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EQS-News: Silver Lake bekräftigt Attraktivität des Übernahmeangebots für die Software AG und verzichtet auf Mindestannahmeschwelle; Annahmefrist bis zum 28. Juni verlängert (deutsch)

Silver Lake bekräftigt Attraktivität des Übernahmeangebots für die Software AG und verzichtet auf Mindestannahmeschwelle; Annahmefrist bis zum 28. Juni verlängert

EQS-News: Silver Lake / Schlagwort(e): Übernahmeangebot

Silver Lake bekräftigt Attraktivität des Übernahmeangebots für die Software

AG und verzichtet auf Mindestannahmeschwelle; Annahmefrist bis zum 28. Juni

verlängert

13.06.2023 / 17:50 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

NICHT ZUR FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG (GANZ ODER TEILWEISE)

IN, NACH ODER VON EINER JURISDIKTION, IN DER EINE SOLCHE FREIGABE,

VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG EINE VERLETZUNG DER EINSCHLÄGIGEN GESETZE

DIESER JURISDIKTION DARSTELLEN WÜRDE.

Silver Lake bekräftigt Attraktivität des Übernahmeangebots für die Software

AG und verzichtet auf Mindestannahmeschwelle; Annahmefrist bis zum 28. Juni

verlängert

* Der Verzicht auf die Mindestannahmeschwelle von 50 Prozent plus eine

Aktie unterstreicht Silver Lakes starke langfristige Unterstützung für

das Managementteam und die Strategie der Software AG

* Silver Lake hat sich inklusive angedienter Aktien bereits einen Anteil

von ca. 31 Prozent an der Software AG gesichert, womit Silver Lake ein

bedeutender neuer Ankeraktionär würde

* Angebotspreis von 32,00 Euro je Aktie entspricht einer Prämie von 63

Prozent auf den letzten unbeeinflussten Schlusskurs und bietet hohe

Transaktionssicherheit

* Silver Lake hat langjährige Erfahrung bei Investitionen in

börsennotierte Unternehmen, bei denen Silver Lake als führender

Ankeraktionär die Managementteams bei der Umsetzung ihrer Strategie

unterstützt

* Silver Lake bekräftigt, dass kein Beherrschungs- und

Gewinnabführungsvertrag zur Finanzierung des Übernahmeangebots

erforderlich ist und beabsichtigt daher nicht einen solchen

abzuschließen

* Silver Lake beabsichtigt die Software AG so schnell wie praktisch

möglich nach Abschluss des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots

von der Börse zu nehmen, um das Unternehmen bei seiner Transformation in

einem nicht-börsennotierten Umfeld zu begleiten

* Die Annahmefrist wird automatisch um zwei Wochen bis zum 28. Juni

verlängert; der Abschluss der Transaktion steht dann allein unter dem

Vorbehalt regulatorischer Freigaben

13. Juni 2023 - Silver Lake, ein global führendes

Technologie-Investmentunternehmen, hat heute bekannt gegeben, dass die Mosel

Bidco SE, eine Holdinggesellschaft, die von Fonds kontrolliert wird, die von

Silver Lake verwaltet oder beraten werden ("Silver Lake"), auf die

Mindestannahmeschwelle für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot

für alle auf den Namen lautenden Stückaktien (ISIN: DE000A2GS401) der

Software Aktiengesellschaft ("Software AG") verzichtet. Das Angebot wird

voraussichtlich dazu führen, dass Silver Lake mindestens ca. 31 Prozent der

Anteile an der Software AG besitzen wird, die sich Silver Lake inklusive

angedienter Aktien bereits gesichert hat.

