VKB Vorsorge Plus - T
WKN 49502 | ISIN AT0000495023 | Fonds
Fondsprofil
| Fondgesellschaft | Gutmann KAG m.b.H |
| Region | weltweit |
| Branche | Mischfonds/ausgewogen |
| Ursprungsland | Österreich |
| Vertriebszulassungen | Österreich |
| KESt-Meldefonds | Ja |
| Auflagedatum | 09.06.2005 |
| Ertragstyp | thesaurierend |
| Fondsvolumen | 15,79 Mio. EUR |
| Hinweis | - |
Weitere Informationen
Keine Daten verfügbar
Fondsspezifische Informationen
Im Rahmen der Anlagestrategie kann in wesentlichem Umfang in Derivate investiert werden.Aufgrund der Zusammensetzung des Fonds oder der verwendeten Managementtechniken weist der Fonds eine erhöhte Volatilität auf, d.h. die Anteilswerte sind auch innerhalb kurzer Zeiträume großen Schwankungen nach oben und nach unten ausgesetzt, wobei auch Kapitalverluste nicht ausgeschlossen werden können.Die Fondsbestimmungen des VKB Vorsorge Plus - T wurden durch die FMA bewilligt.Der VKB Vorsorge Plus - T kann mehr als 35 % des Fondsvermögens in Wertpapiere/Geldmarktinstrumente folgender Emittenten investieren: Republik Österreich, Bundesrepublik Deutschland, Königreich der Niederlande oder Französische Republik.
Fondsgesellschaft
| KAG | Gutmann KAG m.b.H |
| Adresse | Schwarzenbergplatz 16, 1010, Wien |
| Internet | www.gutmannfonds.at |
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Fondsstrategie
Der VKB Vorsorge Plus strebt als Anlageziel laufende Erträge und Kapitalzuwachs an.
Der Fonds ist gemäß den Veranlagungsvorschriften des § 14 EStG iVm § 25 Pensionskassengesetz (PKG) (In der Fassung BGBl. I Nr. 68/2015) investiert und kann als Wertpapierdeckung für Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen und als Wertpapieranlage für Pensionskassen geeignet sein. Es dürfen nur Veranlagungen im Sinne der §§ 66 ff InvFG iVm § 14 Abs 7 Z 4 lit e EStG iVm § 25 Abs 1 Z 5 bis 8, Abs 2 bis 4 und Abs 6 bis 8 PKG erworben werden. Forderungswertpapiere iSd § 25 Abs 2 Z 3 PKG dürfen bis zu 100% des Fondsvermögens erworben werden. Aktien, aktienähnliche begebbare Wertpapiere, corporate bonds und sonstige Beteiligungswertpapiere iSd § 25 Abs 2 Z 4 PKG dürfen gemeinsam mit sonstigen Vermögenswerten iSd § 25 Abs 2 Z 6 PKG bis zu 70% des Fondsvermögens erworben werden.
Fondsmanager: -