EQS-News: Bain Capital und Rocket Software unterstützen das Angebot von Silver Lake und haben alle ihre Anteile an Silver Lake verkauft - Silver Lake hat sich nun 41% an Software AG gesichert (deutsch)
Bain Capital und Rocket Software unterstützen das Angebot von Silver Lake und haben alle ihre Anteile an Silver Lake verkauft - Silver Lake hat sich nun 41% an Software AG gesichert
EQS-News: Silver Lake / Schlagwort(e): Übernahmeangebot
Bain Capital und Rocket Software unterstützen das Angebot von Silver Lake
und haben alle ihre Anteile an Silver Lake verkauft - Silver Lake hat sich
nun 41% an Software AG gesichert
19.06.2023 / 21:35 CET/CEST
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Bain Capital und Rocket Software unterstützen das Angebot von Silver Lake
und haben alle ihre Anteile an Silver Lake verkauft - Silver Lake hat sich
nun 41% an Software AG gesichert
* Rocket Software International (UK) Limited, ein Tochterunternehmen von
Rocket Software und Portfoliounternehmen von Bain Capital, hat einen
verbindlichen Aktienkaufvertrag zum Verkauf von 7.414.800 Software AG
Aktien (10,02%) an Silver Lake zu dem 32,00 Euro Angebotspreis
unterzeichnet. Dies entspricht allen Aktien, die Bain Capital / Rocket
Software gehören oder von ihnen kontrolliert werden
* Zum 19. Juni 2023 hat sich Silver Lake einschließlich angedienter Aktien
bereits einen Anteil von insgesamt 41 Prozent an der Software AG
gesichert
* Das Angebot von Silver Lake zu 32,00 Euro ist die einzige Möglichkeit
für die Aktionäre, eine sehr attraktive Prämie von 63 Prozent auf den
unbeeinflussten Aktienkurs zu realisieren - die Annahmefrist läuft noch
bis zum 28. Juni 2023
* Silver Lake wiederholt, dass ein Beherrschungs- und/oder
Gewinnabführungsvertrag (BGAV) zur Finanzierung des Übernahmeangebots
nicht erforderlich ist und beabsichtigt daher nicht, einen BGAV
abzuschließen
* Silver Lake beabsichtigt, die Software AG nach Vollzug des
Übernahmeangebots so schnell wie praktisch möglich von der Börse zu
nehmen, um das Unternehmen auf seinem mehrjährigen Transformationsweg in
einem nicht-börsennotierten Umfeld zu begleiten
19. Juni 2023 - Silver Lake, ein global führendes
Technologie-Investmentunternehmen, hat heute gemeinsam mit der Mosel Bidco
SE, einer Holdinggesellschaft, die von Fonds kontrolliert wird, die von
Silver Lake verwaltet oder beraten werden ("Silver Lake"), bekannt gegeben,
dass Rocket Software International (UK) Limited, ein Tochterunternehmen von
Rocket Software und Portfoliounternehmen von Bain Capital, einen
verbindlichen Aktienkaufvertrag zum Verkauf von 7.414.800 Software AG-Aktien
(10,02%) an Silver Lake zum Angebotspreis von 32,00 Euro unterzeichnet hat.
Dies entspricht allen Aktien, die Bain Capital / Rocket Software gehören
oder von ihnen kontrolliert werden. Silver Lake hat sich nun bereits
insgesamt 41% der Software AG-Aktien einschließlich der angedienten Aktien
gesichert. Dies schließt nicht die Wandelanleihen von Silver Lake ein, die
in 10% des gesamten derzeitigen Grundkapitals gewandelt werden können.
Das vollständig finanzierte Barangebot von Silver Lake bleibt für die
Aktionäre der Software AG die einzige Möglichkeit, eine erhebliche, zeitnahe
und sichere Prämie zu realisieren, indem sie ihre Aktien im Rahmen des
Angebots zu einem Preis von 32,00 Euro je Aktie andienen. Das entspricht
einer Prämie von 63 Prozent auf den Schlusskurs von 19,59 Euro je Aktie am
20. April 2023 sowie einer Prämie von 57 Prozent auf den volumengewichteten
Drei-Monats-Durchschnittskurs zum Zeitpunkt der Ankündigung (20,32 Euro pro
Aktie). Die Annahmefrist für die Aktionäre läuft noch bis zum 28. Juni 2023.
Silver Lake bekräftigt erneut, dass ein Beherrschungs- und/oder
Gewinnabführungsvertrag (BGAV) zur Finanzierung des Übernahmeangebots und
zur Verwirklichung der wirtschaftlichen und strategischen Ziele von Silver
Lake nicht erforderlich ist. Daher beabsichtigt Silver Lake nicht, einen
BGAV mit der Software AG abzuschließen.
