grundbesitz europa IC

WKN A0NDW8 | ISIN DE000A0NDW81 |  Fonds
Factsheet

Aktuelle Entwicklung

Fondsprofil

Fondstyp Immobilienfonds
Branche Immobilienfonds/real
Ursprungsland Deutschland
KESt-Meldefonds Ja
Auflagedatum 01.04.2008
Fondsvolumen 7,88 Mrd. EUR

Größte Positionen

Barcelona, Diagonal Mar (ES) 4,90 %
London, Stratford (GB) 4,70 %
Berlin, Up! (DE) 3,70 %
Frankfurt, WestendDuo (DE) 3,30 %
Sonstiges 83,40 %

Performance

Zeitraum vor AGA nach max. AGA
1 Jahr -1,50 % -6,20 %
3 Jahre p.a. +1,46 % -0,18 %
5 Jahre p.a. +1,74 % +0,76 %
52W Hoch:
38,9747 EUR
52W Tief:
38,2700 EUR

Konditionen (gültig für easy Wertpapierdepot)

Ausgabeaufschlag 5,00 %
Mindestveranlagung 400.000,00 EUR
Sparplan Nein
Managementgebühr 0,55 %
Annahmeschluss -

Fonds Prospekte

2024 Verkaufsprospekt (01.03.24)
2024 Basisinformationsblatt (01.03.24)
2023 Rechenschaftsbericht (30.09.23)
2023 Halbjahresbericht (31.03.23)
2022 Key Investor Information (02.08.22)

Fondsstrategie

Der Fonds wird aktiv verwaltet. Der Fonds wird nicht unter Bezugnahme auf eine Benchmark verwaltet. Als Anlageziele des Sondervermögens werden regelmäßige Erträge aufgrund von Mieten und Zinsen sowie ein Wertzuwachs angestrebt. Zur Erreichung der Anlageziele investiert der Fonds - direkt oder indirekt über Immobiliengesellschaften - in Immobilien zu mindestens 51 % des Fondsvolumens schwerpunktmäßig in Mitgliedsländern der Europäischen Union (nachfolgend "EU") und des Europäischen Wirtschaftsraums (nachfolgend "EWR") sowie zu einem geringen Anteil in Ländern außerhalb der EU/des EWR. Für Rechnung des Sondervermögens dürfen Kredite bis zur Höhe von 30 % der Verkehrswerte der im Sondervermögen befindlichen Immobilien und darüber hinaus kurzfristige Kredite bis zur Höhe von 10 % des Wertes des Sondervermögens aufgenommen werden. Die Kreditaufnahme muss mit einer ordnungsgemäßen Wirtschaftsführung vereinbar sein und darf nur erfolgen, wenn die Bedingungen marktüblich sind und die Verwahrstelle der Kreditaufnahme zustimmt. Bei der Auswahl und der Bewirtschaftung der Immobilien werden ökologische Merkmale im Sinne von Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor gefördert sowie die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt.
Fondsmanager: Anke Weinreich

Notizen

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