Silver Lake benötigt keine Mehrheitsbeteiligung, um das Angebot zu

finanzieren oder seine Investitionsstrategie umzusetzen. Silver Lake kann

auf langjährige Erfahrung bei Investitionen in börsennotierte Unternehmen

zurückblicken, bei denen Silver Lake als bedeutender Minderheitsaktionär die

Managementteams bei der Umsetzung ihrer Strategie über einen langen

Investitionszeitraum unterstützt. Die Entscheidung, auf die

Mindestannahmebedingung von 50 Prozent plus eine Aktie zu verzichten,

unterstreicht Silver Lakes Bekenntnis zur Software AG, ihrer Strategie und

ihren Mitarbeitern.

Das vollständig finanzierte Barangebot von Silver Lake bleibt für die

Aktionäre der Software AG die einzige Möglichkeit, eine erhebliche, zeitnahe

und sichere Prämie zu erzielen, indem sie ihre Aktien im Rahmen des Angebots

zu einem Preis von 32,00 Euro je Aktie andienen. Das entspricht einer Prämie

von 63 Prozent auf den Schlusskurs von 19,59 Euro je Aktie am 20. April 2023

sowie einer Prämie von 57 Prozent auf den volumengewichteten

Drei-Monats-Durchschnittskurs zum Zeitpunkt der Ankündigung (20,32 Euro pro

Aktie).

Darüber hinaus bekräftigt Silver Lake, dass kein Beherrschungs- und

Gewinnabführungsvertrag (BGAV) zur Finanzierung des Übernahmeangebots oder

zur Erreichung der wirtschaftlichen und strategischen Ziele von Silver Lake

erforderlich ist. Silver Lake beabsichtigt daher nicht, einen BGAV

abzuschließen.

Nach Abschluss des freiwilligen Übernahmeangebots beabsichtigt Silver Lake,

die Software AG so schnell wie praktisch möglich von der Börse zu nehmen, um

das Management bei der Umsetzung seiner Strategie in einem

nicht-börsennotierten Umfeld und mit dem langfristigen Rückhalt eines

bedeutenden neuen Ankeraktionärs zu unterstützen.

Silver Lake ist bereit, die Software AG aus einer bedeutenden

Minderheitsposition heraus auf ihrer mehrjährigen Transformation in einem

privaten Umfeld zu unterstützen.

Durch die Änderung des Angebots erhalten die Aktionäre weitere zwei Wochen

Zeit, in denen sie die hochattraktive Prämie realisieren können. Die

Annahmefrist endet am 28. Juni 2023 um Mitternacht (MEZ). Der Abschluss der

Transaktion steht dann allein unter dem Vorbehalt regulatorischer

Zustimmungen; alle anderen Angebotsbedingungen bleiben unverändert.

Sollten die Aktionäre ihre Aktien nicht in das Angebot andienen, besteht

keine Garantie dafür, dass sie die attraktive Prämie für ihre Aktien erneut

erzielen können oder ihre Aktien angesichts der eingeschränkten Liquidität

und geringer Handelsvolumina der Software AG Aktie zu diesem Preisniveau

verkaufen können.

Aktionäre, die ihre Aktien in das Angebot einreichen möchten, müssen dies

ihrer depotführenden Bank schriftlich mitteilen. Den Aktionären der Software

AG wird empfohlen, sich bei ihrer depotführenden Bank zu erkundigen, ob

diese Fristen gesetzt hat, die es möglicherweise erforderlich machen, dass

Aktionäre vor dem genannten Datum tätig werden.

Über Silver Lake

Silver Lake ist ein globales Technologie-Investmentunternehmen mit einem

verwalteten Vermögen von mehr als 95 Milliarden US-Dollar und einem Team von

Fachleuten in Nordamerika, Europa und Asien. Die Portfoliounternehmen von

Silver Lake erwirtschaften zusammen einen Jahresumsatz von mehr als 282

Milliarden US-Dollar und beschäftigen weltweit mehr als 713.000 Mitarbeiter.

Weitere Informationen über Silver Lake und sein Portfolio finden Sie unter

http://www.silverlake.com.