"Die Investition von Silver Lake in die Software AG reflektiert unser
Engagement, mit Gründern und Management-Teams zusammenzuarbeiten, um sie bei
Aufbau und Fortentwicklung großartiger Unternehmen zu unterstützen", sagte
Christian Lucas, Co-Leiter EMEA bei Silver Lake. "Die heutige Ankündigung
bekräftigt unser Vertrauen in das attraktive und überzeugende werthaltige
Angebot, das wir allen Beteiligten unterbreiten können."
Nach Abschluss des Übernahmeangebots beabsichtigt Silver Lake, die Software
AG so schnell wie praktisch möglich von der Börse zu nehmen, um das
Unternehmen auf seinem mehrjährigen Transformationsweg in einem
nicht-börsennotierten Umfeld zu begleiten, und zwar mit der langfristigen
Unterstützung von Silver Lake als neuem Ankeraktionär der Software AG.
Sollten die Aktionäre ihre Aktien nicht in das Angebot andienen, besteht
keine Garantie dafür, dass sie die attraktive Prämie für ihre Aktien erneut
erzielen können oder ihre Aktien angesichts der eingeschränkten Liquidität
und geringer Handelsvolumina der Software AG-Aktie zu diesem Preisniveau
verkaufen können.
Über Silver Lake
Silver Lake ist ein globales Technologie-Investmentunternehmen mit einem
verwalteten Vermögen von mehr als 98 Milliarden US-Dollar und einem Team von
Fachleuten in Nordamerika, Europa und Asien. Die Portfoliounternehmen von
Silver Lake erwirtschaften zusammen einen Jahresumsatz von mehr als 276
Milliarden US-Dollar und beschäftigen weltweit mehr als 710.000 Mitarbeiter.
Über Software Aktiengesellschaft
Software AG vereinfacht die vernetzte Welt. Seit ihrer Gründung in 1969
hilft sie die Erlebnisse zu liefern, die Mitarbeiter, Partner und Kunden
heutzutage erwarten. Ihre Technologien schaffen die digitale Infrastruktur
die Applikationen, Geräte, Daten und Clouds integrieren; vereinfachte
Prozesse fördern; und "Dinge" wie Sensoren, Geräte und Maschinen vernetzt.
Sie hilft mehr als 10.000 Unternehmen ein wirklich vernetztes Unternehmen zu
werden und smartere Entscheidungen schneller zu treffen. Das Unternehmen
beschäftigt rund 5.000 Mitarbeiter in mehr als 70 Ländern und erzielt einen
Jahresumsatz von über 950 Millionen Euro.
Medienkontakt für Silver Lake
Andreas Kolbe, FGS Global
E-Mail: andreas.kolbe@fgsglobal.com
Telefon: +49 162 24 36 310
Haftungsausschluss und zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Software AG Aktien
dar. Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das
Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind ausschließlich in der von der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Veröffentlichung
gestatteten Angebotsunterlage mitgeteilt. Anlegern und Inhabern von Software
AG Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle sonstigen
mit dem Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, da sie
wichtige Informationen enthalten. Die Angebotsunterlage für das
Übernahmeangebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen
Übersetzung) mit den detaillierten Bedingungen und sonstigen Angaben zum
Übernahmeangebot ist neben weiteren Informationen im Internet unter
www.offer-2023.com veröffentlicht.
Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren
Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften
der Vereinigten Staaten von Amerika über grenzüberschreitende
Übernahmeangebote durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird nicht in
Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen anderer Rechtsordnungen
als der Bundesrepublik Deutschland oder den Vereinigten Staaten von Amerika
(soweit anwendbar) durchgeführt. Dementsprechend wurden außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland bzw. der Vereinigten Staaten von Amerika keine
Bekanntmachungen, Anmeldungen, Genehmigungen oder Zulassungen für das
Angebot eingereicht, veranlasst oder erteilt. Anleger und Inhaber von
Software AG Aktien können sich nicht darauf berufen, durch die
Anlegerschutzgesetze einer anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik
Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar)
geschützt zu sein. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen
Ausnahmen und gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu
erteilenden Befreiungen wird kein Übernahmeangebot, weder direkt noch
indirekt, in denjenigen Rechtsordnungen unterbreitet, in denen dies einen
Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde. Diese
Mitteilung darf weder ganz noch teilweise in einer Rechtsordnung
veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in der das
Übernahmeangebot nach dem jeweils geltenden nationalen Recht untersagt wäre.
