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EQS-News: Bain Capital und Rocket Software unterstützen das Angebot von Silver Lake und haben alle ihre Anteile an Silver Lake verkauft - Silver Lake hat sich nun 41% an Software AG gesichert (deutsch)

Bain Capital und Rocket Software unterstützen das Angebot von Silver Lake und haben alle ihre Anteile an Silver Lake verkauft - Silver Lake hat sich nun 41% an Software AG gesichert

EQS-News: Silver Lake / Schlagwort(e): Übernahmeangebot

Bain Capital und Rocket Software unterstützen das Angebot von Silver Lake

und haben alle ihre Anteile an Silver Lake verkauft - Silver Lake hat sich

nun 41% an Software AG gesichert

19.06.2023 / 21:35 CET/CEST

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Bain Capital und Rocket Software unterstützen das Angebot von Silver Lake

und haben alle ihre Anteile an Silver Lake verkauft - Silver Lake hat sich

nun 41% an Software AG gesichert

* Rocket Software International (UK) Limited, ein Tochterunternehmen von

Rocket Software und Portfoliounternehmen von Bain Capital, hat einen

verbindlichen Aktienkaufvertrag zum Verkauf von 7.414.800 Software AG

Aktien (10,02%) an Silver Lake zu dem 32,00 Euro Angebotspreis

unterzeichnet. Dies entspricht allen Aktien, die Bain Capital / Rocket

Software gehören oder von ihnen kontrolliert werden

* Zum 19. Juni 2023 hat sich Silver Lake einschließlich angedienter Aktien

bereits einen Anteil von insgesamt 41 Prozent an der Software AG

gesichert

* Das Angebot von Silver Lake zu 32,00 Euro ist die einzige Möglichkeit

für die Aktionäre, eine sehr attraktive Prämie von 63 Prozent auf den

unbeeinflussten Aktienkurs zu realisieren - die Annahmefrist läuft noch

bis zum 28. Juni 2023

* Silver Lake wiederholt, dass ein Beherrschungs- und/oder

Gewinnabführungsvertrag (BGAV) zur Finanzierung des Übernahmeangebots

nicht erforderlich ist und beabsichtigt daher nicht, einen BGAV

abzuschließen

* Silver Lake beabsichtigt, die Software AG nach Vollzug des

Übernahmeangebots so schnell wie praktisch möglich von der Börse zu

nehmen, um das Unternehmen auf seinem mehrjährigen Transformationsweg in

einem nicht-börsennotierten Umfeld zu begleiten

19. Juni 2023 - Silver Lake, ein global führendes

Technologie-Investmentunternehmen, hat heute gemeinsam mit der Mosel Bidco

SE, einer Holdinggesellschaft, die von Fonds kontrolliert wird, die von

Silver Lake verwaltet oder beraten werden ("Silver Lake"), bekannt gegeben,

dass Rocket Software International (UK) Limited, ein Tochterunternehmen von

Rocket Software und Portfoliounternehmen von Bain Capital, einen

verbindlichen Aktienkaufvertrag zum Verkauf von 7.414.800 Software AG-Aktien

(10,02%) an Silver Lake zum Angebotspreis von 32,00 Euro unterzeichnet hat.

Dies entspricht allen Aktien, die Bain Capital / Rocket Software gehören

oder von ihnen kontrolliert werden. Silver Lake hat sich nun bereits

insgesamt 41% der Software AG-Aktien einschließlich der angedienten Aktien

gesichert. Dies schließt nicht die Wandelanleihen von Silver Lake ein, die

in 10% des gesamten derzeitigen Grundkapitals gewandelt werden können.

Das vollständig finanzierte Barangebot von Silver Lake bleibt für die

Aktionäre der Software AG die einzige Möglichkeit, eine erhebliche, zeitnahe

und sichere Prämie zu realisieren, indem sie ihre Aktien im Rahmen des

Angebots zu einem Preis von 32,00 Euro je Aktie andienen. Das entspricht

einer Prämie von 63 Prozent auf den Schlusskurs von 19,59 Euro je Aktie am

20. April 2023 sowie einer Prämie von 57 Prozent auf den volumengewichteten

Drei-Monats-Durchschnittskurs zum Zeitpunkt der Ankündigung (20,32 Euro pro

Aktie). Die Annahmefrist für die Aktionäre läuft noch bis zum 28. Juni 2023.

Silver Lake bekräftigt erneut, dass ein Beherrschungs- und/oder

Gewinnabführungsvertrag (BGAV) zur Finanzierung des Übernahmeangebots und

zur Verwirklichung der wirtschaftlichen und strategischen Ziele von Silver

Lake nicht erforderlich ist. Daher beabsichtigt Silver Lake nicht, einen

BGAV mit der Software AG abzuschließen.