Über Software Aktiengesellschaft

Software AG vereinfacht die vernetzte Welt. Seit ihrer Gründung in 1969

hilft sie die Erlebnisse zu liefern, die Mitarbeiter, Partner und Kunden

heutzutage erwarten. Ihre Technologien schaffen die digitale Infrastruktur

die Applikationen, Geräte, Daten und Clouds integrieren; vereinfachte

Prozesse fördern; und "Dinge" wie Sensoren, Geräte und Maschinen vernetzt.

Sie hilft mehr als 10.000 Unternehmen ein wirklich vernetztes Unternehmen zu

werden und smartere Entscheidungen schneller zu treffen. Das Unternehmen

beschäftigt rund 5.000 Mitarbeiter in mehr als 70 Ländern und erzielt einen

Jahresumsatz von über 950 Millionen Euro.

Medienkontakt für Silver Lake

Jeffrey Vögeli, FGS Global

E-Mail: jeffrey.voegeli@fgsglobal.com

Telefon: +41 79 511 1763

Haftungsausschluss und zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Software AG Aktien

dar. Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das

Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind ausschließlich in der von der

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Veröffentlichung

gestatteten Angebotsunterlage mitgeteilt. Anlegern und Inhabern von Software

AG Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle sonstigen

mit dem Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, da sie

wichtige Informationen enthalten. Die Angebotsunterlage für das

Übernahmeangebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen

Übersetzung) mit den detaillierten Bedingungen und sonstigen Angaben zum

Übernahmeangebot ist neben weiteren Informationen im Internet unter

www.offer-2023.com veröffentlicht.

Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren

Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und

Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften

der Vereinigten Staaten von Amerika über grenzüberschreitende

Übernahmeangebote durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird nicht in

Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen anderer Rechtsordnungen

als der Bundesrepublik Deutschland oder den Vereinigten Staaten von Amerika

(soweit anwendbar) durchgeführt. Dementsprechend wurden außerhalb der

Bundesrepublik Deutschland bzw. der Vereinigten Staaten von Amerika keine

Bekanntmachungen, Anmeldungen, Genehmigungen oder Zulassungen für das

Angebot eingereicht, veranlasst oder erteilt. Anleger und Inhaber von

Software AG Aktien können sich nicht darauf berufen, durch die

Anlegerschutzgesetze einer anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik

Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar)

geschützt zu sein. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen

Ausnahmen und gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu

erteilenden Befreiungen wird kein Übernahmeangebot, weder direkt noch

indirekt, in denjenigen Rechtsordnungen unterbreitet, in denen dies einen

Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde. Diese

Mitteilung darf weder ganz noch teilweise in einer Rechtsordnung

veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in der das

Übernahmeangebot nach dem jeweils geltenden nationalen Recht untersagt wäre.

Silver Lake behält sich das Recht vor, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen

weitere Software AG Aktien außerhalb des Übernahmeangebots direkt oder

indirekt über die Börse oder außerbörslich zu erwerben, vorausgesetzt, dass

solche Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen nicht in den Vereinigten Staaten

