Information zum Zahlungskonto und Zahlungsverkehr nach dem Barrierefreiheitsgesetz (BAFG)
Fassung Juni 2025
easybank, eine Marke der Arbeit und Wirtschaft und
Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft
A-1100 Wien, Wiedner Gürtel 11
www.easybank.at
easy@easybank.at
Unter der Marke easybank vertreibt die BAWAG P.S.K. online Bankdienstleistungen.
In dem Infoblatt beschreiben wir die wesentlichen Vertragsinhalte und die Dienstleistungen rund um das Zahlungskonto und den Zahlungsverkehr. Wir erklären Ihnen die wichtigsten Eigenschaften und Funktionsweisen unserer Dienstleistungen.
Wenn es rechtlich notwendig ist, verwenden wir vereinzelt bestimmte, gesetzlich vorgesehene Fachbegriffe. Wir erklären dann die Begriffe.
Das Infoblatt ist eine reine Information. Rechtlich gilt, was in dem Vertrag steht, den Sie mit uns schließen.
Zahlungskonten und Zahlungsverkehr
1. Was ist ein Zahlungskonto?
Ein Zahlungskonto ist ein spezielles Bankkonto und heißt auch Girokonto. Sie eröffnen das Zahlungskonto bei Ihrer Bank. Mit einem Zahlungskonto können Sie ohne Bargeld bezahlen und Geld erhalten.
Zum Beispiel:
- Die Bank bewahrt das Geld am Zahlungskonto auf (Guthaben).
- Die Bank führt Geld-Bewegungen („Transaktionen“) für Sie durch. Diese Geld-Bewegungen heißen Überweisungen. Es können Geld-Eingänge und Geld-Ausgänge sein. Geld-Eingänge sind Geld-Beträge, die auf ein Zahlungskonto überwiesen werden. Sie werden dem Konto gutgeschrieben. Geld-Ausgänge sind Geld-Beträge, die vom Zahlungskonto weggehen.
Alle diese Transaktionen bezeichnet man als „Zahlungsverkehr“. Über das Zahlungskonto wird der Zahlungsverkehr abgewickelt.
2. Was brauchen Sie für die Eröffnung eines Zahlungskontos?
Sie können zu einer Bank gehen und ein Zahlungskonto eröffnen. Zur Konto-Eröffnung brauchen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis, z.B. gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass. Ihre Bank informiert Sie gerne darüber, welche Ausweise noch möglich sind. Sie füllen ein Kontoeröffnungs-Formular aus und unterschreiben das Formular. Damit schließen Sie mit Ihrer Bank den „Kontovertrag“. Von der Bank bekommen Sie vor Vertragsabschluss Informationen zum Zahlungskonto.
Viele Banken bieten an, dass Sie das Zahlungskonto auch im Internet eröffnen. Ihre Bank gibt Ihnen dazu die genauen Anleitungen. Viele Banken bieten ihren Kunden an, im Internet-Banking weitere Konten zu eröffnen. Das Internet-Banking kann auch als „Online-Banking“ oder als „Online-System des Kreditinstituts“ bezeichnet werden.
Zu Ihrem Zahlungskonto erhalten Sie meistens eine Debitkarte. Die Debitkarte wird oft auch „Bankomatkarte“ genannt.
3. Was ist die IBAN?
IBAN ist eine Abkürzung für 4 englische Wörter. Diese Wörter heißen: International Bank Account Number. Auf Deutsch übersetzt heißt IBAN: Internationale Konto-Nummer.
Jedes Konto bekommt eine eigene IBAN. Jede IBAN gibt es nur einmal. Die IBAN besteht aus Buchstaben und Zahlen. Ein Beispiel für eine IBAN ist: AT11 1234 5012 3456 7890.
Sie brauchen Ihre IBAN für die Durchführung von Transaktionen über Ihr Konto.
4. Welche Bankdienstleistungen können Sie nutzen, wenn Sie ein Zahlungskonto haben?
4a. Einzahlen, Auszahlen, Geld abheben
Wie kommt Geld auf Ihr Zahlungskonto?
Sie können in Banken, die ein „Kassa-Service“ anbieten, am Bankschalter Bargeld auf Ihr Zahlungskonto einzahlen.
Viele Banken bieten in Ihren Filialen oder Foyers Selbstbedienungsgeräte an, an denen Sie Bargeld auf Ihr Zahlungskonto einzahlen können. Ihre Bank gibt Ihnen dazu die genauen Anleitungen.
Zudem kann eine Geld-Betrag durch Überweisung Ihrem Zahlungskonto gutgeschrieben werden.
Wie bekommen Sie Bargeld von Ihrem Zahlungskonto?
