Erste Immobilienfonds D01 A

WKN 0A1Z8M | ISIN AT0000A1Z8M2 |  Fonds
Factsheet

Aktuelle Entwicklung

Fondsprofil

Fondstyp Immobilienfonds
Branche Immobilienfonds/real
Ursprungsland Österreich
KESt-Meldefonds Ja
Auflagedatum 01.02.2018
Fondsvolumen 1,84 Mrd. EUR

Größte Positionen

Keine Daten verfügbar

Performance

Zeitraum vor AGA nach max. AGA
1 Jahr +1,35 % -2,08 %
3 Jahre p.a. +2,45 % +1,28 %
5 Jahre p.a. +2,62 % +1,92 %
52W Hoch:
106,0200 EUR
52W Tief:
104,4486 EUR

Konditionen (gültig für easy Wertpapierdepot)

Ausgabeaufschlag 3,50 %
Mindestveranlagung 1.500,00 EUR
Sparplan Nein
Managementgebühr 0,35 %
Annahmeschluss -

Fonds Prospekte

2024 Verkaufsprospekt (22.01.24)
2024 Basisinformationsblatt (12.01.24)
2023 Halbjahresbericht (30.11.23)
2023 Rechenschaftsbericht (30.04.23)
2022 Key Investor Information (01.02.22)

Fondsstrategie

Der Fonds ist ein Offener Publikumsfonds nach dem ImmoInvFG und ein Alternative Investmentfonds (AIF) nach dem AIFMG. Ziel des ERSTE IMMOBILIENFONDS ist der Aufbau eines in den Zielmärkten veranlagten Immobilienportfolios aus Assets mit unterschiedlichen Renditeprofilen, die eine breite Streuung gewährleisten. Schwerpunktmäßig investiert der ERSTE IMMOBILIENFONDS in Österreich und Deutschland. Neben der (direkten) Investition in Immobilien und der (indirekten) Investition in Grundstücks-gesellschaften kann der Fonds in Unternehmens- und Staatsanleihen investieren, und zwar nach Maßgabe der Fonds- Liquiditätsplanung. Der Fonds verfolgt eine konservative Anlagepolitik bei der bereits entwickelte Objekte sowie Wohnprojekte erworben werden. Der Investitionsschwerpunkt liegt auf dem Wohnbereich einerseits sowie auf Gewerbeflächen (Büro- und Geschäftsflächen) andererseits. Es kann nicht zugesichert werden, dass die angestrebten Anlageziele erreicht werden. Bis zu 49% des Fondsvermögens dürfen und mindestens 10% müssen in liquiden Mitteln veranlagt werden. Eine ausführliche Beschreibung jener Instrumente, in welche das Fondsvermögen veranlagt werden darf, enthält Artikel 3 der Fondsbestimmungen iVm. mit dem Prospekt und Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG. Der Fonds darf bis zu 50% des Wertes aller Liegenschaften Kredite aufnehmen. Erträgnisverwendung bei Ausschüttungsanteilscheinen (A): Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse (Bewirtschaftungs-, Aufwertungs-, Wertpapier- und Liquiditätsgewinne) sind nach Deckung der Kosten nach dem Ermessen der KAG für Immobilien ab 01.07. des folgenden Rechnungsjahres auszuschütten, soweit sie nicht für künftige Instandsetzungen von Gegenständen des Fondsvermögens erforderlich sind; der Rest wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Fondsmanager: -

Notizen

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