von Amerika erfolgen, die anwendbaren deutschen Gesetzesvorschriften,

insbesondere diejenigen des WpÜG, eingehalten werden und der Angebotspreis

sich nach Maßgabe des WpÜG erhöht, so dass dieser einer außerhalb des

Angebots gezahlten Gegenleistung entspricht, sofern diese höher ist als der

Angebotspreis. Sollten solche Erwerbe stattfinden, werden Informationen über

solche Erwerbe, einschließlich der Anzahl der erworbenen oder zu erwerbenden

Software AG Aktien und der gezahlten oder vereinbarten Gegenleistung,

unverzüglich veröffentlicht, wenn und soweit dies nach dem Recht der

Bundesrepublik Deutschland, der Vereinigten Staaten von Amerika oder einer

anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist. Das veröffentlichte

Übernahmeangebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft, die

zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen sind und unterliegt

den Veröffentlichungspflichten und -vorschriften und der

Veröffentlichungspraxis, die in der Bundesrepublik Deutschland für

börsennotierte Unternehmen gelten und sich in bestimmten wesentlichen

Aspekten von denen in den Vereinigten Staaten von Amerika und anderen

Rechtsordnungen unterscheiden. Die an anderer Stelle, u. a. in der

Angebotsunterlage, enthaltenen, sich auf Silver Lake und die Software AG

beziehenden Finanzkennzahlen werden in Übereinstimmung mit den in der

Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften und nicht in

Übereinstimmung mit den in den Vereinigten Staaten von Amerika allgemein

anerkannten Bilanzierungsgrundsätzen erstellt; sie sind daher möglicherweise

nicht mit Finanzkennzahlen vergleichbar, die sich auf US-amerikanische

Unternehmen oder Unternehmen aus anderen Rechtsordnungen als der

Bundesrepublik Deutschland beziehen. Das Übernahmeangebot wird in den

Vereinigten Staaten von Amerika nach Maßgabe von Section 14(e) des

US-Börsengesetzes und der im Rahmen des US-Börsengesetzes erlassenen

Regulation 14E und im Übrigen in Übereinstimmung mit den Gesetzen der

Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. Aktionäre aus den

Vereinigten Staaten von Amerika werden darauf hingewiesen, dass die Software

AG nicht an einer US-amerikanischen Wertpapierbörse gelistet ist, nicht 4

den regelmäßigen Anforderungen des US-Börsengesetzes unterliegt und auch

keine Berichte bei der US-Börsenaufsichtsbehörde einreicht bzw. einreichen

muss.

Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots mit Silver Lake

geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik

Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Für Aktionäre aus den

Vereinigten Staaten von Amerika (oder aus anderen Rechtsordnungen als

Deutschland) kann es schwierig sein, Rechte und Ansprüche, die sich im

Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot ergeben, nach den Vorschriften des

US-Wertpapiergesetzes (oder anderen ihnen bekannten Gesetzen) durchzusetzen,

da Silver Lake und die Software AG sich außerhalb der Vereinigten Staaten

(oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) befinden,

und ihre jeweiligen Führungskräfte und Organmitglieder ihren Wohnsitz

außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (oder der Rechtsordnung, in

der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) haben. Es könnte unmöglich sein, ein

Nicht-US-Unternehmen oder dessen Führungskräfte und Organmitglieder vor

einem Nicht-US-Gericht aufgrund von Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze zu

verklagen. Es ist möglicherweise auch unmöglich, ein Nicht-US-Unternehmen

oder seine Tochterunternehmen zu zwingen, sich dem Urteil eines

US-amerikanischen Gerichts zu unterwerfen.

Soweit dieses Dokument zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keine

Tatsachenbehauptungen und werden durch die Worte "beabsichtigen", "werden"

und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. Diese Aussagen geben die Absichten,

Annahmen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen von Silver Lake und der

mit ihr gemeinsam handelnden Personen wieder. Solche zukunftsgerichteten

Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen

Planungen, Schätzungen und Prognosen von Silver Lake und der mit ihr

gemeinsam handelnden Personen, stellen jedoch keine Garantie für deren

zukünftige Richtigkeit dar (dies gilt insbesondere für Umstände, die

außerhalb des Einflussbereichs von Silver Lake oder der mit ihr gemeinsam

handelnden Personen liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken

und Ungewissheiten, von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und in

der Regel außerhalb der Kontrolle von Silver Lake oder der mit ihr gemeinsam

handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die

tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen in der Zukunft wesentlich von den in

den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen

können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Silver Lake und die mit

ihr gemeinsam handelnden Personen ihre in Dokumenten, Mitteilungen oder in

der Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen ändern werden.

13.06.2023 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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1656239 13.06.2023 CET/CEST

AXC0269 2023-06-13/17:50

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