- Bei einem Geld(ausgabe)automaten (auch „Bankomat“ genannt): Ein Geldautomat steht zum Beispiel in einer Bankfiliale, er kann aber auch an einem anderen öffentlichen Ort stehen. Sie benötigen für die Behebung
- die Debit-Karte und
- den PIN-Code.
PIN-Code: PIN ist eine Abkürzung für drei englische Wörter. Diese Wörter heißen: Personal Identification Number. Auf Deutsch übersetzt heißt PIN: Persönliche Identifikations-Nummer. Zu jeder Bank-Karte bekommen Sie einen PIN-Code von Ihrer Bank. Der PIN-Code ist eine Geheim-Nummer und von Ihnen geheim zu halten. Ein Beispiel für einen PIN-Code ist: 7358.
Sie können am Geldautomaten mit Ihrer Debitkarte und dem PIN-Code einen Geldbetrag beheben. Sie können auch in den meisten Geschäften mit ihrer Debitkarte und dem PIN-Code bezahlen. Kleinbetragszahlungen bis zu EUR 50,- können auch ohne PIN-Code beauftragt werden. Aus Sicherheitsgründen muss auch bei Bezahlung von kleinen Beträgen manchmal der PIN-Code eingegeben werden.
Wenn Ihre Bank ein „Kassa-Service“ anbietet:
Sie gehen während der Öffnungszeiten in eine Filiale Sie benötigen für die Behebung in der Bank:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und
- die Debit-Karte oder die IBAN.
Sie füllen den Behebungsbeleg aus und unterschreiben ihn.
4b. Überweisungen SEPA, Non-SEPA (Zahlungsvorgänge), Daueraufträge, SEPA-Lastschriften
Überweisung
Mit einer Zahlungsanweisung (= „Überweisung“) erteilen Sie den Auftrag, einen Geld-Betrag von Ihrem Zahlungskonto auf das Bank-Konto der Empfängerin / des Empfängers zu zahlen.
Sehr oft wird die Bezeichnung SEPA-Überweisung gewählt. SEPA ist die englische Abkürzung für „Single European Payments Area“, das heißt übersetzt „Einheitlicher europäischer Zahlungsverkehrsraum“. SEPA vereinheitlicht europaweit den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Die SEPA-Überweisung ist EU-weit standardisiert. Eine SEPA-Überweisung können Sie in Österreich und innerhalb Europas beauftragen.
Ein Überweisungsauftrag beinhaltet folgende Informationen: den Empfänger, die IBAN, den Geld-Betrag und das Datum. Bei Überweisungen, die über die EU hinausgehen, muss auch der BIC angegeben werden. BIC heißt „Bank Identifier Code“. Der BIC ist eine weltweit gültige Bankleitzahl und identifiziert eine Bank weltweit eindeutig.
Für eine Überweisung von Ihrem Bank-Konto haben Sie mehrere Möglichkeiten:
- Sie können das Internet-Banking für eine Überweisung nutzen.
- Sie können eine Überweisung auch bei Ihrer Bank an einem Selbstbedienungs-Gerät beauftragen.
Dauerauftrag
Der Dauerauftrag ist eine bargeldlose Überweisung mit fixem Betrag, die regelmäßig (z.B. monatlich) zu einem festgelegten Zeitpunkt (z.B. jeden 5. im Monat) auf ein bestimmtes Zahlungskonto durchgeführt wird. Sie erteilen z.B. zur Bezahlung Ihrer Miete einen Dauerauftrag, mit dem regelmäßig der gleiche Geldbetrag demselben Zahlungskonto überwiesen wird.
SEPA-Lastschrift
Mit einer SEPA-Lastschrift erlauben Sie dem/der Empfänger:in einer Zahlung, einen Geldbetrag von Ihrem Zahlungskonto abzubuchen. Sie füllen dazu ein Formular, das „SEPA-Lastschrift-Mandat“, aus. Sie erteilen einen Lastschriftsauftrag, wenn Sie erlauben, dass regelmäßig ein Geldbetrag auf dasselbe Zahlungskonto überwiesen wird. Der Geldbetrag kann immer unterschiedlich sein, z.B. die Telefonrechnung.
4c. Kartentransaktionen
(z.B. Wo können Sie mit der Debitkarte zahlen? Was ist eine Debitkarte? Was ist eine Kreditkarte?)
Mehr Informationen zu Kartentransaktionen finden Sie auf dem „Infoblatt zu Debitkarten“ und dem „Infoblatt zu Kreditkarten“.
5. Was ist ein Kontoauszug?
Ihre Bank erstellt eine Liste von den Geld-Eingängen und den Geld-Ausgängen, die auf Ihrem Zahlungskonto verbucht wurden. Diese Liste heißt Kontoauszug. Einen Kontoauszug können Sie in vielen Banken am Kontoauszugsdrucker ausdrucken. Sie können Ihren Kontoauszug auch im Internet-Banking ansehen.
