IP Bond-Select I

WKN A0DKXT | ISIN LU0204032410 |  Fonds
Factsheet

Fondsprofil

Fondgesellschaft BTG Pactual
Region Europa
Branche Anleihen Gemischt
Ursprungsland Luxemburg
Vertriebszulassungen Österreich, Deutschland
KESt-Meldefonds Ja
Auflagedatum 02.11.2004
Ertragstyp ausschüttend
Fondsvolumen 17,59 Mio. EUR
UCITS Ja
Sparplan Nein
Hinweis -

Weitere Informationen

Keine Daten verfügbar

Fondsspezifische Informationen

Im Rahmen der Anlagestrategie kann in wesentlichem Umfang in Derivate investiert werden.Die Fondsbestimmungen des IP Bond-Select I wurden durch die FMA bewilligt.Der IP Bond-Select I kann mehr als 35 % des Fondsvermögens in Wertpapiere/Geldmarktinstrumente folgender Emittenten investieren: die von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder seinen Gebietskörperschaften, der OECD, von internationalen Organismen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten der EU angehören, begeben oder garantiert werden

Fondsgesellschaft

KAG BTG Pactual
Adresse 29, avenue de la Porte-Neuve, L-2227, Luxembourg
Internet mancolux.btgpactual.eu
E-Mail -

Fondsstrategie

Anlageziel des IP Bond-Select (Teilfonds) ist es, dem Anleger unter Sicherheits-, Ertrags- und Wachstumsaspekten einen Rentenfonds zur Verfügung zu stellen, der eine stabile und positive Wertentwicklung anstrebt. Grundsatz der Anlagepolitik ist die sinnvolle Aufteilung des Portfolios auf Anlagen verschiedener Anlageklassen, die Streuung der Risiken und die sorgfältige Auswahl der einzelnen Anlagen. Der Teilfonds kann in alle für EU-richtlinienkonforme Fonds zulässigen Anlageformen investieren außer in Aktien. Dies umfasst die klassischen Aktiva (Renten, Geldmarktinstrumente, Sicht-/Termineinlagen sowie Investmentfondsanteile) als auch unter Umständen Instrumente mit höheren Risiken (Wandel-/Optionsanleihen, Genussscheine, Nullkuponanleihen, zulässige Zertifikate / - strukturierte Produkte und Investments in Emerging Markets). Ebenfalls ausgeschlossen sind Anlagen deren Entwicklung maßgeblich auf Aktien, Aktienindizes oder Ähnlichem basieren (z.B. Aktienzertifikate oder Aktienfonds). Oben aufgezählte Mischformen wie z.B. Genussscheine sind im Einzelfall zugelassen, wenn ihre Ausstattungsmerkmale eher denen einer Anleihe entsprechen. Der Teilfonds darf Anteile von OGAW oder anderen OGA bis zu einer Höchstgrenze von 10% des Teilfondsvermögens erwerben und ist daher " zielfondsfähig". Die Anlage in flüssigen Mitteln (Sichteinlagen) ist auf maximal 20% des Netto- Teilfondsvermögens beschränkt. Der Teilfonds kann darüber hinaus zur Erreichung der Anlageziele, für finanzielle Zwecke oder bei ungünstigen Marktbedingungen auch UCITS-konforme Geldmarktinstrumente wie z.B. Festgelder oder Geldmarktfonds im Portfolio halten. Solche Anlagen sind inklusive der Sichteinlagen auf maximal 49% des NAV begrenzt. Die vorgenannte Grenze von 20% darf nur dann vorübergehend und für einen unbedingt erforderlichen Zeitraum überschritten werden, wenn die Umstände dies aufgrund außergewöhnlich ungünstiger Marktbedingungen erfordern und eine solche Überschreitung unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger gerechtfertigt ist. Der Einsatz von Asset Backed Securities ist für den Teilfonds zulässig. Der Teilfonds tätigt keine Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und Gesamtrenditeswaps (Total Return Swaps).
Fondsmanager: Lars Rosenfeld