"Die Investition von Silver Lake in die Software AG reflektiert unser

Engagement, mit Gründern und Management-Teams zusammenzuarbeiten, um sie bei

Aufbau und Fortentwicklung großartiger Unternehmen zu unterstützen", sagte

Christian Lucas, Co-Leiter EMEA bei Silver Lake. "Die heutige Ankündigung

bekräftigt unser Vertrauen in das attraktive und überzeugende werthaltige

Angebot, das wir allen Beteiligten unterbreiten können."

Nach Abschluss des Übernahmeangebots beabsichtigt Silver Lake, die Software

AG so schnell wie praktisch möglich von der Börse zu nehmen, um das

Unternehmen auf seinem mehrjährigen Transformationsweg in einem

nicht-börsennotierten Umfeld zu begleiten, und zwar mit der langfristigen

Unterstützung von Silver Lake als neuem Ankeraktionär der Software AG.

Sollten die Aktionäre ihre Aktien nicht in das Angebot andienen, besteht

keine Garantie dafür, dass sie die attraktive Prämie für ihre Aktien erneut

erzielen können oder ihre Aktien angesichts der eingeschränkten Liquidität

und geringer Handelsvolumina der Software AG-Aktie zu diesem Preisniveau

verkaufen können.

Über Silver Lake

Silver Lake ist ein globales Technologie-Investmentunternehmen mit einem

verwalteten Vermögen von mehr als 98 Milliarden US-Dollar und einem Team von

Fachleuten in Nordamerika, Europa und Asien. Die Portfoliounternehmen von

Silver Lake erwirtschaften zusammen einen Jahresumsatz von mehr als 276

Milliarden US-Dollar und beschäftigen weltweit mehr als 710.000 Mitarbeiter.

Über Software Aktiengesellschaft

Software AG vereinfacht die vernetzte Welt. Seit ihrer Gründung in 1969

hilft sie die Erlebnisse zu liefern, die Mitarbeiter, Partner und Kunden

heutzutage erwarten. Ihre Technologien schaffen die digitale Infrastruktur

die Applikationen, Geräte, Daten und Clouds integrieren; vereinfachte

Prozesse fördern; und "Dinge" wie Sensoren, Geräte und Maschinen vernetzt.

Sie hilft mehr als 10.000 Unternehmen ein wirklich vernetztes Unternehmen zu

werden und smartere Entscheidungen schneller zu treffen. Das Unternehmen

beschäftigt rund 5.000 Mitarbeiter in mehr als 70 Ländern und erzielt einen

Jahresumsatz von über 950 Millionen Euro.

Medienkontakt für Silver Lake

Andreas Kolbe, FGS Global

E-Mail: andreas.kolbe@fgsglobal.com

Telefon: +49 162 24 36 310

Haftungsausschluss und zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Software AG Aktien

dar. Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das

Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind ausschließlich in der von der

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Veröffentlichung

gestatteten Angebotsunterlage mitgeteilt. Anlegern und Inhabern von Software

AG Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle sonstigen

mit dem Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, da sie

wichtige Informationen enthalten. Die Angebotsunterlage für das

Übernahmeangebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen

Übersetzung) mit den detaillierten Bedingungen und sonstigen Angaben zum

Übernahmeangebot ist neben weiteren Informationen im Internet unter

www.offer-2023.com veröffentlicht.

Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren

Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und

Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften

der Vereinigten Staaten von Amerika über grenzüberschreitende

Übernahmeangebote durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird nicht in

Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen anderer Rechtsordnungen

als der Bundesrepublik Deutschland oder den Vereinigten Staaten von Amerika

(soweit anwendbar) durchgeführt. Dementsprechend wurden außerhalb der

Bundesrepublik Deutschland bzw. der Vereinigten Staaten von Amerika keine

Bekanntmachungen, Anmeldungen, Genehmigungen oder Zulassungen für das

Angebot eingereicht, veranlasst oder erteilt. Anleger und Inhaber von

Software AG Aktien können sich nicht darauf berufen, durch die

Anlegerschutzgesetze einer anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik

Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar)

geschützt zu sein. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen

Ausnahmen und gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu

erteilenden Befreiungen wird kein Übernahmeangebot, weder direkt noch

indirekt, in denjenigen Rechtsordnungen unterbreitet, in denen dies einen

Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde. Diese

Mitteilung darf weder ganz noch teilweise in einer Rechtsordnung

veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in der das

Übernahmeangebot nach dem jeweils geltenden nationalen Recht untersagt wäre.

