Vontobel Fund II - Fixed Maturity Emerging Markets Bond 2 I USD
WKN A3D9H8 | ISIN LU2581745853 | Fonds
Fondsprofil
Fondgesellschaft | Vontobel AM |
Region | Emerging Markets |
Branche | Anleihen Unternehmen |
Ursprungsland | Luxemburg |
Vertriebszulassungen | Österreich, Deutschland, Schweiz |
KESt-Meldefonds | Ja |
Auflagedatum | 14.05.2024 |
Ertragstyp | thesaurierend |
Fondsvolumen | 68,13 Mio. USD |
Hinweis | - |
Weitere Informationen
Keine Daten verfügbar
Fondsspezifische Informationen
Im Rahmen der Anlagestrategie kann in wesentlichem Umfang in Derivate investiert werden.Aufgrund der Zusammensetzung des Fonds oder der verwendeten Managementtechniken weist der Fonds eine erhöhte Volatilität auf, d.h. die Anteilswerte sind auch innerhalb kurzer Zeiträume großen Schwankungen nach oben und nach unten ausgesetzt, wobei auch Kapitalverluste nicht ausgeschlossen werden können.Die Fondsbestimmungen des Vontobel Fund II - Fixed Maturity Emerging Markets Bond 2 I USD wurden durch die FMA bewilligt.Der Vontobel Fund II - Fixed Maturity Emerging Markets Bond 2 I USD kann mehr als 35 % des Fondsvermögens in Wertpapiere/Geldmarktinstrumente folgender Emittenten investieren: by a Member State or its regional bodies or by an OECD member state, Singapore, Brazil, Russia, Indonesia and South Africa or international public law organizations to which one or more EU Member States belong
Fondsgesellschaft
KAG | Vontobel AM |
Adresse | Gotthardstrasse 43, 8022, Zürich |
Internet | www.vontobel.com |
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Fondsstrategie
Dieser aktiv verwaltete Teilfonds beabsichtigt, über einen festgelegten Zeitraum gute Anlagerenditen in USD zu erzielen, indem er vornehmlich in Schuldtitel aus Schwellenländern investiert. Der Teilfonds kann bis zu 100% seines Nettovermögens in verzinsliche Wertpapiere verschiedener Bonitätskategorien investieren, darunter bis zu 30% in Hochzinsanleihen und bis zu 30% in Wertpapiere, die kein Rating aufweisen. Bis zu 25% können in Wandelanleihen und Optionsanleihen und 20% in forderungs- und hypothekenbesicherte Wertpapiere investiert werden. Der Teilfonds darf nicht aktiv in notleidende Wertpapiere investieren, sondern diese nur bis zu einer Höchstgrenze von 5% halten, für den Fall, dass Bestände herabgestuft und notleidend werden. Er investiert in erster Linie in Wertpapiere, die auf Hartwährungen (siehe Definition im Prospekt) lauten und von Unternehmen oder von staatlichen, staatsnahen und supranationalen Emittenten begeben oder garantiert werden, welche ihren Sitz in Schwellenländern haben, dort ihre Geschäfte tätigen oder auf diese Länder ausgerichtet sind. Er kann indirekt über OGAW und/oder andere OGA in die oben genannten Instrumente investieren.
Bis zu einem Drittel des Vermögens des Teilfonds kann in Anlageklassen und Finanzinstrumente ausserhalb des vorgenannten Anlageuniversums investiert werden, insbesondere in festverzinsliche Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die von Unternehmen oder von staatlichen, staatsnahen und supranationalen Emittenten begeben oder garantiert werden, welche ihren Sitz in Industrieländern haben, dort ihre Geschäfte tätigen oder auf diese Länder ausgerichtet sind, in Geldmarktinstrumente und Bankeinlagen für die Zwecke des Liquiditätsmanagements sowie in Aktien (nur infolge einer Umwandlung). Er kann ferner bis zu 20% seines Nettovermögens in Bankeinlagen auf Sicht halten. In den drei Monaten vor Fälligkeit kann der Teilfonds bis zu 100% in Geldmarktinstrumenten (wie z.B. US-Schatzwechsel) und Bankeinlagen investiert sein und Bankeinlagen auf Sicht halten. Der Teilfonds kann Derivate zur Erreichung des Anlageziels sowie zu Absicherungszwecken einsetzen. Währungs-, Kredit- und Zinsrisiken können aktiv durch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente bewirtschaftet werden. Vor der Auflegung des Teilfonds wird es eine Erstzeichnungsfrist geben, die am 2. April 2024 beginnt und am 14. Mai 2024 endet. Nach Ablauf dieser Frist kann der Verwaltungsrat den Teilfonds für weitere Zeichnungen schliessen. Der Verwaltungsrat kann auch nach eigenem Ermessen von der Auflegung des Teilfonds absehen, wenn das Zeichnungsniveau für eine angemessene Umsetzung der Anlagestrategie des Teilfonds unzureichend ist. Er hat eine begrenzte Laufzeit, die am 14. Mai 2027 (die «Fälligkeit») endet. Rücknahme von Anteilen: täglich, wenn die Banken in Luxemburg für den normalen Geschäftsverkehr geöffnet sind (siehe Verkaufsprospekt für Einzelheiten und Ausnahmen). Dieser Teilfonds ist möglicherweise nicht für Anleger geeignet, die ihre Anlage vor Fälligkeit auflösen wollen. Die erzielten Erträge werden reinvestiert und im Wert Ihrer Anteile berücksichtigt. Die Verwaltung des Teilfonds orientiert sich nicht an einer Benchmark. Der Portfoliomanager kann Anlagen innerhalb der vorgegebenen Anlagerestriktionen nach eigenem Ermessen tätigen
Fondsmanager: Sergey Goncharov, Wouter Van Overfelt