FutureVest Equity Sustainable Development Goals R
WKN A2P37T | ISIN DE000A2P37T6 | Fonds
Fondsprofil
| Fondgesellschaft | Monega KAG |
| Region | weltweit |
| Branche | Branchenmix |
| Ursprungsland | Deutschland |
| Vertriebszulassungen | Österreich, Deutschland |
| KESt-Meldefonds | - |
| Auflagedatum | 16.08.2021 |
| Ertragstyp | ausschüttend |
| Fondsvolumen | 8,03 Mio. EUR |
| UCITS | Ja |
| Sparplan | Nein |
| Hinweis | - |
Weitere Informationen
Keine Daten verfügbar
Fondsspezifische Informationen
Keine Daten verfügbar
Fondsgesellschaft
| KAG | Monega KAG |
| Adresse | Stolkgasse 25-45, 50667, Köln |
| Internet | www.monega.de |
| - |
Fondsstrategie
Der Fonds investiert zu 75% in in- und ausländische Aktien, Aktienfonds, ohne regionalen Schwerpunkt. Weiterhin sollen Emittenten positive Beiträge zu den Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen leisten, d.h. überwiegend in Marktsegmenten wie u.a. Gesundheit, erneuerbare, elektrische Energien, Schienen-, Wasser-,Telekommunikationsinfrastruktur, Recycling, Umwelttechnik, Wohn-, Sozialimmobilien, Arbeitsvermittlung, Aus- und Fortbildung aktiv sind. Unternehmen, die Kohle abbauen, fossile oder nukleare Energie, Waffen, Alkohol, Tabak, Glücksspiel, Rindfleisch produzieren, sollen ausgeschlossen werden.
Der Fonds verfolgt einen Best-in-Universe- Ansatz, der nur Unternehmen berücksichtigt, die nach Umwelt-, sozialen und Unternehmensführungskriterien überdurchschnittliches Ratings des genutzten Ratinganbieters haben und ihren Umsatz zu nicht mehr als 10% aus der Energiegewinnung, dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas), Atomstrom, zu nicht mehr als 5% aus der Förderung von Kohle, Erdöl, sowie nicht aus dem Anbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand, Ölschiefer generieren. Ziel der Anlagepolitik ist es, möglichst hohe Wertzuwächse zu erzielen. Hierzu werden je nach Einschätzung der Wirtschafts und Kapitalmarktlage und der Börsenaussichten im Rahmen der Anlagepolitik die nach dem KAGB und den Anlagebedingungen zugelassenen Vermögensgegenstände erworben und veräußert. Zulässige Vermögensgegenstände sind Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Investmentanteile und sonstige Anlageinstrumente. Wertpapier-, Darlehens- und Pensionsgeschäfte gemäß den §§ 13 und 14 der AABen werden nicht abgeschlossen. Der Erwerb von Derivaten für das OGAW-Sondervermögen ist abweichend von § 9 der AABen nicht zulässig.
Fondsmanager: -