6. Wie können Sie Aufträge an die Bank erteilen?
Je nach dem Angebot Ihrer Bank können Sie Aufträge wie z.B. Zahlungsaufträge vor Ort in der Filiale, in Selbstbedienungsfoyers oder/und in Ihrem Internet-Banking erteilen.
- Filiale: In einer Bankfiliale können Sie während den Öffnungszeiten Bankgeschäfte erledigen. Viele Banken bieten Selbstbedienungsmöglichkeiten in ihren Filialen an. Viele Bankfilialen haben einen Selbstbedienungsbereich („Foyer“), den Sie auch außerhalb der Öffnungszeiten verwenden können
- Im Selbstbedienungsbereich („Foyer“) gibt es verschiedene Automaten.
- Geldausgabeautomaten („Bankomaten“): Hier können Sie Bargeld mit Ihrer Debitkarte und Ihrem PIN-Code abheben.
- Kontoauszugsdrucker: Hier können Sie Ihre Kontoauszüge ausdrucken. Manche Kontoauszugsdrucker haben auch eine Überweisungsfunktion.
- Einzahlungsgeräte: hier können Sie mit Ihrer Debitkarte und Ihrem Pin-Code Bargeld auf Ihr Konto einzahlen.
- Manchmal kann man auf demselben Automaten Ein- und Auszahlungen vornehmen.
7. Was ist Internet-Banking?
Beim Internet-Banking müssen Sie nicht in eine Bankfiliale gehen, sondern nutzen eine Internet-Verbindung. Dazu benötigen Sie eine Vereinbarung mit Ihrer Bank. Sie können dann z.B. über Ihren Computer Ihren Kontostand ansehen und Transaktionen beauftragen. Sie können z.B. online eine Rechnung durch eine Überweisung bezahlen.
Um das Internet-Banking zu nutzen, brauchen Sie:
- eine Verfügernummer und ein Passwort und
- eine TAN für die Autorisierung (Genehmigung) der einzelnen Transaktion, z.B. für eine Überweisung. TAN steht für Transaktionsnummer. Mit einer TAN wird ein Zahlungsauftrag „unterschrieben“ (autorisiert/genehmigt). Viele Banken bieten die Autorisierung/Genehmigung der Überweisung nicht mehr per TAN, sondern z.B. innerhalb einer eigenen App am Smartphone an.
8. Was ist eine „Kontoüberziehung“?
Es kann sein, dass Sie mehr Geld brauchen als Sie am Zahlungskonto haben und sich Geld von Ihrer Bank ausborgen. Das ist eine „Konto-Überziehung“. Wenn Sie Ihr Konto „überziehen“, leihen Sie sich Geld von der Bank und nehmen mehr Geld vom Zahlungskonto, als am Zahlungskonto drauf ist. Damit machen Sie Schulden. Sie müssen das ausgeliehene Geld an die Bank zurückzahlen und zusätzlich Zinsen für die Konto-Überziehung bezahlen. Zinsen sind der Preis für das Ausleihen des Geldes.
Ihre Bank ist nicht dazu verpflichtet, Sie Ihr Konto überziehen zu lassen.
9. Welche Entgelte können anfallen?
Bei der Führung eines Zahlungskontos fallen unterschiedliche Entgelte an. Die Entgelte vereinbart Ihre Bank mit Ihnen im Preisblatt / Konditionenblatt. Dieses finden Sie auf der Website Ihrer Bank.
10. Wie kann ein Kontovertrag beendet werden?
Um den Kontovertrag zu beenden, müssen Sie ihn kündigen. Die Kündigung ist jederzeit möglich.
Kündigen können Sie Ihren Kontovertrag entweder während der Öffnungszeiten persönlich in einer Bankfiliale oder – je nach Bank – auch in Ihrem Internetbanking. Sie haben auch die Möglichkeit der schriftlichen Kündigung mittels Briefs.
Ihre Bank kann Ihren Kontovertrag unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten kündigen.
11. Konto-Wechsel-Service nach dem VZKG
VZKG ist eine Abkürzung und heißt Verbraucherzahlungskontogesetz.
Für den Fall, dass Sie die Bank wechseln möchten, ist im VZKG geregelt, wie Ihnen dabei die aktuelle und die neue Bank helfen.
Dafür müssen Sie der neuen Bank erlauben, der aktuellen Bank Fragen zu Ihrem Bank-Konto zu stellen.
Sie eröffnen in der neuen Bank ein neues Zahlungskonto und geben ihr auch den Auftrag für den Konten-Wechsel-Service. Dafür füllen Sie ein Formular aus. Sie sagen damit, was die neue Bank genau machen soll, z.B. wann das aktuelle Zahlungskonto geschlossen werden soll, welche Dauer-Aufträge am neuen Konto durchgeführt werden sollen etc.