessen Auswirkungen auf

die Auftragslage unverändert. Dabei rechnet die Gesellschaft für 2024 mit

einem Umsatz von Mio. EUR 160 und für 2025 mit einem Umsatz von Mio. EUR

190. Die Marge soll dabei in 2025 über 30 Prozent betragen.

Weitere Informationen zu alle wichtigen Finanzkennzahlen wird die

Gesellschaft am 24. Juli 2023 im Rahmen ihrer Q2-Quartalsmitteilung

veröffentlichen.

Zudem hat der Vorstand der ATOSS Software AG heute mit Zustimmung des

Aufsichtsrats beschlossen, die Umwandlung der Gesellschaft in eine

Europäische Gesellschaft (Societas Europaea, SE) im Wege des Formwechsels

vorzubereiten. Diese Rechtsform reflektiert die zunehmend stärkere

internationale Ausrichtung der Gesellschaft.

Das dualistische Leitungssystem der Gesellschaft, bestehend aus dem Vorstand

als Geschäftsführungsorgan und dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan, soll

auch unter der neuen Rechtsform der SE fortbestehen. Die

Verantwortlichkeiten und Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat

bleiben von der neuen Struktur unberührt. Der Sitz und die Hauptverwaltung

des Unternehmens sollen unverändert in München, Deutschland, bleiben.

Die Umwandlung in die Rechtsform der SE setzt unter anderem voraus, dass die

Hauptversammlung der ATOSS Software AG dem Umwandlungsplan zustimmt und die

darin enthaltene Satzung der künftigen ATOSS Software SE genehmigt.

Entsprechende Beschlussvorschläge sollen der ordentlichen Hauptversammlung

2024 zur Zustimmung vorgelegt werden. Die Wirksamkeit der Umwandlung in die

Rechtsform der SE setzt zudem voraus, dass das Verfahren zur Vereinbarung

über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der zukünftigen ATOSS Software SE

abgeschlossen bzw. beendet ist.

Durch die SE-Umwandlung bleibt die Rechtsstellung der Aktionäre der ATOSS

Software AG grundsätzlich unberührt. Sie werden dieselbe Anzahl an

nennwertlosen Stückaktien an der ATOSS Software SE halten. Auch die

Börsennotierung im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter

Wertpapierbörse sowie die Listung im SDAX und TecDAX bleibt von dem

Formwechsel unberührt.

Kontakt:

ATOSS Software AG

Christof Leiber / CFO

Rosenheimer Straße 141 h

D-81671 München

Tel.: +49 (0) 89 4 27 71 - 0

Fax: +49 (0) 89 4 27 71 - 100

investor.relations@atoss.com

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Unternehmen: ATOSS Software AG

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