Silver Lake behält sich das Recht vor, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen
weitere Software AG Aktien außerhalb des Übernahmeangebots direkt oder
indirekt über die Börse oder außerbörslich zu erwerben, vorausgesetzt, dass
solche Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen nicht in den Vereinigten Staaten
von Amerika erfolgen, die anwendbaren deutschen Gesetzesvorschriften,
insbesondere diejenigen des WpÜG, eingehalten werden und der Angebotspreis
sich nach Maßgabe des WpÜG erhöht, so dass dieser einer außerhalb des
Angebots gezahlten Gegenleistung entspricht, sofern diese höher ist als der
Angebotspreis. Sollten solche Erwerbe stattfinden, werden Informationen über
solche Erwerbe, einschließlich der Anzahl der erworbenen oder zu erwerbenden
Software AG Aktien und der gezahlten oder vereinbarten Gegenleistung,
unverzüglich veröffentlicht, wenn und soweit dies nach dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland, der Vereinigten Staaten von Amerika oder einer
anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist. Das veröffentlichte
Übernahmeangebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft, die
zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen sind und unterliegt
den Veröffentlichungspflichten und -vorschriften und der
Veröffentlichungspraxis, die in der Bundesrepublik Deutschland für
börsennotierte Unternehmen gelten und sich in bestimmten wesentlichen
Aspekten von denen in den Vereinigten Staaten von Amerika und anderen
Rechtsordnungen unterscheiden. Die an anderer Stelle, u. a. in der
Angebotsunterlage, enthaltenen, sich auf Silver Lake und die Software AG
beziehenden Finanzkennzahlen werden in Übereinstimmung mit den in der
Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften und nicht in
Übereinstimmung mit den in den Vereinigten Staaten von Amerika allgemein
anerkannten Bilanzierungsgrundsätzen erstellt; sie sind daher möglicherweise
nicht mit Finanzkennzahlen vergleichbar, die sich auf US-amerikanische
Unternehmen oder Unternehmen aus anderen Rechtsordnungen als der
Bundesrepublik Deutschland beziehen. Das Übernahmeangebot wird in den
Vereinigten Staaten von Amerika nach Maßgabe von Section 14(e) des
US-Börsengesetzes und der im Rahmen des US-Börsengesetzes erlassenen
Regulation 14E und im Übrigen in Übereinstimmung mit den Gesetzen der
Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. Aktionäre aus den
Vereinigten Staaten von Amerika werden darauf hingewiesen, dass die Software
AG nicht an einer US-amerikanischen Wertpapierbörse gelistet ist, nicht den
regelmäßigen Anforderungen des US-Börsengesetzes unterliegt und auch keine
Berichte bei der US-Börsenaufsichtsbehörde einreicht bzw. einreichen muss.
Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots mit Silver Lake
geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik
Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Für Aktionäre aus den
Vereinigten Staaten von Amerika (oder aus anderen Rechtsordnungen als
Deutschland) kann es schwierig sein, Rechte und Ansprüche, die sich im
Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot ergeben, nach den Vorschriften des
US-Wertpapiergesetzes (oder anderen ihnen bekannten Gesetzen) durchzusetzen,
da Silver Lake und die Software AG sich außerhalb der Vereinigten Staaten
(oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) befinden,
und ihre jeweiligen Führungskräfte und Organmitglieder ihren Wohnsitz
außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (oder der Rechtsordnung, in
der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) haben. Es könnte unmöglich sein, ein
Nicht-US-Unternehmen oder dessen Führungskräfte und Organmitglieder vor
einem Nicht-US-Gericht aufgrund von Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze zu
verklagen. Es ist möglicherweise auch unmöglich, ein Nicht-US-Unternehmen
oder seine Tochterunternehmen zu zwingen, sich dem Urteil eines
US-amerikanischen Gerichts zu unterwerfen.
Soweit dieses Dokument zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keine
Tatsachenbehauptungen und werden durch die Worte "beabsichtigen", "werden"
und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. Diese Aussagen geben die Absichten,
Annahmen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen von Silver Lake und der
mit ihr gemeinsam handelnden Personen wieder. Solche zukunftsgerichteten
Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen
Planungen, Schätzungen und Prognosen von Silver Lake und der mit ihr
gemeinsam handelnden Personen, stellen jedoch keine Garantie für deren
zukünftige Richtigkeit dar (dies gilt insbesondere für Umstände, die
außerhalb des Einflussbereichs von Silver Lake oder der mit ihr gemeinsam
handelnden Personen liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken
und Ungewissheiten, von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und in
der Regel außerhalb der Kontrolle von Silver Lake oder der mit ihr gemeinsam
handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die
tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen in der Zukunft wesentlich von den in
den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen
können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Silver Lake und die mit
ihr gemeinsam handelnden Personen ihre in Dokumenten, Mitteilungen oder in
der Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen ändern werden.
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