Silver Lake behält sich das Recht vor, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen

weitere Software AG Aktien außerhalb des Übernahmeangebots direkt oder

indirekt über die Börse oder außerbörslich zu erwerben, vorausgesetzt, dass

solche Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen nicht in den Vereinigten Staaten

von Amerika erfolgen, die anwendbaren deutschen Gesetzesvorschriften,

insbesondere diejenigen des WpÜG, eingehalten werden und der Angebotspreis

sich nach Maßgabe des WpÜG erhöht, so dass dieser einer außerhalb des

Angebots gezahlten Gegenleistung entspricht, sofern diese höher ist als der

Angebotspreis. Sollten solche Erwerbe stattfinden, werden Informationen über

solche Erwerbe, einschließlich der Anzahl der erworbenen oder zu erwerbenden

Software AG Aktien und der gezahlten oder vereinbarten Gegenleistung,

unverzüglich veröffentlicht, wenn und soweit dies nach dem Recht der

Bundesrepublik Deutschland, der Vereinigten Staaten von Amerika oder einer

anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist. Das veröffentlichte

Übernahmeangebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft, die

zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen sind und unterliegt

den Veröffentlichungspflichten und -vorschriften und der

Veröffentlichungspraxis, die in der Bundesrepublik Deutschland für

börsennotierte Unternehmen gelten und sich in bestimmten wesentlichen

Aspekten von denen in den Vereinigten Staaten von Amerika und anderen

Rechtsordnungen unterscheiden. Die an anderer Stelle, u. a. in der

Angebotsunterlage, enthaltenen, sich auf Silver Lake und die Software AG

beziehenden Finanzkennzahlen werden in Übereinstimmung mit den in der

Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften und nicht in

Übereinstimmung mit den in den Vereinigten Staaten von Amerika allgemein

anerkannten Bilanzierungsgrundsätzen erstellt; sie sind daher möglicherweise

nicht mit Finanzkennzahlen vergleichbar, die sich auf US-amerikanische

Unternehmen oder Unternehmen aus anderen Rechtsordnungen als der

Bundesrepublik Deutschland beziehen. Das Übernahmeangebot wird in den

Vereinigten Staaten von Amerika nach Maßgabe von Section 14(e) des

US-Börsengesetzes und der im Rahmen des US-Börsengesetzes erlassenen

Regulation 14E und im Übrigen in Übereinstimmung mit den Gesetzen der

Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. Aktionäre aus den

Vereinigten Staaten von Amerika werden darauf hingewiesen, dass die Software

AG nicht an einer US-amerikanischen Wertpapierbörse gelistet ist, nicht den

regelmäßigen Anforderungen des US-Börsengesetzes unterliegt und auch keine

Berichte bei der US-Börsenaufsichtsbehörde einreicht bzw. einreichen muss.

Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots mit Silver Lake

geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik

Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Für Aktionäre aus den

Vereinigten Staaten von Amerika (oder aus anderen Rechtsordnungen als

Deutschland) kann es schwierig sein, Rechte und Ansprüche, die sich im

Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot ergeben, nach den Vorschriften des

US-Wertpapiergesetzes (oder anderen ihnen bekannten Gesetzen) durchzusetzen,

da Silver Lake und die Software AG sich außerhalb der Vereinigten Staaten

(oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) befinden,

und ihre jeweiligen Führungskräfte und Organmitglieder ihren Wohnsitz

außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (oder der Rechtsordnung, in

der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) haben. Es könnte unmöglich sein, ein

Nicht-US-Unternehmen oder dessen Führungskräfte und Organmitglieder vor

einem Nicht-US-Gericht aufgrund von Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze zu

verklagen. Es ist möglicherweise auch unmöglich, ein Nicht-US-Unternehmen

oder seine Tochterunternehmen zu zwingen, sich dem Urteil eines

US-amerikanischen Gerichts zu unterwerfen.

Soweit dieses Dokument zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keine

Tatsachenbehauptungen und werden durch die Worte "beabsichtigen", "werden"

und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. Diese Aussagen geben die Absichten,

Annahmen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen von Silver Lake und der

mit ihr gemeinsam handelnden Personen wieder. Solche zukunftsgerichteten

Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen

Planungen, Schätzungen und Prognosen von Silver Lake und der mit ihr

gemeinsam handelnden Personen, stellen jedoch keine Garantie für deren

zukünftige Richtigkeit dar (dies gilt insbesondere für Umstände, die

außerhalb des Einflussbereichs von Silver Lake oder der mit ihr gemeinsam

handelnden Personen liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken

und Ungewissheiten, von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und in

der Regel außerhalb der Kontrolle von Silver Lake oder der mit ihr gemeinsam

handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die

tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen in der Zukunft wesentlich von den in

den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen

können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Silver Lake und die mit

ihr gemeinsam handelnden Personen ihre in Dokumenten, Mitteilungen oder in

der Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen ändern werden.

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1660695 19.06.2023 CET/CEST

AXC0301 2023-06-19/21:35

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